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Droht mir eine MPU aufgrund von Gewalttat?

Mpuklärung

Neuer Benutzer
Moin, eine Frage Bezug auf KV

wegen Gefährliche Körperverletzung

beschließt das Amtsgericht X - Abteilung X - durch den Richter am Amtsgericht

X am X:

1. ⁠Die Fahrerlaubnis wird dem Beschuldigten vorläufig entzogen, §§ 111a StPO, 69 StGB.

2. ⁠⁠Die Entziehung wirkt zugleich als Anordnung der Beschlagnahme des Führerscheins.

Dann kommt Gründe und abschließend

Es sind daher dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Ungeeignetheit demnächst entzogen werden wird (§ 69 StGB). Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erscheint erforderlich, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu schützen.

Die Entziehung ist deshalb nach § 111a StPO in Verbindung mit § 69 StGB anzuordnen.

Nun die Frage, wie lange wird mein Führerschein gesperrt sein, als Ersttäter? Mein Führungszeugnis ist sauber, Punkte habe ich vielleicht 1 oder 2. Mpu wahrscheinlich absehbar, oder? Kennt sich jemand damit aus? Mein Anwalt ist im Urlaub und chatgpt macht mich allmählich verrückt
 
und chatgpt macht mich allmählich verrückt
das ist eine wichtige Erkenntnis :hand0051:

Ok, zum Thema:
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erscheint erforderlich, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu schützen.
Jup. Das erfährt die FsSt. Menschen mit heftiger Aggressionstendenz haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Da wird die FsSt gaaaanz vorsichtig. Der Gutachter auch. Den musst Du überzeugen, dass Du Deine Impulse unter Kontrolle hast. Mit einem "ich machs nicht mehr" kommst du da nicht weit, das wird ein Wesenstest, für den Du mächtig bei Dir aufräumen musst. Ich empfehle eine dahingehend ausgerichtete Therapie, aus der heraus Du dann lebendig beschreiben kannst, was sich so alles im Alltag geändert hat, im Vergleich zu früher. Weil sowas dauert und der Gutachter sicher sein will, dass das stabil bleibt, solltest Du dich mal mindestens auf 12 Monate aktiven Veränderungszeitraum einrichten.
Das war jetzt eine "tendenzielle" Antwort auf die bruchstückhaften Fakten, die vorliegen.
Und: Dein Anwalt kann gegen eine MPU-Anordnung gar nix machen.

Was genau ist denn passiert? Wie war das sonstige Strafmaß?
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Ich könnte mir durchaus in deinem Falle vorstellen, dass du gar keine Sperrfrist bekommst, wegen fehlenden Zusammenhangs zum öffentlichen StV.

Allerdings ist das letzten Endes egal.
Es wird eine MPU aufgrund charakterlicher Nichteignung wegen hohen Aggressionspotentials auf dich zukommen.
Das wird ein Brett, und du wirst mindestens 12 Monate brauchen, um eine psychologische Aufarbeitung zu machen, mit der du eine MPU zumindest bestehen könntest, wie du ja auch schon vom lieben @joost gehört hast.

Wir helfen dir dabei sehr gerne, Ehrlichkeit und Veränderungsbereitschaft vorausgesetzt.

Berichte also genau, was da vorgefallen ist und bitte den https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/ ausfüllen
 
Wir kennen bislang kaum Fakten, deshalb ein paar Erfahrungswerte:

Die Führerscheinsperre wird bei einer Verurteilung 12 bis 18 Monate betragen.

Eine MPU-Forderung ist sehr wahrscheinlich und bleibt 15 Jahre in deinen Akten. Innerhalb der 15 Jahre wirst du die Fahrerlaubnis (nach Ablauf der Sperre) nur mit einer bestandenen MPU zurückerhalten.

Je nachdem wie lange du bis zur Wiedererteilung ohne Fahrerlaubnis warst werden von dir eine theoretische und eine praktische Prüfung gefordert werden.

Deine bisherige Fahrerlaubnis und dein bisheriger Führerschein werden praktisch geschreddert werden. Du wirst eine neue Fahrerlaubnis und einen neuen Führerschein mit neuen Erteilungsdatum bekommen. Das kann bei bestimmten Berufen zu Problemen führen, in denen eine bestimmte Führerscheinbesitzdauer erwartet wird. Oder beim begleitenden Fahren ab 17.
 
das ist eine wichtige Erkenntnis :hand0051:

Ok, zum Thema:

