Anordnung MPU THC - Frist zu kurz für AN

Nick77889

Neuer Benutzer
Hallo Zusammen,

ich wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle einer Blutprobe unterzogen.
Festgestellt wurden: 2,1 ng Aktives THC und 16 ng THC-COOH.

Nun wurde mir die Beibringung einer MPU angeordnet, die ich innerhalb von 2 Monaten zu erbringen habe.
Die Fragestellung der FSST lautet: Kann der Führerscheininhaber zukunkünftig den gelegentlichen Cannabiskonsum und das Fahren von Kraftfahrzeugen trennen?

Nach meiner Recherche ist das Unterfangen aussichtslos in die MPU ohne AN zu gehen.
Ich gehe davon aus, dass de beste Herangehensweise nun wäre, die AN zu beginnen und nach 6 Monaten mit diesen in eine neue MPU zu gehen.

In dem Brief der FSST steht, dass ich innerhalb von 7 Tagen benennen soll. Soll ich nun auf diesen Brief erst gar nicht reagieren, da es sowieso aussichtslos wäre in die MPU zu gehen?
Ich gehe davon aus, dass dieses Unterfangen sowieso aussichtslos wäre, da keine AN vorliegen. Leider trage ich eine Glatze und kann nicht rückwirkend beweeisen, dass ich seit 6 Moanten clean bin.

Ich wäre dem Forum sehr dankbar, wenn ich einen Rat bekommen könnte, ob ich die Frist zur Beibringung der MPU verstreichen lassen soll, oder vielleicht doch eine Chance hätte in diese MPU ohne AN zu gehen.

Vielen Dank für euern Ratschlag.
 

savoy

Stamm-User
Ignorieren, bis aufforderung zur abgabe der Fahrerlaubnis kommt.

Ansonsten direkt mit AN beginnen, um die zeit ohne FE so kurz wie möglich zu halten.

Ob 6 Monate reichen, hängt ggf. von deiner Vorgeschichte ab.

Hättest mal direkt nach der Kontrolle angefangen AN zu sammeln...

PS: Ich habs damals direkt mit MPU versucht und bin (natürlich) gescheitert... die 800€ hätte man sich sparen können.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ignorieren, bis aufforderung zur abgabe der Fahrerlaubnis kommt.
Den FS aber in jedem Fall freiwillig abgeben und nicht entziehen lassen (spart die Entzugskosten).

Hallo Nick,

willkommen im Forum.
Festgestellt wurden: 2,1 ng Aktives THC und 16 ng THC-COOH.
Bei diesen Werten hatte ich mich zunächst gewundert dass du nicht zum FÄG eingeladen wurdest, habe dann aber gesehen dass du aus NRW kommst...

Wir können dir bei deiner Vorbereitung gerne helfen, dazu wäre es nett wenn du den entsprechenden Profilfragebogen ausfüllen würdest.
 

ruman1155

Neuer Benutzer
Ich hatte einen ähnlichen fall. Die Frist, die von der fss gesetzt wurde hätte nicht ausgereicht, um eine zumindest 6 monatige Abstinenz nachzuweisen.

In meinem Fall habe ich das auch von der MPU Begutachtungsstelle bestätigen lassen, dass 6 Monate AN sehr wahrscheinlich Voraussetzung wären.

Ich habe daraufhin bei der fss Fristverlängerung beantragt, die dann auch gewährt wurde.

Gegenüber der fss habe ich jedoch auch erwähnt, dass ich zu dem Zeitpunkt bereits AN gesammelt hatte

nicht sicher, ob das auch für dich ratsam wäre
 

zionit

Neuer Benutzer
Ich wünsche dir viel Glück und kann nur bestätigen, dass ich das auch schon Gelsen habe das es vorkommt eine Fristverlängerung zu bekommen.
Schnell den AN-Vertrag und dann um Verlängerung bitten.
Dann drücke ich mal die Daumen !!!
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
ich wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle einer Blutprobe unterzogen.
Festgestellt wurden: 2,1 ng Aktives THC und 16 ng THC-COOH.
Die Werte sind ja nicht hoch. Hast du gelegentlichen Konsum eingeräumt?

Nun wurde mir die Beibringung einer MPU angeordnet, die ich innerhalb von 2 Monaten zu erbringen habe.
Die Fragestellung der FSST lautet: Kann der Führerscheininhaber zukunkünftig den gelegentlichen Cannabiskonsum und das Fahren von Kraftfahrzeugen trennen?
Sind es nicht drei Monate? Zusammen mit der Zeit zwischen Kontrolle und MPU-Anforderung vergeht auch etwas Zeit, aber ohne anwaltliche Hilfe schafft man da wohl keine 6 Monate Abstinenz.

Leider trage ich eine Glatze und kann nicht rückwirkend beweeisen, dass ich seit 6 Moanten clean bin.
Dann gib doch Achsel-, Bart- oder Sackhaare ab. Es muss nicht unbedingt Kopfhaar sein. Eine Haaranalyse ist jedenfalls einfach, kostengünstig, bequem und vor allem kann man damit Abstinenz rückwirkend nachweisen. Bei Urinproben hat man das Gerenne, bezahlt mehr und kann nicht rückwirkend Abstinenz nachweisen.

Ich wäre dem Forum sehr dankbar, wenn ich einen Rat bekommen könnte, ob ich die Frist zur Beibringung der MPU verstreichen lassen soll, oder vielleicht doch eine Chance hätte in diese MPU ohne AN zu gehen.
Bei den geringen Werten weiß ich nicht, ob das vielleicht sogar möglich wäre und ob da nicht ein kürzerer Abstinenzzeitraum ausreichend wäre. Da will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, das sollten andere beantworten.

Wenn du Geld für einen Anwalt übrig hast, kannst du die MPU-Anforderung prüfen lassen. Nicht selten ist die fehlerhaft. Dadurch ließe sich Zeit gewinnen.
 
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