Bin neu hier und möchte mich vorstellen...

macblum

Benutzer
Hallo an alle Admins und User hier..:smiley5:

Erstmal möchte ich mitteilen, dass ich sehr froh bin, dieses Forum gefunden zu haben..:smile:

Um heraus zu finden welche Konseqünzen mir drohen, habe ich gegoogelt und euch damit gefunden.

Am 16.09 wollte ich nach einer Party mit dem Rad nach Hause fahren, nach nur 100m streifte ich einen Mast und stürzte ins Gebüsch. Ich verlor dabei einen Teil meiner rechten Fingerkuppe (wahrscheinlich lagen Scherben im Gebüsch) und im Schock wies ich meinen Kumpel an den Notarzt zu rufen.
Er sagte es gab einen Unfall und dadurch rückte auch die Polizei aus. Ich musste pusten und hatte mehr als 1,6 ‰, mir wurde im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Gestern bei der Polizei wo ich als Beschuldigter geladen wurde, wurden mir dann 1,81 ‰ bestätigt. Ich habe erst mal die Aussage verweigert und möcht mir einen Anwalt holen.
Die Sache ist also noch sehr jung, aber ich lese mich hier täglich durchs Forum und google viel. Ohne Führerschein bin ich auch meinen Job los, da ich als Elektriker im Handwerk täglich fahren muss und als einziger Mitarbeiter, gibt es auch keinen Fahrer für mich.
Erschwerend kommt hinzu das mir 1998 der Führeschein für 9 Monate entzogen wurde, nach einer Alkoholfahrt (1,3 ‰)mit dem Auto. Diese Tat ist zwar 14 Jahre her und verjährt, aber das wird der Staatsanwalt sicher anders sehen.
Nach meinen jetzigen Informationenen, wird mir der Führerschein bei einer neagtiven MPU entzogen, daher möchte ich mich jetzt schon darum kümmern ein positives Ergebniss zu bekommen.

Viele liebe Grüße..:smile:

Marco
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Willkommen im Forum !

Erschwerend kommt hinzu das mir 1998 der Führeschein für 9 Monate entzogen wurde, nach einer Alkoholfahrt (1,3 )mit dem Auto. Diese Tat ist zwar 14 Jahre her und verjährt, aber das wird der Staatsanwalt sicher anders sehen.
Nein, verjährt ist dieser Delikt erst nach 15 Jahren. Ab 1,1 gilt dein Delikt als Straftat und steht für 15 Jahre in deiner Akte, somit bist du ein Wiederholungstäter.
Als Wiederholungstäter, mit steigender BAK, wirst du für deine MPU eine gelebte Abstinenz nachweisen müssen.

Damit wir dich besser beurteilen können, fülle bitte den für dich relvanten Profil-FB aus.

Zur Info ...

MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2

Abstinenzzeiträume

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
@Max,

Nein, verjährt ist dieser Delikt erst nach 15 Jahren. Ab 1,1‰ gilt dein Delikt als Straftat und steht für 15 Jahre in deiner Akte, somit bist du ein Wiederholungstäter.

sind es bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht "nur" 10 Jahre?
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Flori hat Recht, sind nur 10 Jahre.
Nur, ohne MPU bis zur Wiedererteilung sind es 15 Jahre.
Er ist somit wieder Ersttäter.
Gruß
Jürgen
 

macblum

Benutzer
@Max @Flori @Jürgen...

...vielen Dank für die schnellen Infos..mir fällt einer von vielen Steinen vom Herzen und morgen werde ich meinen Fragebogen ausfüllen....:)

Viele Grüße

Marco
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
sind es bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht "nur" 10 Jahre?
Die Tilgungsfrist von 10 Jahren gilt bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen, sowie bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Es bleibt zwar bei einer Tilgungsfrist von 10 Jahren (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG), rechnet man aber noch die "Startverzögerung" hinzu, ergeben sich nochmals 5 Jahre bis die Tilgungsfrist überhaupt wirksam beginnen kann. 5 + 10 = 15!
Demnach bleibt die damalige Entscheidung (Entzug wg. Alkohol) für insgesamt 15 Jahre im Verkehrszentralregister eingetragen und verwertbar.

Insgesamt ist die Regelung so verworren, dass man sich am besten einen Auszug aus dem VZR besorgt.
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Nach meiner Wiedererteilung 2006 habe ich eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Bis 2016.
Das ist die Aussage des Leiters meiner Führerscheinstelle unseres Landkreises...

Und Marco hat den Führerschein nach seiner Sperrfrist auch zurück bekommen.
Das war ca. 1999, also vor 13 Jahren....:smiley2204:
 
Zuletzt bearbeitet:

macblum

Benutzer
@Flori

...der Fragebogen benötigt Zeit das sehe ich ein und die nehme ich mir, bis es ernst wir hab ich ja wahrscheinlich noch etwas Zeit.
Habe in meine alte Akte geguckt,der Führerschein wurde mir damals am 24.08.1999 neu ausgehändigt!