Jup. Das erfährt die FsSt. Menschen mit heftiger Aggressionstendenz haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Da wird die FsSt gaaaanz vorsichtig. Der Gutachter auch. Den musst Du überzeugen, dass Du Deine Impulse unter Kontrolle hast. Mit einem "ich machs nicht mehr" kommst du da nicht weit, das wird ein Wesenstest, für den Du mächtig bei Dir aufräumen musst. Ich empfehle eine dahingehend ausgerichtete Therapie, aus der heraus Du dann lebendig beschreiben kannst, was sich so alles im Alltag geändert hat, im Vergleich zu früher. Weil sowas dauert und der Gutachter sicher sein will, dass das stabil bleibt, solltest Du dich mal mindestens auf 12 Monate aktiven Veränderungszeitraum einrichten.
Das war jetzt eine "tendenzielle" Antwort auf die bruchstückhaften Fakten, die vorliegen.
Und: Dein Anwalt kann gegen eine MPU-Anordnung gar nix machen.

Was genau ist denn passiert? Wie war das sonstige Strafmaß?
Passiert ist dieser Vorfall im Straßenverkehr. Ich habe jemanden mit Pfefferspray angegriffen und daher die gefährliche KV
 
Wir kennen bislang kaum Fakten, deshalb ein paar Erfahrungswerte:

Die Führerscheinsperre wird bei einer Verurteilung 12 bis 18 Monate betragen.

Eine MPU-Forderung ist sehr wahrscheinlich und bleibt 15 Jahre in deinen Akten. Innerhalb der 15 Jahre wirst du die Fahrerlaubnis (nach Ablauf der Sperre) nur mit einer bestandenen MPU zurückerhalten.

Je nachdem wie lange du bis zur Wiedererteilung ohne Fahrerlaubnis warst werden von dir eine theoretische und eine praktische Prüfung gefordert werden.

Deine bisherige Fahrerlaubnis und dein bisheriger Führerschein werden praktisch geschreddert werden. Du wirst eine neue Fahrerlaubnis und einen neuen Führerschein mit neuen Erteilungsdatum bekommen. Das kann bei bestimmten Berufen zu Problemen führen, in denen eine bestimmte Führerscheinbesitzdauer erwartet wird. Oder beim begleitenden Fahren ab 17.
Auch direkt als Ersttäter ohne Vorstrafen, so eine harte Strafe?
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Ich könnte mir durchaus in deinem Falle vorstellen, dass du gar keine Sperrfrist bekommst, wegen fehlenden Zusammenhangs zum öffentlichen StV.

Allerdings ist das letzten Endes egal.
Es wird eine MPU aufgrund charakterlicher Nichteignung wegen hohen Aggressionspotentials auf dich zukommen.
Das wird ein Brett, und du wirst mindestens 12 Monate brauchen, um eine psychologische Aufarbeitung zu machen, mit der du eine MPU zumindest bestehen könntest, wie du ja auch schon vom lieben @joost gehört hast.

Wir helfen dir dabei sehr gerne, Ehrlichkeit und Veränderungsbereitschaft vorausgesetzt.

Berichte also genau, was da vorgefallen ist und bitte den https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/ ausfüllen
Also soll ich jetzt mit der MPU Vorbereitung, auch wenn ein Urteil ausbleibt, schon beginnen?
 
Auch direkt als Ersttäter ohne Vorstrafen, so eine harte Strafe?

Das war ein Teil der Strafe und weitere Folgen für Ersttäter. Von Ersttäterschaft bin ich ausgegangen. Zusätzliche Strafen (Geldstrafe, Haft, bei Jugendstrafe eventuell Arbeitsauflagen) habe ich nicht berücksichtigt, da das deine Frage nicht hergab. Bei Vorbelastungen kann sich die Strafe noch erhöhen.

Eine eventuelle MPU oder erneute Prüfungen sind keine Strafe.
 
Also soll ich jetzt mit der MPU Vorbereitung, auch wenn ein Urteil ausbleibt, schon beginnen?
Du hast ja mit der Vorbereitung schon angefangen, indem Du Dir Gedanken um den Vorgang, die Strafe und die Folgen machst.
Zurzeit ist Dein Blick wahrscheinlich in die Zukunft gerichtet und die Gedanken drehen sich um "wie kriege ich den Führerschein möglichst schnell wieder zurück" oder so ähnlich.

Im weiteren Verlauf wirst Du Dich ganz schön drehen müssen um zu verstehen, wie das passieren konnte.

@Karl-Heinz hat Dich schon auf den Profilfragebogen aufmerksam gemacht.

Und jetzt erzähl mal, wie das passieren konnte. Was war da los und was war mit Dir los? Und wieso hast Du beim Autofahren Pfefferspray dabei? Rechnest Du mit Bärenangriffen?
 
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