Darf MPI weitere Unterlagen fordern?

piki

Neuer Benutzer
Hey Leute,

ich bin durch meine MPU durchgefallen, das lag unter anderem auch daran, dass die Begutachter allerhand weitere Unterlagen von mir gefordert haben und die dann gegen mich verwendet hatten. Zum Beispiel haben die Therapieberichte von mir nachgefordert, weil die in der Führerscheinakte nicht drin waren, und daraus wurde mir ein Strick gedreht.

Ich habe gelesen, dass die MPU sich auf die Unterlagen beschränken muss, die von der Fahrerlaubnisbehörde gesandt werden. Für die MPU dürfen keine weiteren Unterlagen wie z.B. Therapieberichte nachgefordert werden. Das habe ich hier gelesen: https://www.anwaltonline.com/verkeh...n-fuer-die-durchfuehrung-der-mpu-untersuchung

a) Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten.

Was kann ich tun, wenn sich die Gutachter nicht an ihre Grundsätze halten? Wie kann ich mich verteidigen?
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, vielleicht solltest du Auszüge aus deinem Gutachten einstellen damit dir jemand konkreter weiterhelfen kann.
Wenn eine Therapie notwendig ist bzw. angegeben wurde gehe ich davon aus, das auch die Berichte zu den MPU Unterlagen gehören.

Wenn dort zum Beispiel drin steht "Herr xy ist der Meinung kein Alkohol/Drogenproblem zu haben" dann ist die ganze Therapie ja auch umsonst.
 

piki

Neuer Benutzer
Sorry, ich will mein Gutachten nicht einstellen, das Gutachten das mir ausgestellt wurde ist sowieso nicht richtig.

Mein Therapiebericht ist nicht in der Führerscheinakte drinnen und die Gutachter von der MPU haben den Therapiebericht von mir gefordert, obwohl die das nicht nachfordern dürfen.

Warum gibt es diese Grundsätze hier Link entfernt *Nancy*
wenn sich die Gutachter bei der MPU sowieso nicht daran halten. Die fordern weitere Unterlagen doch nur an um sie gegen mich zu verwenden.

Habe ich das Recht, dass die MPU nur beschränkt wird auf die von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen? Also so wie die Grundsätze es vorsehen.

Ich habe den o. Link entfernt da du ihn 2x in kurzer Zeit eingestellt hast und ich somit auf versteckte Werbung schließen muss. *Nancy*
 
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bakira2906

Erfahrener Benutzer
Sorry will dir ja nicht zu nahe treten. Aber wenn du nix zu verbergen hast würdest du dich ja nicht so vehement dagegen wehren, das der Gutachter den Therapiebericht sieht.
Und wenn eine Therapie als erfolgt angegeben wird, gehört auch der Bericht in die Unterlagen
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Der von dir verwendete Link geht nicht. Und Anwälte wissen auch nicht alles bzw haben immer Recht. Nicht alles was im Internet zu finden ist stimmt auch immer.

Zitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Mein Therapiebericht ist nicht in der Führerscheinakte drinnen und die Gutachter von der MPU haben den Therapiebericht von mir gefordert, obwohl die das nicht nachfordern dürfen.
Doch, genau das dürfen sie.
Woraus schließt du dass es nicht so ist?

Im Link des RA kannst du selbst nachlesen:
Dem Betroffenen kann die Fahrerlaubnis nur dann erteilt werden, wenn sich bei ihm ein grundlegender Wandel in seiner Einstellung zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln/Arzneimitteln vollzogen hat. Es müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis Bedingungen vorhanden sein, die zukünftig einen Rückfall als unwahrscheinlich erscheinen lassen.
Dies geht eben nur wenn dem Gutachter ALLE Informationen/Unterlagen vorliegen.

Wenn du dich hier im Forum einmal umschaust, wirst du feststellen dass quasi alle "Probanden" mit einer Abhängigkeitserkrankung einen Therapiebericht vorgelegt haben...