@Max

eine Auskunft aus dem VZR habe ich mir gleich nach dem Unfall geholt. Zwei kleine Sachen aus 2011 stehen drin mit insgesamt 3 Punkten.
Die Alkoholfahrt von 1998 ist nicht vermerkt, ich weiss nicht ob es da eine Geheimakte gibt, aber das wäre ja bestimmt nicht rechtens!

...und danke nochmal... ich bin echt froh das ich hier so schnell auf Hilfe stosse:smiley711:
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Insgesamt ist die Regelung für "Altfälle" so verworren, dass man nicht pauschal sagen kann, ob eine Führerscheinneürteilung ohne MPU bereits nach 10 Jahren (ist in der Praxis schon des Öfteren vorgekommen) oder erst nach 15 Jahren (nach der neüsten Rechtssprechung des BVerwG) möglich ist.Vermutlich fällst du somit noch unter die "Altfälle".

Eine "Geheimakte" gibt es nicht, wichtig ist deine Führerscheinakte der FSST. Hier beantragst du eine Akteneinsicht erst dann, bevor du dein MPI benennen sollst.

Denke bitte an deinen Profil-FB.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo macblum,

möchte dich auch noch bei uns im Forum begrüßen...:smile:

Du weißt, dass die MPU-Aufforderung nach einer TF mit dem Fahrrad recht schnell von der FSSt. kommt und dir dort nur ein Zeitraum bis zur positiven Ga-Abgabe von ca. 3 Monaten gewährt wird, oder?
 

macblum

Benutzer
@Nancy

Ne das wusste ich nicht danke für den Tipp, liegt bestimmt daran das ich jetzt noch fahren darf und die schnell wissen wollen was mit mir los ist oder?!?

Gruß Marco
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Genau so ist es Marco....

Das du diesen Zeitraum bis zur MPU gar nicht einhalten kannst, da du eine gelebte Verhaltensänderungszeit von mind. 6 Monaten bei der MPU nachweisen musst, ist der FSSt. dabei vollkommen egal....

Es gibt dabei nur 2 Möglicheiten:

1) Du versuchst die Frist bis zur Ga-Abgabe bei deinem SB zu verlängern.
2) Du lässt dir den FS entziehen und beantragst ihn neu.
Die 2. Variante bietet den Vorteil, dass bei einem Entzug alle Punkte (sofern vorhanden) gelöscht werden und du mit der Neürteilung quasi wieder bei 0 anfängst.....
 

macblum

Benutzer
@Nancy

habe hier keine genaü Erklärung gefunden. "SB" heisst Sachbearbeiter bei der Fürerscheinstelle oder?

Gruß Marco:smiley5:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ups, da hätte ich doch geschworen, dass diese Abkürzung bereits vorhanden war.....:smilie_verl_029:
Danke für's "Mitdenken".......:smile:
 

macblum

Benutzer
Hallo zusammen hier mal mein Profil-FB, ich lese mir gerade die 5*FB durch und muss euch ja noch einen ausführlichen Fragebogen zukommen lassen?!?



FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe:174
Gewicht:84
Alter:40

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:16.09.2012
BAK: 1,81
Trinkbeginn: 15:00
Trinkende: 0:15
Uhrzeit der Blutabnahme: ungefähr gegen 2:00

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein
Daür der Sperrfrist: ?

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: eine TF von 1998 mit 1,3

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: seit der TF nicht mehr
Ich lebe abstinent seit: 16.09.2012

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:nein
ETG-Programm ja/nein:nein
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: ?
Welche Stelle (MPI):?
Schon bezahlt?:?
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: ?
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:?

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: eine TF von 1998 mit 1,3




Ein Bekannter von mir ist Anwalt und er drängte mich dazu, die Aussage bei der Polizei zu verweigen, was ich auch tat. Ich gab dort an mir Rechtsbeistand zu holen und mein Bekannter würde den Fall übernehmen, ob das Sinn macht ist mir noch ein Rätsel...

Gruß Marco:smile:
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich lebe abstinent seit: 16.09.2012
Du weist doch bestimmt, dass eine Abstinenzbehauptung für eine MPU nachweispflichtig ist !?

Ein Bekannter von mir ist Anwalt und er drängte mich dazu, die Aussage bei der Polizei zu verweigen, was ich auch tat. Ich gab dort an mir Rechtsbeistand zu holen und mein Bekannter würde den Fall übernehmen, ob das Sinn macht ist mir noch ein Rätsel...
Aussageverweigerung ... alles richtig gemacht !
Bei meiner MPU hatte ich auch einen Anwalt, den übernahm meine Rechtsschutzversicherung (Fahrlässigkeit).
Einziger Erfolg ... die Reduzierung der Höhe der Tagessätze.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: eine TF von 1998 mit 1,3 ‰
Wenn diese TF wirklich nirgends in deiner Akte zu finden ist, brauchst du diese bei deiner MPU auch nicht angeben.
 
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