Angeordneter Führerscheinentzug wegen 8 Punkten in Flensburg

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Marc,
soviel grob zu meiner Vorgeschichte. Jetzt eine weitere Frage an Euch. Habt Ihr eine plausible Erklärung bzw. Verhaltensänderung, die ich dem Gutachter erzählen könnte? Mir will nämlich partout keine einfallen.
das ist schlecht dass dir dazu nichts "einfällt", denn es ist ja DEINE gelebte Verhaltensänderung von der du bei deiner MPU berichten musst.
Wir können dir da schlecht i-welche Antworten vorgeben...
wie soll ich denn eine gelebte Verhaltensänderung nachweisen, wenn ich kein Kfz fahren darf? Bei Alkohol / Drogen kein Problem, aber bei zu vielen Punkten wohl eher schwierig…
Das ist auch nichts anderes als bei Drogen oder Alkohol. Es geht ja um die Veränderung deiner inneren Einstelllung, dafür musst du nicht am Straßenverkehr teilgenommen haben um die nötige Einsicht in dein bisheriges Fehlverhalten gewonnen zu haben.

Fülle doch einfach mal unsere Fragebögen aus, dann können wir dir sicher gezielter helfen:

Profilfragebogen
Fragebogen für eine verkehrsrechtliche MPU
 

Hans64

Erfahrener Benutzer
dafür musst du nicht am Straßenverkehr teilgenommen haben um die nötige Einsicht in dein bisheriges Fehlverhalten gewonnen zu haben.
Zudem wirst du wohl zwangsläufig ohne FS vermehrt als Radfahrer und Fußgänger am Verkehr teilnehmen, vielleicht auch mit nem e scooter.

Und da kann man durchaus ein einsichtiges verändertes Verhalten leben...
- nicht bei rot über die Fußgänger Ampel,
- nicht mit dem E scooter durch die Fußgängerzone,
- nicht mit dem Fahrrad auf dem Radweg auf der falschen Seite fahren (wird in meiner Stadt mit 25 € Verwarnung geahndet und die kontrollieren sehr oft)
- beim abbiegen mit dem Rad Handzeichen geben
- dass das Fahrrad StVO sicher ist (Licht! )
Usw usw....

Das sind so kleine aber feine Dinge die aus einer inneren Einstellung heraus gemacht werden
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
Hallo,

kurz zu meiner Vorgeschichte:

Ich habe Ende 2013 eine MPU wegen Alkohol und Punkte bestanden. Anfang 2014 habe ich dann meine Fahrerlaubnis zurück erhalten. In der Folgezeit habe ich bis September 2021 wieder insgesamt acht Punkte erreicht, die in 01/2022 rechtskräftig wurden. In 08/2022 wurde mir dann geraten die Fahrerlaubnis freiwillig abzugeben, da sie mir sonst entzogen würde. Ich habe die Fahrerlaubnis daraufhin in 08/2022 zurückgegeben. In 04/2023 habe ich dann eine neue Fahrerlaubnis beantragt, wofür eine MPU fällig wird.

Meine Frage ist nun, wie ich das in der MPU am besten verargumentiere, da ich ja nicht von positiven Erlebnissen und Verhaltensänderungen berichten kann, wie z.B. bei Alkohol oder Drogen.

Vielleicht könnt Ihr mir ja hier weiterhelfen oder Tipps geben.

VG, Picasso73
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Willkommen im Forum

Fülle bitte zunächst den Profilfragebogen aus:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/

Etwas runterscrollen zu FB Verkehr/ Straftaten

Zu deiner Frage: Die MPU ist keine Prüfung. Zudem kennen wir deine Vorgeschichte und deine Entwicklung (noch) nicht.

Deshalb können wir dir keine fertigen Antworten präsentieren. Das Forum versteht sich eher als Hilfe zur Selbsthilfe.

