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ich glaube nicht, denn die Führerscheinstelle erfährt das dann ja gar nicht.oder kann das auch zu Problemen führen

womit bist Du denn aufgefallen? Vllt stellst du die ersten 2 Seiten der alten MPU nochmal hier ein. Da steht das drauf. Das Vergehen / der Vorwurf.Damals ging es der Prüferin eigentlich nur ums Amphetamin,
das wichtige an der Fragestellung ist "missbräuchlich". D.h., wenn Dein Konsum nicht einen Mißbrauchsverdacht berechtigt, darf der sein. Mißbrauch wird immer dann vorausgesetzt, wenn man aus Konsumgründen die Legalität verlässt. Bei Amphetaminen beispielsweise. Nicht mehr jedoch wegen THC. Sofern Du nicht (wiederholt) die Grenzen reisst.weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Stoffe missbräuchlich konsumiert?