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Betrunken mit 1,44 Promille, Unfall beim ausparken

Ladydai

Benutzer
Hallo Zusammen,
Ich lese schon seit März still und heimlich mir und habe mich heute mal angemeldet, weil ich Forum wirklich spitze finde.
Ich weiblich, 46 Jahre, hatte meine Trunkenheitsfahrt am 13.3.26
Seitdem 18.3 komplett abstinent (da habe ich am 17.3 noch ein Bier bei den Nachbarn getrunken, weil ich da noch nicht in der Lage war, die Karten auf den Tisch zu legen).
Kurzer Hergang:
Ich habe eine Karte für das Starkbierfest geschenkt bekommen, habe dort von 18:00-23:00 zwei Maß Starkbier konsumiert.
Mein Camper stand bei einer Freundin, die dabei war in der Einfahrt.
Gegen 23:30 bin ich mit Schlafanzug und Wärmflasche in meinen Bus (war von Anfang an klar, dass ich nicht mehr fahren werde).
Mitten in der Nacht bin ich mit Durchfall und Magenschmerzen aufgewacht und kam auf die glorreichen Idee "Ich muss dringend heim"
Beim ausparken ein Auto angefahren, mit der Frau geredet, die aus dem Haus kam (kann mich daran nicht mehr erinnern). Sie ging dann rein und ich bin dann einfach davon gefahren.
Verständlicherweise hat sie die Polizei gerufen, die daheim auf mich gewartet haben.
Soweit so gut, ich habe mich zu Abstinenz entschieden, fange heute an mit Nachweisen, ab Februar mache ich Vorbereitungskurse bei der Caritas.
Ich weiß allerdings nicht ob ich zur MPU muss, weil Ersttäterin unter 1,6 mit dokumentierten Ausfallerscheinungen.
Die Vorbereitung mach ich in erster Linie für mich (für mich bin ich auch keine Ersttäterin, da mir 1999 schon mal der Führerschein mit 0,9 Promille entzogen wurde). Da möchte ich mir nichts vorlügen.
Bin ich denn fürs Erste auf dem richtigen Weg?
Liebe Grüße und danke, dass es dieses Forum gibt!
 
weil Ersttäterin unter 1,6 mit dokumentierten Ausfallerscheinungen.
wieviel pm warens denn genau?

Ich sehe keine MPU, unabhängig von Ausfallerscheinungen.
ich wäre mir da nicht so ganz sicher, es scheint einen Spielraum innerhalb der FsSt zu geben, auch in der Bewertung der Ausfallerscheinungen. Und ich bin mir nicht sicher, ob Fahrerflucht in diesem Zusammenhang die Reaktion der FsSt positiv beeinflusst :/
 
Ich bin mir da eben auch nicht sicher, deshalb möchte ich rechtzeitig anfangen mit den Vorbereitungen.
Schaden tut mir das nicht
Beim Alkomat hatte ich 0,69
Und BK lag dann der Mittelwert bei 1,44 Promille.
 
Ja genau, der Wert is amtlich.
Ich wohne in Bayern, da sind die, glaube ich, recht streng was MPU Teilnahme angeht.
Ich habe also quasi zwei Möglichkeiten, oder?
Die erste wäre, bis zur Neubeantragung des Führerscheines den Kopf in den Sand zu stecken und warten ob MPU ja oder nein.
Da bevorzuge ich eindeutig die Möglichkeit zwei: Nämlich mich mit mir und meinem Konsum auseinanderzusetzen und mich darauf möglichst gut vorzubereiten.
Meine Frage: Ich habe gehört, dass man auch durchfallen kann, WEIL man einen Abstinenznachweis vorlegt.
Hat die Erfahrung schonmal jemand gemacht?
Ich habe absichtlich kein KT in Betracht gezogen, weil ich auch in Zukunft abstinent bleiben möchte, das kommt dann für mich nicht in Frage.
Das müsste dann doch in Ordnung sein mit dem Nachweis oder?
 
Hallo im Forum,
es ist niemand gezwungen, Alkohol zu trinken. Wenn du AB leben möchtest und das nachweist, dann schließt der GA nicht automatisch darauf, dass du ein noch gravierenderes Alkoholproblem hast. Es ist nur eine Frage der Argumentation und auch letztlich deiner Trinkhistorie. Du bist 46, also - sorry - nicht mehr die Allerjüngste und dann kannst du AB problemlos damit begründen, dass du dich seit der TF mit deinem Trinkverhalten beschäftigt hast und künftig dein Leben ohne Alkohol führen willst. Das ist kein Problem. Und DASS du schon des öfteren dem Alkohol zugesprochen hast, das weiß der GA mit deiner TF. Das war kein Ausnahmefall und hat es so noch nie gegeben.
Klar ist: wenn du mit AB argumentierst, dann brauchst du zwingend die Nachweise, KT könntest du mit Haaranalysen auch nachweisen. Selbst wenn sie unter dem cutoff von 5pg/mg sind. War halt ein strenges KT. So du wirklich ehrlich sein willst bei einer möglichen MPU, also wenn du die TF von 1999 erwähnst, dann tust du dir mit AB deutlich leichter.
Und natürlich tust du gut daran, deine TF aufzuarbeiten, egal, ob die MPU kommt oder nicht. Es geht ja um dein Leben.
Eine Frage noch: warum fängst du erst heute mit Nachweisen an? Welche Form wählst du?
 