Du kannst dir zunächst gute Fragebögen zum Thema Verkehr durchlesen:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/gute-fragebögen-verkehr.2067/

Betroffene haben auch Gutachten im Forum bereitgestellt, ich weiß aber nicht ob es für die eine Übersicht gibt. Lies dich auch mal durch die Beiträge zu dem Thema:

MPU wegen sonstiger Vergehen

Daraus kannst du auch einiges lernen.
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
FB Verkehr/Straftaten

Zur Person

Geschlecht: männlich
Alter: 50

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 08.08.2022

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen:
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: X
Hab ich neu beantragt: X
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist zu erwarten das von Herrn XY weitere schwere Verstöße im Straßenverkehr begangen werden?
Bundesland: NRW

Aufarbeitung

Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:

Schon eine MPU gehabt?: 12/2013
Wer hat das Gutachten gesehen?: Alle
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: positiv

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: Punkte, siehe oben
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
Zudem wirst du wohl zwangsläufig ohne FS vermehrt als Radfahrer und Fußgänger am Verkehr teilnehmen, vielleicht auch mit nem e scooter.

Und da kann man durchaus ein einsichtiges verändertes Verhalten leben...
- nicht bei rot über die Fußgänger Ampel,
- nicht mit dem E scooter durch die Fußgängerzone,
- nicht mit dem Fahrrad auf dem Radweg auf der falschen Seite fahren (wird in meiner Stadt mit 25 € Verwarnung geahndet und die kontrollieren sehr oft)
- beim abbiegen mit dem Rad Handzeichen geben
- dass das Fahrrad StVO sicher ist (Licht! )
Usw usw....

Das sind so kleine aber feine Dinge die aus einer inneren Einstellung heraus gemacht werden
Bei mir geht es aber ausschließlich um erhöhte Geschwindigkeit und die kann ich mit E-Scooter oder bike nur schwerlich überschreiten…
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Bei mir geht es aber ausschließlich um erhöhte Geschwindigkeit

Nein. Bei der MPU geht es um deinen Charakter. Durch dein Verhalten ist dir nachgewiesen, dass du über das zu tolerierende Maß hinaus besonders rücksichtslos und egoistisch bist. Auch außerhalb des Straßenverkehrs.

Bei der MPU kannst du belegen, dass du das erkannt hast und welche Maßnahmen du ergriffen hast, um zukünftig trotzdem keine übermäßige Gefahr im Straßenverkehr mehr darzustellen.

Durch deinen Charakter wirst du Schwierigkeiten haben das anzuerkennen. Deshalb wird in der Regel eine Aufarbeitung mit fachlich fundierter Hilfe (also Personen mit entsprechender Qualifizierung) erwartet oder eine nachvollziehbare Verhaltensänderung aus dir selbst heraus, über die du dann entsprechend berichten musst. Ein "Ich habe ganz doll nachgedacht, mich über mein Verhalten selbst erschrocken und es kommt nie wieder vor" reicht keinesfalls aus.
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
Okay, ich beginne langsam zu verstehen. Sowas kann man als Verhaltensänderung aufführen, ohne dass man früher dabei erwischt worden ist. Dass ich im Straßenverkehr über das tolerierbare Maß hinaus rücksichtslos war, ist wohl so. Ansonsten wäre ich ja nicht in der jetzigen Situation.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Dass ich im Straßenverkehr über das tolerierbare Maß hinaus rücksichtslos war, ist wohl so.

Nein, nicht nur im Straßenverkehr, sondern immer und überall.

Dass du das weder erkennen noch akzeptieren kannst ist dabei ein Teil der Problems. Dadurch wird eine adäquate Aufarbeitung behindert. Deshalb auch die Forderung nach fachlich qualifizierter Hilfe.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Dazu mal Texte aus zwei Gutachten.

Zunächst wird in jedem Gutachten in einer Art Vorwort festgehalten, warum die Eigenungszweifel bestehen und dann die Voraussetzungen für eine günstige Prognose, also für ein positives Ergebnis:

Personen, die durch wiederholte oder erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen sind, stellen nach den vorliegenden Forschungsergebnissen eine besondere Gefahrenquelle dar.

