Bin (leider) wieder hier...

Gustel

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Hallo zusammen,

bin leider wieder hier und das absolut zu recht!
Hier meine Vorgeschichte:
http://mpu-vorbereitung-online.com/...9-Negative-MPU-und-frist-bis-11-12-2012/page7
Strafe ist klar und das wieder ne MPU kommt auch!

Die Details kommen später. Jetzt ist meine erste Frage, ob ich
1. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen soll - was bringt es?
2. einen Anwalt aufsuchen (Rechtsschutz vorhanden)
um den Führerschein evtl. noch etwas länger zu behalten....
Hab bis nächste WOche zeit zum Einspruch einlegen.

Zudem werde ich mit einem Abstinenznachweis starten, da ich da wohl nicht mehr drum herum kommen werde bei der nächsten MPU. Soll ich hier 12 oder 6 Monate machen? Haare sind zu kurz, deshalb fällt die Haaranalyse wohl weg.

Ach vergessen zu sagen: BAK 0,63 Promille

Gruß Gustel!
 
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ZuLangsam

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Hallo Gustel,

tja, dann geht es dir wie so vielen hier.

Wenn du einen Rechtsschutz hast, dann würde ich auf jedenfall zum Anwalt gehen.

Kostet dich ja nichts! ;-)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Schade, das man sich auf diese Weise "wiedersieht" .... aber wir sind hier nich zum meckern, sondern zum helfen. :zwinker0004:

Falls die MPU kommt, bist du selbstverständlich ein Wiederholungstäter. Und was müssen Wiederholungstäter ? ... natürlich 12 Monate AB erbringen .... alles andere kannst du vergessen.

2. einen Anwalt aufsuchen (Rechtsschutz vorhanden)
Warum überlegst du hier? ... wenn du Rechtsschutz hast, dann nimm den auch in Anspruch ... dafür bezahlst du ja auch.
Rechtsschutz hat allerdings einen Haken, bei einer vorsätzlichen Tat, greift diese nicht (außer Sonderregelung). Du darfst nichts zugeben und auch keine Äußerungen zum Tathergang machen, dann wird deine TF nicht als "vorsätzlich" eingestuft.


EtG Haaranalyse
EtG Urinanalyse
 

Gustel

Benutzer
Ok um wie viel lässt sich ca. der Bußgeldbescheid aufschieben, wenn ich Einspruch erhebe? Hab am Montag einen Termin beim Anwalt.

@Max: Du schreibst falls die MPU kommt... kann es sein das keine kommt?
 
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Gustel

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So eben rausgefunden, dass meine rechtschutzversicherung doch nicht mehr besteht... genauen Grund kenn ich gerade nicht. wurde wohl 2011 gekündigt...

Was kann ich jetzt tun? wie lege ich am besten einspruch ein und was bringt es. Und kann ich es irgendwie hinbekommen das ich die 4 monatsfrist (zur freiwilligen Abgabe des führerscheins) doch bekomme?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Ok um wie viel lässt sich ca. der Bußgeldbescheid aufschieben, wenn ich Einspruch erhebe? Hab am Montag einen Termin beim Anwalt.
Es könnte wie folgt klappen:

Erhebe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und zwar solange, bis du zum Amtsgericht geladen wirst. Sobald Du die Ladung erhältst ziehst Du den Einspruch zurück und überweist die Strafe. Das sollte dir dann entsprechend Zeit bringen.
Der Einspruch muss nicht begründet werden. Für die Einhaltung der Frist, die mit der Zustellung beginnt, ist das Eingangsdatum bei der Behörde entscheidend.

@Max: Du schreibst falls die MPU kommt... kann es sein das keine kommt?
Sorry, dass du das als Hoffnungsschimmer verstanden hast ... ist aber schon vorgekommen. Wenn die Behördis schlafen ...
 

lordi

Neuer Benutzer
Da muss aber einiges schief laufen, dass die Behörden eine MPU verschlafen .- oder?

