to_the_wonder
Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
ich lese hier schon seit einiger Zeit mit und versuche jetzt mal, meine Geschichte verständlich darzustellen, um selbst einen Einstieg zu bekommen.
Meine erste „beurkundete“ TF hatte ich am 04.02.2020 mit einer BAK von 1,04 Promille nach dem Besuch eines Wellnessbades mit meiner Freundin. Hier hatte ich im Zeitraum von 16.30 – 21.30 Uhr exakt 5 Gläser 0,2l Sekt getrunken.
Auf dem Heimweg wollten wir noch in einem, etwa 4km entfernten, Schnellrestaurant vorbei, um etwas zu essen. Aufgrund schlechter Sichtverhältnisse durch Schneefall habe ich zunächst eine Abfahrt der Bundesstraße verpasst. Bei der nächsten Abfahrt (für die Gegenspur) habe ich spontan entschieden, nach links abzubiegen und diese Abfahrt zu nehmen, um mir einen längeren Umweg zu ersparen. Die hier doppelt durchgezogene Linie hatte ich aufgrund der schneebedeckten Fahrbahn nicht gesehen. Ich muss hier erwähnen, dass in diesem Moment weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen war und hier keinerlei Risiko oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestand. Später wurde mir diese Aktion als „alkoholbedingte Ausfallerscheinung“ ausgelegt, wobei ich sagen muss, dass ich das nüchtern wohl genauso bzw. sogar noch viel eher gemacht hätte – da hier absolut keine Gefahr für mich oder für andere bestand.
Leider wurde das Manöver aus einiger Entfernung von einer Polizeistreife beobachtet, welche mich kurz nach der Abfahrt von der Bundesstraße um 22.30 Uhr angehalten hat. Eine vor Ort durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab um 22.45 Uhr eine AAK von 0,55 - eine um 23.14 Uhr entnommene Blutprobe eine BAK von 1,04 Promille. Mein Führerschein wurde sofort einbehalten.
Gegen den nachfolgenden Strafbefehl hatte ich bzw. meine Anwältin Einspruch eingelegt, da ich die bereits erwähnte “alkoholbedingte Ausfallerscheinung“ aus o.g. Gründen so nicht akzeptieren wollte. Ohne diese wäre ich als Ersttäter mit diesem Promillewert wohl um einiges milder davon gekommen. Den Richter konnten wir jedoch leider nicht überzeugen.
Verurteilt wurde ich abschließend wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316 Abs. 1 und 2, 69, 69a StGB zu einer Geldstrafe von € 2.450,- sowie einer Sperre von 7 Monaten (keine MPU).
Die Sperre hat sich durch Versäumnisse des Amtsgerichtes, Coronamaßnahmen, Wartezeiten bei der Fsst etc. auf knappe 16 Monate ausgedehnt, bis ich dann Ende Mai 2021 meinen Führerschein wieder erhalten habe.
Jetzt sollte man meinen, das reicht erst mal…
Nein, am 06.05.2022 war ich wieder mit meiner Freundin im selben Wellnessbad, wieder habe ich exakt 5 Gläser Sekt á 0,2l getrunken – allerdings in einem Zeitraum zwischen 18.15 und 21.15 Uhr.
Aufgrund der Erfahrungen und inzwischen vorhandener Kenntnis der Auswirkungen des konsumierten Alkohols hatten wir geplant, im Auto zu übernachten bzw. erst mal ein paar Stunden zu schlafen. Das Fahrzeug stand in einer beschrankten und überdachten Parkgarage, die nur von den Badegästen genutzt werden kann. Dass die Schranke zur Ausfahrt ab einer bestimmten Uhrzeit dauerhaft geöffnet ist, da die Gebühr direkt an der Kasse beim Verlassen des Bades abgerechnet wird, wussten wir von vorangegangenen Besuchen. Somit sollte es kein Problem sein, das Fahrzeug hier noch weiter stehen zu lassen und das Parkdeck später oder erst am nächsten Tag zu verlassen.
