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Angst vor ÄG und weiterem

shaii

Neuer Benutzer
Hallo
Person A im hier einfacheren Text beschrieben *Kollege
Person B Dealer

Person a hat vor 5-6 monaten regelmäßig bei B gekauft (tilidin)

Person B hat bei whatsapp selbstlöschende Nachricht aktiv (person A weiß aber nicht seit wann)

Person B wurde vor ca 1 Monat von der polizei festgenommen ( keine weiteren infos )

Person A wusste davon nichts und hat vor ca 12 Tagen Person B geschrieben und gefragt
"Hey hast du gleich Zeit" keine Reaktion von person B und vor ca 2 Tagen erneut " hey alles klar?"
Das Handy von person B war ausgeschaltet und ging ca 1h Später ins "Netz" sprich die nachricht ging ca 1h später durch
Person A macht sich nun Sorgen das die polizei das handy von Person B durchsucht und dann logischerweise auf ihn stößt und er angezeigt wird bzw. Sogar ein Äg machen muss

Meine Fragen wären folgende:
Hat jemand Erfahrung mit sowas und weiß wie sowas abläuft
Was ist denn bei der Fsst dann realistisch kommt da eine haar analyse oder urin screenings
Wann kann man davon ausgehen "sicher" zu sein und wann nicht
Mfg
 
Hallo und willkommen im Forum

Sicher kannst du erst sein wenn die Tat verjährt ist.

Zunächst muss überhaupt eine strafrechtliche Tat vorliegen. Das zu Beurteilen ist bei Tilidin nicht so einfach. Je nach Art und Wirkstoffmenge kann ein Verstoss gegen a) das Betäubungsmittelgesetz, b) das Arzneimittelgesetz oder auch gegen c) kein Gesetz vorliegen.

Für a) und b) gibt es unterschiedliche Strafandrohungen und unterschiedliche Verjährungsfristen. Wenn das Tilidin bei einen Dealer regelmäßig bezogen wurde ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafe deutlich erhöht.

Die Daten und Unterlagen des Dealers auszuwerten kann schon mal mehrere Monate dauern. Danach müssen die Behörden entscheiden ob sie Anklage gegen seine Kunden erheben wollen. Ich kenne die Verjährungsfristen nicht, du solltest aber von 3 bis 5 Jahren ausgehen, eventuell bis zu 10 Jahren.

Das hat mit der Führerscheinstelle aber nur am Rande zu tun, die müssen auch keine Verurteilung abwarten. Wenn sie die Information erhält, das ein Führerscheininhaber mit einer realisitschen Wahrscheinlichkeit Tilidin unerlaubt gekauft hat darf sie davon ausgehen, das ein Drogenproblem vorliegen kann (Konjunktiv). Wenn Betroffene regelmäßig über Monate Tilidin unerlaubt gekauft haben steigt die Wahrscheinlichkeit von Autofahrten unter Tilidin drastisch.

In solchen Fällen darf / muss die Führerscheinstelle in ihrer Schutzfunktion aktiv werden, auch wenn weder eine konkrete Drogenfahrt noch der Konsum überhaupt nachgewiesen wurden.

Um den Verdacht auszuschließen gibt es das ärztliche Gutachten (äG). Das gibt dem Betroffenen die Möglichkeit zu belegen, das er kein führerscheinrelevantes Drogensproblem hat. Ob und welche Abstinenznachweise erforderlich sind entscheidet der Arzt. Ohne ausreichende Haare / Haarlänge darf natürlich keine Haarprobe gefordert werden. In seltenen Ausnahmefällen habe ich auch schon äG-Forderungen gelesen, in denen die Führerscheinstelle zum Beispiel zwei Urinproben in zeitlichem Abstand gefordert hat. Das kann also auch passieren.
 
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Achso okay ich hatte jetzt hier öfter im forum gelesen das die fsst so gut wie immer angibt: urin oder haar sprich sie festlegen wie getestet wird
Die Frage ist Natürlich auch da tilidin oder andere "harte drogen" ja meist im urin relativ kurz nachweisbar sind ein paar tage und man ja meist 1-3 monate zeig kriegt um nachzuweisen bzw das ÄG vorzulegen man ja nicht zweifelsfrei sagen kann
Hey die person hat das nie genommen bzw auch in vergangenheit nicht Ich hoffe sie verstehen worauf ich hinaus will und ob dann nicht eine Anordnung auf haar analyse realistischer wäre
Da Natürlich auch die Frage was ist wenn man einen buzzcut trägt bzw eine Glatze
Hab gelesen es kann auf körperhaare umgestellt werden
Wenn aber Person A sich diese aus ästhetischen Gründen abrasiert oder kürzt wird man automatisch ein negatives Äg erhalten sprich wird einem Täuschung vorgeworfen etc.?
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage ist Natürlich auch da tilidin oder andere "harte drogen" ja meist im urin relativ kurz nachweisbar sind ein paar tage und man ja meist 1-3 monate zeig kriegt um nachzuweisen bzw das ÄG vorzulegen man ja nicht zweifelsfrei sagen kann

Da nimmt der Betroffene sich zu wichtig. Ein ärztliches Gutachten hat nichts mit (Straf-)Verfolgung zu tun. Das ist ein neutraler Auftrag an einen neutralen Gutachter, der nach sachlichen Gesichtspunkten sein Gutachten schreibt.

Ich hoffe sie verstehen worauf ich hinaus will

Nein, leider nicht. Soweit ich verstanden habe haben die Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Führerscheinstelle) überhaupt noch keinen Kontakt zur der betroffenen Person aufgenommen. Deshalb können die Helfer hier im Forum (so auch ich) nur spekulieren.

Zu den Haaren: Da ein äG nichts mit Strafe zu tun hat werden fehlende Haare auch nicht als Täuschungsversuch bewertet.

Zu der Angabe nichts konsumiert zu haben: Das wird in einem eventuellen Strafverfahren (wie geschrieben alles Spekulation) eine Rolle spielen. Häufig wird dort angegeben Konsument zu sein um die Strafe zu mildern. Das gilt dann aber auch für die Führerscheinstelle. Dort dann zu behaupten doch Dealer zu sein und niemals konsumiert zu haben funktioniert in der Regel nicht. Die Führerscheinstelle muss sich an die ihnen übermittelten Akten halten.
 
Wichtig wäre zu wissen, ob du direkt nach den Zeug gefragt hast, also „Hast du die Tillis?“ Oder „Kannst du helfen/ Hast du Zeit?“ Oder so.

Also ich habe nach so einen Fall nie was gehört von der Polizei
 
Wenn aber Person A sich diese aus ästhetischen Gründen abrasiert oder kürzt wird man automatisch ein negatives Äg erhalten sprich wird einem Täuschung vorgeworfen etc.
Es wird auf jeden Fall erwartet, dass man Prioritäten setzt. Und wenn einem die Eitelkeit wichtiger ist....

So ein Gutachten ist die Möglichkeit, Fahreignungszweifel auszuräumen. Die meisten Leute werfen dazu alles in die Waagschale was sie haben. Wenn du da nicht dazu gehören möchtest, ist das auch ein Statement.
 
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