doppelt hält besser... oder vielleicht doch nicht? TF Auto mit BAK 1,37‰

to_the_wonder

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich lese hier schon seit einiger Zeit mit und versuche jetzt mal, meine Geschichte verständlich darzustellen, um selbst einen Einstieg zu bekommen.

Meine erste „beurkundete“ TF hatte ich am 04.02.2020 mit einer BAK von 1,04 Promille nach dem Besuch eines Wellnessbades mit meiner Freundin. Hier hatte ich im Zeitraum von 16.30 – 21.30 Uhr exakt 5 Gläser 0,2l Sekt getrunken.

Auf dem Heimweg wollten wir noch in einem, etwa 4km entfernten, Schnellrestaurant vorbei, um etwas zu essen. Aufgrund schlechter Sichtverhältnisse durch Schneefall habe ich zunächst eine Abfahrt der Bundesstraße verpasst. Bei der nächsten Abfahrt (für die Gegenspur) habe ich spontan entschieden, nach links abzubiegen und diese Abfahrt zu nehmen, um mir einen längeren Umweg zu ersparen. Die hier doppelt durchgezogene Linie hatte ich aufgrund der schneebedeckten Fahrbahn nicht gesehen. Ich muss hier erwähnen, dass in diesem Moment weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen war und hier keinerlei Risiko oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestand. Später wurde mir diese Aktion als „alkoholbedingte Ausfallerscheinung“ ausgelegt, wobei ich sagen muss, dass ich das nüchtern wohl genauso bzw. sogar noch viel eher gemacht hätte – da hier absolut keine Gefahr für mich oder für andere bestand.

Leider wurde das Manöver aus einiger Entfernung von einer Polizeistreife beobachtet, welche mich kurz nach der Abfahrt von der Bundesstraße um 22.30 Uhr angehalten hat. Eine vor Ort durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab um 22.45 Uhr eine AAK von 0,55 - eine um 23.14 Uhr entnommene Blutprobe eine BAK von 1,04 Promille. Mein Führerschein wurde sofort einbehalten.

Gegen den nachfolgenden Strafbefehl hatte ich bzw. meine Anwältin Einspruch eingelegt, da ich die bereits erwähnte “alkoholbedingte Ausfallerscheinung“ aus o.g. Gründen so nicht akzeptieren wollte. Ohne diese wäre ich als Ersttäter mit diesem Promillewert wohl um einiges milder davon gekommen. Den Richter konnten wir jedoch leider nicht überzeugen.

Verurteilt wurde ich abschließend wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316 Abs. 1 und 2, 69, 69a StGB zu einer Geldstrafe von € 2.450,- sowie einer Sperre von 7 Monaten (keine MPU).

Die Sperre hat sich durch Versäumnisse des Amtsgerichtes, Coronamaßnahmen, Wartezeiten bei der Fsst etc. auf knappe 16 Monate ausgedehnt, bis ich dann Ende Mai 2021 meinen Führerschein wieder erhalten habe.

Jetzt sollte man meinen, das reicht erst mal…

Nein, am 06.05.2022 war ich wieder mit meiner Freundin im selben Wellnessbad, wieder habe ich exakt 5 Gläser Sekt á 0,2l getrunken – allerdings in einem Zeitraum zwischen 18.15 und 21.15 Uhr.

Aufgrund der Erfahrungen und inzwischen vorhandener Kenntnis der Auswirkungen des konsumierten Alkohols hatten wir geplant, im Auto zu übernachten bzw. erst mal ein paar Stunden zu schlafen. Das Fahrzeug stand in einer beschrankten und überdachten Parkgarage, die nur von den Badegästen genutzt werden kann. Dass die Schranke zur Ausfahrt ab einer bestimmten Uhrzeit dauerhaft geöffnet ist, da die Gebühr direkt an der Kasse beim Verlassen des Bades abgerechnet wird, wussten wir von vorangegangenen Besuchen. Somit sollte es kein Problem sein, das Fahrzeug hier noch weiter stehen zu lassen und das Parkdeck später oder erst am nächsten Tag zu verlassen.

