Einsicht in Entlassungsbericht einer Langzeittherapie

Bertman

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe meinen Führerschein vor 10 Jahren aufgrund von Alkohol 1.6‰ am Steuer entzogen bekommen.
2017 Langzeittherapie abgeschlossen und jetzt Alkohol-Abstinenzkontrollprogramm abgeschlossen. Ich habe vor, die Langzeittherapie anzugeben, jedoch steht im Entlassungsbericht unter anderem ein Abhängigkeitssyndrom durch multiplen Substanzgebrauch (mit der Angabe "abstinent seit 2014").
Ist sehr ärgerlich, da keine Abhängigkeit vorhanden war (Konsum 1-3x im Jahr).
Könnte dieser Befund nun negativ bewertet werden, weil nur ein Alkohol-Kontrollprogramm vollzogen wurde?

In besagten Entlassungsbericht stehen sehr intime und vertrauliche Details (z.B. Kindheit).
Zwar sind meine hohe Motivation und der Wille auf Veränderung hervorgehoben, allerdings auch Tatsachen, die in der Vergangenheit nicht gut gelaufen sind.

Nun hätte ich gerne mal erfahren, ob eine Aufenthaltsbescheinigung auch genügt. Ggf. eine Teileinsicht?

Liebe Grüße
 

Falo

Stamm-User
Wenn du die Therapie angibst wird in der Regel auch der Entlassungsbericht von dir angefordert, und wenn dann auch komplett.

jedoch steht im Entlassungsbericht unter anderem ein Abhängigkeitssyndrom durch multiplen Substanzgebrauch (mit der Angabe "abstinent seit 2014").Ist sehr ärgerlich, da keine Abhängigkeit vorhanden war (Konsum 1-3x im Jahr).
Das darfst du so bei der MPU natürlich auch nicht sagen, wenn in den Bericht steht abhängigkeitssyndrom dann ist das auch so , oder willst du dich mit den Gutachter auf eine Disskussion einlassen das du das besser beurteilen kannst als sein Kollege der die Therapie durchgeführt hat ?
 

Bertman

Neuer Benutzer
Darauf darf ich schließen, dass lediglich ein Brief mit dem Therapieaufenthalt der Klinik nicht genügt?
 

Falo

Stamm-User
Es 'KANN' reichen aber wenn der Gutachter es genau wissen will fordert er von dir den Entlassungsbericht oder alternative ein Schweigepflicht-Entbindung.
 

Olympia

Benutzer
Wenn du die Therapie angibst wird in der Regel auch der Entlassungsbericht von dir angefordert, und wenn dann auch komplett.
Diese Aussage ist falsch!
Es hängt von GA zu GA ab. IdR wird der nicht verlangt, wenn deine Geschichte stimmig ist. Natürlich sind da viele intime Details, die absolut nichts mit Verkehr und Fahrordung zu tun haben. Also hat es ihn auch nicht zu interessieren. Allerdings hast du was von multiplen substanzgebrauch gesprochen. Hast du nicht ein Schreiben, der nur den Aufenthalt bestätigt? Das müsste ausreichen und deine Geschichte.
 
A

arcr11

Gast
Letztendlich erfährt er das doch spätestens beim Termin selbst oder nicht?
Gab dich vor einiger Zeit eine ähnliche Fragestellung Hier. Da musste der Proband nach erfolgter mpu noch unterlagen einreichen als Nachweis und gut war.

Wenn dem GA seine Geschichte schlüssig erscheint und alles passt, kann die bescheinigung zum Aufenthalt reichen.

Kann es theoretisch auch reichen, statt dem kompletten Bericht, bereits im Vorfeld eine "kurze" zusammenfassung der Klinik anzufragen und dann vorzulegen?
Quasi nur mit dem therapie grund, der prognose usw.. So würde es sich nur auf die wichtigen Dinge beschränken.

Das wäre zumindest der Weg den ich gehen würde. Gucken, das ich seitens der Klinik einen kompakten Bericht erhalte für den Fall der Notwendigkeit.
 

Bertman

Neuer Benutzer
Vielen Dank für den Tip - den werde ich verfolgen.
Sofern ich eine Schweigepflicht-Entbindung unterzeichnen sollte, bezieht diese sich dann explizit NUR auf besagten Entlassbericht, oder gewähre ich damit volle Krankenakteneinsicht?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Das kommt wohl drauf an, was genau du unterschreiben sollst...
think.gif
 

Falo

Stamm-User
Schweigepflicht entbindung bedeutet das der Gutachter kontakt mit der Therapieeinrichtung aufnehmen kann und im Grunde fragen will was er möchte.
Du kannst natürlich theoretisch die Schweigepflicht-Entbindungen einschränken (nur wie soll das dann überhaupt aussehen?) aber das wird dann vermutlich nicht akzeptiert.
 
A

arcr11

Gast
Schweigepflicht entbindung bedeutet das der Gutachter kontakt mit der Therapieeinrichtung aufnehmen kann und im Grunde fragen will was er möchte.
Du kannst natürlich theoretisch die Schweigepflicht-Entbindungen einschränken (nur wie soll das dann überhaupt aussehen?) aber das wird dann vermutlich nicht akzeptiert.
Soweit richtig. Nur ist Der GA in dem Falle rein rechtlich gesehen dazu angehalten, sich nur über die für ihn relevanten Themen in Kenntnis setzen zu lassen.

