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Droht mir eine MPU aufgrund von Gewalttat?

Lieber @Mpuklärung,

wir wollen dir hier nur helfen.
Wir klagen dich nicht an und verurteilen dich auch nicht, das werden andere tun.

Ich würde mich freuen, wenn du dich wieder zu Wort meldest.
Berichte doch ausführlich und sachlich, was genau geschehen ist.
 
Ich versuche noch einmal wie andere schon vorher, dich auf die richtige Spur zu bringen, also wie normal tickende Menschen ( also insbesondere die Judikative ) deine „Aktion“ bewerten werden.
Und zwar alleine aus dem Grunde, dass es hier um deine Existenz gehen wird, und mitnichten um deine FE, die im Übrigen dein geringstes Problem ist.
Wie andere schon vor mir gesagt haben, wenn du vor Gericht so auftrittst wie hier, ist es nicht unwahrscheinlich, dass du für einige Monate hinter Gittern verschwindest.
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es ein pflichtverteidigernotwendiges Verfahren ist.
Diese Angriffe nehmen zu, und da werden auch gerne mal Exempel statuiert.
Ein findiger StA könnte auch durchaus dein Auto als Tatwerkzeug miteinbeziehen ( Auto als Waffe ), dann sähe es noch düsterer aus ( abgesehen davon würde dein Auto dann mit eingezogen ).

Also nur darum, dir zu helfen, dich zum Nachdenken, zur inneren Einkehr bewegen, um die strafrechtliche Seite möglichst nicht existenzgefährdend zu überstehen.

Fangen wir mal an:
aber Fehler passieren
Glasklares Nein zu dieser Wortwahl !

Ein Fehler ist, die Nebelschlussleuchte bei Sichtweite über 50m einzuschalten.
Das, was du gemacht hast, ist ein gefährlicher Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines Dritten.
Vorgeschichte, wie es aus deiner Sicht dazu kam, ist nicht irre relevant, sondern in Gänze irrelevant.
Es ist eine in juristischen Augen bewusste Handlung.
Allerdings, so wie du die Vorgeschichte schilderst, ist sie sowieso -objektiv gesehen- blanker Unsinn, sorry.
Wenn man mal deine subjektiven Färbungen ( provoziert, lachend etc. ) weglässt, ist es etwas, was auf deutschen Autobahnen hunderte, wenn nicht gar tausende Male Alltagsgeschäft ist.

Ein aktuelles persönliches Beispiel hierzu:
Ich war am WE ca. 700 km unterwegs, davon 650 auf der AB ( A1, A2, A45 ).
Alleine an diesen Tagen hätte ich mich mit mindestens 5 Fahrern prügeln müssen ( Pfefferspray habe ich im Auto nicht am Mann…), weil sie sich in meiner Wahrnehmung gefährdend, idiotisch etc. verhalten haben.
Da geht mein Blutdruck noch nicht mal in die Höhe.
Ich freue mich nur, dass ich rechtzeitig bremsen oder ausweichen konnte, und ich unbeschadet zu Hause angekommen bin.

und dafür stehe ich gerade.
Auch hier glasklares Nein !
Du bist in unseren und auch in den Augen der Judikative geflüchtet, und zwar alleine aus dem Grunde, um den Konsequenzen aus dem Wege zu gehen.
Period !

Ich empfehle dir mal die Verkehrgerichtsfolge „Bauernarsch“, die ist zwar aus den 80ern, passt aber imho hier.
 
So, machen wir mal weiter…
Wie gesagt, das haben dir andere schon vorher gesagt.
Ich wollte es jetzt nur noch einmal für dich komprimiert darstellen.

Ich bin ausgestiegen um mit ihm über seine Nötigungen zu reden,
Also, erst einmal steht es dir überhaupt nicht zu, zu entscheiden, ob eine Nötigung überhaupt vorliegt.
Das obliegt letzten Endes der StA, niemand anderem, und schon gleich gar nicht einem VT in offenbar höchst aggressiven..äh…Zustand.
Es ist auch völlig vermessen, um es mal euphemistisch auszudrücken, dir das „Recht“ herauszunehmen, den anderen VT, sagen wir mal belehren zu wollen, zu disziplinieren oder was auch immer.

Ein normal tickender Mensch geht vielleicht zu einer Dienststelle und erstellt Anzeige ( wobei ich das in 37 Jahren noch nie für nötig befunden habe, habe ich weder Zeit noch Energie für und sehe darin auch nicht im Ansatz meine Aufgabe ).
Wobei ich einmal aus dem Auto heraus die 110 gewählt habe, weil ein Polo mit der Fahrerseite die Betonmauer mehr als nur streifte und weiterfuhr ( war im Übrigen eine echt kuriose Situation.. )
In dem Falle habe ich eine echte Gefahr in ihm gesehen.
Den sollte ich dann tatsächlich verfolgen, und er wurde dann von der Autobahnpolizei aus dem Verkehr gezogen.
Aus freien Stücken hätte ich das nie und nimmer gemacht und schon überhaupt nicht wäre mir allein nur der Gedanke gekommen, mit ihm zu „reden“.

