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Bearbeitungsdauer MPU-Anordnung

JP3388

Neuer Benutzer
Hallo allerseits,

Trunkenheitsfahrt mit 1,47 ‰. FE wurde durch Urteil entzogen.

Antrag auf Neuerteilung wurde zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 05.01 gestellt.
Die Sperrfrist läuft am 03.04 ab.

Nun meine Frage: Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Kann es sein, dass sich die Führerscheinstelle erst nach Ablauf der Sperrfrist meldet oder achten die in der Regel schon darauf, die Frist einzuhalten?


Vielen Dank schon einmal und beste Grüße!
 
Die FSt meldet sich, sobald sie fertig sind mit der Bearbeitung.
Die Frist sagt ja nur, das vorher keine neue FE erteilt werden darf. Wenn es länger dauert, dann ist es halt so…
 
Das ist mir schon klar, dass sich die FSt erst dann meldet, wenn sie fertig ist.
Die Frage bezog sich auf die durchschnittliche Bearbeitungsdauer.
 
Bei mir hat es fast 5 Monate gedauert, die ich schon für die Aufarbeitung hätte nutzen können.
Habe hier nicht auf den Rat meiner Anwältin gehört und es bereut.

Mein Tipp. Mach es besser.
Allerdings kenne ich deinen Fall nicht. Eine Anordnung muss schon wohl begründet sein.
 
Bei mir hat es fast 5 Monate gedauert, die ich schon für die Aufarbeitung hätte nutzen können.
Habe hier nicht auf den Rat meiner Anwältin gehört und es bereut.

Mein Tipp. Mach es besser.
Allerdings kenne ich deinen Fall nicht. Eine Anordnung muss schon wohl begründet sein.
War’s bei dir denn ein klarer Fall (also 1,6 +)?

Und aus welchem Bundesland kommst du? In Berlin soll’s ja in der Verwaltung schon mal länger dauern als bspw. in Bayern oder BaWü.
Ich komme aus Bayern.

Was mich noch interessiert: Bei der Stand ja wohl eine MPU an. Aber hat sich die Verwaltung nach Ablauf der Sperrfrist oder noch innerhalb zurückgemeldet?

Besten Dank und Lg
 
Ich hätte schon wieder (nach dem Fahrverbot) Mitte August fahren dürfen.

Die Sperrfrist ging durch ein spezielles Seminar das ich besucht habe (NAFAplus TÜVSüd) nur bis Ende Juli. Regulär endete die Sperrfrist Ende September.

Ich war in Bayern mit 1,33 Promille mit dem EScooter unterwegs. Bei mir haben die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gefehlt. Elementar ist das, was die Polizisten zu Protokoll gegeben haben und was in deiner ärztlichen Untersuchung des Abends (bei der Blutentnahme) vermerkt ist.
 
Danke euch für die Antworten!
Also die TF war an einem Wochenende um 23:00 Uhr, was ja schon einmal gut ist. Ich war damals 19 aber nicht in der Probezeit (A1).
Der PKW-Fahrer hinter mir hat die POL kontaktiert und zwei Tage später auch sehr präzise bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass ich während den 15 Minuten die er hinter mir herfuhr, erheblich Ausfallerscheinungen aufgewiesen habe. Auch die Polizisten haben eine sehr auffällige Fahrweise bestätigt.
Im Untersuchungsbericht ist von leichten bis mittleren Ausfallerscheinungen die Rede, was aber wohl auf das Adrenalin zurückzuführen ist. Mein RA und der VP gehen stark davon aus, dass eine MPU hier nicht statthaft ist. Selbst der Sachbearbeiter an der FSt hat bei Antragstellung mündlich gesagt, dass es - vorbehaltlich der Auskünfte von der Pol (bin bisher nicht polizeibekannt) - eher nach keiner MPU aussieht.

Nun, kaufen kann ich mir davon nichts. Und wenn eine MPU angeordnet wird, bringt mir das alles auch nichts. Vors Verwaltungsgericht denke ich ist keine Option.

