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BAK von 0,85, Autofahrt mit Sachbeschädigung (Gartenmauer beschädigt)

Rudolf1

Neuer Benutzer
Hallo Team,
Dies ist meine erste TF, keine Vorstrafen, einen Punkt wegen Telefonieren.
gibt es da irgendwelche bekannten Fälle, Urteile zu ähnlichen Ereignissen?
Wird da eine MPU fällig?
Mit was für einer Strafe muss ich da rechnen? wie lange Führerscheinentzug?
Vielen Dank für Eure Antwort,
Rudolf
 
Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, dass der Unfall und die damit verbundene Sachbeschädgigung als Ausfallerscheinung durch die Alkoholisierung gewertet wird. Insofern wäre es eine Straftat, die mit 10-12 Monaten FS-Entzug und ca 30 TS (also ein Monatsgehalt) gewertet wird. Handelt es sich bei deinen Angaben um ‰, so solltest du, wie schon angemerkt, um die MPU herum kommen.
 
Dann sehe ich keine MPU und keinen Führerscheinentzug auf dich zukommen.

Strafe: Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro (als Ersttäter eher Richtung 500 Euro), 1 bis 3 Monate Fahrverbot (eher einen Monat), zwei Punke in Flensburg, die erst nach 5 Jahren getilgt weren.

Die Haftfpflichtversicherung wird dich bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Die zahlen zunächst den kompletten Schaden, fordern dann aber je nach Schadenshöhe bis zu 5.000 Euro.

Kaskerversicherungen zahlen nicht.

Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung wird eine Zahlung ablehnen.
 
Danke für die Antworten.
Der Führerschein wurde schon eingezogen am Tag der TF.
Mein größtes Problem liegt darin, wenn da ein Mensch gestanden hätte anstelle der Gartenmauer.
@Mr Murphy---wirklich nur Bußgeld? obwohl Sachbeschädigung/Unfall? im alkoholisietem Zustand?
 
wirklich nur Bußgeld?

Davon gehe ich aus. Die Schadenshöhe entscheidet in Deutschland nur zu einem sehr kleinen Teil mögliche Strafen. Man wird in erster Linie für die Tat bestraft und nur eingeschränkt für die Folgen.

Mal dein Beispiel: Du bist betrunken in eine Mauer gefahren, der Schaden beträgt vielleicht 1.000 Euro (für mein Beispiel).

Genauso gut hättest du während der selben Fahrt in den Gegenverkehr geraten können. Ein LKW mit teuren Bauteilen hätte ausweichen müssen. Er wäre in Brand geraten und hätte vielleicht noch einen Verteilerkasten der Telekom zerstört. Ein zufälliger Zeuge bekommt einen Schock und muss im Krankenhaus behandelt werden. Schaden: 800.000 Euro.

In beiden Fällen hättest du dasselbe Vergehen begangen. Deshalb würde es bei der Strafe keine großen Unterschiede geben.

Die zivilrechtlichen Folgen gehören nicht zur Strafe. Die würden natürlich sehr unterschiedlich ausfallen.
 
Haftfpflichtversicherung wird dich bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Die zahlen zunächst den kompletten Schaden, fordern dann aber je nach Schadenshöhe bis zu 5.000 Euro.

Kaskerversicherungen zahlen nicht.

Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung wird eine Zahlung ablehnen.

Kann ich so nicht bestätigen. Bei meinem alkohlisiertem Unfall im Sommer 2020 (Fahrrad mit 1,38‰, Schaden am Unfallteilnehmer-Auto 4300€, mit Strafbefehl) hat die Privathaftpflicht und die Rechtschutzversicherung alle Kosten komplett übernommen. Ich hatte auch bei der Schadensmeldung mit offenen Karten gespielt und direkt reingeschrieben, dass ich Alkohol konsumiert hatte.

War auch Ersttäter und es kam keine MPU Aufforderung. Und ich hoffe dass auch keine mehr kommt, wenn auch der Antrag zur Umschreibung auf den Kartenführerschein mich noch etwas nervös macht... Nicht dass die jetzt auf andere Gedanken kommen...
 
Dann sehe ich (...) keinen Führerscheinentzug auf dich zukommen.
Dieser Auffassung kann ich mich nicht anschließen.
Gerade der Unfall lässt den Schluss auf eine Ausfallerscheinung zu, was das Ganze zu einer Straftat macht und dies führt nun mal zum Entzug der FE.
Der FS wurde ja bereits sichergestellt/beschlagnahmt (trotz AAK von 0,47 mg/L), das ist aus meiner Sicht schon ein recht konkreter Hinweis.
think.gif
Retten könnte man die FE vor dem Entzug mMn nur, wenn ein RA die Ausfallerscheinung aufgrund von Alkohol vom Tisch bekommt...
 
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