Peter Lustig
Neuer Benutzer
Hallo,
ich habe 2010 meinen Führerschein wegen Cannabis verloren und nun wieder beantragt.
Daraufhin sollte ich mich zum Drogenkonsumverhalten äußern, das habe ich auch getan:
Angaben zu meinem bisherigen Drogenkonsumverhalten
Ich habe früher regelmäßig Cannabis konsumiert und bin daran psychisch erkrankt. Vor etwa zwei Jahren habe ich mit dem Konsum aufgehört und mich in psychische Behandlung begeben. Seit meiner Therapie bin ich wieder auf einem guten Weg. Da ich aufgrund meiner Erkrankung kein Cannabis mehr konsumiere, steht meinem Führerschein nichts mehr im Wege.
Ein psychologisches Gutachten aus dem städtischen Klinikum, welches dem Brief beiliegt, erläutert meine Erkrankung und dass ich kein Cannabis mehr konsumiere.
Angaben zum Drogenkonsum vor der Drogenfahrt:
Vor etwa 10 Jahren bin ich in meinem jugendlichen Leichtsinn ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss gefahren. Heute bin ich über zehn Jahre älter bzw. reifer, und stolzer Vater einer achtjährigen Tochter. Nun möchte ich vorallem für sie, meinen Führerschein wiedererlangen und im Sommer zusammen mit ihr in den Urlaub fahren.
Da meine Abstinenz psychologisch attestiert ist und ich mich auf einem sehr guten Weg befinde, hoffe ich, dass von einer MPU abgesehen werden kann."
Das beilegte ärztliche Gutachten von 2019:
- Mittelgradige depressive Episode
- Soziale Phobie
- Psychische und Verhaltensstörung durch Cannabinoide: Psychotische Störung
- Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide "
Der Patient habe nach 18 Jahren erstmalig den THC-Konsum eingestellt und ist seit 4 Monaten abstinent. Hinweise auf einen Suchtmittelkonsum ergaben sich während der gesamten tagesklinischen Behandlung nicht.
Nun kam die Antwort vom Ordnungsamt:
"lt. Ihrem Schreiben gaben Sie an wegen Ihrem Cannabiskonsum psychisch erkrankt zu sein. Zusätzlich wurde im Arztbrief angegeben, dass Sie zur Behandlung einer mittelgradigen depressiven Episode und einer sozialen Phobie aufgenommen wurden.
Bei einer psychischen und/ oder geistigen Erkrankung/ Störung ist ein Attest des behandelnden Arztes/Neurologen bzw. Nervenarztes vorzulegen, in dem sämtliche Diagnosen nach ICD-10, Medikation, Zeitpunkt und Zeitraum der Erkrankung enthalten sein müssen. Hilfreich sind bei einer solchen Erkrankung auch Diagnosen mit der Angabe "Zustand nach", kurz: Z. n. mit Angabe des ICD-10 Diagnoseschlüssels.
Bitte lassen Sie den behandelnden Arzt jeden aufgeführten Punkt beantworten und legen die geforderten Unterlagen bis spätestens 23.04.201 in unserer Behörde vor.
Für den Fall, dass die geforderten Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden, müssen Sie mit weiteren Aufklärungsmaßnahmen rechnen.
1. Da ich mich nicht mehr in psychologischer Behandlung befinde, habe ich keinen behandelnden Arzt mehr, also woher soll ich dieses Attest haben?
2. Was sind "weitere Aufklärungsmaßnahmen"?
3. War meine Antwort inklusive Gutachten vielleicht doch zu viel des Guten?
ich habe 2010 meinen Führerschein wegen Cannabis verloren und nun wieder beantragt.
Daraufhin sollte ich mich zum Drogenkonsumverhalten äußern, das habe ich auch getan:
Angaben zu meinem bisherigen Drogenkonsumverhalten
Ich habe früher regelmäßig Cannabis konsumiert und bin daran psychisch erkrankt. Vor etwa zwei Jahren habe ich mit dem Konsum aufgehört und mich in psychische Behandlung begeben. Seit meiner Therapie bin ich wieder auf einem guten Weg. Da ich aufgrund meiner Erkrankung kein Cannabis mehr konsumiere, steht meinem Führerschein nichts mehr im Wege.
Ein psychologisches Gutachten aus dem städtischen Klinikum, welches dem Brief beiliegt, erläutert meine Erkrankung und dass ich kein Cannabis mehr konsumiere.
Angaben zum Drogenkonsum vor der Drogenfahrt:
Vor etwa 10 Jahren bin ich in meinem jugendlichen Leichtsinn ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss gefahren. Heute bin ich über zehn Jahre älter bzw. reifer, und stolzer Vater einer achtjährigen Tochter. Nun möchte ich vorallem für sie, meinen Führerschein wiedererlangen und im Sommer zusammen mit ihr in den Urlaub fahren.
Da meine Abstinenz psychologisch attestiert ist und ich mich auf einem sehr guten Weg befinde, hoffe ich, dass von einer MPU abgesehen werden kann."
Das beilegte ärztliche Gutachten von 2019:
- Mittelgradige depressive Episode
- Soziale Phobie
- Psychische und Verhaltensstörung durch Cannabinoide: Psychotische Störung
- Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide "
Der Patient habe nach 18 Jahren erstmalig den THC-Konsum eingestellt und ist seit 4 Monaten abstinent. Hinweise auf einen Suchtmittelkonsum ergaben sich während der gesamten tagesklinischen Behandlung nicht.
Nun kam die Antwort vom Ordnungsamt:
"lt. Ihrem Schreiben gaben Sie an wegen Ihrem Cannabiskonsum psychisch erkrankt zu sein. Zusätzlich wurde im Arztbrief angegeben, dass Sie zur Behandlung einer mittelgradigen depressiven Episode und einer sozialen Phobie aufgenommen wurden.
Bei einer psychischen und/ oder geistigen Erkrankung/ Störung ist ein Attest des behandelnden Arztes/Neurologen bzw. Nervenarztes vorzulegen, in dem sämtliche Diagnosen nach ICD-10, Medikation, Zeitpunkt und Zeitraum der Erkrankung enthalten sein müssen. Hilfreich sind bei einer solchen Erkrankung auch Diagnosen mit der Angabe "Zustand nach", kurz: Z. n. mit Angabe des ICD-10 Diagnoseschlüssels.
Bitte lassen Sie den behandelnden Arzt jeden aufgeführten Punkt beantworten und legen die geforderten Unterlagen bis spätestens 23.04.201 in unserer Behörde vor.
Für den Fall, dass die geforderten Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden, müssen Sie mit weiteren Aufklärungsmaßnahmen rechnen.
1. Da ich mich nicht mehr in psychologischer Behandlung befinde, habe ich keinen behandelnden Arzt mehr, also woher soll ich dieses Attest haben?
2. Was sind "weitere Aufklärungsmaßnahmen"?
3. War meine Antwort inklusive Gutachten vielleicht doch zu viel des Guten?