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Erste MPU angeben?

mawoh1987

Neuer Benutzer
Hallo liebe Community,

ich habe demnächst eine MPU, bzw meine zweite. Muss ich dort angeben das ich schon Mal eine MPU hatte?

Erste TF 2009, dann habe ich im DEZ 2014 eine MPU gemacht und bestanden.

Erneute TF im April 24. Mein VP meinte ich brauche die erste nicht angeben wenn sie nicht mehr in meiner Akte bei der FS steht. Diese habe ich angeschrieben und dort wurde gemeint es stehen aktuell nur noch 2 Geschwindigkeitsverstöße und die Alkoholfahrt 2024 drin.

Laut KBA Auszug ist die TF von 2009 im Nov 24 gelöscht worden. Sowie die Neuerteilung nach Entzug von 01/2015 wurde auch im Nov 2024 gelöscht.

Die MPU 2014 habe ich beim TüV gemacht, jetzt habe ich einen Termin bei der DEKRA.
 
Du musst sie nicht angeben, wenn sie nicht mehr in den Akten steht.

Ich bin der Meinung, dass bei einer guten psychologischen Aufarbeitung eine erste TF nicht verschwiegen werden muss.

Aber, wie gesagt, es ist deine Entscheidung.

Wie hast du dich auf das psychologische Gespräch vorbereitet ?
 
Ich habe 13 Einzelstunden mit einem VP zusammengearbeitet.

Habe ein Trinkprotokoll erstellt, lasse seit Juli 24 monatlich laborwerte machen.

Und viele Sachen herausgearbeitet was den Umgang mit Alkohol bei mir aus früherer Sicht, aus heutiger Sicht und in der Zukunft betrifft.
 
Muss ich dort angeben das ich schon Mal eine MPU hatte?
musst Du nicht - aber mal Hand aufs Herz: auf die Idee, dass Du ein echtes Alkoholproblem haben könntest, und zwar schon lange, bist Du noch nicht gekommen? Du setzt auf A3 mit Leberwerten? Und keine Trinkpause dabei? Was war Deine Entscheidung 2014 bezüglich Umgang mit Alkohol?
Deine Idee mit dem kT erscheint mir möglicherweise ambitioniert.

Denke bitte daran: die MPU nach einer bestandenen wird hammerhammerhart.
 
Das sinnvollste wäre du würdest erst mal den passenden Profilfragebogen ausfüllen:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/

Muss ich dort angeben das ich schon Mal eine MPU hatte?

Ja. Die Fragestellung ist in der Hinsicht eindeutig. Nach MPUen, die noch in den Akten stehen, muss doch auch nicht gefragt werden.

Die Entscheidung, ob du bei der MPU lügen willst, kann dir niemand abnehmen. Die Lüge ist nur für einen einzigen Menschen "positiv": für dich. Anderen kannst du dadurch hingegen großes Leid zufügen.

Die Behauptung, das gelöschte MPUen rechtlich, sachlich oder moralisch nicht angegeben werden müssen ist schlicht eine Beschönigung.

Auch wenn die MPU nicht mehr in den Akten steht bleibst du ein Wiederholungstäter. Durch die Löschung hast du nur strafrechtlich Vorteile, dadurch bist du aber kein besserer Mensch.

Du hast die eigene Erfahrung, das du rückfällig geworden bist. Heißt: Bei der vorigen MPU hat der Gutachter dich bestehen lassen, obwohl du dafür nicht geeignet warst. Das kann dir bei der aktuellen MPU wieder geschehen, zumal wenn du über deine Vergangenheit lügst. Wenn du Betrunken fährst gefährdest du dich und vor allem auch Andere, da gibt es auch nichts zu beschönigen. Es ist auch unwahrscheinlich, das du bei deiner ersten Trunkenheitsfahrt nach der ersten MPU erwischt wurdest.
 
Alles was keine rechtliche Grundlage mehr bildet und getilgt ist, brauchst du nicht mehr angeben ... egal was es ist.
 
Natürlich dürfen Fragen im Zusammenhang mit dem Problem zur Vorgeschichte gestellt werden. Die sind sogar für das Gutachten wichtig.

Du verwechselst das Strafrecht mit dem Zivilrecht und den Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens. Nur strafrechtlich düfen verjährte Informationen nicht mehr verwendet und Lügen nicht gegen einen Betroffenen verwendet werden.

Nach deiner Logik dürften überhaupt keine Fragen zur Vorgeschichte gestellt werden, die nicht in den Akten stehen. Wie soll dann das Gutachten erstellt werden?

