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Erneute Fahrprüfung nach der MPU

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Der User Volker888 hat angeregt diesen Thread zu eröffnen und dem komme ich gerne nach.

In der FeV steht geschrieben:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.


Dies betrifft meist die Fälle in denen die FahrErlaubnis 10 oder mehr Jahre entzogen war, oder die Zeit ohne FE länger gedauert hat als die Zeit mit FE.

In diesem Thread sollen nun Erfahrungswerte gesammelt werden wie in eurem Fall von der FSSt. vorgegangen wurde, denn das könnte für andere User hilfreich sein (obgleich die verschiedenen FSSt. da sicherlich individuell vorgehen), trotzdem, als Anhaltspunkt kann es durchaus dienen.

Darum seid bitte so nett wenn ihr hier einen Eintrag macht, schreibt wie lange ihr eure FE zuvor hattet, bzw. wie lange sie entzogen war, was die FSSt. von euch gefordert hat (z.B. nur Theorie oder theoretische und prakt. Prüfung) und aus welchem Bundesland ihr kommt. DANKE.
 
So Nancy heute in den Brief Kasten geschaut und dieses Schreiben erhalten.

Vestehe ich das richtig dss ich doch alles komplett Neu machen muss wie einer der seine erste Fahrerlaubnis erwirbt mit den ganzen Pflicht Stunden?



SIEHE Schreiben
 

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Vestehe ich das richtig dss ich doch alles komplett Neu machen muss wie einer der seine erste Fahrerlaubnis erwirbt mit den ganzen Pflicht Stunden?

Nein, das geht aus dem Schreiben nicht hervor. Wie zu erwarten werden von dir eine theoretische und eine praktische Prüfung gefordert. Nicht jedoch im Vorfeld bestimmte Pflichtstunden, weder in Theorie noch in der Praxis.

Allerdings muss dich eine Fahrschule zur Prüfung anmelden. Vor der Anmeldung muss der Fahrlehrer sich von deiner Prüfungsreife überzeugen. Du wirst also im Vorfeld hinreichend (und erfolgreich) Prüfungsbögen beantworten müssen. Und der Fahrlehrer wird mindestens drei, vier praktische Fahrstunden mit dir absolvieren. Wenn du da noch unsicher bist wird er weitere Stunden fordern müssen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
 
@MrMurphy

Okay ich versteh.

Ich bin natürlich jetzt schon fleißig am lernen habe mir eine Aktuelle App gekauft um die Aktuellen Bögen zu lernen.

Und so sieht es meistens aus :♧
(siehe unten Screenshot)

Okay werde mir dan über nächste Woche eine Fahrschule aufsuchen.


Vermerk:

Da ich meinen Lappen damals vor 11 Jahren in der Probezeit abgegeben habe muss ich noch ein Besonderes Aufbauseminar absolvieren.

Dieses beginnt bei mir Nächste Woche Ab Freitag 3 Sitzung a 3 Stunden Preis 355€

Diese Aufbauseminar kann man nur bei einem Verkehspsychologen absolviert werden und in keiner Fahrschule.

Angeboten werden diese Besondere Aufbauseminar beim TÜV Nord / Dekra und noch paar wenige Stellen.

Für Leute die in der Probezeit mit BTMG oder Alkohol aufällig wurden.
Auch euch wird soein Aufbauseminar im Regelfall erwarten:(
 

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Hallo Volker888,

MrMurphy hat dir deine Frage ja bereits beantwortet. :)
Und ja, dass in der Probezeit, bei Auffälligkeiten mit Alk. oder Drogen, noch ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger absolviert werden muss ist uns hier bekannt. Danke für deine Informationen. :smiley138:
 
Also Freunde bei mir ist es so gewesen das ich nach 11 Jahren einen Neue Führerschein machen musste aber ohne Pflichstuden.

Ich hatte 6 Farstunden a90min
Und Gebühren Fahrschule 400€
Habe mit der App der Fahrschule jeden Tag ca 1-2 Stunden gelernt und hatte relativ schnell meinen Führerschein wieder.

1 und halb Monate ca.

Gesamt Betrag 1400€ mit TÜV Gebühren ect. Alles drum und dran. Bis zum kompletten Lappen vom Straßenverkehrsamt

Alles mit 0 Fehlernpunkten bestanden und direkt beim ersten mal.


Da dieses Forum wirklich was sehr gutes ist möchte ich meine Erfahrung hier zuende bringen.
 
