EU Führerschein ... das Risiko

anwalt

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Einmal Falschparken und der Schein ist wieder weg. Zusätzliche verkehrsrechtliche Fragestellung bei der MPU … Fahren ohne Führerschein ...
... so ähnlich könnte Eure Situation nach einem teür erworbenen EU-Führerschein aussehen.

Was kostet Euch ein EU-Führerschein?!

Klasse A ca. 1.850,00€
Klasse B ca. 2.600,00€
Klasse C ca. 3.050,00€
Ein ärztliches Gutachten für den FS-Erwerb kostet Euch 500,00€ - 900,00€
Hinzu kommen noch Anfahrts- und Übernachtungskosten.

Zu beachten ist, dass der Wohnsitz im Ausland lediglich für ein Jahr gültig ist ... stellt Euch also die Frage ... Wie gehe ich mit den Folgejahren um? Einen Wohnsitz lassen sich die EU Führerscheinvermittler um die 700,00€ kosten.

Rechtsrisiken für einen Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland nach vorgehendem Entzug in Deutschland

Auch wenn man persönlich der Meinung ist, dass sich durch die 3. Führerscheinrichtlinie zum 19.01.09 rechtlich nichts Wesentliches an der Möglichkeit ändert, im EU-Ausland nach Ablauf der Sperrfrist einen von Deutschland anzürkennenden Führerschein erwerben zu können, so muss doch vor den zahlreichen Gefahren gewarnt werden, die es mit sich bringt, wenn man diesen Weg in der Praxis geht:

[*] Es ist durchaus möglich, dass der EUGH die Interpretation der 3. Führerscheinrichtlinie durch die offiziellen deutschen Stellen für rechtmäßig erachtet; insbesondere eine personell andere Zusammensetzung des gerichtlichen Spruchkörpers könnte zu einer Auslegung führen, die die Rechtsprechung zur 2. Richtlinie als überholt ansieht.

[*] Das in Auge gefasste Erteilungsland könnte sich der deutschen Rechtsauffassung anschließen und eine Erteilung ablehnen bzw. von einer vorherigen Mitwirkung deutscher Führerscheinstellen abhängig machen, auch wenn eine solche Vorgehensweise nicht der Rechtslage entsprechen sollte.

[*] Weiterhin ist es möglich, dass die Ausstellung eines neün Führerscheins an Missverständnissen (unterschiedliche Rechtsbegriffe und Übersetzungen) im supranationalem Rechtsverkehr scheitert, wenn der Ausstellerstaat durch Nachfrage prüft, ob Satz 1 von Artikel 11 (4) der 3, Richtlinie einer Erteilung im Wege steht.

[*] Selbstverständlich kann der Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland auch daran scheitern, dass bereits nach den Kriterien des Ausstellerstaates die Voraussetzungen für einen neün Führerschein nicht erfüllt sind (Nichtbestehen der ärztlichen Überprüfung, Nichtbestehen einer psychologischen Überprüfung, die z.B. in Österreich verlangt wird).

[*] Es ist in jedem Fall damit zu rechnen, dass in Deutschland Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden, wenn man man einem entsprechenden EU-Führerschein in Deutschland Kraftfahrzeuge führt, ohne dass der EU-Führerschein vorher von einer deutschen Behörde gemäß § 28(5) FeV anerkannt wird. Hier ist es denkbar, dass sich ein gerichtliches Strafverfahren über mehrere Instanzen erstreckt und entsprechend hohe Kosten verursacht, wenn man eine Verurteilung zu vermeiden versucht.

[*] Darüberhinaus ist damit zu rechnen, dass im eben genannten Fall von den deutschen Führerscheinbehörden Bescheide erlassen werden, die die Rechtswidrigkeit eines Fahrens mit EU-Führerschein feststellen und dass diese Bescheide für sofort vollziehbar erklärt werden.
Selbst wenn sich diese Maßnahmen später als rechtswidrig angesehen werden sollte, so muss damit rechnen, dass auch nach Einschaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit während der Schwebezeit bis zur nächsten EUGH-Entscheidung der Feststellungsbescheid sofort vollziehbar bleibt und dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung beigemessen wird, weil der Ausgang des Verfahrens als offen angesehen wird und weil die dann erfolgte Güterabwägung zu Lasten den Führerscheininhabers geht. Verwaltungsgerichtliche Verfahren können im vorläufigen Rechtsschutzverfahren durch 2, im Hauptsacheverfahren durch 3 Instanzen gehen.
Ein Fahren trotz behördlicher Nutzungsuntersagung hat in jedem Fall ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge.
Da nützt auch der Gang vors Bundesverfassungsgericht nichts: BVerfG 2 BvR 42/08 Beschl. v. 13.02.2008