Beim bezahlen bzw. beim Verlassen des Bades ist der Kassiererin wohl ein „schwankender Gang“ bei mir aufgefallen und hat sofort die Polizei angerufen und den draußen anwesenden Sicherheitsdienst verständigt – ohne mich vorher darauf anzusprechen. Ich habe davon erst später erfahren…

Da das Bad zu dieser Uhrzeit schließt haben auch alle anderen Gäste dieses verlassen und das Parkdeck leerte sich. Etwa 15 Minuten nach Verlassen des Bades waren wir dann das letzte verbliebene Fahrzeug in der Parkgarage. Dies störte uns nicht weiter und wir machten es uns im Auto bequem. Die Schranke zur Ausfahrt war nach wie vor geöffnet… Nach weiteren 15 Minuten kam dann ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ans Auto und forderte mich auf, das Parkdeck zu verlassen, da sie die Schranke schließen müssten. Das durchkreuzte natürlich unseren Plan, erst mal einige Stunden an Ort und Stelle zu bleiben, um ein paar Promille abzubauen.

Ich entschied mich, aus der Parkgarage heraus zu fahren und das Auto auf dem direkt davor befindlichen, frei zugänglichen Parkplatz des Wellnessbades abzustellen. Fahrstrecke wären hier maximal 150 Meter gewesen. Ich fuhr also etwa 30 Meter bis zur – nach wie vor geöffneten Schranke – um das Fahrzeug umzustellen. Kurz bevor ich die Schranke passieren konnte, wurde diese durch den Sicherheitsdienst geschlossen. Ich musste also direkt davor anhalten… Begründung des Mitarbeiters hierfür war ein „technischer Defekt“ der Schrankenanlage. Ein Techniker sei unterwegs und ich müsse mich eben kurz gedulden. Anstelle des Technikers kam dann kurz darauf die, von der Kassiererin verständigte, Polizei – mit 3 Einsatzfahrzeugen und 6 Beamten. In diesem Moment saß ich bei geöffneter Fahrertüre im abgeschalteten Fahrzeug. Die Beamten forderten mich auf auszusteigen und einen Atemalkoholtest durchzuführen. Dieser ergab um 22.45 Uhr eine AAK von 0,66 Promille. In Handschellen (wg. Straftat) wurde ich zur Blutabnahme in eine Klinik gebracht. Diese ergab dann um 23.47 Uhr eine BAK von 1,37 Promille. Der Führerschein wurde wieder direkt eingezogen.

Der folgende Strafbefehl lautete wieder auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316 Abs. 1 und 2, 69, 69a StGB, einer Geldstrafe von € 3.150,- sowie einer Sperre von 16 Monaten – also bis Ende September 2023.

Auf einen Einspruch habe ich dieses Mal verzichtet, da ich hier keine Chance auf Erfolg gesehen habe. Es wäre letztlich am selben Amtsgericht und beim selben Richter gelandet wie das Verfahren bei der ersten TF im Jahr 2020. Ich glaube nicht, dass ich ihn von dem Vorfall mit der Schranke und davon dass ich eigentlich nicht gefahren wäre, hätte überzeugen können. Zumal auch die Securitymitarbeiter gegen mich ausgesagt hatten. Das Geld für den Anwalt konnte ich mir sparen.

Einen Termin zur Neubeantragung bei der Führerscheinstelle habe ich im Mai dieses Jahr. Hier werde ich dann vermutlich erfahren, dass ich eine positive MPU benötige. Ich gehe mal davon aus, dass ich hier - als Wiederholungstäter - nicht dran vorbei kommen werde.

Leider bin ich bei der bisherigen Vorbereitung auf einen der unzähligen - mehr oder eher weniger seriösen – Anbieter für MPU Vorbereitungskurse hereingefallen. Namen will ich hier keine nennen… Jedenfalls habe ich im September 2022 nicht wenig Geld für viele Versprechungen bezahlt. Da ich ja noch viel Zeit bis zur bevorstehenden MPU hatte, wurde hier seitens des Anbieters nicht viel Wert auf intensive und gute Beratung gelegt. Auch wurde darauf verzichtet mich darauf hinzuweisen, rechtzeitig ein Programm zum AB Nachweis zu starten. Da ich ja problemlos mit 6 Monaten AB zur MPU antreten könne, würde der Beginn des Urinscreenings ja noch im März 2023 ausreichen. Ich solle hierfür nicht unnötig Geld ausgeben, wurde mir gesagt.

