Entgiftung ohne Therapie-Amphetamin und Tilidin

Abstinent09

Neuer Benutzer
Servus allerseits :smile:

Habe mal eine Frage. Mir wurde 2007 mein FS entzogen aufgrund von mehreren Vergehen. Zu einem wegen Amphetaminen ( Missbrauch ) und zum anderen wegen Medikamenten ( Tilidin ) wo ich damals auch süchtig war.
Dies dürfte allerdings nicht unbedingt Aktenkundig sein, der Konsum wurde aber auf jeden Fall an die FS Stelle weitergeleitet.

Wollte eig 10 Jahre absitzen da ich denke das die MPU nicht einfach in meinem Fall wird da ich auch schonmal wegen Alk eine MPU hatte 2001. :smiley8:

Jetzt ist aber mein Dad vor 2 Monaten an Krebs erkrankt und die Chemo setzt ihm total bei. Meine Mom hat keinen Führerschein und da jetzt alles sowieso schon schwer genug für meine Familie ist, hab ich mich jetzt entschlossen meine MPU doch anzugehen um meine Eltern jetzt in dieser schweren Zeit unterstützen zu können.

So, jetzt habe ich mal eine Frage. Wie oben geschrieben war ich vom Tilidin wirklich süchtig damals und hab es von alleine nie geschafft es abzusetzen.
Habe dann 2009 eine Entgiftung gemacht und auch erfolgreich durchgezogen. Hatte am Anfang etwas schiss das ich nochmal rückfällig werden könnte und habe dann zusammen mit einer Stelle vom Blaün Kreuz einen Therapieantrag gestellt da ich eig auf Langzeittherapie wollte.

Dieser wurde aber dann von meiner Krankenkasse abgelehnt und nicht übernommen weshalb ich dann damals auch nich hin konnte.

Mitlerweile habe ich es auch ohne Therapie geschafft, ich wurde nicht Rückfällig, habe mein Leben komplett geändert und mit Drogen nichts mehr zu tun.
Bin weggezogen, verheiratet, bekomme ab Frühjahr eine Umschulung usw...

Jetzt zur Frage :p
Ist es unbedingt zwangsläufig bei Sucht nötig eine Therapie gemacht zu haben ? Ich meine ich hatte es damals ja versucht aber es wurde halt abgelehnt.
Jetzt bin ich über 2,5 Jahre komplett Drogenfrei und habe mühsam und lange um eine Umschulung gekämpft die ich jetzt endlich bekommen habe.
Für mich macht eine Therapie ehrlich gesagt jetzt keinen Sinn mehr da ich jetzt so lange ohne Drogen bin und alles soweit gefestigt habe.

Reicht es evtl auch in meinem Fall wenn ich ganz normal zur Drogenberatung jetzt noch gehe 6 Monate und dort mein Leben nochmal aufarbeite ohne Therapie ? So könnte ich dann nebenbei trotzdem Screenings machen und wär nach 12 Monaten komplett fertig und nicht erst Therapie und dann nochmal 12 Monate..

Würde mich freün wenn mir der ein oder andere was dazu schreiben kann..

Besten Dank schonmal.

LG.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ist es unbedingt zwangsläufig bei Sucht nötig eine Therapie gemacht zu haben ?
Sucht bedeutet zwagsläufig Therapie, sofern eine Sucht in irgend welcher Weise aktenkundig ist. Ist eine Sucht nicht aktenkundig, darfst du diese niemals erwähnen.

Jetzt bin ich über 2,5 Jahre komplett Drogenfrei
Wenn du über diesen Zeitraum wirklich clean bist, kannst du bis auf 12 Monate rückwirkend eine Haaranalyse erstellen lassen (pro Monat/1cm Haarlänge). Je nach Haarlänge, könntest du somit eine Menge Zeit einsparen.

Fülle bitte einmal den für dich relevanten Profil-FB aus ... klick
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Abstinent,

möchte dich hiermit im Forum begrüßen :smile:

Habe aber auch eine Frage an dich:

Warum hast du denn Tilidin eingenommen? Da dies ja ein Morphium ist, hast du das doch sicher von deinem Arzt aufgrund von Schmerzen verschrieben bekommen, oder?