Diese Gefährdung lässt sich damit erklären, dass den Verkehrsauffälligkeiten Gewohnheiten, verfestigte Fehleinstellungen oder Leistungsmängel zugrunde liegen. Aufgrund des geringen Entdeckungsriskikos bei Verkehrsverstößen und des damit vordergründig erlebten kurzfristigen "Erfolgs" von riskanten Verhaltensweisen (z. B. Zeitgewinn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen) ist in der Regel von einer oft jahrelangen Lerngeschichte im Vorfeld aktenkundig gewordener Verhaltensauffälligkeiten auszugehen. Derart habituelle Verhaltensweisen sind entsprechend änderungsresistent, zumal die verhängten Strafen oft in einem erheblichen zeitlichen Abstand von den Verhaltensauffälligkeiten erfolgen und eine Vielzahl entlastender Abwehrargumente zur Verfügung stehen ("Pechvogelhaltung", Bagatellisierung usw.)

Aus den aktenkundigen Vorgeschichtsdaten ist abzuleiten, dass Herr ..... wiederholt gegen verbindliche Bestimmungen des Straßenverkehrs verstoßen hat. Dies verweist auch bei Würdigung unauffälliger Zeiträume der Straßenverkehrsteilnahme auf Einstellungs- und Verhaltensdefizite, die eine künftig regelangepasste Straßenverkehrsteilnahme in Frage stellen.

Forschungsergebnisse zeigen in diesem Zusammenhang, das Verkehrsteilnehmer, die erheblich und wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, stark gefährdet sind, zukünftig in ähnlicher Weise aufzufallen. Sie sind auch in erhöhtem Maße in Unfälle verwickelt. Sowohl Personen, die durch Verkehrsunfälle aufgefallen sind als auch Personen, die vermehrt Verkehrsverstöße begangen haben, stellen im Sraßenverkehr eine besondere Gefahrenquelle dar.

Für die Rückfallprognose ist auch zu berücksichtigen, dass eine Fortsetzung von Verkehrsverstößen trotz Bußgeldzahlungen, behördlicher Verwarnung oder des Wissens um mögliche Konsequenzen für die Fahrerlaubnis bereits weitgehend verfestigte Gewohnheiten voraussetzt. Mit dem regelwidrigen Verhalten muss eine hohe persönliche Bedeutung verbunden sein bzw. normative Einschränkungen persönlicher Freiräume müssen in besonderem Maße abgelehnt werden.

Folglich kann die Frage der Verkerkehrsbehörde entsprechend den Vorgaben der Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrereignung und der Beurteilungskrieterien nur dann in einem für Herrn ..... günstigen Sinn beantwortet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Herr ..... muss die Gründe für die Auffälligkeiten, die in der eigenen Person liegen, erkannt und problematische Einstellungen und Verhaltensweisen entsprechend geändert haben. Die Änderungen müssen so gefestigt sein, dass ein Rückfall in die früheren Gewohnheiten nicht zu erwarten ist.

Dann die Begründung für ein negatives Ergebnis:

Negatives Ergebnis - Begründung

Vorab: Medizinisch und körperlich gibt es keine Probleme. Aus dem Gutachten:

Im Weiteren ist auf die subjektiven Angaben des Herrn ..... zu seiner Verkehrsvorgeschichte einzugehen.

Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Ausführungen seitens eines Klienten nur dann zu einer positiven Verkehrsprognose führen können, wenn sie realistisch und nachvollziehbar sind und wenn eine positiv zu wertende Deliktverarbeitung erkennbar ist.

Im psychologischen Teil der Untersuchung war insofern insbesondere die Glaubhaftigkeit im Sinne der Nachvollziehbarkeit der Angaben des Untersuchten zu prüfen, da davon ihre Verwertbarkeit für eine Prognose abhängt.

Die Einlassungen von Herrn ..... fallen im Abgleich mit der Aktenlage weitgehend realistisch aus. Der Aktenlage folgend ist Herr ..... durch wiederholte und erhebliche Geschwindigkeitsdelikte und einen Abstandsverstoß auffällig geworden.

