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Antrag Neuerteilung

carlos6

Neuer Benutzer
Hallöchen,

ich habe vor 9 Jahren meinen Führerschein wegen Cannabis verloren. Wurde mit 3,1ng erwischt. MPU wurde angeordnet, diese habe ich bis heute aus finanziellen Gründen nicht gemacht.

Einige, die vor den Lockerungen unter dem jetzigen Richtwert lagen, haben ihren Führerschein zurückerhalten. Habe letztes Jahr alles für einen Antrag zusammengesucht und mich dann doch nicht getraut, weil mir jemand sagte, dass die Verjährung bei Ablehnung und erneuter Anordnung zur MPU wieder bei null startet. Derjenige sagte mir dann auch, dass ich das verhindern kann, indem ich den Antrag frühzeitig zurückziehe. War mir zu heikel, weil ich dazu nicht wirklich Infos fand.

Heute fand ich dann nach einer weiteren ergebnislosen Google Suche dieses Forum.
Daher die Fragen:
Inwiefern kann ich einen Antrag zurückziehen, bevor er abgelehnt und die neue (alte) Auflage MPU angeordnet wird, damit die Verjährung nicht bei null beginnt? Macht es bei 3,1ng überhaupt Sinn, dort einen Antrag ohne MPU vorzulegen? Seitdem ich erwischt wurde, bin ich in keiner Weise irgendwie mal auffällig gewesen. Mein Führungszeugnis ist sauber, habe ich letztes Jahr erst gesehen.

Lieben Dank
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Du kannst einen Antrag stellen und wahrscheinlich wird dem ohne Auflagen stattgegeben.

Es ist richtig, dass bei Ablehnung die Frist neu beginnt.
Daher immer selbst den Antrag zurückziehen.
Das sehe ich bei dir aber nicht.

LG :smiley138:
 

Danke dir erstmal für deine Antwort! Das gibt mir natürlich Mut.

Ich verstehe da nur eine Sache nicht. Dass der Antrag abgelehnt wurde sehe ich doch erst, sobald die Anordnung in meinem Briefkasten liegt. Dann ist es doch schon längst zu spät, den Antrag zurückzunehmen, weil der Beschluss „MPU“ gefallen und der Antrag abgelehnt wurde. Irgendwas übersehe ich hier doch :D
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dein Antrag wird ja nicht direkt abgelehnt. Entweder du bekommst einen neuen Führerschein oder eine MPU-Forderung. Im Fall einer MPU-Forderung wird eine Frist von mehreren Monaten gesetzt. Wenn du innerhalb der Frist deinen Antrag zurückziehst ändert sich für dich überhaupt nichts. Nur wenn du nichts unternimmst wird dein Antrag nach Ablauf der Frist abgelehnt und die Verjährungsfrist für die MPU-Forderung startet von vorne.
 

Also habe ich ja außer den Antragsgebühren und einer Absage nichts zu befürchten.

Ich mache einen Antrag fertig, warte auf die Antwort und wenn dort MPU steht ziehe ich meinen Antrag schriftlich wieder zurück.

Und die vom Amt gesetzte Frist für die MPU von der du sprichst gilt nur bei Antrag auf Neuerteilung?
In dem Brief, von vor 9 Jahren mit der Anordnung zur MPU, steht nämlich keine Frist. Hatte ich gerade nochmal nachgeschaut.
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hey grüß dich, ich wollte dir nur bescheid geben: Ich hatte in 2018 auch eine Auffälligkeit mit 3.1ng Thc Aktiv und 68ng cooc + Unfallflucht und Fs-Entzug.

Ich habe den Antrag auf Neuerteilung in 2026 gestellt und die Drogen Fragestellung wurde raus genommen, wegen der Legalisierung.
Obwohl ich der Polizei damals mein regelmäßigen Konsum gebeichtet hatte und dies alles in meiner Akte steht.

Ich musste jedoch wegen der Unfallflucht zur MPU. Fragestellung war dann "nur" Verkehrsrecht/Strafrecht.

Stell den Antrag und falls die Aufforderung zur MPU kommen sollte (was ich nicht denke) dann kannst du den Antrag einfach zurück ziehen. Die Frist läuft erst von vorne, sobald du der Frist seitens der Behörde nicht nach kommst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieben Dank an Euch alle für die Antworten!

Nochmal eine allgemeine Frage. Habt ihr dem Antrag außer den angeforderten Sachen noch ein Schreiben beigelegt?