Ich selbst habe Tilidin nach meiner Krebserkrankung fast 5 Jahre eingenommen, war eindeutig abhängig davon und habe 2005 eine stat. Entgiftung über einen Zeitraum von 6 Wochen gemacht.

Dies habe ich bei meiner MPU selbstverständlich nicht erwähnt......und es stand glücklicherweise auch nicht in meiner Akte....

Hast du denn schon mal in deine FS-Akte reingeschaut?
Die endgültige Einsicht macht man natürlich erst kurz vor der MPU...jedoch könntest du doch auch vorab schon mal nachschaün, was so alles an "Altlasten" darin enthalten ist.....

Nachtrag:
Ist allerdings sehr gut möglich, dass dir die Einsicht erst nach deinem Antrag auf Neürteilung gewährt wird....
 

Abstinent09

Neuer Benutzer
Hey.. Erstmal Danke euch beiden :)

Also, Morphin ist doch etwas übertrieben. Morphium ist schon nochmal ein paar Klassen höher, aber ein Opioit halt das stimmt.
Joa, habs am Anfang verschrieben bekommen da ich mir die Schulter beim Sport rausgehaün hatte. ( unglaublich das man für sowas mMn leichtfertig solche starken Medikamente aufgeschrieben bekommt.

So, half mir dann ja auch super, konnte trotz der Schulter damit arbeiten und das damit verbundene wohlgefühl fand ich auch nicht gerade unangenehm damals.

Irgendwann war meine Schulter dann wieder verheilt aber ich musste mit erschrecken feststellen das ich davon nicht mehr los komme und habe mir es weiterhin verschreiben lassen.

Habe Akteneinsicht beantragt, wollen die mir aber erst geben wenn ich einen Neuantrag stelle was bei mir natürlich jetzt ein Problem ist da ich wissen muss was in der Akte steht, bzgl Medikamente. Bringt mir nichts wenn ich jetzt Geld und Zeit da rein stecke und am Ende alles umsonst war da ich unbedingt eine Therapie brauche.
Jetzt weiß ich nicht wie ich das machen soll. Habe ja auch keine Werte und nichts, da von der Medi Sache damals ja auch kein Blut abgenommen wurde. Bei mir wäre Akteneinsicht also unbedingt nötig um überhaupt anfangen zu können wenn ich nicht hunderte von Eu in den Sand setzen möchte.

Habe aber auch noch einen KBA Auszug beantragt, dort steht aber nicht alles drin was da an die FS Stelle ging oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Moin Abstinent09,
ein Neuantrag kostet Dich kein Vermögen.
Etwa 150,-€ maximal...
 

Abstinent09

Neuer Benutzer
Hi, naja kostet 233eu hier und ich schaffe es dann ja nicht in den 3 Monaten mich vorzubereiten. Ich denke ich habe mich jetzt schon gut mit allem auseinandergesetzt, musste ich ja auch für mich selbst, brauch aber noch was schriftliches und möchte daher noch zu einer Drogenberatung gehen.
Dann hab ich auch erst angefangen meine Haare wachsen zu lassen, hatte vorher immer Glatze und jetzt etwa 2 cm.
Somit wären 233eu schonmal weggeworfen da ich eine MPU nicht positiv bestehen kann wenn ich jetzt den Neuantrag stelle. Für mich viel Kohle zur Zeit, gerade weil da ja noch einiges mehr kommt, nochmal nen Neuantrag dann später, MPU mit mehrfacher Fragestellung, evtl Kurs danach, Screenings bzw Haaranalysen, wahrscheinlich Alk Nachweise und nochmal Gebühren für die Ausstellung später.