Die inhaltliche Verwertbarkeit der Angaben ist somit grundsätzlich gegeben.

Die Aktenlage weist auf eine anhaltende und erhebliche Regelinakzeptanz mit deutlichen Hinweisen auf eine maßgebliche Änderungsresistenz in relevanten Grundhaltungen hin.

Aufgrund ungünstiger persönlichkeitsspezifischer Einstellungen und Haltungen war es Herrn ..... in der Vergangenheit offensichtlich nicht möglich, die erforderliche Selbstkontrolle und Regeleinhaltung, welche für eine angepasste und regelkonforme Verkehrsteilnahme erforderlich ist, stets in ausreichendem Maße zu praktizieren.

Allgemeingültige Normen und Vorgaben bei Regeln im Straßenverkehr wurden entgegen der persönlichen Einschätzung und Überzeugung offensichtlich nicht als für die eigene Person ausreichend verbindlich erachtet. Der Befundlage folgend ist insofern von einer maßgeblichen Überbewertung eigener Interessen auszugehen.

Wenn von einer günstig zu wertenden und stabilen Umorientierung ausgegangen werden soll, so obliegt es der betroffenen Person darzulegen, dass die problematischen Einstellungen und Verhaltensweisen erkannt und insbesondere realistisch und nachvollziehbar bearbeitet worden ist. Nur dies kann eine angemessene Grundlage für eine deutliche Korrektur und eine Änderung des problematischen Verhaltens darstellen.

Letzteres setzt durchaus eine erhebliche Anstrengungsbereitschaft voraus. Die dafür erforderliche Motivation kann nur auf der Grundlage einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit entwickelt werden.

In diesem Zusammenhang erweist es sich angesichts der verfestigten Fehleinstellungen und Fehlverhaltensweisen im Umgang mit Regeln (insbesondere im Straßenverkehr) als prognostisch ungünstig, dass Herr ..... trotz der ableitbaren Tragweite der persönlichen Problematik im Zusammenhang mit dem Führerschein keine fachlichen Maßnahmen zur vertieften Aufarbeitung der persönlichen Hintergrundproblematik für sich zugelassen hat.

Im Gespräch ist hier zu trotz einer überwiegend kooperativen Gesprächssituation eine maßgebliche Hilflosigkeit im Umgang mit den persönlichen Fehlverhaltensweisen erkennbar. Hierfür spricht auch, dass Herr ..... trotz der erheblichen Bedeutung des Führerscheins auch nach entsprechenden Hinweisen und Verwarnungen/Strafen erneut auffällig geworden ist.

Im Gespräch signalisiert Herr ..... ein grundsätzliches Verständnis für das resultierende Gefahrenpotenzial seines anhaltend auffälligen Verhaltens.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der defizitären Normorientierung und die unzureichende Selbstkontrolle im Umgang mit Regeln werden jedoch bislang nicht ausreichend thematisiert.

Berücksichtigt man unter diesen Aspekten die vorliegenden Ausführungen des Herrn ..... zu dem aktenkundigen und längjährigen Fehlverhalten, so zeigt sich, dass es trotz positiv zu würdigender Ansätze im Gespräch bei ihm bisher nicht zu einer angemessenen, d.h. selbstkritischen Auseinandersetzung mit der Vorgeschichte gekommen ist.

Es liegen weiterhin keine ausreichenden und tragfähig erscheinenden Belege für eine ausreichende Problemsicht und damit Verarbeitung der persönlichen und situationsbezogenen Umstände, welche zu dem Fehlverhalten geführt haben, vor.

Die Art der von Herrn ..... begangenen Verkehrs- bzw. Regelverstöße sowie seine hier dazu vorgetragenen Sichtweisen sprechen dafür, dass er in der Konkurrenz zwischen seinen eigenen Bedürfnissen und den berechtigten Ansprüchen anderer Verkehrsteilnehmer über längere Zeit den eigenen Interessen Vorrang eingeräumt hat, ohne nachhaltige Veränderungen umsetzen zu können.