Kommt das echt mal vor?
 

lordi

Neuer Benutzer
Nicht das der Endruck entsteht das das die Regel ist und die Behörden die MPU nur in Einzelfällen machen! ;-)

Hab verstanden. Klar ist - wo gehobelt wird fallen Späne - und da wo gearbeitet wird, da passieren auch mal Fehler!!
 

Gustel

Benutzer
So mal neues von der Front.

Mittleweile sind ja einige Monate ins Land gegangen. Hätte es sogar fast geschafft, dass es verjährt, aber ebn nur fast. Fahrverbotvon der Busgeldstelle (3 Monate) ist abgesessen. Schreiben von der Führerscheinstelle ist eingegangen, dass ich bis zum 15.08.2015 (ich weiß, war am Samstag) eine positive MPU vorlegen muss. Werde ich aber nicht schaffen.

Nachweißlich Abstinent seit ca. Mitte November. 2 Haaranalyse hab ich hinter mir. die 3. kommt am Freitag dran. Somit auf nem guten Weg.

Folgende Fragen stelle ich mir:

1. Welches MPI wählen? 2012 bin ich beim TÜV Süd durchgerasselt. beim zweit versuch bei der IBBK dann negativ mit Kursempfehlung. Tendenziell würde ich gerne zum TÜV Süd, jedoch kennen die als einzige mein Negatives ergebniss aus 2012. IBBK is auch komisch da wieder aufzutauchen... Tüv Süd wäre eben von den öffentlichen am einfachsten zu erreichen. Hintergrund warum ichjetzt schon frage. Möchte diesmal im Vorfeld vorstellig werden um evtl forderung zu erfahren um ein positives Ergbnis zu bekommen.
2. Wie verhalte ich mich der Fsst gegenüber. Ich denke Fristverlängerung macht hier keinen Sinn. werd ich nicht bis November hinauszögern können. Damals war es so, dass wenn man seinen Lappen nicht freiwillig eingereciht hatte, sie ihn eingezogen und vernichtet haben. Kostet glaub 119 EUR. Vorteil ist, dass man nach wiedererteilung einen neuen Schein hat, der keine Punkte mehr auf dem Konto hat. Ist das immer noch der Fall? Falls ja, wie gehe ich hier vor?
3. was würdet Ihr mir zur bis jetzt erfolgreichen abstinenz (ich bin wirklich abstinent) zusätzlich als Maßnahme empfehlen?

Gruß Gustel
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Gustel,

welcome back :smiley138:

S
Folgende Fragen stelle ich mir:

1. Welches MPI wählen? 2012 bin ich beim TÜV Süd durchgerasselt. beim zweit versuch bei der IBBK dann negativ mit Kursempfehlung. Tendenziell würde ich gerne zum TÜV Süd, jedoch kennen die als einzige mein Negatives ergebniss aus 2012. IBBK is auch komisch da wieder aufzutauchen... Tüv Süd wäre eben von den öffentlichen am einfachsten zu erreichen. Hintergrund warum ichjetzt schon frage. Möchte diesmal im Vorfeld vorstellig werden um evtl forderung zu erfahren um ein positives Ergbnis zu bekommen.

Im Grunde ist es egal ob der TÜV Süd dein neg. Ga kennt, denn du hast danach ja deine MPU bei der IBBK bestanden (und dieses pos. Ga liegt ja in deiner Akte).
Ein Beratungsgespräch finde ich nicht schlecht. Das dürfen die MPI zwar offiziell nicht mehr machen, der TÜV schafft es aber über Umwege, dies noch anzubieten (nennt sich dann TÜV Süd Pluspunkt o.ä.).

2. Wie verhalte ich mich der Fsst gegenüber. Ich denke Fristverlängerung macht hier keinen Sinn. werd ich nicht bis November hinauszögern können. Damals war es so, dass wenn man seinen Lappen nicht freiwillig eingereciht hatte, sie ihn eingezogen und vernichtet haben. Kostet glaub 119 EUR. Vorteil ist, dass man nach wiedererteilung einen neuen Schein hat, der keine Punkte mehr auf dem Konto hat. Ist das immer noch der Fall? Falls ja, wie gehe ich hier vor?