Beim bezahlen bzw. beim Verlassen des Bades ist der Kassiererin wohl ein „schwankender Gang“ bei mir aufgefallen und hat sofort die Polizei angerufen und den draußen anwesenden Sicherheitsdienst verständigt – ohne mich vorher darauf anzusprechen. Ich habe davon erst später erfahren…
Da das Bad zu dieser Uhrzeit schließt haben auch alle anderen Gäste dieses verlassen und das Parkdeck leerte sich. Etwa 15 Minuten nach Verlassen des Bades waren wir dann das letzte verbliebene Fahrzeug in der Parkgarage. Dies störte uns nicht weiter und wir machten es uns im Auto bequem. Die Schranke zur Ausfahrt war nach wie vor geöffnet… Nach weiteren 15 Minuten kam dann ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ans Auto und forderte mich auf, das Parkdeck zu verlassen, da sie die Schranke schließen müssten. Das durchkreuzte natürlich unseren Plan, erst mal einige Stunden an Ort und Stelle zu bleiben, um ein paar Promille abzubauen.
Ich entschied mich, aus der Parkgarage heraus zu fahren und das Auto auf dem direkt davor befindlichen, frei zugänglichen Parkplatz des Wellnessbades abzustellen. Fahrstrecke wären hier maximal 150 Meter gewesen. Ich fuhr also etwa 30 Meter bis zur – nach wie vor geöffneten Schranke – um das Fahrzeug umzustellen. Kurz bevor ich die Schranke passieren konnte, wurde diese durch den Sicherheitsdienst geschlossen. Ich musste also direkt davor anhalten… Begründung des Mitarbeiters hierfür war ein „technischer Defekt“ der Schrankenanlage. Ein Techniker sei unterwegs und ich müsse mich eben kurz gedulden. Anstelle des Technikers kam dann kurz darauf die, von der Kassiererin verständigte, Polizei – mit 3 Einsatzfahrzeugen und 6 Beamten. In diesem Moment saß ich bei geöffneter Fahrertüre im abgeschalteten Fahrzeug. Die Beamten forderten mich auf auszusteigen und einen Atemalkoholtest durchzuführen. Dieser ergab um 22.45 Uhr eine AAK von 0,66 Promille. In Handschellen (wg. Straftat) wurde ich zur Blutabnahme in eine Klinik gebracht. Diese ergab dann um 23.47 Uhr eine BAK von 1,37 Promille. Der Führerschein wurde wieder direkt eingezogen.
Der folgende Strafbefehl lautete wieder auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316 Abs. 1 und 2, 69, 69a StGB, einer Geldstrafe von € 3.150,- sowie einer Sperre von 16 Monaten – also bis Ende September 2023.
Auf einen Einspruch habe ich dieses Mal verzichtet, da ich hier keine Chance auf Erfolg gesehen habe. Es wäre letztlich am selben Amtsgericht und beim selben Richter gelandet wie das Verfahren bei der ersten TF im Jahr 2020. Ich glaube nicht, dass ich ihn von dem Vorfall mit der Schranke und davon dass ich eigentlich nicht gefahren wäre, hätte überzeugen können. Zumal auch die Securitymitarbeiter gegen mich ausgesagt hatten. Das Geld für den Anwalt konnte ich mir sparen.
Einen Termin zur Neubeantragung bei der Führerscheinstelle habe ich im Mai dieses Jahr. Hier werde ich dann vermutlich erfahren, dass ich eine positive MPU benötige. Ich gehe mal davon aus, dass ich hier - als Wiederholungstäter - nicht dran vorbei kommen werde.
Leider bin ich bei der bisherigen Vorbereitung auf einen der unzähligen - mehr oder eher weniger seriösen – Anbieter für MPU Vorbereitungskurse hereingefallen. Namen will ich hier keine nennen… Jedenfalls habe ich im September 2022 nicht wenig Geld für viele Versprechungen bezahlt. Da ich ja noch viel Zeit bis zur bevorstehenden MPU hatte, wurde hier seitens des Anbieters nicht viel Wert auf intensive und gute Beratung gelegt. Auch wurde darauf verzichtet mich darauf hinzuweisen, rechtzeitig ein Programm zum AB Nachweis zu starten. Da ich ja problemlos mit 6 Monaten AB zur MPU antreten könne, würde der Beginn des Urinscreenings ja noch im März 2023 ausreichen. Ich solle hierfür nicht unnötig Geld ausgeben, wurde mir gesagt.