Heißt im umkehrschluss, daß er rein theoretisch nur das verwerten darf, was für das Gutachten relevant ist.

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Olympia

Benutzer
Schweigepflicht entbindung bedeutet das der Gutachter kontakt mit der Therapieeinrichtung aufnehmen kann und im Grunde fragen will was er möchte.
Du kannst natürlich theoretisch die Schweigepflicht-Entbindungen einschränken (nur wie soll das dann überhaupt aussehen?) aber das wird dann vermutlich nicht akzeptiert.

Nein, auch das ist nicht richtig!!
Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten.
Es ist nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für Krafteignung von Bedeutung sind.
Und die Entbindung der Schweigepflicht kann man natürlich einschränken. Das was dem GA interessieren sollte wäre ja nur ein Bereich des Therapieberichtes, das sich tatsächlich auf die Fahrtüchtigkeit bezieht. Und das wird wohl sehr selten bis gar nie der Fall sein.
Ob ein Patient fahrtüchtig ist oder nicht, wird nicht auf Therapie festgestellt. Während der Therapie darf er nicht fahren, aber danach ist er abstinent (in den meisten Fällen) und darf auch wieder fahren.

Bertman,
ich würde an deiner Stelle, wie Arc11 schon sagte, den Entlassungsbrief mit Diagnose/Therapieempfehlung besorgen. Falls ihm das mit dem Aufenthalt alleine zu wenig ist. Mehr muss der oder die nicht wissen. Schliesslich müssen die sich an die Fragestellung der Fsst halten!

LG
Olympia
 

Olympia

Benutzer
Entschuldigt bitte, aber das Thema macht mich echt wütend. Die MPis versuchen immer wieder Informationen über den Klienten einzufordern, die privat sind. Auch eine Therapie ist idR freiwillig durch den Klienten zustande gekommen. Gut, in Zusammenarbeit mit Caritas und andere. Aber freiwillig!
Der Klient ist einsichtig, macht sogar noch ne Therapie und dann muss er noch mehr als die Hosen runterlassen?
Das ärgert mich echt ungemein....
 

Juli1826

Benutzer
Hallo, was wäre wenn man das verweigert aber nur die Bescheinigung hinlegt ? Mein Partner hat angegeben das er 9 Gespräche mit einem Psychologen hatte und nun wollen die den kompletten Bericht. Er möchte das aber aus persönlichen Gründen nicht, da sehr viel von uns als Familie drinsteht.
 

Palton

Benutzer
Servus,

bescheinigung von der Therapie reicht aber mit folgenden Angaben: Diagnosen, Dauer, das es während des Aufenthalts zu keinem Rückfall gekommen ist, Therapie Inhalt (aber allgemein, z.b welche Indikation Gruppen besucht ), und das (wichtig) Ergebnis. Punkt.
Wenn der GA mehr wissen will, Nach seinen expliziten zweifeln fragen und Bereitschaft signalisieren diese Zweifel durch eine ergänzende Bescheinigung auszuräumen.
 

theodorhamster

Neuer Benutzer
Bei mir ist es genauso. Habe eine Stationäre Langzeittherapie und eine Einjährige Ambulante Therapie gemacht. Trotz Entlassbescheinigungen mit Diagnosen wird der Entlassungsbericht eingefordert. Leute was ich jetzt gelernt habe ist eins. Ich bin trocken, Ich bin so wütend , dass ich früher zur Flasche gegriffen hätte. Das wichtige : Es kommt auf die Fragestellung des Strassenverkehrsamtes an. Da steht MPU wegen Trunkenheitsfahrt und ( Obacht ) Gesundheitliche und Geistige Fähigkeit zum führen eines Kraftfahrzeuges. Auf das Gesundheitliche kommt es an. Da steht alles drin, was medizinisch ,Körperlich und Psychisch als Istzustand ist. Ich habe auch Bammel, das mir die Gesprächsaussagen zum Verhängnis werden. Habe auch vor ca 25 Jahren schon mal eine MPU gemacht. Steht leider alles drin. So wie gehe ich jetzt vor. Ich kommen nicht drum rum. Entlassbericht abgeben. Falls das Gutachten negativ ausfällt steht ja drin, was man tun muss. Wenn es richtig Kacke läuft, werde ich das Gutachten nicht einreichen. Führerscheinantrag zurückziehen. Eine neue Abstinenzzeit machen, Sprich ein Jahr; Führerschein beantragen und ohne Angaben einer Therapie die MPU , natürlich woanders machen. Ein Verkehrspsychologe muss leider auch her. Dem würde ich auch nicht mehr alles sagen. Der Bericht wird ja auch angefordert. Es ist leider so: Fazit: Wir sind Schwerkriminelle und wir sollen nie wieder Auto fahren. Natürlich bin ich selber Schuld, aber wenn ich doch dran gearbeitet habe, sollte man auch mal fünfe gerade lassen. Finanziell, Da ich ja ohne Führerschein keine Arbeit finde, beantrage ich die MPU beim Arbeitsamt oder als Harzempfänger. Leute das geht auch manchmal:smiley4648::smiley1084::smiley1084:
 
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