Bei MPU "verquasselt"/6Jahre alter THC Konsum jetzt relevant?!

MLBobson

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Hallo Leute!

Ich brauch echt Hilfe :- (
Hatte heute meine MPU, ursprünglich wegen einer Trunkenheitsfahrt im Juni 2013.
Lebe seit September abstinent, möchte es auch bleiben, das Gespräch mit dem Psychologen lief auch alkoholbezogen positiv.

Der Haken war das in dem Fragebogen nach Krankenhausaufenthalten gefragt worden ist, und ich wollte einfach in jeder Hinsicht ehrlich sein (ich Vollidiot).
Dort erwähnte ich dann eine stationäre Behandlung von 2006 wegen einer Psychose (vor 8 Jahren) wodurch mir im Gespräch mit der Ärztin dann mein damaliger Cannabiskonsum rausrutschte. (ca. 3 mal die Woche über 2 Jahre)
Daraufhin rief die Ärztin dann (mit Lautsprecher damit ich mithören könne) bei der FSS an und die wollten dann die Fragenstellung erweitern. Ich denke von da an war das Kind im Brunnen...

Bin auch mit meinem Anwalt zugange, aber wahrscheinlich wird es wohl auf ein "halbes Jahr länger warten" wegen Haarprobe. Das Geld ist mir mittlerweile fast egal - nur das halbe Jahr nicht. Bin beruflich auf den FS angewiesen.

Die Ärztin sagte ausschlaggebend wäre das in dem Entlassungsschreiben von 2006 vom Krankenhaus "Cannabismissbrauch" stand... und die Fragestellung wurde ja jetzt schon erweitert...
Tut mir leid für den Roman.... aber ist sowas schonmal jemandem passiert? Gibt es da keine Gesetzeslücke? Ich meine es ist 8 Jahre her und ich war nie, weder im Strassenverkehr noch sonst auffällig mit Cannabis? Und ich konsumiere auch lange nicht mehr, es war ja mehr eine Phase ... wie kann etwas so Wellen schlagen nur weil ich was nicht verschwiegen habe?
Wieso kann die Begutachtungstelle ohne Tatbestand ein Abstinenznachweis für erforderlich halten???
Wär echt cool wenn jmd was schreiben könnte!

gruß Micha
 
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Nancy

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Hallo Micha,

begrüße dich im Forum.

Das ist wirklich sehr dumm für dich gelaufen. M.E. ist durch deine Angabe, dass du mehr oder weniger "regelmäßig" Cannabis konsumiert hast "...ca. 3 mal die Woche über 2 Jahre..." die FSSt. durchaus dazu berechtigt, deine Fragestellung zu erweitern. Dies kann auch nach mehreren Jahren noch relevant sein, da (bisher) ja nicht geprüft worden ist, ob du "clean" bist. Die Urinscreenings/Haaranalyse für die Alk.-MPU wurden lediglich auf EtG untersucht.:smiley2204:

Nachfolgend kannst du mal einen Auszug aus der FeV lesen:


Eignung und Cannabis
Die Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2 unterscheidet zwischen


  • regelmäßiger Einnahme von Cannabis (Nr. 9.2.1),bei der weder Eignung noch bedingte Eignung besteht, und
  • gelegentlicher Einnahme von Cannabis (Nr. 9.2.2), bei der grundsätzlich Eignung oder bedingte Eignung besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • Trennung von Konsum und Fahren (Trennvermögen) und
  • kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
  • keine Störung der Persönlichkeit,
  • kein Kontrollverlust.

Bestehen hinreichend konkrete Verdachtsmomente für das Vorliegen eines der Zusatzelemente i.S.d. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV (wie z. B. die fehlende Trennung zwischen Fahren und Konsum) und ist das Ausmaß des Cannabiskonsums eines Fahrerlaubnisinhabers, bei dem zumindest eine Einnahme festgestellt worden ist, unklar, so ist die Behörde aufgrund von § 14 I 1 Nr. 2 FeV zur Klärung der Frage, ob ein Fall der gelegentlichen Einnahme i.S.d. § 14 I 4 FeV vorliegt, berechtigt, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen (VGH BW, zfs 2004,43).


Die Frage, ob regelmäßige oder gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt, hat also unterschiedliche rechtliche Konsequenzen: Derjenige, der gelegentlich Cannabis nimmt, ist danach geeignet, wenn er unter dessen Wirkung kein Kfz führt und auch die sonstigen in der Anlage 4 Nr. 9.2.2 zur FeV genannten Gründe nicht vorliegen (VG Oldenburg,Beschl. v. 6.1.2004 - 7 B 5288/03, zfs 2004, 238).
Zum Trennvermögen gehört es dabei auch, dass sich der Betroffene über die Dauer der Beeinträchtigung der Fahreignung nach Cannabiskonsum in Grundsätzen im Klaren ist.