Abstinent bin ich übrigens seit der TF im Mai 2022 – kann es aber nun rückwirkend wohl nicht mehr nachweisen. Lediglich brillante Leberwerte aus November 2022 habe ich vorliegen. Jedoch wurde mir hier aus anderen Gründen Blut abgenommen.
Gespräche mit einer VP hatte ich bislang genau 3 á 60 Minuten.
Bei eigenen Recherchen im Internet bin ich nun auf dieses Forum hier gestoßen, und habe festgestellt, dass ich noch sehr viel aufzuarbeiten und vorzubereiten zu habe. Ich hoffe auf eure professionelle Unterstützung.
Grundsätzlich würde mich zunächst eure Meinung und Einschätzung meines Falles interessieren. Habe ich mit diesen Voraussetzungen und 6 Monaten Abstinenz denn überhaupt eine Chance auf eine positive MPU im September?
Den kleinen FB werde ich direkt anfügen. Hier habe mal lediglich die "aktuelle" TF aus 2022 zu Grunde gelegt.
Für den großen FB werde ich sicherlich noch einige Zeit brauchen.
Vielen Dank erstmal
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 173cm
Gewicht: 67kg
Alter: 47
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 06.05.2022
BAK: 1,37
Trinkbeginn: 18.15 Uhr
Trinkende: 21.15 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 23.47 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein -> 06.05.2022
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 16 Monate
Führerschein
Hab ich noch: nein, wurde am 06.05.2022 einbehalten
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:
ja, liegt vollständig vor
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
1 Rotlichtverstoß im Februar 2022 < 1 Sekunde Rotlicht = 90,- € + 1 Punkt
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland: Baden-Württemberg
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 05.06.2022
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
11/2022, GOT 20, GPT 24, Gamma-GT 18
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja, Erstberatung
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja, bislang 3x 60 Minuten
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: vorauss. Sept. 2023
Welche Stelle (MPI): noch offen
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite: (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
04.02.2020 TF mit 1,04 Promille und "alkoholbedingter Ausfallerscheinung"
ich lese hier schon seit einiger Zeit mit und versuche jetzt mal, meine Geschichte verständlich darzustellen, um selbst einen Einstieg zu bekommen.
Meine erste „beurkundete“ TF hatte ich am 04.02.2020 mit einer BAK von 1,04 Promille nach dem Besuch eines Wellnessbades mit meiner Freundin. Hier hatte ich im Zeitraum von 16.30 – 21.30 Uhr exakt 5 Gläser 0,2l Sekt getrunken.
Auf dem Heimweg wollten wir noch in einem, etwa 4km entfernten, Schnellrestaurant vorbei, um etwas zu essen. Aufgrund schlechter Sichtverhältnisse durch Schneefall habe ich zunächst eine Abfahrt der Bundesstraße verpasst. Bei der nächsten Abfahrt (für die Gegenspur) habe ich spontan entschieden, nach links abzubiegen und diese Abfahrt zu nehmen, um mir einen längeren Umweg zu ersparen. Die hier doppelt durchgezogene Linie hatte ich aufgrund der schneebedeckten Fahrbahn nicht gesehen. Ich muss hier erwähnen, dass in diesem Moment weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen war und hier keinerlei Risiko oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestand. Später wurde mir diese Aktion als „alkoholbedingte Ausfallerscheinung“ ausgelegt, wobei ich sagen muss, dass ich das nüchtern wohl genauso bzw. sogar noch viel eher gemacht hätte – da hier absolut keine Gefahr für mich oder für andere bestand.
Leider wurde das Manöver aus einiger Entfernung von einer Polizeistreife beobachtet, welche mich kurz nach der Abfahrt von der Bundesstraße um 22.30 Uhr angehalten hat. Eine vor Ort durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab um 22.45 Uhr eine AAK von 0,55 - eine um 23.14 Uhr entnommene Blutprobe eine BAK von 1,04 Promille. Mein Führerschein wurde sofort einbehalten.
