Besitz von nicht geringer Menge

Jackiel

Neuer Benutzer
Hey, danke fürs freischalten..
Ja ich weiß war etwas hart geschrieben und teils an den Haaren herbei gezogen..

Nein, in diesem Fall würde ein FÄG angeordnet werden und dabei würde sich vermutlich herausstellen dass dein Arbeitskollege nicht konsumiert...
Aber es wäre trotzdem eine nicht geringe Menge?
Das heißt im umkehrschluss, wenn bei mir ein FÄG angeordnet wird und die Abstinenznachweise liegen vor sind die Chancen realistisch zu bestehen und keine mpu machen zu müssen…

Würde man denn nichts mehr in deinen Haaren finden? Ich bin mir da nicht so sicher...
Dürfte man normalerweise nicht, ich war nur gelegenheits Raucher und meistens nach paar mal ziehen schon eingeschlafen, also konnte sich keine wirklich hohe Konzentration aufbauen.. nach dem ganzen Mist hab ich direkt aufgehört …

darf ich dich was fragen? Von mir aus kannst du mir auch privat antworten wenn es nicht jeder mitbekommen soll, ich werde nichts weitergeben!
Was für eine Rolle hast du hier? :) ist nicht böse gemeint, nicht falsch verstehen.. aber du hast scheinbar soviel fundiertes wissen, das ich mich frage ob du das alles aus Erfahrungen angesammelt hast, oder im Internet gelesen, oder hier ehrenamtlich Freizeit mäßig unterwegs bist, oder hast du beruflich damit viel zu tun? Bist du Polizistin? Oder arbeitest in einem
Labor/Arztpraxis/FSS oder bei einer Mpu Stelle?
Sorry wenn ich zu neugierig bin, aber mich persönlich würde es generell sehr interessieren, ob hier auch Leute antworten die bei Gutachter/Mpustellen oder ähnlichen Arbeiten
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Wenn @MrMurphy damit einverstanden ist werde ich ihn freischalten

Ich wünsche keine PN-Freischaltung. Das ist eine allgemeine Entscheidung, die ich bereits früher für mich getroffen habe und hat nichts mit Jackiel oder diesem Thema zu tun.

Bei einem Austausch per PN trage ich aus meiner Sicht eine höhere Verantwortung. Ich habe beruflich nichts mit dem Thema MPU zu tun. Meine Informationen sind zwar nach bestem Wissen, aber es gibt in vielen Teilbereichen zum einen häufig nicht "die eine Antwort", zum Anderen kann und werde ich auch mal falsch liegen. Meine Informationen können im Forum durch andere User erweitert oder auch gegebenenfalls richtiggestellt werden, bei einem Austausch per PN nicht.

Und zu guter Letzt lese ich mir bei einer Antwort nicht immer alle vorherigen Beiträge durch, das geht zeitlich einfach nicht. Deshalb könnte es zu einer Vermengung der Informationen hier aus dem Forum und aus dem Austausch per PN kommen, so dass ich versehentlich PN-Informationen hier veröffentliche. Bei einem Verzicht auf PN kann das nicht passieren.

Also du meinst direkt unmittelbar nach der Durchsuchung sprich von Januar 23 bis Juli/August 22?

Richtig. Das Drogenkonsumenten, die zukünftig eine Abstinenz nachweisen wollen, auch einen längeren Zeitraum auf Drogen verzichten ist der Normalfall und keine große Ausnahme.

Leider ja, die habe ich bestellt.

Auch bei einem FäG wird deine Mithilfe erwartet. Ein FäG wird schließlich nur gefordert, wenn (in deinem Fall) eine sehr hohe Drogenkonsumwahrscheinlichkeit vorliegt. Den Verdacht musst du nicht nur durch Abstinenznachweise widerlegen, sondern auch die Angaben zu deinem Drogenbesitz müssen ehrlich und schlüssig sein.

Der große Unbekannte, den du schützen willst, passt da überhaupt nicht rein. Zudem ergibt sich dabei die Frage: Warum willst du den noch schützen, nachdem er dich, deinen eigenen Angaben nach, in die Scheisse geritten hat? Es geht hier nicht um "einmal die Parkzeit überschreiten", sondern um um eine Straftat, die Gefängnis nach sich ziehen könnte. Wenn dein Bekannter zudem selbst vorbestraft ist weiß er genau was er dir antut. Mit einem "Gefallen" oder ähnlich positiv besetzten Begriffen hat das nichts zu tun.

ich finds trotzdem unnötig, eig bin ich immer davon ausgegangen das eine Mpu nur angeordnet wird wenn auch wirklich jemanden der Konsum nachgewiesen wurde oder er sonstige Einschränkungen hat.