Das ist ja dass was auf jd Fall schonmal kommen wird da will ich nicht unbedingt jetzt noch 230eu zahlen wo ich von vorne rein weiß das ich eine MPU nicht in vorgegebener Zeit schaffen kann. Will ja eine Umschulung ab Frühjahr machen und hab dann nicht viel Kohle.
Muss doch irgendwie möglich sein ohne Neuantrag da rein sehn zu können. Sie wollte sich jetzt nochmal melden sobald die Akte da ist.
Vielleicht lassen die sich auf sowas ein das ich einen Neuantrag stelle, dann aber 1,5 Jahre Zeit bekomme für MPU zu bringen wenn ich sag das ich keine Werte habe und das alles brauche um mich vorzubereiten !? Oder dürfen die sowas nicht ?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Du bist auf meinen Beitrag nicht eingegangen, daher halte ich mich hier erst einmal raus. Nancy und Flori werden dir die entsprechenden Tipps schon geben.
Nur nebenbei, Amphe (harte Droge) bedeutet 12 Monate Abstinenznachweis ... hast du diese nicht, ist eine MPU immer medizinisch negativ ... du hast die MPU nicht bestanden.
 
Zuletzt bearbeitet:

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nur nebenbei, Amphe (harte Droge) bedeutet 12 Monate Abstinenznachweis ... hast du diese nicht, ist eine MPU immer medizinisch negativ ... du hast die MPU nicht bestanden.

Bei seiner Haarlänge von 2cm würde das noch mindestens 10 Monate bedeute...
 

Abstinent09

Neuer Benutzer
Du bist auf meinen Beitrag nicht eingegangen, daher halte ich mich hier erst einmal raus. Nancy und Flori werden dir die entsprechenden Tipps schon geben.
Nur nebenbei, Amphe (harte Droge) bedeutet 12 Monate Abstinenznachweis ... hast du diese nicht, ist eine MPU immer medizinisch negativ ... du hast die MPU nicht bestanden.


Hi Max..
Ja, sorry ich fülle den Fragebogen noch aus. Hatte heute Nacht keine Lust und war eh nur wach weil irgendso ein besoffener Depp ausm Haus hier sturm geklingelt hat, wohl verklingelt und da der Admin und Nancy da auch noch online waren hatte ich mich erstmal nur darauf beschränkt ;)
Ausserdem hab ich ja auch keine Werte, die wurden mir damals zwar Telefonisch von der Rennleitung mitgeteilt, aber hab mir das nicht notiert leider. Kann daher so arg viel nicht ausfüllen im Fragebogen ohne Akteneinsicht, aber ich füll mal das aus was ich weiß.

Jup 12 Monate Abstinenz, das weiß ich ja, deshalb kann ich ja auch noch keinen neün Antrag auf der FS Stelle stellen ;)
Hätte einfach mal vorher Haare wachsen lassen sollen, bin ja schon 2,5 Jahre sauber jetzt.. Brauch ja eh noch 6 Monate mindestens Drogenberatung oder was ähnliches, jenachdem was ich da hier finde kann ich dann ja auch 9 Monate machen, denke umso mehr umso besser.
Muß auf jd Fall beim 1.mal bestehen denn für 2 mal hab ich keine Kohle, deshalb lieber etwas länger vorbereiten als später wieder Jahre nichts machen zu können..
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ausserdem hab ich ja auch keine Werte, die wurden mir damals zwar Telefonisch von der Rennleitung mitgeteilt, aber hab mir das nicht notiert leider. Kann daher so arg viel nicht ausfüllen im Fragebogen ohne Akteneinsicht, aber ich füll mal das aus was ich weiß.
Nimm einfach mal Akteneinsicht, somit weißt wenigstens den derzeitigen Sachstand (auch für deinen FB wichtig).

Muß auf jd Fall beim 1.mal bestehen
Bei entsprechender Mitarbeit sollte das kein Problem sein, Zeit steht genügend zur Verfügung.
Lies dir schon einmal ein paar andere Drogen-FB zur Vorbereitung durch.
 

Abstinent09

Neuer Benutzer
Jup.. Hab auch schon einiges gelesen hier :) Denke besser als hier kann man sich echt nicht vorbereiten..!

Jetzt mal abwarten was von der FS Stelle kommt wegen der Akteneinsicht. Danach füll ich den Fragebogen dann komplett aus, denke vorher machts echt noch keinen Sinn.. ;)

Vielen Dank euch dreien schonmal, super Forum :)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Jetzt mal abwarten was von der FS Stelle kommt wegen der Akteneinsicht.
Von dort wird überhaupt nichts kommen, vereinbare telefonisch einen Termin für eine Akteneinsicht ... dort kannst du dir Notizen oder Kopien (manchmal kostenpflichtig) anfertigen.
 