Ich glaube ebenfalls nicht daran, dass die FSSt. dir so lange noch eine Fristverlängerung gewährt. Du solltest ihn darum fristgerecht abgeben (und nicht bis zum kostenpflichtigen Entzug warten!). Seit der Reform vom 1.5.2014 ist es mW dabei unerheblich ob entzogen oder freiwillig abgegeben wird. Bei Neuerteilung ist dein Punktestand wieder bei 0.

3. was würdet Ihr mir zur bis jetzt erfolgreichen abstinenz (ich bin wirklich abstinent) zusätzlich als Maßnahme empfehlen?

Wie geht es dir denn mit der Abstinenz? Fühlst du dich gut? Vermisst du etwas?

Es besteht die Möglichkeit sich einer SHG anzuschließen, wenn man sich mit anderen Menschen zum Alk.verzicht austauschen möchte. Auch zur Stabilisierung und Vermeidung sind Gespräche in der Gruppe sicher nicht nachteilig. Pauschalisieren kann man den Besuch einer SHG jedoch nicht - das sollte jeder für sich selbst entscheiden.
 

Gustel

Benutzer
Im Grunde ist es egal ob der TÜV Süd dein neg. Ga kennt, denn du hast danach ja deine MPU bei der IBBK bestanden (und dieses pos. Ga liegt ja in deiner Akte).
Ein Beratungsgespräch finde ich nicht schlecht. Das dürfen die MPI zwar offiziell nicht mehr machen, der TÜV schafft es aber über Umwege, dies noch anzubieten (nennt sich dann TÜV Süd Pluspunkt o.ä.).

Ok, also ist der beste Weg vermutlich zum TÜV Süd, da ich dort auch das Beratungsgespräch machen kann und mich etwas besser drauf einstellen kann.

Ich glaube ebenfalls nicht daran, dass die FSSt. dir so lange noch eine Fristverlängerung gewährt. Du solltest ihn darum fristgerecht abgeben (und nicht bis zum kostenpflichtigen Entzug warten!). Seit der Reform vom 1.5.2014 ist es mW dabei unerheblich ob entzogen oder freiwillig abgegeben wird. Bei Neuerteilung ist dein Punktestand wieder bei 0.

Hast Du oder jemand anderes dazu etwas mehr Informationen? Würde die Punkte gerne eliminieren, wenn möglich.

Wie geht es dir denn mit der Abstinenz? Fühlst du dich gut? Vermisst du etwas?

Überhaupt gar nicht... Ich gehe nach wie vor am Wochenende weg und trinke meistens Wasser oder Saftschorlen. Mir viel es auch nie schwer aufzuhören. Die Sprüche vom Umfeld sind da am schlimmsten.
Mir geht es super damit.

Es besteht die Möglichkeit sich einer SHG anzuschließen, wenn man sich mit anderen Menschen zum Alk.verzicht austauschen möchte. Auch zur Stabilisierung und Vermeidung sind Gespräche in der Gruppe sicher nicht nachteilig. Pauschalisieren kann man den Besuch einer SHG jedoch nicht - das sollte jeder für sich selbst entscheiden.

Ich schau mich mal um ob es sowas bei mir in der Nähe gibt. Ist mir zwar grundsätzlich etwas unangenehm aber wenns hilft und nen guten eindruck hinterlässt.

VP evtl zu empfehlen?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ok, also ist der beste Weg vermutlich zum TÜV Süd, da ich dort auch das Beratungsgespräch machen kann und mich etwas besser drauf einstellen kann.

Würde ich so sagen, ja. Natürlich ist der GA bei der MPU selbst nicht an die Aussagen des Beratungsgesprächs gebunden, dennoch kann dir der eine oder andere Hinweis sicher gegeben werden.

Hast Du oder jemand anderes dazu etwas mehr Informationen? Würde die Punkte gerne eliminieren, wenn möglich.