Für eine Trennung des Konsums vom Fahren ist es erforderlich, die Dauer der Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Fahreignung zu kennen (VG Hamburg zfs 2005 Heft 2). Auch wenn nach dem derzeitigem Stand der Forschung im Zusammenhang mit Cannabis Einzelfragen der Fahreignung und ihres Nachweises noch nicht abschließend geklärt sein mögen, muss der Betroffene im Zweifels ein privates Interesse am Fahren eines Kfz hinter dem Allgemeininteresse der Verkehrssicherheit zurückstellen.

Es kann zusammen fassend wie folgt unterschieden werden:



  • Einmaliger Konsum führt nicht zu einer fehlenden Fahreignung.
  • Gelegentlicher Konsum für sich führt nicht zu einer fehlenden Fahreignung.
  • Gelegentlicher Konsum führt zu einer fehlenden Fahreignung, wenn ein Verkehrsbezug vorliegt.
  • Gelegentlicher Konsum, bei dem zwar kein Verkehrsbezug, aber ein Zusatzelement nach Anlage 4 Nr. 9.2.2. vorliegt, führt zu einer fehlenden Fahreignung.
  • Regelmäßiger Konsum (täglich/ jeden zweiten Tag…) führt immer zu einer fehlenden Fahreignung.


Quelle

Das zunächst mal als Hinweis. Mein Kollege Max ist da aber sicher besser informiert und kann dir entsprechende Antworten geben.:smiley138:



Edit: Habe deinen Thread mal in den Drogenbereich verschoben. *Nancy*
 

MLBobson

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Vielen vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort! ...wow :- )
Also wenn ich was du geschrieben hast und was die Ärztin mir erzählt hatte richtig verstanden habe:
"auch wenn man den Cannabiskonsum 2006 mit 3mal die Woche noch als Gelegenheitskonsum auslegen könnte wäre das nicht wichtig, weil er (zusammen mit Alkohol) eine Psychose ausgelöst hatt/haben könnte?"
Aber müsste dann nicht auch "ganz klar" sein das die psychische Störung auch von dem Cannabis kam? In dem Bericht stand ja als Diagnose neben Cannabismissbrauch auch noch Alkoholmissbrauch? Und das mit 3mal die Woche hab ich "so" gesagt... (weil die Berater/in beim Avanti40 Kurs und im Vor/Abschlussberatungsgespräch das als eher lapidar abgetan hatten / sie sagte "wenn Sie nicht danach gefragt werden sagen sie es auch nicht" .... richtig wäre doch gewesen "erwähnen sie es auf keinen Fall" oder "sie müssen ein Jahr Drogenabstinenz vorlegen"... hab das schon bei der Nordkurs GmbH mal angesprochen.

Die TÜV Ärztin sagte mir auch noch das es 2 Möglichkeiten gibt, das ich entweder ein halbes Jahr oder ein Jahr Abstinenz nachweisen muss, das bekomm ich aber nicht mehr zusammen... weiss das vielleicht jemand?
Also vielleicht könnte ich mit meinem Anwalt zusammen darauf hin arbeiten (gegenüber der Zulassungsstelle) das ich das Auto für den Beruf brauche / noch nicht mit Drogen aufgefallen bin? Bin Elektriker und muss "eigentlich" auch viel Kundendienst fahren. Er sagte (auch gestern telefonisch der Zulassungsstelle) das er die erweiterte Fragestellung nicht für gerechtfertigt hält, aber das ist denen sicher egal...!

Habe heute morgen die Haarprobe für das letzte halbe Jahr abgegeben....die wollen die mit ins Gutachten nehmen, was ich aber auch nicht wirklich verstehe weil es doch (nach deren Aussage) negativ wird.
 
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Max

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:smiley1785: ... im Forum !!!

Um hier eine betreffliche Aussage zu machen, fülle doch biite den entsprechenden Profil-FB aus .

Die Werte können eigentlich nicht von Bedeutung gewesen sein, sonst hätte es doch damals schon eine MPU-Anordnung zwecks Drogen gegeben !?

Habe heute morgen die Haarprobe für das letzte halbe Jahr abgegeben....die wollen die mit ins Gutachten nehmen, was ich aber auch nicht wirklich verstehe weil es doch (nach deren Aussage) negativ wird.
Mehr solltest du auf alle Fälle nicht mehr abgeben ... ich halte dies schon für eine Frechheit.

Was deine Haarprobe betrifft, ein negativ spricht für dich ... negativ bedeutet, das keine Drogen nachweisbar sind.