Abstinent09

Neuer Benutzer
Von dort wird überhaupt nichts kommen, vereinbare telefonisch einen Termin für eine Akteneinsicht ... dort kannst du dir Notizen oder Kopien (manchmal kostenpflichtig) anfertigen.


Hast du dir meine anderen Posts denn durchgelesen ? Lies mal nochmal alles durch wenn du magst, ich hatte ja schon Akteneinsicht beantragt, telefonisch. Und die wollte mir keine geben da ich erst einen Neuantrag stellen sollte, der mir aber a)zu teür ist und b) dann auch noch eine Versagung bedeuten würde.
Hab ihr dann gesagt das ich die haben muss da ich keine Werte habe und mir die Akteneinsicht auch zustehe laut Informationsgesetz.
Darauf wollte sie mir nochmal schreiben bzgl der Akteneinsicht sobald die Akte da ist. ( Bin ja damals weggezogen und hab mich von den alten Leuten abgewand. ) Jetzt muß ich halt mal abwarten was da kommt, Sie hatte es mir ja definitiv zugesagt das Sie sich meldet..
Lasse ihr jetzt mal 2 Wochen Zeit, wenn bis dann nix kommt rufe ich nochmal an. Von den Haaren her ist es ja scheiß egal mit den 2 Wochen da verliere ich ja nichts.. ;)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hi Abstinent,

Max ist derzeit etwas im Stress, darum hat er wohl nicht genau nachgelesen.....ist aber sonst nicht seine Art.....:zwinker0004:

Ja, wie ich dir in meinem ersten Post schon geschrieben hatte, muss dir die FSSt. vor deiner Neubeantragung keine Akteneinsicht gewähren! Dies ist nur in "laufenden Verfahren" vorgeschrieben.:smiley8:

Darum kannst du auch nur auf die "Kulanz" deiner SB hoffen und ihr notfalls einfach deine Lage schildern, falls sie sich "stur" stellt.....

Auf der anderen Seite solltest du jetzt mit allem beginnen, was du schon machen kannst (Drogenberatung, Screenings etc.), um nicht noch mehr Zeit zu verlieren...

Was die AB-Zeiträume angeht, solltest du dir mal diesen Link durchlesen:

Neü Begutachtungsrichtlinien


Das steht u.a.:

Abstinenzzeiträume

Bei der Beschreibung der für eine günstige Verkehrsverhaltensprognose erforderlichen Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtszeiträume wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass suchttherapeutische Einrichtungen vermehrt ambulante Langzeittherapien anbieten, die neben der eigentlichen Entwöhnung auch eine Integration und Stabilisierung des Alkohol- oder Drogenverzichts in den allgemeinen Lebenskontext zum Ziel haben und über einen Zeitraum von deutlich länger als einem halben Jahr andaürn. Damit musste die in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung 4 geforderte Frist von in der Regel einem Jahr nach Abschluss der Entwöhnungstherapie auf solche Sonderfälle angewendet werden. Es gilt hier der Grundsatz, dass der gesamte Zeitraum des nachvollziehbaren Alkohol- oder Drogenverzichts nennenswert länger als ein Jahr sein soll, und dass davon 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie liegen sollen. Das Ende einer Therapiemaßnahme ist in diesen Fällen nicht mehr von so zentraler Bedeutung, da ja auch eine therapeutische Begleitung bei der Stabilisierung einer Abstinenz im Grunde wünschenswert ist und dieser Aspekt daher im Vordergrund steht. In vergleichbarer Weise kann künftig auch berücksichtigt werden, dass jemand bereits nachvollziehbar abstinent eine Therapie aufgenommen hat. Liegt auch hier insgesamt ein nennenswert länger als ein Jahr andaürnder Abstinenzzeitraum vor, genügen nach Abschluss der Therapie noch 6 Monate des nachgewiesenen Alkohol- oder Drogenverzichts. Sofern keine Abhängigkeit vorliegt, kann im Einzelfall unter Berücksichtigung vom Zeitverlauf und von der Zielrichtung der Therapie auch ein kürzerer Zeitraum nach deren Abschluss ausreichen.