Moin zusammen!
Ich befinde mich gerade in diesem Prozess. Haben vor etwas mehr als 10 Jahren meinen Lappen abgegeben, nachdem ich durch die angeordnete MPU wegen THC im Blut durchgefallen bin. Ich bin gerade noch am Ende meines Abstinenzjahres. War neulich beim Amt und habe schon mal den Antrag auf Neuerteilung gestellt. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass ich eine neue Prüfung in Theorie und Praxis ablegen müsse. Ob ich nach der Gesetzesänderung noch eine MPU machen müsste, konnte man mir abschließend noch nicht sagen. Nun habe ich Post erhalten, dass der Antrag noch nicht abschließend bearbeitet werden kann, da ich Name und Anschrift meiner Fahrschule mitteilen müsse. Das heißt aber nicht, dass keine MPU mehr angeordnet werden kann, oder? Ich wundere mich nur, warum ich mich jetzt schon für eine Fahrschule entscheiden muss. Ich habe frühestens im Februar mein positives Gutachten, sofern denn die MPU angeordnet wird.
 
Hallo und willkommen im Forum

Wahrscheinlich wird ein Admin dir ein eigenes Thema "spenden". Auch wenn dein Thema dem "geenterten" ähnlich ist würden die Helfer hier im Forum sehr schnell die Übersicht verlieren.

Da du einen Antrag auf Neuerteilung gestellt hast und von dir direkt neue Prüfungen verlangt werden sehe ich keine MPU auf dich zukommen. Offensichtlich sind deine damaligen Werte nach der aktuellen Gesetzeslage zu gering für eine MPU.

Ich wundere mich nur, warum ich mich jetzt schon für eine Fahrschule entscheiden muss.

Du befindest dich jetzt im normalen Führerscheinerwerb ohne MPU. Zu dem musst du einen Vertrag mit einer Fahrschule abschließen, die sich dann um das weitere Verfahren kümmert.

Die Fahrschule muss sich in Theorie und Praxis von deiner Prüfungsreife überzeugen. Pflichtfahrstunden oder eine Mindestdauer im Pflichtunterricht sind nicht erforderlich. Das solltest du auch der Fahrschule mitteilen, nicht das die dich aus Versehen als "normalen" Fahrschüler einstufen.

Eine Info von der Führerscheinstelle, das von dir keine MPU verlangt wird, wirst du nicht erhalten. Das keine MPU verlangt wird ergibt sich daraus, das keine verlangt wird. Bürokratielogik.
 
Wahrscheinlich wird ein Admin dir ein eigenes Thema "spenden".
Da dieser Thread der allgemeinen Info dienen soll, wie die FSSt.en mit Neuanträgen nach langem "Nichtbesitz" umgehen, lasse ich den Beitrag von Basti123 hier stehen. Hilfreich wäre, wenn wir noch wüssten in welchem BL das Ganze stattfindet und wie lange der FS zuvor besessen wurde...
 
Super! Danke für die Antworten! Habe heute auch schon mit einer Fahrschule telefoniert und die Dame am Telefon meinte auch, dass das einer Freistellung gleich käme und ich mich also freuen könnte, dass ich keine MPU machen muss :)
Hätte ich mir die 600€ für die Urinkontrollen sparen können, aber das weiß man ja vorher nicht.
Hilfreich wäre, wenn wir noch wüssten in welchem BL das Ganze stattfindet und wie lange der FS zuvor besessen wurde...
Ich wohne in Hamburg und habe meinen Führerschein ich glaube 2006 gemacht.
 
Moin Zusammen, ich habe meinen Führerschein im Jahr 2012 bekommen und entzogen wurde mir der Führerschein nach der Probezeit auf Grund eines Nachweises von Drogen im meinem Blut (ganz dumm: mit dem Auto zum Festival gefahren und zurück). Nun bin ich im 11. Jahr ohne Führerschein, habe aber mittlerweile ein Drogen-Abstinenzjahr hinter mir sowie eine bestandene MPU. Jetzt habe ich die Sorge, dass ich auf Grund des langen Entzugs des Führerscheins eine erneute theoretische/praktische Prüfung machen muss. Gibt es hier zu Erfahrungen?
 
Nachtrag: Antrag auf Neuerteilung des Führerschein wurde fristgerecht gestellt. Ausstehend ist nur der MPU-Bericht.

Unnötiges Vorzitat gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Entschuldigt die zerstückelten Nachträge: Führerschein erhalten in Bremen, Führerschein entzogen in Bremen, Führerschein neu beantragt in Hamburg.

Unnötiges Vorzitat gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du solltest dich auf Prüfungen (Therorie und Praxis) einstellen.

Es gibt zwei Kriterien nach denen neue Prüfungen verlangt werden. Wobei für neue Prüfungen nur eins der Kriterien zutreffen muss.

1. Der Führerschein ist länger weg als du ihn hattest. Das ist bei dir der Fall (Führerschein = 2 Jahre, Ohne Führerschein = 11 Jahre)

2. Der Führerschein ist länger als 10 Jahre weg. Dann spielt es keine Rolle mehr wie lange du einen hattest. Auch das trifft auf dich zu.

Deshalb ist es äußerst unwahrscheinlich, das du den Führerschein ohne Prüfungen zurückbekommst (genauer: einen neuen bekommst, der alte wurde geschreddert).
 
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