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Brauche einen Rat 1,47 Promille mit Unfall

Mein alkomat Test war 0,64= 1,28
Der Bluttest wie oben erwähnt und es wird der Zeitraum der BlutAbnahme genannt in der Akte aber kein ausdrücklich erwähnen des trink Endes.
 
Scheiße das trinkende hatte ich mit 3 Uhr angegeben der Vorfall ist viel später passiert.
.um kurz vor 5 dann hab ich meine MPU sicher.
 
Du machst leider viel Wind um nichts. Soweit ich es bislang verstanden habe bist du wegen einer Fahrt mit 1,47 Promille verurteilt worden.

Dann gelten die auch für die Führerscheinstelle und die rechnen nichts mehr zurück.
 
Nochmal ein letztes Wort zur Rückrechnung ... Eine Rückrechnung erfolgt meistens dann, wenn der Betroffene mit Restalkohol erwischt wird.
Bei einer "normalen" TF, wo Alkoholkonsum und Blutentnahme im unmittelbaren Zusammenhang stehen, ist dass eher nicht der Fall.

Jetzt zurücklehnen, Füße hoch und schön stillhalten.
 
Es fällt mir halt echt schwer nichts zu machen.
Das warten auf die Verhandlung und dieses ausgeliefert sein fühlt sich verdammt schlecht Gibt es hier Fälle die ein ähnliches Schicksal wie ich hatten..
Im Strafbefehl steht Nichts mehr von dem Unfall , das bedeutet aber nicht das es nicht in der MPU vorkommen könnte?
 
Scheiße das trinkende hatte ich mit 3 Uhr angegeben der Vorfall ist viel später passiert.
Hmmm....
Wenn zwischen Trinkende und Unfall 2 oder mehr Std. vergangen sind (und dies bekannt ist!), ist ein Zurückrechnen leider nicht ganz auszuschließen. Von daher ist eine "prophylaktische" MPU-Vorbereitung sicher keine schlechte Idee. Wie Max bereits schrieb, ist es gut wenn du dich mit dem Thema auseinandersetzt - auch wenn es am Ende nicht zur MPU kommen sollte.

Fülle der Ordnung halber bitte mal den entsprechenden Profilfragebogen aus.
 
Was ist passiert?
Ich hatte mich am 9.11.24 mit einigen Freunden nach meiner Reise von der ich im August wiedergekommen bin getroffen. Wir hatten uns alle eine ewige Zeit nicht mehr gesehen deswegen gab es eine Menge zu besprechen und auszutauschen, geplant war nach dem besuch der Kneipe bei einem Freund zu schlafen. Im Laufe des Abends trank ich 6 Bier * 0,5 Liter und 3 Schnäpse a 0,02 l bis zum Ende des Abends , trinkende war 3 Uhr morgens.
Im Laufe des Abends sind Leute dazugekommmen mit den ich nicht besonders klargekommen bin und deren Anwesenheit mir nicht gut getan hat, sodass Ich nach G
Ich hab dann zeitnah die Kneipe verlassen und bin aus einem Fluchtreflex in den Wagen gestiegen auf dem Rückweg hab ich dann realisiert wie betrunken ich war und versucht nach Hause zu kommen an die komplette Rückfahrt kann ich mich nur noch schleierhaft erinnern.
Auf dem Rückweg hatte ich einen Unfall als Ich eine Kurve falsch eingeschätzt habe.
Zeitnah nachdem Unfall hab ich die Polizei verständigt gegen 4.50 Morgens, dann wurde Ich belehrt abgeführt und zur Blutprobe gebeten die um 5.35 stattfand.
Mein Auto hab ich abschleppen lassen.
 
auf dem Rückweg hab ich dann realisiert wie betrunken ich war und versucht nach Hause zu kommen
In dieser Aussage änderst du Fahrlässigkeit in Vorsatz um. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Verwirklichung der Tatumstände, die zu einem Straftatbestand gehören. Oder ganz einfach gesagt ... du wusstest was du tust.
 
Danke für die Rückmeldung, ich habe meinen Zustand im Auto festgestellt...da war es aber schon zu spät und dann ist auch der Unfall passiert.
 
Das richtige Formulieren fällt mir schwer und in der MPU kann mir das das Genick brechen. Jetzt wäre Ich schon bei der MPU durch und das Gespräch wäre abgebrochen worden.
 
@DesoleXX "
Ich finde es auch viel zu pauschal gesagt, dass kT in deinem Fall nicht mehr möglich ist. Das schließt auch nicht aus, dass der TE mit 1,47 Promille noch Auto fahren konnte. Als Beispiel. Nehmen wir an, der TE war noch in der Lage, seinen Pflichten nachzugehen, erhielt keine kritischen Hinweise aus seinem Umfeld, verlor nicht den Überblick über seinen Trinkmengen und verspürte keinen Suchtdruck. Er steigerte aber in einer begrenzten Phase seines Lebens den Konsum. In dieser Phase kam es zu unkontrollierten Trinkepisoden und Entlastungstrinken. Dann ist das ganz klar A3 und der TE könnte mit kT die MPU bestehen. "

Genau das beschreibt meine Phasen die Ich bisher durchgemacht habe, jetzt und in der Vergangenheit. und gerade auch die letzten 3 Monate bis zur Tat da ich nicht wusste wohin mit mir, und dann kam das Job angebot und Ich hatte eine neue Perspektive und konnte weiter machen mir mein Leben neu aufbauen und weiter machen.
Ich bin jetzt gerade auch echt froh darüber Hilfe bei der Selbsthilfe Gruppe gefunden habe, eine erste Einschätzung durch einen VP ausgestellt bekommen habe und damit weiterarbeiten kann.

Zitat kenntlich gemacht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei mir im Strafbefehl stand jetzt noch
"Die Fahruntauglichkeit hätten sie in Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen können und müssen.
Durch diese Art haben sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen."
Zudem steht bei mir der Paragraph 316 Abs.1, Abs 2 + 69 Abs.1 69a StGB.
Ist das nicht ein eindeutiges Zeichen für eine MPU
 
Da kannst du echt beruhigt sein. Das ist die Standardformulierung bei absoluter Fahruntüchtigkeit. Daraus wird keine MPU abgeleitet.
 
OK, ich hoffe das auch zum
Anderen hat der Mediziner deutliche Auswirkungen feststellen können und bei den Tests hab ich auch schlecht abgeschnitten bzw. Die Polizei hat deutliche Auswirkungen vermerkt.
Das kann für mich positiv ausgelegt werden?
Vor Gericht lege ich eine Bescheinigung eines VP der mir eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar und Verkehr bescheinigt mir eine positive Prognose.
 
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