Ich hatte gestern schon nach einem passenden Quellennachweis gesucht, aber nix gefunden. Wir haben hier aber einen "Rechtskundigen" an Bord, der dir dazu (hoffentlich) noch einmal antworten wird....

Überhaupt gar nicht... Ich gehe nach wie vor am Wochenende weg und trinke meistens Wasser oder Saftschorlen. Mir viel es auch nie schwer aufzuhören. Die Sprüche vom Umfeld sind da am schlimmsten.
Mir geht es super damit.

Das freut mich für dich.

Ich schau mich mal um ob es sowas bei mir in der Nähe gibt. Ist mir zwar grundsätzlich etwas unangenehm aber wenns hilft und nen guten eindruck hinterlässt.

In erster Linie sollte es DIR dabei gutgehen. Man kann auch verschiedene SHGen besuchen und sich dann entscheiden, ob und zu welcher man weiter hingehen möchte...

VP evtl zu empfehlen?

VP macht sich bei der MPU immer gut. Er kann z.B. dabei helfen, wenn man sich über seine Trinkmotive nicht im Klaren ist. Wenn man diese kennt und auch sonst reflektieren kann warum die Taten begangen worden sind, kann man sich den VP aber uU sparen, denn dieser ist nicht gerade billig und mit ein oder zwei Sitzungen ist es meistens nicht getan.

Beim TÜV werden gerne sogenannte Vorbereitungskurse verkauft (z.B. Avanti). Davon solltest du allerdings Abstand nehmen. In den Gruppensitzungen kann viel zu wenig auf den einzelnen eingegangen werden. Wenn du das Gefühl hast das du zusätzliche Unterstützung brauchst, dann geh' besser zu einem VP.

Ansonsten kannst du natürlich hier im Forum auf Mithilfe zählen, unseren FB kennst du ja schon...:smiley138:
 
Ich hatte gestern schon nach einem passenden Quellennachweis gesucht, aber nix gefunden. Wir haben hier aber einen "Rechtskundigen" an Bord, der dir dazu (hoffentlich) noch einmal antworten wird....

Jo, kein Thema. Seit 1. Mai 2014 werden die Punkte bei jeder Neuerteilung, egal ob nach Entzug oder Verzicht, gelöscht. Das ist geregelt in § 4 Abs. 3 StVG, der da lautet:
Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte für vor der Erteilung rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Punkte werden gelöscht. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn

1. die Fahrerlaubnis entzogen,
2. eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet oder
3. auf die Fahrerlaubnis verzichtet

worden ist und die Fahrerlaubnis danach neu erteilt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei

1. Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a Absatz 3,
2. Verlängerung einer Fahrerlaubnis,
3. Erteilung nach Erlöschen einer befristet erteilten Fahrerlaubnis,
4. Erweiterung einer Fahrerlaubnis oder
5. vereinfachter Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis oder Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis.
Die Punkte verschwinden bei Entzug also nach Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 Nr. 1; bei Verzicht mit Satz 3 Nr. 3.
Die praktisch bedeutsamste Ausnahme dürfte Satz 4 Nr. 1 sein, wenn die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 3 entzogen war. Das ist der Fall, wenn innerhalb der Probezeit nach § 2a Abs. 2 Nr. 1 ein Aufbauseminar angeordnet, dieses aber nicht besucht wird. Dann bleiben die Punkte auch nach Entzug und Neuerteilung bestehen. Da das hier nicht vorliegt, verschwinden Gustels Punkte nach der Neuerteilung - egal, ob er verzichtet hat oder die FE entzogen wurde.

Die Löschung der Punkte bedeutet allerdings keine Löschung der Delikte. Diese stehen mit den üblichen Tilgungsfristen weiter im Fahreignungsregister, nur eben ohne Punkte. (Das hängt mit den unterschiedlichen Systemen zusammen, nach denen eine MPU angeordnet/die FE entzogen werden kann. Punktetechnisch hat man sich nach der Neuerteilung durch die MPU rehabilitiert, aber wenn zB eine TF eingetragen ist und es eine erneute Alk-Auffälligkeit gibt, geht's wieder zur MPU - unabhängig von den Punkten.)
 

