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Betrunken Fahrrad gefahren, Strafbefehl steht noch aus, beste Vorgehensweise?

Studentenkopf1246

Neuer Benutzer
Hallo Leute,

anbei habe ich das Alkohol Profil ausgefüllt.

Ich wurde Anfang November auf dem Fahrrad kontrolliert und zum Bluttest mitgenommen. Die erste Frage wäre an der Stelle schon: Braucht die Polizei für einen Bluttest nicht eine richterliche Anordnung, weil das ja Körperverletzung ist? Gestern am 28.01.22 hat sich mein Anwalt mit der Akteneinsicht gemeldet und gesagt das Bluttestergebnis wäre 1,7 - 2,04 (BAK). Ich habe aber noch keinen Strafbefehl erhalten, obwohl das jetzt schon fast 3 Monate her ist.

Deswegen jetzt die Frage zur besten Vorgehensweise. Ich bin nicht zwingend auf mein Auto angewiesen, bis auf ein teureres Hobby, dass etwas weiter weg und schwer zu erreichen ist. Die Kündigungsfrist für das Hobby beträgt 3 Monate. Deswegen die Frage, wie schnell kann ich meinen Führerschein schnellstens verlieren, wenn der Strafbefehl kommen sollte? Oder anders formuliert: Sollte ich jetzt schon prophylaktisch das Hobby kündigen?

Und bezüglich der sehr wahrscheinlichen MPU: Welche Strategie wäre zu empfehlen, um Zeit und Geldbeutel maximal zu schonen? Ich hab das Gefühl HA wäre gut, da man besser planen kann. Und sollte ich die MPU jetzt schon freiwillig anfangen, um je nachdem wie lange die Post auf sich warten lässt, vielleicht schon zum ersten MPU Termin meine 6 Monate voll zu haben und den Führerschein gar nicht abzugeben? Oder lieber warten auf den Strafbefehl und hoffen, dass der nicht kommt? Und KT oder Abstinenz?

Ich bin sehr verloren hier und jede Hilfe wäre super :)



FB Alkohol


Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 182cm
Gewicht: 82,5kg
Alter: 21


Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 10.11.21
BAK: 1,61 (<-beim Pusttest)/ 1,7 – 2,0 (<- beim Bluttest)
Trinkbeginn: 21 Uhr
Trinkende: 23 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 23:50 -00:15 (ungefähr)


Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: ich weiß von nichts


Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: -
Hab ich neu beantragt: -
Habe noch keinen gemacht: -


Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja, mein Anwalt, daher der Bluttestwert 1,7 – 2,0
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -


Bundesland: Hessen



Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Alle 2 Wochen am Wochenende 1 – 2 Liter Bier
Ich lebe abstinent seit: noch nicht angefangen


Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja


Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:


Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: ja



MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI): nein
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: gibt keins
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -


Altlasten

Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine
 
Hallo und willkommen,

du bekommst nach einem Strafverfahren Post von der Führerscheinstelle. Die äussern ihre Zweifel und fordern eine MPU. Bis dahin behöltst du deinen Lappen.

wichtig ist daher, genau das rauszuzögern und parallel an deiner MPU zu arbeiten.
KT ist möglich, allerdings garantiere ich dir, dass du mit 1-2 l Bier alle 2 Wochen deinen Lappen abgeben darfst…

Viele Grüsse
Rüdscher
 
Ich bin sehr verloren hier und jede Hilfe wäre super
Dann fang mal ganz von vorne ... hier steht so ziemlich alles was du wissen solltest.
Beschäftige dich insbesondere mit KT, denn dies hier ... "Alle 2 Wochen am Wochenende 1 – 2 Liter Bier" ... hat mit KT recht wenig zu tun, dass ist eher KS (Kontrolliertes Saufen).


MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem Gutachten

FAQ-Reaktionstest-Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Wichtige Abkürzungen im Forum
 
Hallo, Blut abnehmen ist keine Körperverletzung sondern erlaubt und nötig wenn man alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt.
Den Alkoholkonsum würde ich an deiner Stelle komplett einstellen oder zumindest stark einschränken.
 
Eine Blutentnahme ist natürlich eine Körperverletzung und darf deshalb nicht "einfach so" angeordnet werden. Die aktuelle Rechtslage kenne ich nicht. Die Bestrebungen laufen dahin, dass keine richterliche Anordnung mehr erforderlich sein soll, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt.

Die Blutentnahme dient bei dir zu Gefahrenabwehr. Die liegt in deinem Fall darin, dass durch zeitlichen Ablauf Beweismittel verschwinden, du deshalb nicht verurteilt werden kannst und deshalb von dir zukünftig Gefahren im Straßenverkehr ausgehen.

