Ersttäter, TF, BAK 1.9, 11 Jahre her

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Widmark ist sicher die am meisten verbreitete Formel (neben Faustformeln wie 1 TE = 0,1 o/oo, die aber nur eine Aufnahme und keinen Abbau und die Zeit berücksichtigen).
Ich würde also nach Widmark gehen.

Wenn in deiner Berechnung das nicht ausreicht, dann leg bei der Trinkmenge etwas drauf.
Allerdings: Alkohol hat im Blut eine etwas zeitversetzte Wirkung. Wenn du ein Bier schnell trinkst wirst du trotzdem erst nach einer bestimmten Zeit den Alkohol spüren. D.h. in der Anfangsphase baut sich nach Trinkende der Alkoholpegel noch weiter auf, bevor er dann abgebaut wird.
Wahrscheinlich hättest du somit, wenn du bei deiner Berechnung 1 oder max 2 kleine Bier drauflegst eine plausible Rechnung.

Es ist übrigens immer auch im Spielraum des GA wie intensiv das diskutiert wird, manche interessiert es wenig, andere beginnen dann eine Rechendiskussion, ...
 

Dani88

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

Es sind jetzt ein paar Monate verstrichen und drei negative Haaranalysen liegen bereits vor. Um ein Jahr (freiwilligen) Abstinenznachweis voll zu machen, werde ich mich im Januar einer weiteren Haaranalyse unterziehen.

Ich strebe an mit dem Nachweis und ausreichenender Vorbereitung, u.A. mit Hilfe von euch, die MPU im Februar 23 zu absolvieren.

Ich kann mir vorstellen, dass das in drei Monaten machbar ist. In den nächsten Tagen/Wochen werde ich weiter an meinem FB arbeiten und mich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen.

LG,
Dani
 

Dani88

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

Es sind jetzt ein paar weitere Monate verstrichen und ich habe nun bereits 6 negative Haaranalysen (also über den Zeitraum von 1,5 Jahren) vorliegen. Weiterhin sind die Abstinenznachweise alle freiwillig. Da ich die MPU weiter vor mir hergeschoben habe, habe ich mir alle 3 Monate die Haaranalyse als "Bestrafung" selbst verordnet, da ich ja kaum mit einem Abstinenznachweis zur MPU erscheinen sollte, der über 3 Monate alt ist. Oder sehe ich das falsch?

Ich glaube nicht, dass ich die Vorbereitungen + Anmeldung + Durchführung der MPU usw. innerhalb der nächsten 3 Wochen bewältigen kann. Daher werde ich wohl auch noch eine 7. Haaranalyse Anfang Oktober in Auftrag geben müssen. Den Bescheid kriege ich dann ca. 5-6 Wochen später, also Mitte November.

Fragen (spekulativ?):
  1. Wenn ich im Oktober in die MPU gehe und den letzten aktuellen Abstinenznachweis vorzeigen (also den von Anfang Juli für April-Juni), schicken die mich dann weg mit à la „und die letzten drei Monate haben Sie wieder gesoffen oder was?“?
  2. Ist der Abstinenznachweis überhaupt von irgendeiner Relevanz für die MPU oder sind die davon gänzlich „unbeeindruckt“? Also ist es zumindest ein (kleiner) Pluspunkt? Oder wird das erst relevant, wenn ich mit einer bestandenen MPU zur Führerscheinstelle gehe?
LG,
Dani
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Dani88,
Wenn ich im Oktober in die MPU gehe und den letzten aktuellen Abstinenznachweis vorzeigen (also den von Anfang Juli für April-Juni), schicken die mich dann weg mit à la „und die letzten drei Monate haben Sie wieder gesoffen oder was?“?
nein, wegschicken werden sie dich sicher nicht.
Lt. den Beurteilungskriterien ist eine maximale Lücke von 4 Monaten zwischen dem letzten AN und der MPU akzeptabel, allerdings sollte es dafür eine plausible Begründung geben. Einfach nur "ich hatte keine Lust mehr noch weitere AN zu machen" kommt da eher schlecht an.
Wenn du innerhalb von 3 Monaten nach der letzten Haaranalyse zur MPU gehen würdest, könntest du am Tag der MPU noch eine weitere Analyse anbieten, der Gutachter würde dann entscheiden ob er diese noch von dir haben möchte oder nicht. Bei bereits 18 Monaten belegter AB, könnte ich mir aber vorstellen dass darauf verzichtet wird...
Ist der Abstinenznachweis überhaupt von irgendeiner Relevanz für die MPU oder sind die davon gänzlich „unbeeindruckt“? Also ist es zumindest ein (kleiner) Pluspunkt? Oder wird das erst relevant, wenn ich mit einer bestandenen MPU zur Führerscheinstelle gehe?
Es heißt immer, dass AN die "Eintrittskarte" für die MPU sind. Soll heißen: bei einer "notwendigen" AB würde man ohne die AN recht chancenlos sein, von daher sind deine Nachweise schon als "Pluspunkt" zu sehen. Allerdings sind AN kein Garant für das Bestehen der MPU, denn die Aufarbeitung des früheren Fehlverhaltens, sowie die Verhaltensänderung und Stabilisierung spielen die entscheidende Rolle, die AN wirken dabei unterstützend.

Zum besseren Verständnis: Wichtige Abkürzungen
 
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