Abstinent bin ich übrigens seit der TF im Mai 2022 – kann es aber nun rückwirkend wohl nicht mehr nachweisen. Lediglich brillante Leberwerte aus November 2022 habe ich vorliegen. Jedoch wurde mir hier aus anderen Gründen Blut abgenommen.

Gespräche mit einer VP hatte ich bislang genau 3 á 60 Minuten.

Bei eigenen Recherchen im Internet bin ich nun auf dieses Forum hier gestoßen, und habe festgestellt, dass ich noch sehr viel aufzuarbeiten und vorzubereiten zu habe. Ich hoffe auf eure professionelle Unterstützung.

Grundsätzlich würde mich zunächst eure Meinung und Einschätzung meines Falles interessieren. Habe ich mit diesen Voraussetzungen und 6 Monaten Abstinenz denn überhaupt eine Chance auf eine positive MPU im September?

Den kleinen FB werde ich direkt anfügen. Hier habe mal lediglich die "aktuelle" TF aus 2022 zu Grunde gelegt.

Für den großen FB werde ich sicherlich noch einige Zeit brauchen.

Vielen Dank erstmal



FB Alkohol


Zur Person

Geschlecht: männlich

Größe: 173cm

Gewicht: 67kg

Alter: 47


Was ist passiert?

Datum der Auffälligkeit: 06.05.2022

BAK: 1,37

Trinkbeginn: 18.15 Uhr

Trinkende: 21.15 Uhr

Uhrzeit der Blutabnahme: 23.47 Uhr


Stand des Ermittlungsverfahrens

Gerade erst passiert: nein -> 06.05.2022

Strafbefehl schon bekommen: ja

Dauer der Sperrfrist: 16 Monate


Führerschein

Hab ich noch: nein, wurde am 06.05.2022 einbehalten

Hab ich abgegeben:

Hab ich neu beantragt:

Habe noch keinen gemacht:


Führerscheinstelle

Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:

ja, liegt vollständig vor


Sonstige Verstöße oder Straftaten?:

1 Rotlichtverstoß im Februar 2022 < 1 Sekunde Rotlicht = 90,- € + 1 Punkt

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):


Bundesland: Baden-Württemberg



Konsum

Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:

Ich lebe abstinent seit: 05.06.2022


Abstinenznachweis

Haaranalyse ja/nein: nein

Urinscreening ja/nein: nein

Keinen Plan?: ja


Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

11/2022, GOT 20, GPT 24, Gamma-GT 18


Aufarbeitung

Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja, Erstberatung

Selbsthilfegruppe (SHG): nein

Psychologe/Verkehrspsychologe: ja, bislang 3x 60 Minuten

Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein

Ambulante/stationäre Therapie: nein

Keine Ahnung:


MPU

Datum: vorauss. Sept. 2023

Welche Stelle (MPI): noch offen

Schon bezahlt?:

Schon eine MPU gehabt? nein

Wer hat das Gutachten gesehen?:

Was steht auf der letzten Seite: (Beantwortung der Fragestellung)?:


Altlasten

Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

04.02.2020 TF mit 1,04 Promille und "alkoholbedingter Ausfallerscheinung"
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Hallo

Erst mal willkommen im Forum.

Für den erforderlichen Abstinenzzeitraum gibt es keine eindeutigen Vorgaben. Darüber entscheidet letztendlich der Gutachter bei der MPU.

Ich selbst halte bei deiner bislang bekannten Vorgeschichte ein Jahr für erforderlich, nach den neuen Beurteilungskriterien eventuell sogar 15 Monate.

Deine Geschichte, zumindest die zweite Alkoholfahrt vermeiden zu wollen, ist für mich unglaubwürdig. Die Realität zeigt eindeutig, dass jemand, der mit seinem Kfz zu einer geplanten Trinkgelegenheit fährt, auch wieder nach Hause fährt.

Zumal auch die Securitymitarbeiter gegen mich ausgesagt hatten.

Was haben die denn ausgesagt? Dass sie deine Trunkenheit bemerkt haben und dich an einer Trunkenheitsfahrt hindern wollten?

Weiterhin fällt an deiner Geschichte auf, dass alle gegen dich sind. Dabei war es alleine deine Entscheidung betrunken zu fahren. Nicht mal die Folgen der ersten Trunkenheitsfahrt haben dich davon abgehalten.

