Hallo allerseits,
Trunkenheitsfahrt mit 1,47 ‰. FE wurde durch Urteil entzogen.
Antrag auf Neuerteilung wurde zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 05.01 gestellt.
Die Sperrfrist läuft am 03.04 ab.
Nun meine Frage: Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Kann es sein, dass sich die Führerscheinstelle erst nach Ablauf der Sperrfrist meldet oder achten die in der Regel schon darauf, die Frist einzuhalten?
Vielen Dank schon einmal und beste Grüße!
Trunkenheitsfahrt mit 1,47 ‰. FE wurde durch Urteil entzogen.
Antrag auf Neuerteilung wurde zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 05.01 gestellt.
Die Sperrfrist läuft am 03.04 ab.
Nun meine Frage: Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Kann es sein, dass sich die Führerscheinstelle erst nach Ablauf der Sperrfrist meldet oder achten die in der Regel schon darauf, die Frist einzuhalten?
Vielen Dank schon einmal und beste Grüße!