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E-Scooter mit 1,12 Promille erwischt – Droht mir die MPU?

dear12

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
vorab: Ich spreche leider kein Deutsch und schreibe diesen Text mithilfe eines Übersetzungsprogramms. Ich hoffe, man versteht mich trotzdem gut.
Ich habe einen riesigen Fehler gemacht und bereue es zutiefst. Ich verstehe selbst nicht, warum ich auf den Scooter gestiegen bin – der Alkohol hat wohl mein Urteilsvermögen komplett vernebelt.
Der Vorfall:
Letzten Samstagnacht gegen 02:00 Uhr wurde ich auf einem E-Scooter gestoppt. Ich war nur etwa 2 Minuten (ca. 300m) unterwegs. Ganz wichtig: Es ist absolut nichts passiert, es gab keinen Unfall oder Sachschaden. Zudem bin ich Ersttäter.
Laut Polizeibericht bin ich Schlangenlinien gefahren (nicht rücksichtslos, aber unsicher/schwankend) und konnte den Scooter nach dem Anhalten nicht ordnungsgemäß abstellen.
Angaben zum Konsum (Missverständnis):
Da ich mich mit der Polizei nur per App verständigen konnte, gab es wohl erhebliche Missverständnisse. Im Protokoll steht, ich hätte zwei 500ml-Biere und drei 330ml-Biere getrunken. Tatsächlich habe ich jedoch innerhalb von 3,5 Stunden etwa 2,5 Craft-Biere (400ml) und ein normales Bier (500ml) getrunken.
Details aus der Ermittlungsakte (ärztlicher Bericht):
Mein Anwalt hat Akteneinsicht genommen. Bei der Blutentnahme wurden folgende spezifische Befunde notiert:
Bewusstsein: benommen
Sprache: verwaschen
Gang: schleppend
Plötzliche Kehrtwendung: unsicher
Romberg-Test: geringes Schwanken
Drehnystagmus: feinschlägig + kleine Auslenkung
Koordination: erhalten
deutlich unter Alkoholeinfluss
Das Ergebnis:
Der Bluttest ergab 1,12 Promille.
Meine Fragen an euch:
Muss ich bei 1,12 Promille und diesen festgestellten Auffälligkeiten (Schlangenlinien, unsicherer Gang) mit einer MPU rechnen, obwohl ich Ersttäter bin und kein Unfall passiert ist?
Kann man die oben genannten Befunde (benommen, verwaschene Sprache) bereits als klare Ausfallerscheinungen werten, die rechtlich gegen mich sprechen?
Spielt die falsche Angabe der Trinkmenge im Protokoll eine große Rolle?
Vielen Dank für eure Hilfe und Einschätzungen!
 
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Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Ich sehe aufgrund deiner Schilderungen keine MPU.
Was ich nicht verstehe, wenn das letzten Samstag, also am 28.3. war, gibt es schon das Ergebnis der Blutentnahme und Akteneinsicht ?
Ist das vielleicht ein Übersetzungsfehler ?

Magst du mal den https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/ ausfüllen ?
Dann wird es bestimmt klarer…:smiley138:

P.S.: Was du im Suff und unter nachvollziehbar bestehenden Kommunikationsschwierigkeiten als Trinkangabe genannt hast, spielt keine Rolle.
 
Entschuldigung, da gab es wohl ein Missverständnis.

Ich wurde am Samstag, den 7. Februar, kontrolliert und habe direkt in der darauffolgenden Woche einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragt. Ein paar Wochen später wurde mir das Ergebnis der Blutuntersuchung von 1,12 Promille mitgeteilt, und ich konnte die Akten einsehen.

Zur Information: Zum Zeitpunkt der Kontrolle ergab die Atemalkoholmessung 0,51 mg/l. Etwa 20 Minuten später wurde die Blutentnahme durchgeführt, deren Ergebnis dann bei 1,12 Promille lag.
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht und Fettschrift entfernt. *Nancy*
 
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Freut mich sehr, dich kennenzulernen, Karl. Ich habe durch deine Beiträge schon viele hilfreiche Informationen erhalten.
 
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Die Chance ist groß, dass Du um eine MPU herumkommst. Also: keine MPU.
Kann man die in meiner Akte notierten Befunde als eindeutige körperliche Ausfallerscheinungen durch Alkohol werten, die im Allgemeinen als Beleg gegen einen Alkoholmissbrauch angeführt werden? Ich erinnere mich nämlich an den Rat eines anderen Experten, dass man bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter nur dann eine MPU vermeiden kann, wenn klare körperliche Ausfallerscheinungen vorlagen. Danke
 
Kann man die in meiner Akte notierten Befunde als eindeutige körperliche Ausfallerscheinungen durch Alkohol werten, die im Allgemeinen als Beleg gegen einen Alkoholmissbrauch angeführt werden?
Kann man und genau die retten dich vor einer MPU.
Normalerweise sollten die von Dir beschriebenen aktenkundigen Beobachtungen reichen:
Mein Anwalt hat Akteneinsicht genommen. Bei der Blutentnahme wurden folgende spezifische Befunde notiert:
Bewusstsein: benommen
Sprache: verwaschen
Gang: schleppend
Plötzliche Kehrtwendung: unsicher
Romberg-Test: geringes Schwanken
Drehnystagmus: feinschlägig + kleine Auslenkung
Koordination: erhalten
deutlich unter Alkoholeinfluss

Normalerweise.
Deshalb ja unsere Meinung: mit hoher Wahrscheinlichkeit keine MPU.
Mit 100%er Sicherheit können wirs nicht sagen, weil das nun eben ein Mensch in der FsSt entscheidet. Den kennen wir nicht.

Wenn Du vorbauen magst: ab jetzt keinen Alkohol mehr, Kopfhaare wachsen lassen, sofern möglich. Im schlimmsten Fall könntest Du dann schon mal ab (einem Monat nach*) Konsum- Ende einen Alkoholverzicht belegen.

_________________________________________
*Puffer-Zeitraum für Restbestände bei wenig Konsum davor
 
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