So, dann Stichwort „reden“.
Das ist doch hochgradiger Blödsinn, den du erzählst.
Also ich brauche zum Reden meinen Mund, Stimmbänder, Zunge, Gehirn und so, also alles, was ich gänzlich ohne Werkzeuge zu benutzen, quasi naturgemäß mitführe, und kein Pfefferspray, das du ja offenbar in der Jackentasche ( alleine das wird schwer bewertet werden, weil du eine Waffe nicht nur besitzt, sondern auch führst ).
Ergo: Du hattest mitnichten „reden“ im Kopf, sondern hast eine Auseinandersetzung körperlicher Art „geplant“ und gesucht.
Fertig !

er hat angefangen mich zu beleidigen
Hier s.o.
Du hast überhaupt nicht das Recht, darüber zu entscheiden.
Aber gut, was willst du damit sagen ?
So sandkastenmäßig, bäh, der Andere hat mir aber zuerst das Schäufelchen gemopst und deswegen habe ich ihm meinen Eimer an den Kopp gekloppt, gut ja, jetzt blutet Hänschen zwar wie ein Schwein, aber selber Schuld, oder wie…?

So, aber wir können ja mal zu deinen Gunsten davon ausgehen, dass der Andere dich, sagen wir mal, beschimpft hat.
Kann doch nur jeder normal tickende Mensch Verständnis für haben, wenn jemand an einer roten Ampel steht, und da reißt ein wildgewordener Hammel die Fahrertür auf.

und mir ist eine Ohrfeige ausgerutscht.
Das hingegen glaube ich nicht.
Es passt überhaupt nicht zu dem folgenden Pfefferspray.
Ich zumindest kann mir eher einen saftigen Faustschlag vorstellen.
Aber vielleicht ging das ja aufgrund der äußeren Umstände gar nicht, reichte also in deinen Augen, um ihm mal zu zeigen, wo der Bertel den Moscht holt…

Er griff in die fahrertür und nahm ein Gegenstand
Mag sein, dass der arme Kerl, der ja offenbar gar nicht die Chance hatte, auszusteigen, um ein gewisses Gleichgewicht herzustellen, in seiner, was weiß ich, Panik nach einem z.B. Eiskratzer greifen wollte, um nur den Hauch einer Chance zu haben, lebend aus dieser Situation herauszukommen.
Btw., du wirst dich auf eine gewaltige Schmerzensgeldaufforderung einstellen müssen.

wollte aussteigen
Das kann jeder normale Mensch vollumfänglich nachvollziehen.
Die Fahrertür konnte er ja wohl ob deiner Präsenz nicht schließen.

und ich meinte noch zu ihm, bleib sitzen,
So, und ich kenne niemanden und schon gar keinen StA oder Richter, der dir das nur im Ansatz abnimmt.
„Bleib`sitzen“, mmh is klar, du bist höchst aggressiv, dringst gewaltsam in seinen Bereich ein und sagst das dann..

aus Furcht habe ich dann Pfefferspray benutzt und bin geflüchtet.
Du kannst doch nicht im Ernst glauben, dass dir das jemand mit einem IQ > 70 abnimmt.
Wovor denn bitte ?
Der Andere hatte doch im wahrsten Sinne null Handlungsspielraum.

Auch die Begründung darin zu suchen, dass du deswegen geflüchtet bist, ist doch sorry, hochgradiger Schwachsinn.
Der Andere war kampfunfähig, mal ganz abgesehen davon, dass er ja überhaupt nichts gemacht hat, machen konnte.
Du hast ihm ja nicht die kleinste Chance zu seiner Verteidigung gegeben, was im Übrigen juristisch in Ordnung gegangen wäre, deiner Schilderung zumindest nach, ich war ja nu nich dabei.
Er ist vollkommen unschuldig und du vollumfänglich schuldig !

Ich hatte dies aus Angst getan
s.o.

und das mit der Ohrfeige war natürlich nicht in Ordnung.
Ach ja, und das Pfefferspray war „in Ordnung“….?!

Noch einmal:
Ich möchte dich weder beleidigen noch angreifen oder sonstwas.
Ich möchte dir nur aufzeigen, wie diese Aktion vor Gericht bewertet werden wird.

Was du daraus machst, ist natürlich in Gänze dir überlassen.
Ich hoffe aber, dass du anerkennen kannst, dass ich für dich viel Mühe und Zeit investiert habe, um dir zu helfen.
 
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