Für die MPU solltest du die Opferrolle ganz schnell ablegen. Für die Behörden und die Gutachter bist du Täter.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ich stimme Mirphy im Prinzip zu.
Erstes Problem: der Plan, ein paar Stunden zu schlafen - es wären knapp 10 Stunden nötig gewesen um dich genug auszunüchtern.

Zweites Problem: wir kratzen schon an den Motiven- es soll auch Menschen geben, die nicht einen Liter Sekt brauchen, wenn sie ins Schwimmbad gehen.

Dein Pegel war noch moderat, aber du bist nicht mehr ganz jung und Wiederholungstäter. Stell dich auf Abstinenzforderung ein, also wie Murphy sagte 12-15 Monate.
 

Nico1990

Erfahrener Benutzer
Ich muss hier erwähnen, dass in diesem Moment weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen war und hier keinerlei Risiko oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestand. Später wurde mir diese Aktion als „alkoholbedingte Ausfallerscheinung“ ausgelegt, wobei ich sagen muss, dass ich das nüchtern wohl genauso bzw. sogar noch viel eher gemacht hätte – da hier absolut keine Gefahr für mich oder für andere bestand.

Das Würde ich aber später dem Gutachter so nicht vermitteln....

Musst dich schon an die Verkehrsregeln halten. Kannst ja auch keine 220 Auf der Landstraße brettern und hinterher sagen es kam ja keiner...

Irgendwie scheint Regeln einzuhalten ein generelles Problem bei dir zu sein.

Da würde ich auch schon mal ansetzen und die Gründe ggf. Mit einem (Verkehrs) Psychologen aufarbeiten. Machste ja schon...

Beim bezahlen bzw. beim Verlassen des Bades ist der Kassiererin wohl ein „schwankender Gang“ bei mir aufgefallen und hat sofort die Polizei angerufen und den draußen anwesenden Sicherheitsdienst verständigt – ohne mich vorher darauf anzusprechen. Ich habe davon erst später erfahren…

Da das Bad zu dieser Uhrzeit schließt haben auch alle anderen Gäste dieses verlassen und das Parkdeck leerte sich. Etwa 15 Minuten nach Verlassen des Bades waren wir dann das letzte verbliebene Fahrzeug in der Parkgarage. Dies störte uns nicht weiter und wir machten es uns im Auto bequem. Die Schranke zur Ausfahrt war nach wie vor geöffnet… Nach weiteren 15 Minuten kam dann ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ans Auto und forderte mich auf, das Parkdeck zu verlassen, da sie die Schranke schließen müssten. Das durchkreuzte natürlich unseren Plan, erst mal einige Stunden an Ort und Stelle zu bleiben, um ein paar Promille abzubauen.

Ich entschied mich, aus der Parkgarage heraus zu fahren und das Auto auf dem direkt davor befindlichen, frei zugänglichen Parkplatz des Wellnessbades abzustellen. Fahrstrecke wären hier maximal 150 Meter gewesen. Ich fuhr also etwa 30 Meter bis zur – nach wie vor geöffneten Schranke – um das Fahrzeug umzustellen. Kurz bevor ich die Schranke passieren konnte, wurde diese durch den Sicherheitsdienst geschlossen. Ich musste also direkt davor anhalten… Begründung des Mitarbeiters hierfür war ein „technischer Defekt“ der Schrankenanlage. Ein Techniker sei unterwegs und ich müsse mich eben kurz gedulden. Anstelle des Technikers kam dann kurz darauf die, von der Kassiererin verständigte, Polizei – mit 3 Einsatzfahrzeugen und 6 Beamten. In diesem Moment saß ich bei geöffneter Fahrertüre im abgeschalteten Fahrzeug. Die Beamten forderten mich auf auszusteigen und einen Atemalkoholtest durchzuführen. Dieser ergab um 22.45 Uhr eine AAK von 0,66 Promille.

Der ganze Rest der Story hört sich so an als wenn dich wer in ne Falle gelockt hätte.

Hört sich auch irgendwie doof an.
Keine gute Argumentationgrundlage für eine MPU...

Am besten ordentlich AB Nachweise sammeln und deine Probleme weiter mit dem Psychologen ausarbeiten.

Vielleicht das Augenmerk auch nicht darauf legen schnellst möglich wieder fahren zu können sondern darauf wirklich mal was aus der Misere zu lernen ...
 