"Aufgrund der geänderten Gesetzeslage, möchte ich meinen FS neu beantragen..."
Oder sowas in der Richtung? Oder einfach den Antrag kommentarlos einreichen?
 
Das ist eine gute Frage…:smiley2204:

Das ist nur meine persönliche Einschätzung:
Ich würde es kommentarlos einreichen aus dem Grunde, dass ja für einen Neuantrag auf Erteilung der FE nie ein Anschreiben benötigt wird, sondern nur Formular etc. :smiley138:
 
Führungszeugnis wurde gestern beantragt, der FS Antrag geht demnach nächste Woche raus. Ich werde berichten wie die Sache ausgeht!:)

Einzige was mir jetzt nebenbei wieder eingefallen ist: ich war in der Probezeit. Aufbauseminar wird dann unausweichlich sein.
 
Hallo, da bin ich wieder:)

Ich habe heute Post erhalten, dazu ein Auszug:

"...ordne ich daher die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar bis zum 01.09.2026 an."

Diese Info habe ich hier gar nicht angegeben, weil ich es komplett vergessen habe nach all den Jahren: ich befand mich noch in der Probezeit. Laut Google ist das besondere Aufbauseminar ein Vorreiter der MPU, stellt aber keine MPU an sich dar. Macht bei dem kurzen Zeitraum für mich auch kein Sinn wegen Abstinenznachweis.

Hätte gedacht, dass ich eine Auflage bekomme die Prüfungen neu abzulegen, weil auf der Internetseite unserer FS steht, dass dies nach 5 Jahren ohne Fahrerlaubnis der Fall ist.

Kann die MPU noch kommen oder bin ich auf der sicheren Seite?
 
Hallo carlos,
Laut Google ist das besondere Aufbauseminar ein Vorreiter der MPU
dass du eine Auflage zur Teilnahme an einem bes. Aufbauseminar für drogenauffällige Fahranfänger bekommen hast, hat nichts mit einer späteren MPU-Anordnung zu tun, das ist Standard in der Probezeit.
Hätte gedacht, dass ich eine Auflage bekomme die Prüfungen neu abzulegen
Die kann ja noch gesondert kommen, nachdem du am Seminar teilgenommen hast.
Kann die MPU noch kommen
Kann = ja, ist aber äußerst unwahrscheinlich.
 
Wieso wurde mir 2017 die MPU ohne das besondere Aufbauseminar angeordnet und nun bräuchte ich unter Umständen das besondere Aufbauseminar, um die Anordnung zur MPU zu erhalten, denn so wäre es jetzt ja, falls die MPU noch nachträglich angeordnet wird.

Kann man jetzt also noch gar nichts daraus schließen?
 
Wieso wurde mir 2017 die MPU ohne das besondere Aufbauseminar angeordnet
Weil es nicht immer in einer bestimmten Reihenfolge gefordert wird. Manchmal wird zuerst das Aufbauseminar angeordnet, manchmal zuerst die MPU. Wichtig ist der Behörde nur, dass alle Auflagen erfüllt werden bevor sie eine neue Fahrerlaubnis erteilen kann.
Kann man jetzt also noch gar nichts daraus schließen?
Richtig. Dennoch ist mE nicht damit zu rechnen, dass du eine MPU-Anordnung erhalten wirst.
 
Also, auch ich rechne aufgrund der veränderten Gesetzeslage nicht mit einer MPU.

Bzgl. der erneut abzulegenden Prüfungen gab es früher die 10-Jahresfrist.
Heute liegt die Entscheidung theoretisch bei der zuständigen FEB, praktisch aber werden diese idR nur gefordert, wenn die Zeit der Entziehung länger ist als die mit FE.
 
Ich verstehe. Vielen Dank für die Aufklärung!

Bzgl. der erneut abzulegenden Prüfungen gab es früher die 10-Jahresfrist.
Echt 10 Jahre? Ich habe gelesen, dass es mal die zwei Jahres Frist gab, die aber 08/09 gekippt wurde.

Aber ich gehe auch davon aus, dass ich die Prüfungen neu ablegen muss. Auf der Internetseite unserer Führerscheinstelle steht bei den Voraussetzungen für einen Antrag unter anderem, dass man nach 5 Jahren ohne Fahrerlaubnis die Prüfungen erneut abzulegen hat.
 
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