Nur die Wartezeit ist halt wirklich zermürbend. Ich bin auch schon am überlegen, ob ich morgen einfach mal anrufen soll und freundlich nachfrage, was denn der aktuelle Sachstand ist. Will da jetzt aber auch keinen schlechten Eindruck hinterlassen. Was würdet ihr tuen? Der Antrag wurde ja schon vor 7,5 Wochen gestellt. Die Sperrfrist läuft in 5 Wochen ab.

Besten Dank nochmal für die Zeit die ihr hier investier; ist nicht selbstverständlich!
 
Im Untersuchungsbericht ist von leichten bis mittleren Ausfallerscheinungen die Rede, was aber wohl auf das Adrenalin zurückzuführen ist. Mein RA und der VP gehen stark davon aus, dass eine MPU hier nicht statthaft ist.
Da haben sich schon einige RAs geirrt, ab 1,1 kann bei begründeten Anhaltspunkten auf eine entsprechende Alkoholproblematik die MPU angeordnet werden.
Wenn im Bericht nun die Rede von leichten Ausfallerscheinungen ist, dann kann das ein Anhaltspunkt auf eine entsprechende Gewöhnung sein und somit eine MPU begründen.

Nun, kaufen kann ich mir davon nichts.
Exakt.

Vors Verwaltungsgericht denke ich ist keine Option.
Da wäre ich auch zurückhaltend.

Nur die Wartezeit ist halt wirklich zermürbend.
Verständlich.

Ich bin auch schon am überlegen, ob ich morgen einfach mal anrufen soll und freundlich nachfrage, was denn der aktuelle Sachstand ist.
Bei solchen Grenzfällen schauen meist mehrere Personen auf die Akte, zB Sachbearbeiter und Abteilungsleiter.
Da wirst du wahrscheinlich nichts erreichen.

Was würdet ihr tuen?
Warten.

Der Antrag wurde ja schon vor 7,5 Wochen gestellt. Die Sperrfrist läuft in 5 Wochen ab.
Das ist aber dein Problem, nicht das der FST, du betonst das hier immer wieder. Es hat dich doch keine Behörde gezwungen, so zu fahren, oder? Wenn du das Argument ggü. den Behörden oder in der MPU äusserst, dann bist du sofort unterwegs durch - zurecht.
 
Bei solchen Grenzfällen schauen meist mehrere Personen auf die Akte, zB Sachbearbeiter und Abteilungsleiter.
Da wirst du wahrscheinlich nichts erreichen.
Man könnte mir aber vielleicht wenigstens sagen, dass es schon geprüft wird oder dass z. B. immer noch Auskünfte von der Pol fehlen. Dann wüsste ich wohl ungefähr woran ich bin.
Da haben sich schon einige RAs geirrt, ab 1,1 kann bei begründeten Anhaltspunkten auf eine entsprechende Alkoholproblematik die MPU angeordnet werden.
Wenn im Bericht nun die Rede von leichten Ausfallerscheinungen ist, dann kann das ein Anhaltspunkt auf eine entsprechende Gewöhnung sein und somit eine MPU begründen.


Exakt.


Da wäre ich auch zurückhaltend.


Verständlich.


Bei solchen Grenzfällen schauen meist mehrere Personen auf die Akte, zB Sachbearbeiter und Abteilungsleiter.
Da wirst du wahrscheinlich nichts erreichen.


Warten.


Das ist aber dein Problem, nicht das der FST, du betonst das hier immer wieder. Es hat dich doch keine Behörde gezwungen, so zu fahren, oder? Wenn du das Argument ggü. den Behörden oder in der MPU äusserst, dann bist du sofort unterwegs durch - zurecht.
Nein, gezwungen hat mich keiner dazu. Allerdings kann die FSt auch nicht grundlos das ganze hinauszögern. Und man kann ich wohl meinen, dass mehr als 12 Wochen für eine solche Prüfung in Bayern ausreichend sind. Sonst könnte eine Verwaltung je grenzenlos handeln. § 75 S. 1 VwGo.
 
also bei mir hatte es einen grund. die staatsanwaltschaft hat die fst nicht mit den nötigen unterlagen versorgt. die haben sehr viel zu tun momentan. das ist mega unglücklich, aber dir bleibt nix anderes übrig. deswegen sagen die ja 3-6 monate vor ende der sperrfrist (weil es die bearbeitungszeit gibt). bleib geduldig. das brauchst du bei dem thema ohnehin.
 
