Autoführerschein beantragen nach ungefähr 17 Jahren

Tomy

Neuer Benutzer
Guten Morgen liebes Forum,

anbei zu meiner Geschichte.
Ich 39 Jahre, wurde im Alter mit 22 Jahren unter Cannabis angehalten, die Polizei nahm mich mit auf die Wache und entnahm Blut. War vor dem Zeitpunkt täglich am konsumieren. Bekam dann irgendwan Post das ich meinen Fürhrerschein Roller Klasse M ( Auto oder was anderes hatte ich nicht) abgeben darf und für den Rückerhalt eine MPU erfolgreich absolvieren muß. Jetzt 17 Jahre später oder vielleicht auch etwas länger, habe ich mich in der Fahrschule für den Autoführerschein angemeldet. Den Konsum hatte ich damals sofort eingestellt nach der Staftat, habe meinen Fahrlehrer die Situation geschildert. Wollte jetzt bald den Antrag stellen für den Lappen, muß ich dort meinen Fall angeben oder besser nicht erwähnen, er meinte halt die können alles sehen daher wäre eine Angabe der Straftat besser als zu verschwiegen. Eigentlich darf man ja nach 15 Jahren keine MPU bei weiteren Delikten die diese Spanne unterbrochen hätten, mehr anfordern, wie sollte ich mich da jetzt Verhalten, sollte ich meinen damaligen Führerschein Entzug wegen fahren unter Cannbis angeben ?
Würde mich freuen wenn ihr mir antwortet
 

Tomy

Neuer Benutzer
Nach telefonischer Frage beim Kreisamt, ist in meiner Flensburgakte keine Eintragung mehr, für völlige Sicherheit sollte ich ein Führungszeugniss beantragen. Hat sich dann ja eigentlich hier erstmal erledigt, vielleicht konnte ich manch einem ja etwas helfen. Angaben könnte ich das ganze bei meinem Führerschein Antrag laut der Dame ja.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wo nichts steht, brauchst du auch nichts mehr angeben.
 

Tomy

Neuer Benutzer
Was ist denn mit Neuerteilung gemeint, klingt für mich irgendwie danach als hätte ich den schon gehabt, hatte doch nur Roller Klasse M 50er, und will ja Auto Klasse B machen :/
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
klingt für mich irgendwie danach als hätte ich den schon gehabt
Zitat: "Folgende Fahrzeuge dürfen mit einem Führerschein der Klasse M legal gefahren werden: Ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Mofa), das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreitet."
Es geht lediglich um das Wort "Führerschein" ... die Bürokratie gibt nichts anderes her, mach dir deswegen keine Gedanken. ;)
 
Oben