Andi18

MPU Profi
Einen Termin zur Neubeantragung bei der Führerscheinstelle habe ich im Mai dieses Jahr. Hier werde ich dann vermutlich erfahren, dass ich eine positive MPU benötige. Ich gehe mal davon aus, dass ich hier - als Wiederholungstäter - nicht dran vorbei kommen werde.
ich sehe es wie die Vorschreiber. Du wirst sehr sicher eine MPU absolvieren dürfen als WHT.
Hierfür bist mit 12 Monaten Abstinenz auf der sicheren Seite. Folglich würde ich mit der Beantragung noch Warten.
Ich weiß nicht, warum die Kollegen gerne 15 Monate ins Spiel bringen. Dies ist bei A1-Kandidaten in den 4. BuK nun festgelegt.
Sofern uncoloriertes mind 3cm langes Haar am Hinterkopf hast. könntest sofort eine HA erstellen, um die letzten 3 Monate zu sichern.

Leider bin ich bei der bisherigen Vorbereitung auf einen der unzähligen - mehr oder eher weniger seriösen – Anbieter für MPU Vorbereitungskurse hereingefallen. Namen will ich hier keine nennen… Jedenfalls habe ich im September 2022 nicht wenig Geld für viele Versprechungen bezahlt. ...

Gespräche mit einer VP hatte ich bislang genau 3 á 60 Minuten.
verstehe ich das richtig, Du warst vorher bei i.-einem Vorbereiter und jetzt bei einem ausgebildeten VP?
Mich wundert das schon. Bei jedem Erstgespräch bekommst normal als erstes genannt, daß Abstinenzbelege in aller Regel erforderlich sind.
Im oberen Link ist eine Sammlung an Laboren enthalten.

Der ganze Rest der Story hört sich so an als wenn dich wer in ne Falle gelockt hätte.
schon eine sehr unschöne Geschichte, tun sich regelrecht Abgründe auf.
 

to_the_wonder

Neuer Benutzer
verstehe ich das richtig, Du warst vorher bei i.-einem Vorbereiter und jetzt bei einem ausgebildeten VP?
Mich wundert das schon. Bei jedem Erstgespräch bekommst normal als erstes genannt, daß Abstinenzbelege in aller Regel erforderlich sind.
Im oberen Link ist eine Sammlung an Laboren enthalten.
Es waren bislang 3 Gespräche bei einer VP im Zuge der gebuchten Vorbereitung.

Es wurde mir gesagt, dass in meinem Fall eine AB von 6 Monaten völlig ausreichend sei und ich mir das Geld für ein 12-monatiges Screening sparen könnte.
 

to_the_wonder

Neuer Benutzer
schon eine sehr unschöne Geschichte, tun sich regelrecht Abgründe auf.
Ja, menschlich gesehen wäre es definitiv korrekter gewesen mich anzusprechen um ggf. eine TF zu verhindern. Mich noch aufzufordern zu fahren bzw. mich ins offene Messer laufen zu lassen, war nicht gerade fair. Aber getrunken und gefahren habe/bin ich ja letztendlich selbst... deshalb auch selbst schuld!
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ja, menschlich gesehen wäre es definitiv korrekter gewesen mich anzusprechen um ggf. eine TF zu verhindern.

Nein, es ist alleine deine Verantwortung und Entscheidung besoffen zu fahren. Versuche, Betrunkene davon abzuhalten zu fahren führen in der Regel zu Aggressionen seitens des Betrunkenen. Das muss sich niemand antun. Das wissen natürlich auch die Gutachter.

Auch das

Nach weiteren 15 Minuten kam dann ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ans Auto und forderte mich auf, das Parkdeck zu verlassen, da sie die Schranke schließen müssten. Das durchkreuzte natürlich unseren Plan, erst mal einige Stunden an Ort und Stelle zu bleiben, um ein paar Promille abzubauen.

hast du falsch verstanden.

Grundsätzlich dürfen für Kunden bereitgestellte Parkplätze nur benutzt werden solange der Kunde sich im Geschäft aufhält. Das ist geltendes Recht ohne dass der Betreiber darauf hinweisen muss. Nicht aber um andere Geschäfte aufzusuchen oder dort gar zu schlafen. Das muss sich kein Betreiber bieten lassen.

