Bald zur MPU

Igel

Neuer Benutzer
Hallo Forum,

habe schon einiges mitgelesen und mir raucht der Kopf jetzt...., bald steht eine MPU an.

Bevor ich den Fragebogen ausfülle eine kurze Frage vorab. Ich habe 2017 eine Entwöhnungstherapie gemacht, verlangt man jetzt bei der MPU den kompletten Arztbericht/Therapiebericht ?

Ich hatte 2008 schonmal eine MPU und da wurde er nicht verlangt. Im Internet/Foren gibt es hier unterschiedliche Meinungen dazu. Ich war jetzt beim TÜV Nord für eine FS Beratung, die nette Dame sagte mir das ich nur eine Bescheinigung über den Aufenthalt benötige. Denke da liegen Welten dazwischen.

Danke im voraus :)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Igel,

willkommen im Forum.

die nette Dame sagte mir das ich nur eine Bescheinigung über den Aufenthalt benötige
Wenn die nette Dame das gesagt hat, sollte es wohl stimmen...

Es wird wohl keine allgemein gültige Antwort auf diese Frage geben. Wenn du dem Gutachter plausibel alles erklären kannst, reicht die Bescheinigung idR wohl aus. Bleiben jedoch Zweifel, oder möchte der GA noch weitere Details wissen, kann es durchaus vorkommen das er den kpl. Bericht haben möchte. Dies geht aber sowieso nur mit deinem Einverständnis und dazu kann dich niemand zwingen (und nein, d.h. nicht unbedingt das die MPU deswegen gleich negativ ausfällt), denn man kann ja versuchen, den GA davon zu überzeugen, dass in diesem Bericht "sehr private Dinge" stehen, die nicht unbedingt mit der Fahreignung in Zusammenhang stehen...
 

Igel

Neuer Benutzer
Guten Morgen und vielen Dank für die Info,
das mit den sehr privaten Dingen ist wohl wahr und es war schwer genug darüber zu sprechen , abgesehen davon das es auch für mich nicht einfach wäre diesen zu bekommen möchte ich diesen nicht vorlegen.

Ich habe gerade das Schreiben des STVA vor mir und soll mir eine MPU Stelle aussuchen :smiley2204:

Ich denke gerade das es eigentlich egal ist wo ich die MPU mache weil ja eigentlich alle nach den gleichen Richtlinien arbeiten, es auf meine Vorbereitung ankommt und ggf. auf den GA und dessen und meine Tagesform. Erfahrungen/"Bewertungen" im Internet sind hier zwar wiedersprüchlich, aber letztendlich geben meistens die Menschen welche die MPU geschafft haben eine gute Bewertung ab und die es nicht geschafft haben eine negative.....

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir eure Meinung/Erfahrung zu diesem Thema mitteilen könntet, denn vielleicht liege ich ja falsch mit meiner .

Danke im voraus

Gruß
Igel
 

Igel

Neuer Benutzer
FB Alkohol



Zur Person

Geschlecht: Männlich

Größe: 180

Gewicht: 87

Alter:60



Was ist passiert?

Datum der Auffälligkeit: 10.08.2017

BAK: 2,21

Trinkbeginn: Morgens

Trinkende: Nachmittags

Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 15 Uhr



Stand des Ermittlungsverfahrens: hinter mir



Führerschein: abgegeben



Führerscheinstelle

Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja

Sonstige Verstöße oder Straftaten?: JA



2006 Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Körperverletzung BAK: 1,36

2008 Fahrlässiger Vollrausch BAK 2,64



Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):Es soll festgestellt werden ob zu erwarten ist ob ich nicht oder nicht mehr ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss fahren werde bzw. ob als Folge unkontrolliertem Alkoholkonsums bereits Beeinträchtigungen vorliegen die das sichere führen eines KFZ`S in Frage stellen.



Bundesland: NRW





Konsum

Ich lebe abstinent seit: 10.08.2017



Abstinenznachweis

Haaranalyse ja/nein: Ja. Haaranalyse



Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Ja, sporadisch durch allgemeine Blutuntersuchng



Aufarbeitung

Suchtberatungsstelle aufgesucht?: JA

Selbsthilfegruppe (SHG): JA , Anonyme Alkoholiker

Psychologe/Verkehrspsychologe: Führerscheinberatung

Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein

Ambulante/stationäre Therapie: Am 10.08.2017 nach der Tat direkt zur Entgiftung, dann übergangslos bis zum 17.01.2018 zur Entwöhnungstherapie, bis heute Nachsorge bei der Caritas.



MPU

Datum: ?

Welche Stelle (MPI): ?

Schon bezahlt?: Nein

Schon eine MPU gehabt? Ja 2008

Wer hat das Gutachten gesehen?: liegt in der FS Akte


Altlasten

Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: siehe oben
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ich denke gerade das es eigentlich egal ist wo ich die MPU mache weil ja eigentlich alle nach den gleichen Richtlinien arbeiten, es auf meine Vorbereitung ankommt und ggf. auf den GA und dessen und meine Tagesform. Erfahrungen/"Bewertungen" im Internet sind hier zwar wiedersprüchlich, aber letztendlich geben meistens die Menschen welche die MPU geschafft haben eine gute Bewertung ab und die es nicht geschafft haben eine negative.....

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir eure Meinung/Erfahrung zu diesem Thema mitteilen könntet, denn vielleicht liege ich ja falsch mit meiner .

Meine Erfahrung ist = du liegst mit deiner Meinung genau richtig.

Über welchen Zeitraum hast du denn Abstinenznachweise?
 

Igel

Neuer Benutzer
Ich war nach der Therapie 4 mal zur Haaranalyse, also für 1 Jahr. Wollte eigentlich 15 Monate belegen weil ich gelesen habe die Abstinenzzeit nach der Therapie sollte nennenswert über einem Jahr liegen und nennenswert über einem Jahr eben nicht 12 Monate sind. War dann beim TÜV Nord zur Führerscheinberatung, die nette GA sagte mir dann das dies nicht richtig sei und ich den FS sofort beantragen solle. Einen Kurs wolle sie mir nicht anbieten, weil sie dafür keine Notwendigkeit sähe.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
die nette GA sagte mir dann das dies nicht richtig sei

...und dies ist auch vollkommen zutreffend.

Ich zitiere aus den Beurteilungskriterien (A1.3N Indikator 13):

"Lag vor einer suchttherapeutischen Maßnahme bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachvollziehbaren Abstinenz, so beträgt die alkoholabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Alkoholverzichts (incl. Therapiephase) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr, keinesfalls jedoch kürzer als 12 Monate."


Zusammen mit deiner Therapiezeit, liegst du ja deutlich über den 12 Monaten.
 
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