Genau, das Problem hatte ich auch, dass die Staatsanwaltschaft das längst rechtskräftige Urteil nicht eingetragen und an die FSt weitergeleitet hat.
Meine FSt hat das aber so gehandhabt, dass - was ich übrigens sehr gut finde - der Antrag auf Wiedererteilung erst dann angenommen wird, wenn das Urteil in Schriftform vorliegt und die Rechtskraft im FAER eingetragen ist.
Also am 05.01 war von Seiten der StA alles getan.
 
Allerdings kann die FSt auch nicht grundlos das ganze hinauszögern.
Die Behörden finden meistens einen Grund.

Und man kann ich wohl meinen, dass mehr als 12 Wochen für eine solche Prüfung in Bayern ausreichend sind.
Sollte normalerweise mehr als ausreichen, aber ist eben nicht immer so.

Klage eine Beschleunigung ein. Wird maximal semi-hilfreich für dich sein.


Wann war deine TF?
 
Klage eine Beschleunigung ein. Wird maximal semi-hilfreich für dich sein.


Wann war deine TF?
Wie gesagt, ich werde den verwaltungsrechtlichen Weg nicht ziehen. Sowohl aus Effizienz- als auch aus Kostengründen. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass sich auch die Verwaltung an gewisse Regeln halten muss. Bei dir klang es so, als könnte die Verwaltung tuen und lassen was sie will.

Die TF war am 01.06. Das ist aber für den § 75 VwGo nicht relevant. Dafür relevant ist das Datum der Antragstellung, der 05.01.
 
Die TF war am 01.06. Das ist aber für den § 75 VwGo nicht relevant. Dafür relevant ist das Datum der Antragstellung, der 05.01.
Und wann war das Urteil rechtskräftig?
Das ist insofern relevant, als dass ohne rechtskräftiges Urteil die Sperrfrist und die Entziehung nicht verhängt bzw. vollstreckt werden können. Daran hängt dann der gesamte Vorgang im Hintergrund, bis die STA ihre Akten an die FST gesendet hat, die alles an das FAER, dort muss alles verarbeitet werden...

Bei dir klang es so, als könnte die Verwaltung tuen und lassen was sie will.
Nein, im Gegenteil, ich habe eine ziemlich klare Meinung zur Arbeitsweise und Geschwindigkeit der Behörden.
Trotzdem ist klar, dass es hier um einen Vorgang geht, den in diesem Fall einzig und alleine DU zu verantworten hast, und du wirst im Fall einer MPU ohne Einsicht so ziemlich keine Chance haben...
 
Und wann war das Urteil rechtskräftig?
Das ist insofern relevant, als dass ohne rechtskräftiges Urteil die Sperrfrist und die Entziehung nicht verhängt bzw. vollstreckt werden können. Daran hängt dann der gesamte Vorgang im Hintergrund, bis die STA ihre Akten an die FST gesendet hat, die alles an das FAER, dort muss alles verarbeitet werden...
Rechtskraft trat am 30.11 ein. Am 05.01 hat die StA alles von ihr erforderliche für die Neuerteilung getan. Vorher nimmt meine FSt keinen Antrag an. Deswegen konnte ich den Antrag auch erst 5 Wochen nach Rechtskraft stellen.

Nein, im Gegenteil, ich habe eine ziemlich klare Meinung zur Arbeitsweise und Geschwindigkeit der Behörden.
Trotzdem ist klar, dass es hier um einen Vorgang geht, den in diesem Fall einzig und alleine DU zu verantworten hast, und du wirst im Fall einer MPU ohne Einsicht so ziemlich keine Chance haben...
Natürlich hab ich die TF unddamit einhergehend die Entziehung selbst zu verantworten. Unabhängig davon darf ich doch wohl auf einen fairen verwaltungsrechtlichen Ablauf hoffen.
Sehr interessant, dass du mir hier mangelnde Einsicht unterstellst, weil ich mich darüber auseinandersetze, wie lange die Bearbeitung meines Antrags dauert.
 
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