• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

Angaben zum Ort Adressen-Namen an dem Tag..

Derblaueaffe

Neuer Benutzer
Hallo zusammen, ich bin neu hier, habe mich eben angemeldet. Ich möchte meine Erfahrungen hier teilen und Antworten auf meine Fragen finden, also eigentlich ist es für mich keinen bloßen Zeitvertreib..

Seit dem 2022 bin ich mit dem Thema beschäftigt und in diesem Jahr kann tatsächlich „Gas geben“, insofern es mir auch zeitlich, gesundheitlich und natürlich- nicht zuletzt finanziell gelingt. Die Chancen stehen gut, da mein Leben sich komplett verändert hat. Ich habe z.B. komplett aufs Alkohol verzichtet und dabei festgestellt, dass ich das eigentlich schon viel viel früher machen sollte. So viel Zeit und Geld sinnlos verschwendet und soo viel Sachen verpasst, die ich nie mehr zurückholen kann.. die Zeit mit Kindern, die ich woanders lauter Dummheit verbracht habe.. das tut richtig weh..
Bevor ich meinen Fall hier schildere, möchte ich eine Frage posten. Diese Frage ist mir sehr wichtig.
Der TF also die Geschichte kommt noch wie gesagt.
Die Frage ist, ob der Gutachter nach konkreten Adressen oder Namen fragen kann, wo z.B Trinkbeginn an „dem Tag“ stattgefunden hat. Ich bin an diesem Tag bei einer Person zu Hause gewesen. Diese ist ein Privathaushalt, wir haben uns dort diskret getroffen. Die Person will nicht in Verbindung mit meinem Fall gebracht werden und bittet daher, seine private Adresse, Namen usw daher nicht nennen. Da ich natürlich alles - so wie es gewesen war, erzählen werde, weiß ich nicht, ob ich auf detailliert Haushalt Adresse Angaben verzichten kann. Ich habe ja eigentlich in diesem Haushalt das Alkohol konsumiert, bevor ich mich ins Auto gesetzt habe. „Aufgefallen“ bin ich dann erst auf der Autobahn. Einen Auffahrunfall, den ich nicht bemerkt habe ( Motor ist ausgegangen wegen Stopp und Go Funktion). Ich habe dann das PKW gestartet und weitergefahren, habe halt nicht bemerkt, dass ich beim Anfahren leicht nach hinten gerollt bin ( der Fahrer hinter mir ging voll auf Bremse, da er anscheinend mein stehendes Pkw spät bemerkt habe, so hat er Glück- dafür ich Pech -beim anfahren, da zwischen uns anscheinend recht knapp Luft war). Erst später standen die Beamten vor meiner Tür. Die ganze Geschichte schildere ich noch später, jetzt erstmal aber die Frage, ob der Gutachter nach Adresse und evtl. Name fragen kann .. vielen Dank für eure Antworten..
 
"ich war bei einer Freundin". Punkt. Das Gutachten wird gut verwahrt, das liest niemand, den das interessieren würde.
naja.. es sei denn, Deine Frau arbeitet in der FsStelle :p
 
ob der Gutachter nach Adresse und evtl. Name fragen kann
Die genaue Adresse und den Namen interessieren ihn nicht (Datenschutz), maximal die Straße. Wenn du zB. sagst bei einer Freundin (oder mehreren:)) in der Weinstr. in Baden-Baden das wird reichen. Die Straße auch nur um die Fahrt zu rekonstruieren ob die plausibel ist.
Was den GA interessieren wird ist das Trinkmotiv (zB Probleme mit der Ehefrau), mit wem (zB einer guten Freundin), von wann, bis wann, welche Menge was für Alkohol es war usw.
 
Zurück
Oben