Ggf. kann auch ein Neuantrag bei der FSSt. gestellt werden, denn man dann für max. 6 Monate (kostenfrei) "ruhen" lassen kann....aber wir warten am besten erstmal ab, was deine SB sagt....



P.S. Mit dem Tilidin hast du schon recht....mein Arzt hat es immer als "Morphium" bezeichnet und ich habe es dann wohl i-wann auch übernommen und es so bezeichnet... tatsächlich ist es aber ein Opiat....
 

Abstinent09

Neuer Benutzer
Hi, Danke Nancy :)

Mal noch ne Frage, gibt es vielleicht für Amphetamine irgendwelche Listen wo ich sehen kann wie der festgestellte Wert gewertet wird ?

Also das man zb. bei einem Konsum von 0,2 gramm x ng/ml hat und bei 0,4 gramm xy ng/ml und vielleicht noch die Abbaugeschwindigkeit falls es sowas gibt ?

Oder was wo man sieht, ab dem Wert xy ng/ml muss kurz vor der Kontrolle was genommen worden sein, bzw am gleichen Tag, Beim Wert xyz ng/ml 2 Tage vorher usw..

Hoffe ihr wisst was ich meine, weiß nicht wie ich es sonst beschreiben soll.

Konnte leider nirgends was finden über Amphetamin nur Canabis und Alk... Vielleicht hat von euch ja jemand was, würde mich freün. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Abstinent,

meines Wissens gibt es solche Listen nicht, da....


Welche Droge ist wie gut feststellbar?

Grundsätzlich gibt es hier Richtwerte, die aber aufgrund von Alter, Gewöhnung, Aufnahme von Nahrungsmitteln und Aufnahmemenge des jeweiligen Rauschgifts usw. Schwankungen unterliegen.

Amphetamin/ Ecstacy/ Benzodiazepin, die meisten Antidepressiva, Neuroleptika:
sehr guter Nachweis möglich Amphetaminnachweisdaür im Blut:
Ca 6 Std (Richtwert)
Amphetaminnachweisdaür im Urin:
bis 3 Tage (je nachdem, abhängig von den zugeführten Nahrungsmitteln).
*Auszug aus: http://www.nederobert.de/kategorie3/24a6bc96760dab10b/index.html

Vllt. kann dir Max aber hierzu mehr Infos geben, da er unser "Drogenprofi" ist.....


Ich habe hier aber noch ein paar nützliche Infos eingestellt.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
1.Nachweisbarkeit im Urin
Amphetamine 2 3 Tage, Abhängig vom Urin-ph-Wert

2.Nachweisbarkeit im Blut
Amphetamine 2 - 4 Tage

3.Nachweisbarkeit im Haar
Amphetamine bis zu mehreren Monaten (abhängig von der Haarlänge)

---------------------

Bei einem Messwert von 1 ng/ml Stoff im Blut, so bedeutet dies bei 5 Litern Blut, dass sich 5000 ng Stoff im Blutkreislauf befinden, der möglicherweise von den Nieren herausgewaschen und im Urin angereichert werden kann.

Reagiert ein Stoff in einem System ab, so wird seine Konzentration in diesem System abnehmen. In erster Näherung lässt sich die Konzentration in Abhängigkeit von der Zeit beschreiben durch die Beziehung:

C(t) = Co * exp( -k * t )

exp : Expositionspause
C(t): Konzentration zum Zeitpunkt t
Co : Konzentration zum Zeitpunkt null, also Ausgangskonzentration
t : Vergangene Zeit
k : Reaktionsgeschwindigkeit

----------------------

Die GTFCh (2009) gibt folgende Nachweisgrenzen für forensische Erfordernisse an (die Serum/Plasma-Werte erfüllen die Vorgaben der Grenzwertkommission bzgl. § 24a (2) StVG):
Amphetamin --> 25 ng/ml (Serum/Plasma), 200 ng/ml (Urin), 0,1 ng/mg (Haare)
 
Oben