[*] Auch wenn der EUGH die deutsche Rechtsauffassung später als falsch deklarieren würde, ist es nicht klar, ob den Führerscheininhabern die entsprechenden Anwalts- und Prozesskosten voll erstattet werden. Sofern vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird, zahlt auch keine Rechtsschutzversicherung die nötigen Anwalts- und Prozesskosten. Schadensersatz für das Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen, ist schwer geltend zu machen.

Warnung: Diese mit einem EU-Führerschein verbundenen Unwägbarkeiten und rechtlichen Risiken werden manchmal von skrupellosen Betrügern ausgenutzt, die mit rechtlich haltlosen Versprechungen neü Wege zu einem neün Führerschein aufzeigen, obwohl diese Wege unter keinen Umständen zu einer neün Fahrberechtigung in Deutschland nach einem Entzug führen:
- Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten werden bei einem vorherigen Entzug grundsätzlich nicht anerkannt;
- Das gilt auch dann, wenn ein Nicht-EU-Führerschein in einen Führerschein eines anderen EU-Staates umgeschrieben wird;
- Ein EU-Führerscheinerwerb ohne theoretische und praktische Prüfung oder ohne Anmeldung im Wohnsitzstaat für mindestens 185 Tage ist rechtlich nicht zulässig und wird nur von Betrügern/Fälschern angeboten, die für das empfangene Geld keine Fahrberechtigung vermitteln (Ausnahme eventüll Umschreibungen eines vorhandenen EU-Führerscheins).

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Warnung vor der Begründung von Scheinwohnsitzen

Es muss nachdrücklich davor gewarnt werden, die Wohnsitzvorschriften der Führerscheinrichtlinie durch die Begründung von Scheinwohnsitzen im EU-Ausland umgehen zu wollen, um eine EU-Fahrerlaubnis zu erwerben.
Eine rechtmäßige Fahrerlaubnis kann nur in demjenigen EU-Staat erteilt werden, in dem man tatsächlich seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Die Begründung eines Scheinwohnsitzes durch eine lediglich formale Anmeldung reicht dafür nicht aus!

[*] Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass ein Scheinwohnsitz noch vor Erteilung der angestrebten Fahrerlaubnis auffliegt. Insbesondere wenn unter der Scheinwohnsitzanschrift mehr Personen gemeldet sind, als der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche entspricht, werden die Behörden des Ausstellerstaates diesen Umstand problemlos bemerken können und dann die entsprechenden Konseqünzen ziehen. Mittlerweile achten die Behörden in den östlichen EU-Staaten strikt auf die zumindest formale Einhaltung der 185 Tage Regel und können bei entsprechenden tatsächlichen Anhaltspunkten auch gegen Scheinwohnsitze vorgehen.

[*] Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Behörden des Ausstellerstaates mit Wirksamwerden der 3. Richtlinie nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind, eine bereits erteilte EU-Fahrerlaubnis zurückzunehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Wohnsitzanforderungen nicht erfüllt waren. Zu dieser Erkenntnis können auch Mitteilungen und Beweise aus Deutschland führen: zwar können deutsche Behörde aufgrund eigener Ermittlungsergebnisse zur Wohnsitzfrage (die z.B. in Zusammenhang mit einem Strafverfahren oder einem OWi-Verfahren erlangt wurden) einem EU-Führerschein nicht die Anerkennung verweigern, aber sie können diese Erkenntnisse an den Ausstellerstaat weiterleiten und dort unter Hinweis auf die Verpflichtung nach Artikel 7 der 3. Führerscheinrichtlinie unter Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens die Rücknahme des EU-Führerscheins erzwingen.
Wenn die Wohnung am Scheinwohnsitz nur selten benutzt wird, so mag dieser Umstand den Behörden des Ausstellerstaates zunächst entgehen.
Die Spuren am richtigen Wohnort (familiäre Einbindung, Arbeitsverhältnis, Empfang von Sozialleistungen) können aber ausreichen, um die Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes in Deutschland zu beweisen, und zwar sowohl im Verhältnis Deutschland./.Ausstellerstaat als auch im Verhältnis des Ausstellerstaates zu dem Führerscheininhaber in einem Rücknahmeverfahren.

