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Amtlich anerkannter verkehrpsychologischer Berater nach § 71 Abs. 2

HelloTotal

Benutzer
Hi, kann mir jemand erklären, welche Bedeutung dieser Zusatz hat?

Ich muss mich jetzt für einen VP entscheinden. Beide sind BDP fachpsychologen für Verkehrspsychologie, einer hat allerdings das "amtlich anerkannt" dran. Was hat das für eine Bedeutung/Einfluss auf zB Bescheinigungen, etc?

Danke
 
Unser User Karl-Heinz könnte dir die Frage sicher genauer beantworten als ich, darum möchte ich dir an dieser Stelle einfach mal den §71 FeV verlinken:


Einfluss auf Bescheinigungen etc. wird es wohl nicht geben, solange ersichtlich ist, dass die Aufarbeitung/Vorbereitung durch/mit dem VP erfolgreich verlaufen ist.
 
@Nancy :smiley138:

Das hat nur Bedeutung im landläufig genannten „Aufbauseminar“.
Für die Vorbereitung auf die MPU ist es „nur“ wichtig, dass es eine „qualifizierte“ Person ist, um anerkannt zu sein.
 
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