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Erstes Gutachten Negativ MPU

cnovikov

Neuer Benutzer
Hallo Community

Ich erhielt heute das negative Gutachten und man wirft mir eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor.

Als ich eine Anordnung für das medizinisch psychologische Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde erteilt bekommen habe, habe ich nirgendwo etwas davon gelesen, dass diese von mir Abstinenz-nachweise erwarten. Denn für das Gutachten habe ich eine Frist von insgesamt 1,5 Monaten bekommen. Jetzt aber stellt sich raus, dass ich diese MPU nicht bestanden habe, und fürs bestehen wollen sie von mir diese Abstinenz-nachweise haben, welche ein Jahr in Anspruch nehmen.

Habe ich den Fehler gemacht, und der Psychologin den Eindruck vermittelt, dass sie von mir diese Nachweise fordern sollte? Sind die Nachweise in jedem MPU-Fall von Grund auf gefordert?

Ich wäre dankbar, wenn jemand mir sagen könnte, wie ich am besten vorgehen soll.
Habe meine Frist bei der Fahrerlaubnisbehörte verlängert. (Bzw antrag auf verlängerung per email versendet) und das Gutachten behalte ich bei mir. beide Ausstellungen.

Vielen Dank im voraus
 
Bei Drogen vergehen sind praktisch immer Abstinenznachweise (AN) erforderlich.
Der einzige Weg ohne AN ist wenn man in die MPU mit den Weg des Kontrollierten Kiffens geht.
Das wird nur extrem selten (gefühlt wenn mann sich die Foren durchliest unter 1%) gemacht.

Wenn du aktuell noch eine Fahrerlaubnis hast wird dir die Frist sicherlich nicht verlängert um AN sammeln zu können.
Dir wird dann die Fahrerlaubnis entzogen.

Hättest du dich vor der MPU hier gemeldet hätten wir dir das auch im Vorfeld schon sagen können.
 
Vielen Dank.

Das ganze System ist aber eine reine Verarsche. Denn wenn die AN bei Drogen immer erforderlich sind, habe ich doch von vorne rein keine Chance ein positives Gutachten zu erlangen, da man mir eine Frist von 1,5 Monaten für das MPU angesetzt hat. Wie soll man damit umgehen?
 
Denn wenn die AN bei Drogen immer erforderlich sind, habe ich doch von vorne rein keine Chance ein positives Gutachten zu erlangen, da man mir eine Frist von 1,5 Monaten für das MPU angesetzt hat. Wie soll man damit umgehen?
Rein rechtlich gesehen, könntest du dagegen klagen .... ( OVG AZ 10B 10178/07 ) , (7L 873/07.MZ ).
Ob du dafür Zeit und finanzielle Ausdauer hast, ist deine Entscheidung.
 
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