Ich hatte erst am 18.8 einen Termin bei der Caritas (als der Strafbefehl rechtsgültig wurde). Bis dahin war mir nicht bewusst, dass ein Abstinenznachweis auf mich zukommen könnte.
Heute hab ich die erste haarprobe abgegeben.
Was mir sofort klar war nach der TF: "jetzt is Feierabend". Es war wirklich als hätte es einen Schalter umgelegt, zumal ich schon das letzte Jahr nicht mehr zufrieden mit meinem Alkoholkonsum war (ca 10-15 Bier die Woche).
Und ich war einfach unendlich dankbar, dass es so "glimpflich" ausgegangen ist.. Blechschaden und viel Geld!
Aber es ist niemand zu Schaden gekommen, davon hatte ich die erste Zeit Albträume.
Das war quasi das Tüpfelchen auf dem i für mich!
Mit pauken und Trompeten in einen neuen Lebensabschnitt.. so fühlt sich das an.
Mit den Abstinenznachweisen müsste ich gut hinkommen bis Oktober 26.
und meine TF 1999 werde ich sicher erwähnen, die gehört ja letztendlich auch dazu, auch wenns 26 Jahre her ist
 
Ich erahne zu verstehen, was du mit den "Pauken und Trompeten" meinst. Bei der MPU würde ich das allerdings nicht so sagen. Du musst nicht wie ein Wurm dahergekrochen kommen, der nur schlecht ist. Das wäre auch falsch. Wenn du das Positive der AB für dich herausfiltern kannst und es dafür halt diesen Knall gebraucht hat - alles ok.
Mit der Erwähnung von verjährten TF´s gibts hier im Forum durchaus unterschiedliche Meinungen. Beides ist möglich. Klar ist, dass du mit der Nennung deine Trinkhistorie deutlich weiter ausbreiten musst. Ehrlicher ist es, aber theoretisch kannst du das auch unter den Tisch fallen lassen. Aber das entscheidest alleine du, wir begleiten dich auf dem Weg, den DU gehst. Gehen musst du ihn zur MPU ja eh selbst ;)
 
Ich habe gehört, dass man auch durchfallen kann, WEIL man einen Abstinenznachweis vorlegt.
Ich schließe mich an: eine Abstinenz muss gut begründet sein. Es gibt Gutachter, die das automatisch bewerten mit "oh, der Kunde sieht sich in einer A1/2". Es wird unter Vorbereitern lebhaft diskutiert, ob man da nicht die Wortwahl "frisiert" - bei einer A3 im Sinne von: ich verzichte freiwillig auf Alkohol, das ist mir zu heikel nach dieser Erfahrung. Und die "Abstinenznachweise" wären dann eine Art Nachweis von "maximal risikoarmem Trinken" (nämlich gar nix).
Aber wie gesagt: selbst im Vorbereiterkreis ist das durchaus ein kontroverses Thema.
 
Mit "unter den Tisch fallen lassen" bin ich ziemlich schlecht...
Ach vielen Dank schonmal Euch allen!
Ich bin froh, dass ich mich heute bei Euch angemeldet hab
 
Ich finde Unehrlichkeit fürchterlich und wenn die mich fragen sollten ob da schonmal was war in der Vergangenheit, ich die Frage verneine und dann steht das bei denen irgendwo, dann schäm ich mich zu Tode
 
ich glaube, Du kannst das auch gut in deine persönliche Entwicklung einbauen, ohne dass es Dir Nachteile bringt. Ist ja nun auch reichlich lange her. Ich stell mir so als Argumentationslinie vor "damals war ich jung und unerfahren und habs nicht so ernst genommen, heute bin ich schockiert von mir, dass ich in manchen Bereichen offenbar immer noch dazulernen muss".. oder so. Neue Distanz zur eigenen Geschichte aufbauen, kritisch hinterfragen, sowas beeindruckt.

Und dann eben die Zeit dazwischen gut aufarbeiten.
Ich glaube, sowas bringt Dir mächtig Karmapunkte hinsichtlich der H-null (ist der Klient vertrauenswürdig?)
 
Ganz wichtig ist: dein AB-Wunsch muss "intrinsisch" sein, also aus eigenem Antrieb. Nicht zum Bestehen der MPU. Dann ist alles gut.
 
ich glaube, Du kannst das auch gut in deine persönliche Entwicklung einbauen, ohne dass es Dir Nachteile bringt. Ist ja nun auch reichlich lange her. Ich stell mir so als Argumentationslinie vor "damals war ich jung und unerfahren und habs nicht so ernst genommen, heute bin ich schockiert von mir, dass ich in manchen Bereichen offenbar immer noch dazulernen muss".. oder so. Neue Distanz zur eigenen Geschichte aufbauen, kritisch hinterfragen, sowas beeindruckt.

Und dann eben die Zeit dazwischen gut aufarbeiten.
Ich glaube, sowas bringt Dir mächtig Karmapunkte hinsichtlich der H-null (ist der Klient vertrauenswürdig?)
ja genau so stell ich mir das vor. Ich komme mir einfach schäbig vor, wenn ich sage, dass ich Ersttäterin bin, weil das bin ich einfach nicht und ich finde das gehört zur Alkohol Aufarbeitung einfach dazu. Zu meiner persönlichen
 
Ganz wichtig ist: dein AB-Wunsch muss "intrinsisch" sein, also aus eigenem Antrieb. Nicht zum Bestehen der MPU. Dann ist alles gut.
Der AB Wunsch kam direkt danach, plötzlich und aus heiterem Himmel.
Seit18.3 keinen Schluck mehr getrunken
Bin ziemlich stolz auf mich, hätte ich nicht für möglich gehalten tatsächlich
Ich weiß das mit dem AB Nachweis erst seit Montag
 
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