Dann haben die Betreiber das Recht das Parkdeck bei Nichtbenutzung zu schließen. Dabei dürfen sie keine Personen einschließen, auch wenn diese dem zustimmen sollten.

Niemand kann dich dazu zwingen betrunken zu fahren. Du hättest also das Parkdeck verlassen und das Fahrzeug stehen lassen können. Oder dir einen Fahrer suchen können, eventuell gegen Gebühr.

Wie willst du das dem Gutachter erklären? Ein Grundsatz zum Bestehen jeder MPU ist, dass die Betroffenen ihre Schuld und ihre Verantwortung eingestehen. Zudem dürfen ihre Angaben der Aktenlage nicht widersprechen. Davon scheinst du noch weit entfernt zu sein.
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
vergiss deine Geschichte mit Schranke usw.
damit kommst du niemals durch

beginne umgehend AB Nachweise zu sammeln, ich würde Haaranalyse empfehlen, wenn du AB lebst seither, dann kannst du rückwirkend 3 Monate belegen, und dann weiter machen bis zur MPU

sammel sonstige Belege, auch deine Leberwerte vom letzten Jahr können helfen. Aber immer nur im Original mit Praxisstempel und Unterschrift
Lass einen oder mehrere CDT Werte machen (musst du bezahlen).

informier dich breitbandig, höre dir genau an was die Alt-User und Admins hier sagen/schreiben

Ändere deine Strategie vom Jammern zur Anerkennung deiner Schuld und zeige Einsicht und Reue.

Außerdem würde ich nicht nur einen Beratungstermin bei der Suchtberatung empfehlen. Geh da öfters hin, das kostet nix und ist ein weiterer Beleg deiner Verhaltensänderung.
Mir hat auch die SHG sehr geholfen, das ist aber nicht jedermanns Sache....

Alles Gute für die Zukunft.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
genau so viel... also nein.
Solche Punkte werden innder MPU zur Sprache kommen.

schon eine sehr unschöne Geschichte, tun sich regelrecht Abgründe auf
Naja, besoffene Autofahrer sind auch abgründig…

vergiss deine Geschichte mit Schranke usw.
damit kommst du niemals durch
Als Tathergang ist das sachlich relevant. Aber Schuldzuweisungen sind dann ein Eigentor.

Ändere deine Strategie vom Jammern zur Anerkennung deiner Schuld und zeige Einsicht und Reue.
Sehe ich auch. Wenn ihr immer wieder mit dem Auto ins Bad fahrt, dort einen Liter Sekt je Person inhaliert, dann ist das weit vom Genusstrinken entfernt.
 

to_the_wonder

Neuer Benutzer
Nein, es ist alleine deine Verantwortung und Entscheidung besoffen zu fahren.

Wie willst du das dem Gutachter erklären? Ein Grundsatz zum Bestehen jeder MPU ist, dass die Betroffenen ihre Schuld und ihre Verantwortung eingestehen.
MrMurphy - Ja, das hatte ich ja bereits gesagt: "Aber getrunken und gefahren habe/bin ich ja letztendlich selbst... deshalb auch selbst schuld!" - und auch vollumfänglich verantwortlich dafür.
vergiss deine Geschichte mit Schranke usw.
damit kommst du niemals durch
 

Fragender

Stamm-User
Moin und herzlich willkommen,

was mir auffällt:

Deine Aufarbeitung ist noch ziemlich mau, es klingt sehr distanziert und man liest noch dieses anfängliche verleumden.
Da hast Du noch einiges vor Dir.

Auch deine Trinkangaben passen nicht wirklich, da muss noch ein wenig mehr Alkohol im Spiel gewesen sein.
 

to_the_wonder

Neuer Benutzer
Welche TF wird bei einer MPU als Wiederholungstäter thematisiert? Muss ich mich nur mit der letzten (die MPU auslösenden) TF auseinandersetzen bzgl. Trinkmenge, zeitl. Ablauf, Motiv etc. oder wird auch eine länger zurückliegende TF aufgewickelt?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo to_the_wonder,

in deinem Fall wird es in der MPU um beide TF'en gehen.

Edit: Ich habe deine beiden Themen verbunden. Bitte nicht für neue Fragen, neue Threads eröffnen - danke.
 
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