Manchmal reicht allerdings auch die Bescheinigung der Therapie aus - das hängt idR dann damit zusammen wie "erzählfreudig" der Proband während der MPU war und wie glaubwürdig die Äusserungen eingestuft wurden..
 

piki

Neuer Benutzer
Manchmal reicht allerdings auch die Bescheinigung der Therapie aus - das hängt idR dann damit zusammen wie "erzählfreudig" der Proband während der MPU war und wie glaubwürdig die Äusserungen eingestuft wurden..

Ich habe meine Therapie erfolgreich bestanden, dafür habe ich auch eine Bestätigung.
Ich habe meinen Therapiebericht bei meiner ersten MPU herausgegeben und die Gutachter haben mir daraus einen Strick gedreht. Offiziell muss ich seitens der Fahrerlaubnisbehörde nur die Abstinenz von ein paar Substanzen nachweisen, aber im Therapiebericht stehen sehr viele Substanzen und alleine die Abstinenznachweise kosten 4000 €. So viel Geld will ich nicht noch einmal für Abstinenznachweise berappen.

Außerdem stehen in dem Therapiebericht Verhaltensweisen von mir drinnen, die Gutachter nicht so toll finden (z.B. Straftaten). So ein 50 Jähriger Gutachter hat nun mal Vorurteile gegen Straftäter. Mein Therapiebericht würde den Umfang der Begutachtung sprengen.

Wie kann ich erreichen, dass nur die erfolgreiche Therapie zählt?
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Also wenn ich mich noch richtig an meinen MPU Vorbereitungskurs in der Klinik entsinne, sollte die Therapiebescheinigung für die MPU ausreichen. Der viel umfangreichere Therapiebereicht unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz. Diesen auszuhändigen steht mir frei. Ob jetzt das MPI sagen kann "ohne Therapiebereicht kein positives Gutachten"...das kann imho wohl nur ein Anwalt mit Sicherheit sagen.

Ich hatte von meiner Klinik auch noch extra den Therapiebereicht für die MPU angefordert. Als ich ihn mir durchgelesen hatte fand ich es keine gute Idee mehr den bei der Prüfung mitzubringen...was ich dann auch nicht tat.

Du könnttest dich jetzt theoretisch an den Datenschutzbeauftragten des MPI wenden und einfach mal nachfragen, wie er das sieht. Kost nix, wird aber wohl am Ergebnis der MPU ebeno nix ändern. Zumal du den Bericht ja mehr oder weniger freiwillig rausgerückt hast.

Das ein 50jähriger Gutachter Vorurteile gegen Straftäter hätte ist aber genauso ein reines Vorurteil. Erstens ist das Alter irrelevant, zweitens wäre das höchst unprofessionell und drittens hat er ja sowieso das Führungszeugnis vorliegen.

Solange das negative Gutachten nicht an die FSSt geschickt wurde ist es vermutlich das zielführendste einen neuen Anlauf bei einem anderen MPI zu machen.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Ist mir grad noch eingefallen, ruf doch einfach mal bei deiner Klinik an, die sollten sich damit ja eigentlich am besten auskennen. Was im Nachhinein aber auch nichts mehr ändern wird.
 

barns13

Erfahrener Benutzer
Hallo .eine frage hätte ich noch zu dem Thema. Meine Führerscheinstelle hat kein negatives Gutachten erhalten. Außer das die Unterlagen verspätet eingereicht werden. Die Führerscheinstelle bekam aber nix vom meiner MPI und von mir. Ich habe aber danach Antrag zurückgenommen weil das Gutachten negativ war.Was muß ich bei der nächsten MPU sagen wenn der Gutachter fragt ob ich schon einmal bei einer MPU hatte????
Mfg
Solange das negative Gutachten nicht an die FSSt geschickt wurde ist es vermutlich das zielführendste einen neuen Anlauf bei einem anderen MPI zu machen.
 
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