Bislang muss deshalb eine richterliche Anordnung eingeholt werden. Nur wenn der Versuch gemacht wurde und wenn kein Richter erreichbar ist muss die Polizei noch einmal die Tatsachen prüfen und darf dann ohne richterlichen Anordnung eine Blutprobe anordnen.

Mit den Jahren hat sich herauskristallisiert, dass Richter grundsätzlich zu bestimmten Zeiten nicht erreichbar sind, zum Beispiel nachts. Deshalb hat sich durch die Rechtsprechung ergeben, dass in solchen Fällen die Polizei nicht erst versuchen muss einen Richter zu erreichen, sondern nach eigenem Ermessen eine Blutprobe anordnen kann. Wenn die Polizei zum Beispiel die konkrete Information hat, dass das zuständige Amtsgericht um 20.00 Uhr schließt und erst wieder um 6.30 Uhr öffnet dürfen die in dieser Zeit Blutproben direkt anordnen.

Ich denke auch, dass dein Anwalt schon Alarm geschlagen hätte, wenn er in der Blutentnahme nach deinen Schilderungen und Akteneinsicht einen Rechtsbruch erkannt hätte.
 
Er hat gepustet, somit lag schon ein sehr klares Anzeichen für eine Alkoholisierung vor. Da ist die Gefahrenabwehr und die Beweissicherung ein höheres Gut als die körperliche Unversehrtheit. Somit keine KV
 

FAQ: Bluttest​


Darf die Polizei einen Bluttest durchführen?
Jein, die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen die Entnahme einer Blutprobe anordnen. Durchführen darf das aber nur ein Arzt. Die Untersuchung des Blutes erfolgt dann im Labor.

Wann dürfen Polizisten eine Blutprobe anordnen?
Meistens kommt es dazu, wenn Polizisten bei einer Verkehrskontrolle den Verdacht einer rauschbedingten Verkehrsstraftat hegen. Dann dürfen sie nach § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO einen Bluttest verlangen.

Was passiert, wenn sich der Betroffene gegen die Blutentnahme wehrt?
Betroffene müssen diese Maßnahme dulden und dürfen keinen Widerstand leisten. Anderenfalls laufen sie Gefahr, sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB strafbar zu machen.

Bluttest
 
Hallo und vielen Dank für die Antworten. Nur das mit den 1 - 2 Litern Bier scheint missverstanden worden zu sein. Das ist mein aktuelles Trinkverhalten. Mir ist klar, dass ich damit keine MPU bestehe. Aber da bisher noch kein Strafbefehl und keine Post von der Führerscheinstelle vorliegt, hätte ich die Frage, ob ich jetzt schon mit KT anfangen sollte, um im Optimalfall meinen Führerschein gar nicht abzugeben (weil es zeitlich mit 6 Monaten KT vielleicht aufgeht, wenn ich jetzt anfange!). Oder? Ich habe oben etwas von juristischer Sperrfrist ungleich der 6 Monate Frist gelesen, was mich ehrlich gesagt nur verwirrt hat.
VG
 
Servus @Studentenkopf1246,
die Spielregeln sind folgende:
Du wurdest auf dem Fahrrad mit einer BAK größer 1,6%o aufgegriffen. Es wird davon ausgegangen, dass du aufgrund deines Trinkverhaltens auch mit dem Auto eine Gefahr für deine Mitmenschen darstellst.Deshalb soll dir möglichst schnell der Führerschein abgenommen werden. Allerdings erhältst du die Möglichkeit, mittels Gutachten nachzuweisen, dass du diese Gefahr eben nicht darstellst, wofür dir eine Frist eingeräumt wird, die lang genug ist, um bei einem Gutachter vorstellig zu werden. Selbiger verlangt aber von dir, dass du dein fehlerhaftes Verhalten abgelegt und nachhaltig (d.h. seit mindestens 6 Monaten) geändert hast. Diese Zeit ist jedoch nicht in der Frist der Führerscheinstelle inbegriffen, da hier das öffentliche Interesse der Gefahrenabwehr überwiegt. In einigen Fällen konnte durch Herauszögern der Rechtskraft des Strafbefehls ausreichend Zeit geschaffen werden, um das halbe Jahr für Einsicht und Verhaltensänderung voll zu bekommen. Du hast jetzt also geschmeidig die geschenkten 3 Monate verbraten, die dir genügend Zeit verschafft hätten.
Spielt der Alkohol für dich schon so eine große Rolle, dass du um jede Woche feilschen musst, bevor du dein Leben dauerhaft änderst? Dann wärst du wahrscheinlich bei AB besser aufgehoben.
Oder fehlt dir noch die Einsicht, überhaupt etwas falsch gemacht zu haben? Zumindest die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beweisaufnahme deutet jedenfalls darauf hin.
Du fragst, ob du jetzt "schon" anfangen sollst? Ich frage dich, warum jetzt ERST?
 
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