Zudem steigt nachgewiesenermaßen die Gefahr von weiteren Alkoholfahrten bei Betroffenen, die bereits zweimal erwischt wurden, deutlich an. Und der Gutachter soll die Zukunft bewerten. Dazu muss er die Vergangenheit kennen.

Wer Lügen will soll gerne Lügen. Sich dabei ein gutes Gewissen einzureden ist zwar menschlich, aber sachlich und moralisch halt verkehrt. Wenn es dabei um das Leben und die Gesundheit von unbeteiligten Dritten geht behalte ich mir vor das kritisch zu sehen und auch anzusprechen.
 
Wer Lügen will soll gerne Lügen. Sich dabei ein gutes Gewissen einzureden ist zwar menschlich, aber sachlich und moralisch halt verkehrt.
.. und ich halte es auch bedenklich hinsichtlich des eigenen Zustandes während der MPU. Wenn der Gutachter dann merkt, dass er angelogen wird (spüren alleine genügt), wird er viel kritischer nachfragen. Und: man schubst ihn aus seiner Verbündeten-Stellung, die er bis dahin (in den meisten Fällen) gefühlt noch innehat, denn ER ist es ja, der mit der Hilfe des Begutachteten die Zweifel der FsSt ausräumen soll. Das macht was ...
 
Hallo und guten Abend
Du wirst in deinem Fragebogen am Tag der mpu explizit nach einer schon gemachten mpu gefragt werden.
Das war auch bei mir ein großes Problem.
Obwohl meine mpu 24 Jahre zurück lag.
Alle die ich gefragt habe haben mir grundsätzlich wie hier in den letzten Beiträgen geschrieben geantwortet.
Es steht und fällt mit deiner Vorbereitung.
Wenn diese passt kannst du deine vergangene mpu angeben.
Aber halt nur dann
 
kriegen wir das irgendwie unter einen Hut? ^^
Denn bis jetzt hört es sich an, als ob die pauschale Frage, ob "es schon mal eine MPU gab", auf diese Weise gar nicht gestellt werden dürfte?
Die Frage steht im Vorab-Fragebogen bei der MPU.
Wenn aber etwas getilgt ist und überhaupt nicht mehr relevant ist, dann ist die Verneinung keine "Lüge" ... weil der Bestand einfach nicht mehr gegeben ist. Was nicht mehr existiert, dass ist dann einfach weg.
Es besteht somit keine Pflicht der Angabe, die Entscheidung steht aber jedem frei.

Du erwähnst ja ... "die MPU nach einer bestandenen wird hammerhammerhart." ... warum sollte ich somit eine getilgte Sache ins Spiel bringen und meine MPU somit verkomplizieren !?
 
Du erwähnst ja ... "die MPU nach einer bestandenen wird hammerhammerhart." ... warum sollte ich somit eine getilgte Sache ins Spiel bringen und meine MPU somit verkomplizieren !?
ich meine die MPU nach der, die grad ansteht - wenn man mit erfolgreich rumtricksen besteht.
Weil beim Rumtricksen nun mal eben an den wichtigen Stellschrauben so gar nicht gedreht wird - und das maximiert die Chance einer erneuten Auffälligkeit.
 
ich meine die MPU nach der, die grad ansteht - wenn man mit erfolgreich rumtricksen besteht.
Demnach eine Folge-MPU die noch im Zeitrahmen einer nicht getilgten MPU steht !?

Ich habe bei meiner MPU Leute sitzen gehabt, die waren schon 3 und 4 mal bei der MPU ... die sind ohne großen Stress mit einem Positiv da wieder rausgekommen. Allerdings ist das schon 15 Jahre her und ich bezweifle auch, dass dies heute noch so funktioniert.
 
Hallo und guten Abend
Du wirst in deinem Fragebogen am Tag der mpu explizit nach einer schon gemachten mpu gefragt werden.
Das war auch bei mir ein großes Problem.
Obwohl meine mpu 24 Jahre zurück lag.
Alle die ich gefragt habe haben mir grundsätzlich wie hier in den letzten Beiträgen geschrieben geantwortet.
Es steht und fällt mit deiner Vorbereitung.
Wenn diese passt kannst du deine vergangene mpu angeben.
Aber halt nur dann
Bei mir hat die Gutachterin mehr auf die zwei Mpus nachgehackt. Aber ich konnte immer einen Grund nennen und nachvollziehbar und Glaubhaft überzeugen. Ich kann es verstehen. Für viele Gutachtet/in ist es nicht leicht eine Prognose zu erstellen. Weil wenn man wie ich mehrmals nicht aus den Fehler gelernt hat, dann wird nachgehackt und auch gefragt die Vermeidung Strategie. Muss man mehr eine Schüppe legen.
 
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