| Hi |
Wir waren in Urlaub dort und ich bin zu meiner Schande sturzbetrunken gefahren nach einem restaurantbesuch.
Dort gerieten wir in eine Polizeikontrolle.
Die Polizisten wollten einem atemalkoholvoretest mit mobilem gerät, dies verweigerte ich genauso wie den geeichten Alkomat auf dem Polizeirevier.
Laut Polizisten kann man dies in Österreich verweigern, ich bekam daraufhin eine anzeige wegen Trunkenheit von Minimum 1,6 Promille, Minimum 6 Monate Fahrverbot in Österreich und eine noch vom Gericht festzulegende Geldstrafe. Der FE verblieb bei der Polizei Vorort und mir wurde ein Fahrverbot für Österreich ausgesprochen.
Eine Blutabnahme erfolgte nicht.
Habe mal in einer Doku gesehen das man dies in Österreich verweigern darf und dann automatisch die Höchststrafe bekommt aber ohne Blut Abnahme da der geeichte Atemalkoholtest eigl. Pflicht ist.
Meine Fragen lauten nun darf ich in Deutschland und anderen EU-Ländern noch weiterfahren, bisher ist immer die Freundin gefahren.
Droht mir in Deutschland nun eine MPU ohne promillewert oder sonstige Strafen wegen Trunkenheit im Verkehr?
Ist eine Promillefahrt ohne Promillewert im Ausland in Deutschland eintragungsfähig im Führungszeugnis.
Kann die Geldstrafe eingetrieben werden vom Österreichischem Gericht?
Habe nicht vor da nochmal hinzufahren nach den oben genannten Ereignissen.
Woher bekomm ich nun einen neuen Führerschein.