Gegen den nachfolgenden Strafbefehl hatte ich bzw. meine Anwältin Einspruch eingelegt, da ich die bereits erwähnte “alkoholbedingte Ausfallerscheinung“ aus o.g. Gründen so nicht akzeptieren wollte. Ohne diese wäre ich als Ersttäter mit diesem Promillewert wohl um einiges milder davon gekommen. Den Richter konnten wir jedoch leider nicht überzeugen.
Verurteilt wurde ich abschließend wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316 Abs. 1 und 2, 69, 69a StGB zu einer Geldstrafe von € 2.450,- sowie einer Sperre von 7 Monaten (keine MPU).
Die Sperre hat sich durch Versäumnisse des Amtsgerichtes, Coronamaßnahmen, Wartezeiten bei der Fsst etc. auf knappe 16 Monate ausgedehnt, bis ich dann Ende Mai 2021 meinen Führerschein wieder erhalten habe.
Jetzt sollte man meinen, das reicht erst mal…
Nein, am 06.05.2022 war ich wieder mit meiner Freundin im selben Wellnessbad, wieder habe ich exakt 5 Gläser Sekt á 0,2l getrunken – allerdings in einem Zeitraum zwischen 18.15 und 21.15 Uhr.
Aufgrund der Erfahrungen und inzwischen vorhandener Kenntnis der Auswirkungen des konsumierten Alkohols hatten wir geplant, im Auto zu übernachten bzw. erst mal ein paar Stunden zu schlafen. Das Fahrzeug stand in einer beschrankten und überdachten Parkgarage, die nur von den Badegästen genutzt werden kann. Dass die Schranke zur Ausfahrt ab einer bestimmten Uhrzeit dauerhaft geöffnet ist, da die Gebühr direkt an der Kasse beim Verlassen des Bades abgerechnet wird, wussten wir von vorangegangenen Besuchen. Somit sollte es kein Problem sein, das Fahrzeug hier noch weiter stehen zu lassen und das Parkdeck später oder erst am nächsten Tag zu verlassen.
Beim bezahlen bzw. beim Verlassen des Bades ist der Kassiererin wohl ein „schwankender Gang“ bei mir aufgefallen und hat sofort die Polizei angerufen und den draußen anwesenden Sicherheitsdienst verständigt – ohne mich vorher darauf anzusprechen. Ich habe davon erst später erfahren…
Da das Bad zu dieser Uhrzeit schließt haben auch alle anderen Gäste dieses verlassen und das Parkdeck leerte sich. Etwa 15 Minuten nach Verlassen des Bades waren wir dann das letzte verbliebene Fahrzeug in der Parkgarage. Dies störte uns nicht weiter und wir machten es uns im Auto bequem. Die Schranke zur Ausfahrt war nach wie vor geöffnet… Nach weiteren 15 Minuten kam dann ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ans Auto und forderte mich auf, das Parkdeck zu verlassen, da sie die Schranke schließen müssten. Das durchkreuzte natürlich unseren Plan, erst mal einige Stunden an Ort und Stelle zu bleiben, um ein paar Promille abzubauen.
Ich entschied mich, aus der Parkgarage heraus zu fahren und das Auto auf dem direkt davor befindlichen, frei zugänglichen Parkplatz des Wellnessbades abzustellen. Fahrstrecke wären hier maximal 150 Meter gewesen. Ich fuhr also etwa 30 Meter bis zur – nach wie vor geöffneten Schranke – um das Fahrzeug umzustellen. Kurz bevor ich die Schranke passieren konnte, wurde diese durch den Sicherheitsdienst geschlossen. Ich musste also direkt davor anhalten… Begründung des Mitarbeiters hierfür war ein „technischer Defekt“ der Schrankenanlage. Ein Techniker sei unterwegs und ich müsse mich eben kurz gedulden. Anstelle des Technikers kam dann kurz darauf die, von der Kassiererin verständigte, Polizei – mit 3 Einsatzfahrzeugen und 6 Beamten. In diesem Moment saß ich bei geöffneter Fahrertüre im abgeschalteten Fahrzeug. Die Beamten forderten mich auf auszusteigen und einen Atemalkoholtest durchzuführen. Dieser ergab um 22.45 Uhr eine AAK von 0,66 Promille. In Handschellen (wg. Straftat) wurde ich zur Blutabnahme in eine Klinik gebracht. Diese ergab dann um 23.47 Uhr eine BAK von 1,37 Promille. Der Führerschein wurde wieder direkt eingezogen.