Sein Verhalten ist somit primär an der egozentrischen Durchsetzung eigener Belange und Bedürfnisse orientiert gewesen. Ein konfliktfreier Ablauf des Verkehrsgeschehens erfordert jedoch die Beachtung von Verkehrsregeln und insbesondere auch die verantwortungsbetonte Berücksichtigung der berechtigten Interessen anderer Verkehrsteilnehmer.

Solange diese Zusammenhänge nicht erkannt und nicht als verbindlich für das eigene Verhalten angesehen werden, müssen weitere Verkehrsverstöße oder auch anderweitige Regelverstöße mit erhöhter Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Die Wahrnehmung der entscheidenden Bedingungen von Fehlverhalten innerhalb der eigenen Person ist als Voraussetzung für die Entwicklung geeigneter und stabiler Alternativen zum früheren Problemverhalten anzusehen. Es muss daher fraglich bleiben, ob es Herrn ..... möglich ist, sich weiterhin an geltenden Rechtsnormen zu orientieren.

Bezüglich seiner Möglichkeiten, in Zukunft weitere Delikte zuverlässig vermeiden zu können, liegen derzeit keine angemessenen Strategien vor. Aus dem Grund ist ein tieferreichender persönlicher Aufarbeitungsprozess zur Vermeidung weiterer Delikte erforderlich. Ein für die Prognose wesentlicher Lernprozess sowie eine angemessene Aufarbeitung sind aus den vorliegenden Befunden derzeit nicht abzuleiten.

Damit sind jedoch die wesentlichen Voraussetzungen für eine künftige Verhaltensänderung nicht gegeben. Einer solchen Veränderung muss stets zunächst auf der Einstellungs- und Haltungsebene eine Umorientierung vorausgehen, damit neu gewonnene Einsichten in konkretes Verhalten umgesetzt, erprobt und stabilisiert werden können.

Es wird Herrn ..... empfohlen, sich angesichts der verfestigten Problematik im Umgang mit Regeln und Gesetzen um eine fachlich angeleitete Aufarbeitung zu bemühen.

Bei zusammenfassender Bewertung aller Befunde liegen bei Herrn ..... gegenwärtig ungünstige persönlichkeitsspezifische Voraussetzungen vor, so dass die Wahrscheinlichkeit erneuter Verkehrszuwiderhandlungen als überdurchschnittlich hoch zu bezeichnen ist. Insofern überwiegen bei vorliegender Befundlage trotz des positiven Gesamteindrucks im Rahmen der Untersuchungssituation derzeit noch begründete inhaltiche Bedenken an der Fahreignung bzw. an der zuverlässigen Regel- und Gesetzeseinhaltung.

BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG

Bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse können wir die behördliche Eignungsfrage wie folgt beantworten:

Es ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich und wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Um die Voraussetzungen für eine günstige Beurteilung der Eignungsfrage bei einer eventuellen späteren Untersuchung zu schaffen, möchten wir Herrn ..... über die behördliche Fragestellung hinaus empfehlen:

- individuelle und vertiefte Aufarbeitung der den Verhaltensauffälligkeiten zugrunde liegenden Hintergrundproblematik mit fachlicher Hilfe.
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
Nein, nicht nur im Straßenverkehr, sondern immer und überall.

Dass du das weder erkennen noch akzeptieren kannst ist dabei ein Teil der Problems. Dadurch wird eine adäquate Aufarbeitung behindert. Deshalb auch die Forderung nach fachlich qualifizierter Hilfe.
Guten Morgen,

ich musste erstmal eine Nacht darüber schlafen. Es waren ja harte Dinge, die Du mir da an den Kopf geworfen hast. Leider hast Du Recht! Ich bin auch im Privatleben oftmals egoistisch. Dies wurde mir schon von mehreren Personen im nahen Umfeld auch so gesagt, wenn ich richtig drüber nachdenke.

Danke für die Gutachten, woraus ich doch Manches herauslesen bzw. ableiten konnte…
 
Oben