Richtig. Deshalb sehe ich bei dir erst mal ein FäG, für dessen Bestehen es aber nicht ausreicht, auf den großen Unbekannten zu verweisen (falls du den überhaupt erwähnen willst) und Abstinenznachweise für die jüngste Vergangenheit nachzuweisen.

Auch bei einer FäG dürfen deine Angaben nicht der Aktenlage widersprechen. Im Strafverfahren Eigenbedarf anzugeben und bei einem FäG Handel funktioniert aller Erfahrung nach nicht.

Was wäre wenn ich sage das ich mir nur etwas nebenbei verdienen wollte weil ich nicht soviel verdiene?

Das wird dir nur geglaubt werden, wenn du das auch im Strafverfahren so angibst. Bei Handel ist im Strafverfahren meiner Kenntnis nach die Strafe dann aber deutlich höher, dass kann den Unterschied zwischen Bewährung / Geldstrafe und Gefängnis ausmachen, zumal es auch um sogenannte harte Drogen geht.

Das solltest du zudem dringend mit deinem Anwalt abklären. Der wird in erster Linie versuchen, deine Strafe zu verringern. Und auch wenn du dich auf Drogenhandel berufst bleibt immer noch die Tatsache (da durch Erfahrung und Untersuchungen nachgewiesen), dass die meisten Drogenhändler selbst Drogen nehmen und den Handel zur Finanzierung ihrer eigenen Sucht nutzen. Das weiß und berücksichtigt auch der Gutachter.

Aber es wäre trotzdem eine nicht geringe Menge?

Ja.

Das heißt im umkehrschluss, wenn bei mir ein FÄG angeordnet wird und die Abstinenznachweise liegen vor sind die Chancen realistisch zu bestehen und keine mpu machen zu müssen…

Nein. Bei deinem Arbeitskollegen, dem Drogen untergeschoben würden, liegen ansonsten wahrscheinlich keine weiteren typischen Drogenzusammenhänge vor, es gibt nur den Fund nach einen (anonymen?) Hinweis. Der Fund wäre zudem an einem Ort, der von Fremden relativ problemlos erreicht werden kann.

Dir hingegen wurde (so habe ich es zumindest verstanden) der Kauf nachgewiesen und der Fund erfolgte in deinem ureigensten Privatbereich. Das ist eine vollkommen andere Ausgangslage. Und wie bereits geschrieben ermitteln die Behörden die ganze Zeit weiter gegen dich, werten Daten aus und führen Befragungen durch. Bist du sicher, dass dabei keine weiteren Drogenspuren zu dir gefunden werden?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die rassistischen Aussagen sind schon hart dämlich. Finde so etwas zu kotzen.
Ich kann hier keinen rassistischen Aspekt erkennen, daher ist diese Aussage völlig fehl am Platz.
Alles was gesagt wurde stand bereits in der Presse und entspricht der Statistik des BKA.
Jemanden der sich kritisch zum derzeitigen System äußert und dann in die "rechte" Ecke gestellt wird ... das finde ich viel mehr zum kotzen:smiley177:
Wer ein Demokratieverständnis hat, der sollte auch mit unbequemen Themen klarkommen ... ansonsten können wir die Demokratie vergessen, dass Wort wird eh schon genug missbraucht.
OFF-toppic ENDE !!!
 

AnkerIma

Benutzer
Ich kann hier keinen rassistischen Aspekt erkennen, daher ist diese Aussage völlig fehl am Platz.
Dann bist du Teil des Problems. Schade, dass dieses absolut gute und hilfreiche Forum hier als Ventil für solche Aussagen genutzt werden kann.
Alles was gesagt wurde stand bereits in der Presse und entspricht der Statistik des BKA.
"Die Flüchtlinge sitzen hinterm Steuer, können kein Verkehrsschild lesen, haben ihre Prüfung auf arabischer übersetzt gemacht und fahren hier Kamikaze durch die Gegend" Da bin ich gespannt, ob du das mir in der PKS auch so nachweisen kannst.
Wer ein Demokratieverständnis hat, der sollte auch mit unbequemen Themen klarkommen
Diskriminierungen und rassistische Äußerungen sind keine unbequeme Themen. Diese sind menschenverachtend und widerlich.
OFF-toppic ENDE !!!
Bei solchen Aussagen sollte keiner das auch einfach nur dulden, auch wenn man "Ende" schreibt.

@ alle anderen. Entschuldigt, dass ich nicht auf das Thema eingehe aber solche Sachen kann man nicht unkommentiert lassen.
 
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