Wenn du bereits einen Anwalt hast, solltest du die Rechtmäßigkeit der Fragenerweiterung abklären.
 

MLBobson

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naja ... es kam halt erst durch meine Aussage im medizinischen Gespräch dazu, wo ich dummerweise Psychose und Cannabiskonsum erwähnte.
Wenn du bereits einen Anwalt hast, solltest du die Rechtmäßigkeit der Fragenerweiterung abklären.
das dachte ich auch schon ... :- ( aber dauert ja gewiss auch wieder Monate naja .. ma gucken.

Was deine Haarprobe betrifft, ein negativ spricht für dich ... negativ bedeutet, das keine Drogen nachweisbar sind.
Sorry, hatte mich undeutlich ausgedrückt. Meinte "negatives Gutachten auf Drogen"/ MPU auf Alkohol bestanden und auf Drogen nicht.

Vielen, vielen Dank für euere Antworten.
Werde das Forum auf jeden Fall weiterempfehlen und was spenden!


PS
Der Spruch is` echt gut :idee0003::smiley22:
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Vielen vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort! ...wow :- )
Also wenn ich was du geschrieben hast und was die Ärztin mir erzählt hatte richtig verstanden habe:
"auch wenn man den Cannabiskonsum 2006 mit 3mal die Woche noch als Gelegenheitskonsum auslegen könnte wäre das nicht wichtig, weil er (zusammen mit Alkohol) eine Psychose ausgelöst hatt/haben könnte?"

Ja, der gleichzeitige Konsum von Alk. und Drogen ist hierbei das Problem. Das ist hier ja ganz gut nachzulesen:

Die Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2 unterscheidet zwischen


  • regelmäßiger Einnahme von Cannabis (Nr. 9.2.1),bei der weder Eignung noch bedingte Eignung besteht, und
  • gelegentlicher Einnahme von Cannabis (Nr. 9.2.2), bei der grundsätzlich Eignung oder bedingte Eignung besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • Trennung von Konsum und Fahren (Trennvermögen) und
  • kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
  • keine Störung der Persönlichkeit,
  • kein Kontrollverlust.

Und das mit 3mal die Woche hab ich "so" gesagt... (weil die Berater/in beim Avanti40 Kurs und im Vor/Abschlussberatungsgespräch das als eher lapidar abgetan hatten / sie sagte "wenn Sie nicht danach gefragt werden sagen sie es auch nicht" .... richtig wäre doch gewesen "erwähnen sie es auf keinen Fall" oder "sie müssen ein Jahr Drogenabstinenz vorlegen"... hab das schon bei der Nordkurs GmbH mal angesprochen.

Da hat die Beraterin wohl in der Tat "geschlafen".

Die TÜV Ärztin sagte mir auch noch das es 2 Möglichkeiten gibt, das ich entweder ein halbes Jahr oder ein Jahr Abstinenz nachweisen muss, das bekomm ich aber nicht mehr zusammen... weiss das vielleicht jemand?

Bei Mischkonsum ist m.W. von einem Jahr AB auszugehen. Haaranalysen werden bei Drogen auch nur noch für jeweils 6 Monate anerkannt, also bräuchtest du zwei.

Also vielleicht könnte ich mit meinem Anwalt zusammen darauf hin arbeiten (gegenüber der Zulassungsstelle) das ich das Auto für den Beruf brauche / noch nicht mit Drogen aufgefallen bin? Bin Elektriker und muss "eigentlich" auch viel Kundendienst fahren. Er sagte (auch gestern telefonisch der Zulassungsstelle) das er die erweiterte Fragestellung nicht für gerechtfertigt hält, aber das ist denen sicher egal...!

Ausnahmen wegen des Berufes wird es nicht geben. :smiley200:
Jedoch könnte dein RA es doch noch einmal auf schriftlichem Weg versuchen, die Drogenfragestellung abzuwenden. Ich bin wie Max der Meinung, dass es auf jeden Fall versucht werden sollte.


Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden, solche Fälle haben wir hier nicht oft und wir können daraus auch noch
Erfahrungen sammeln.:smiley138:
 
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MLBobson

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Hier noch der Fragebogen. An mein Cannabiskonsum kann ich mich echt nich` mehr genau errinnern, wenn durch "Fragestellung MPI" ein "Aufarbeiten angebracht wäre" müsst` ich passen :-(

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht:m
Größe:186
Gewicht:80
Alter:31

Was ist passiert? Trunkenheitsfahrt Juni 2013 mit 1.6, Unfall ohne Personenschaden
Datum der Auffälligkeit:Juni 2013
BAK:1,6
Trinkbeginn:20:00
Trinkende:03:00
Uhrzeit der Blutabnahme:?