Der folgende Strafbefehl lautete wieder auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316 Abs. 1 und 2, 69, 69a StGB, einer Geldstrafe von € 3.150,- sowie einer Sperre von 16 Monaten – also bis Ende September 2023.
Auf einen Einspruch habe ich dieses Mal verzichtet, da ich hier keine Chance auf Erfolg gesehen habe. Es wäre letztlich am selben Amtsgericht und beim selben Richter gelandet wie das Verfahren bei der ersten TF im Jahr 2020. Ich glaube nicht, dass ich ihn von dem Vorfall mit der Schranke und davon dass ich eigentlich nicht gefahren wäre, hätte überzeugen können. Zumal auch die Securitymitarbeiter gegen mich ausgesagt hatten. Das Geld für den Anwalt konnte ich mir sparen.
Einen Termin zur Neubeantragung bei der Führerscheinstelle habe ich im Mai dieses Jahr. Hier werde ich dann vermutlich erfahren, dass ich eine positive MPU benötige. Ich gehe mal davon aus, dass ich hier - als Wiederholungstäter - nicht dran vorbei kommen werde.
Leider bin ich bei der bisherigen Vorbereitung auf einen der unzähligen - mehr oder eher weniger seriösen – Anbieter für MPU Vorbereitungskurse hereingefallen. Namen will ich hier keine nennen… Jedenfalls habe ich im September 2022 nicht wenig Geld für viele Versprechungen bezahlt. Da ich ja noch viel Zeit bis zur bevorstehenden MPU hatte, wurde hier seitens des Anbieters nicht viel Wert auf intensive und gute Beratung gelegt. Auch wurde darauf verzichtet mich darauf hinzuweisen, rechtzeitig ein Programm zum AB Nachweis zu starten. Da ich ja problemlos mit 6 Monaten AB zur MPU antreten könne, würde der Beginn des Urinscreenings ja noch im März 2023 ausreichen. Ich solle hierfür nicht unnötig Geld ausgeben, wurde mir gesagt.
Abstinent bin ich übrigens seit der TF im Mai 2022 – kann es aber nun rückwirkend wohl nicht mehr nachweisen. Lediglich brillante Leberwerte aus November 2022 habe ich vorliegen. Jedoch wurde mir hier aus anderen Gründen Blut abgenommen.
Gespräche mit einer VP hatte ich bislang genau 3 á 60 Minuten.
Bei eigenen Recherchen im Internet bin ich nun auf dieses Forum hier gestoßen, und habe festgestellt, dass ich noch sehr viel aufzuarbeiten und vorzubereiten zu habe. Ich hoffe auf eure professionelle Unterstützung.
Grundsätzlich würde mich zunächst eure Meinung und Einschätzung meines Falles interessieren. Habe ich mit diesen Voraussetzungen und 6 Monaten Abstinenz denn überhaupt eine Chance auf eine positive MPU im September?
Den kleinen FB werde ich direkt anfügen. Hier habe mal lediglich die "aktuelle" TF aus 2022 zu Grunde gelegt.
Für den großen FB werde ich sicherlich noch einige Zeit brauchen.
Vielen Dank erstmal
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 173cm
Gewicht: 67kg
Alter: 47
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 06.05.2022
BAK: 1,37
Trinkbeginn: 18.15 Uhr
Trinkende: 21.15 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 23.47 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein -> 06.05.2022
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 16 Monate
Führerschein
Hab ich noch: nein, wurde am 06.05.2022 einbehalten
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:
ja, liegt vollständig vor
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
1 Rotlichtverstoß im Februar 2022 < 1 Sekunde Rotlicht = 90,- € + 1 Punkt
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland: Baden-Württemberg
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 05.06.2022
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
11/2022, GOT 20, GPT 24, Gamma-GT 18
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja, Erstberatung
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja, bislang 3x 60 Minuten
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: vorauss. Sept. 2023
Welche Stelle (MPI): noch offen
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite: (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
04.02.2020 TF mit 1,04 Promille und "alkoholbedingter Ausfallerscheinung"