• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

Auf dem Fahrrad erwischt mit 2,1/2,4 Promille - Muss ich nüchtern bleiben?

Hallo ich vermute mal mit Sorgfaltspflicht meinte der Thread Eröffner, dass die Polizisten ihn so arg betrunken haben einfach gehen lassen. Ihm hätte ja auch was passieren können. Ich kenne es so das man jemanden anrufen darf der einen abholt oder die einem ein Taxi rufen oder man über Nacht zum ausnüchtern da bleiben muss
 
Zurück
Oben