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen:ja
Dauer der Sperrfrist:ist beendet

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben:X
Hab ich neu beantragt:X
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:nein

Bundesland:NRW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit:September 2013

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
ETG-Programm ja/nein:ja
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe:Nordkurs Vor und Abschlussgespräch, Avanti40
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:9.9.2013
Welche Stelle (MPI):TÜV Siegen
Schon bezahlt?:Ja
Schon eine MPU gehabt?nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
 

Nancy

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An mein Cannabiskonsum kann ich mich echt nich` mehr genau errinnern, wenn durch "Fragestellung MPI" ein "Aufarbeiten angebracht wäre" müsst` ich passen :-(

Das könnte in der Tat zum Problem werden, wenn die FSSt. auf der Drogenfragestellung besteht...:smiley2204: Ansonsten müsstest du dir da was "zusammendichten".

Hast du nochmal mit deinem Anwalt gesprochen, ob er eine schriftliche "Eingabe" macht?
 

Nancy

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Aber das merkt der Psychologe doch gewiss... :-(

Naja, das war wohl etwas zu "hart" von mir ausgedrückt. Gemeint war, dass du da schon noch mal gut überlegen solltest, wieviel du zum damaligen Zeitpunkt geraucht hast und nur um das, was du definitiv nicht mehr weißt - ergänzt.

Ja, er wollte nur erst mal auf das Gutachten warten... .

Scheint mir im Augenblick auch die vernünftigste Lösung zu sein. Aus dem Gutachten wird ja dann noch einmal ersichtlich, wie die Alk.sache vom Gutachter bewertet wurde und was das MPI sich so vorstellt (Empfehlungen).

Bin ja echt mal gespannt, was da herauskommt....
 

Max

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Habe jetzt das Gutachten, leider wie erwartet :-(, hab`s direkt dem Anwalt geschickt. Alles etwas wiedersprüchlich, is echt zum kotzen... aber so machen die das halt.
Eigentlich hast du die MPU ja bestanden, lediglich im medizinischen Teil nicht ... hier ist der Grund die fehlende 12 monatige Abstinenz. Hier muß die Rechtmäßigkeit der geforderten 12 Monate abgeklärt werden.
Bin mal gespannt was dein Anwalt dazu sagt.
 

MLBobson

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Er sagte am Montag er wollte mit der Frau S. von der Zulassungsstelle "verhandeln"... wollte heute nochmal hören ob es was Neues gibt aber kam leider nicht durch. Aber ich denke mal das wird schriftlich ablaufen...
 

Nancy

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Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden...
Hast du eigentlich meine Anmerkung im Beitrag #12 gelesen?:smiley2204:
 

MLBobson

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Leute, was meint ihr denn so (so "intuitiv")...? Mein Anwalt meinte am Montag er wollt mit der "verhandeln", aber es wär schon schwierig / also "eher unwahrscheinlich das die Zulassungstelle sich über die MPU hinweg setzt"... werd noch verrüuckt :)
Seht ihr das auch so?
 

Nancy

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Gaaanz ehrlich? Ich fürchte, es wird auf eine erneute Begutachtung hinauslaufen....:smiley200:
 

Max

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Leute, was meint ihr denn so (so "intuitiv")...? Mein Anwalt meinte am Montag er wollt mit der "verhandeln", aber es wär schon schwierig / also "eher unwahrscheinlich das die Zulassungstelle sich über die MPU hinweg setzt"... werd noch verrüuckt :)
Seht ihr das auch so?
Ich habs dir ja schon geschrieben ... "Hier muß die Rechtmäßigkeit der geforderten 12 Monate abgeklärt werden."
Bei der FSST gibts eigentlich nichts zu "verhandeln". Einziger Punkt wäre, ob die Begutachtungsleitlinien in deinem Fall auch eine 6 monatige Abstinenz zulassen ... daher, eine 12 monatige Abstinenz nicht zwingend sind. Das psychologische Gespräch ist ja positiv verlaufen, vielleicht könnte das ein kleiner Vorteil sein.

Insgesamt ist meine Meinung aber nur spekulativ zu verstehen, bedeutet für dich ... einfach abwarten was passiert.
 

MLBobson

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Hi Leute!
Hatte neben meinem Anwalt noch Kontakt mit der Nord Kurs GmbH aufgenommen, hatte da ja den Avanti40 und Beratungen gemacht.
Der Teamleiter (von NRW glaub ich) hatt mir heute gesagt das er mit dem "Zuständigen Vorgesetzten" vom TÜV gesprochen habe und es "gäbe Hinweise, dass die Gutachter sich nochmals meines Falles annehmen werden", er kann und will aber nichts versprechen. Naja, ... is auf jeden Fall schomma was Positives :)!
 
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