Der User Volker888 hat angeregt diesen Thread zu eröffnen und dem komme ich gerne nach.
In der FeV steht geschrieben:
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Dies betrifft meist die Fälle in denen die FahrErlaubnis 10 oder mehr Jahre entzogen war, oder die Zeit ohne FE länger gedauert hat als die Zeit mit FE.
In diesem Thread sollen nun Erfahrungswerte gesammelt werden wie in eurem Fall von der FSSt. vorgegangen wurde, denn das könnte für andere User hilfreich sein (obgleich die verschiedenen FSSt. da sicherlich individuell vorgehen), trotzdem, als Anhaltspunkt kann es durchaus dienen.
Darum seid bitte so nett wenn ihr hier einen Eintrag macht, schreibt wie lange ihr eure FE zuvor hattet, bzw. wie lange sie entzogen war, was die FSSt. von euch gefordert hat (z.B. nur Theorie oder theoretische und prakt. Prüfung) und aus welchem Bundesland ihr kommt. DANKE.
In der FeV steht geschrieben:
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Dies betrifft meist die Fälle in denen die FahrErlaubnis 10 oder mehr Jahre entzogen war, oder die Zeit ohne FE länger gedauert hat als die Zeit mit FE.
In diesem Thread sollen nun Erfahrungswerte gesammelt werden wie in eurem Fall von der FSSt. vorgegangen wurde, denn das könnte für andere User hilfreich sein (obgleich die verschiedenen FSSt. da sicherlich individuell vorgehen), trotzdem, als Anhaltspunkt kann es durchaus dienen.
Darum seid bitte so nett wenn ihr hier einen Eintrag macht, schreibt wie lange ihr eure FE zuvor hattet, bzw. wie lange sie entzogen war, was die FSSt. von euch gefordert hat (z.B. nur Theorie oder theoretische und prakt. Prüfung) und aus welchem Bundesland ihr kommt. DANKE.