Gustel

Benutzer
@Nancy und Erdbeerschorsch: vielen Dank! Das hilft mir weiter. Heute kam Das Schreiben von der Fsst, das ich bis zum 27.08.2015 auf den Fürherschein verzichten muss, da ich ja die erste Frist bis zum 15.08.2015 nicht eingehalten habe. Das bedeutet, ich geb ihn freiwillig ab, mach im November (hoffentlich erfolgreich) eine MPU und stelle einen Antrag auf neuerteilung beim Rathaus. Dann ohne Punkte weiter... Prima.

Edit: Würde hier nochmal vorstellig werden. Bei Ihm war ich damals bei meinem ersten Vorfall mit Canabis. Kann ich bequem mit dem Rad erreichen und war ein netter Typ. War auch nicht allzu teuer.
http://www.kirchheim-teck.de/de/Hilfe/Suchtberatung
was sagt Ihr. Dort sitzungen machen und auf SHG und VP verzichten?
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator

Vielen Dank auch von mir. :smiley22:

Ich habe gesehen das unsere Infos dazu veraltet sind (generell zur Punktereform). Da muss wohl demnächst mal aktualisiert werden...:smiley200:


@Nancy und Erdbeerschorsch: vielen Dank! Das hilft mir weiter. Heute kam Das Schreiben von der Fsst, das ich bis zum 27.08.2015 auf den Fürherschein verzichten muss, da ich ja die erste Frist bis zum 15.08.2015 nicht eingehalten habe. Das bedeutet, ich geb ihn freiwillig ab, mach im November (hoffentlich erfolgreich) eine MPU und stelle einen Antrag auf neuerteilung beim Rathaus. Dann ohne Punkte weiter... Prima.

Das solltest du genau andersrum machen...:zwinker0004:

Edit: Würde hier nochmal vorstellig werden. Bei Ihm war ich damals bei meinem ersten Vorfall mit Canabis. Kann ich bequem mit dem Rad erreichen und war ein netter Typ. War auch nicht allzu teuer.
http://www.kirchheim-teck.de/de/Hilfe/Suchtberatung
was sagt Ihr. Dort sitzungen machen und auf SHG und VP verzichten?

Auf mich macht diese Seite einen kompetenten Eindruck - und wenn du dich damals dort wohlgefühlt hast, solltest du es machen :smiley138:
 

Gustel

Benutzer
Hallo zusammen,

was wird denn zum neuantrag des Führerscheins alles benötigt?

Lichtbild
Perso
Sehtestbescheinigung (von wem ausgestellt??)
Erstehilfekurs.

speziell beim erstehilfe kurs gibt es widersprüchliche aussagen im netz. Entweder ohne vermerk, oder wie hier
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/fahrerlaubnisentzug.php
•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt worden war)

Mal ist auch die rede davon, dass diese unbefristet gültig ist. Bedeutet das, ich kann meine alte mitbringen als ich den Führerschein gemacht habe? Siehe hier:
http://www.landkreis-esslingen.de/,Lde,(anker69898)/start/service/Fahrerlaubnis.html#anker69898

es ist der passende Landkreis...

was stimmt nun?

Bei mir handelt es sich um A und B.

Gruß Gunnar
 
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Scholle

Stamm-User
Hallo Gustel,

eine Sofortmassname ist unbegrenzt gültig

wenn du noch einen Nachweis darüber hast das du eine Sofortmassname schonmal gemacht hast,, nimm sie mit,die reicht dann
solltest du kein Nachweis mehr haben , aber dein erster FS wurde innerhalb der letzten 10 Jahre gemacht, liegt sie der Führerscheinstelle noch vor,
solltest du keinen Nachweis haben und/oder dein Erstantrag auf FS ist länger als 10 Jahre her, brauchst du leider eine neu Sofortmassname,

eine Sehtestbescheinigung macht jeder Optiker,,also Fielmann oder so, diese reichen für deine erwünschten Klassen A und B volkommen aus.
 
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