Hallo zusammen,
ich bereite mich aktuell auf meine MPU vor und würde gerne wissen, in welche Hypothese (A1, A2 oder A3) mein Fall am ehesten eingeordnet wird.
Hier sind die harten Fakten aus meiner Akte (Stadt Düsseldorf):
Wo ordnet mich der Gutachter nach den Beurteilungskriterien ein?
Vielen Dank für eure Einschätzung!
ich bereite mich aktuell auf meine MPU vor und würde gerne wissen, in welche Hypothese (A1, A2 oder A3) mein Fall am ehesten eingeordnet wird.
Hier sind die harten Fakten aus meiner Akte (Stadt Düsseldorf):
- Vorfälle (Jahr 2020):
- Polizei-Auffälligkeit (Mülltonnen/Fahrrad unter Alkohol, Verfahren wurde aber eingestellt).
- Fünf Monate später: Fahrt auf dem E-Scooter. Atemalkohol-Vortest war 1,61 ‰, die offizielle Blutprobe ergab 1,35 ‰.
- Auffälligkeit auf der Wache: Nach der Entlassung direkt wieder versucht, einen E-Scooter zu starten, randaliert und wegen massivem Widerstand bis zum Mittag in der Zelle gelandet.
- Gerichtsverfahren (Januar 2022): Rechtskräftiges Urteil. Im Urteil steht explizit, dass in der Hauptverhandlung keine Hinweise auf eine erheblich verminderte Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit vorlagen (trotz der 1,35 ‰).
- Derzeitiger Stand (Gegenwart 2026): Seit den Vorfällen im Jahr 2020 (also seit 6 Jahren im echten Leben und seit 4 Jahren seit dem Urteil) herrscht absolute Totenstille in der Akte. Keine neuen Vorfälle, keine Punkte.
Wo ordnet mich der Gutachter nach den Beurteilungskriterien ein?
- Hypothese A1 (Alkoholabhängigkeit): Scheidet meines Erachtens aus, da kein Entzug/Therapie vorliegt und der Wert bei 1,35 ‰ lag.
- Hypothese A2 (Alkoholmissbrauch/fortgeschrittene Problematik): Liegt das wegen des massiven Kontrollverlusts auf der Wache nahe, oder...
- Hypothese A3 (Alkoholgefährdung): ...reicht hier ein fundiertes Kontrolliertes Trinken (kT) aus, weil der bindende Blutwert mit 1,35 ‰ relativ niedrig war und die 6 Jahre Totenstille als objektiver Beweis für ein verändertes Verhalten in der Gegenwart sprechen?
Vielen Dank für eure Einschätzung!