[*] Auch ist es denkbar, dass sich während des Führerschein-Erteilungsverfahrens die Notwendigkeit ergibt, dass der Führescheinbewerber am Ort des Scheinwohnsitzes länger als ursprünglich geplant den Behörden zur Verfügung stehen muss, z.B. wenn sich aufgrund von Änderungen der örtlichen Vorschriften die Notwendigkeit ergibt, Alkohol- oder Drogenabstinenz mit Hilfe von jeweils kurzfristig anberaumten Screeningterminen medizinisch nachweisen zu müssen, oder wenn sich die Bearbeitung des Führerscheinantrages verzögert.

[*] Äußerste Vorsicht ist beim Umgang mit "Führerscheinvermittlern" angesagt: diese bewegen sich immer in einer rechtlichen Grauzone, so dass der Kunde keinen einklagbaren Anspruch darauf hat, dass die Vermittlung zum Erfolg führt. Neben Betrügern, unfähigen Loosern und Abzockern mag es auch Vermittler geben, die sich "fair" gegenüber ihren Kunden verhalten und in der Vergangenheit ihren Kunden auch zum Ziel verholfen haben. Da der Führerscheinvermittlung aber in der Regel die stillschweigende Vereinbarung (abzulesen oft schon aus der Internetpräsentation) zu Grunde liegt, dass lediglich ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat begründet wird, besteht hier für den Kunden immer das Risiko, dass die Behörden den Aktivitäten des Führerscheinvermittlers ein Ende setzen und dass der Kunde dann sein Geld los ist, ohne einen Führerschein erworben zu haben. Wer hier als Kunde die Einhaltung des Wohnsitzprinzips nicht ernst nimmt, ist einem hohen Risiko ausgesetzt, dass der geplante Führerscheinerwerb nicht zustande kommt.

Qülle: www.verkehrsportal.de
 
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admin

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Hallo anwalt,:smiley5:
das ist in diesem Forum längst bekannt!
Außerdem machen wir hier keine Werbung für €-Führerscheine.

Wir wollen die User auf eine anstehende MPU vorbereiten, und nicht um den Lappen auf dubiose Art und Weise zu bekommen...
 

anwalt

Neuer Benutzer
Außerdem machen wir hier keine Werbung für €-Führerscheine.
Hallo admin,

sorry, dass sollte keineswegs als Werbung verstanden werden. Ich wollte hiermit nur auf die Risiken eines EU-Führerscheins hinweisen. Viele stürzen sich damit ins Verderben, werden in Deutschland, nach dem ersten entdeckten Delikt, den EU-Führerschein wieder los und das Spiel beginnt von vorn.

Das Preisbeispiel diente lediglich zum Kostenvergleich zu einer MPU. Das Preisniveau eine EU-Führerscheins kann selbstverständlich auch variieren.
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Hallo admin,

sorry, dass sollte keineswegs als Werbung verstanden werden. Ich wollte hiermit nur auf die Risiken eines EU-Führerscheins hinweisen. Viele stürzen sich damit ins Verderben, werden in Deutschland, nach dem ersten entdeckten Delikt, den EU-Führerschein wieder los und das Spiel beginnt von vorn.

Das Preisbeispiel diente lediglich zum Kostenvergleich zu einer MPU. Das Preisniveau eine EU-Führerscheins kann selbstverständlich auch variieren.

Das habe ich auch nicht so aufgefasst.

Ich lehne €-Scheine ab und werde dieses Forum nie an einen Vermittler derartiger Führerscheine verkaufen, auch nicht für 11500,-€...:sd97:
 

Nancy

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Administrator
Hallo anwalt,

ich finde, es ist an der Zeit....dir mal "Danke" für deine Mühe zu sagen. Dein Beitrag ist sehr aufschlussreich und sicher auch für all diejenigen nützlich, die schon mal mit dem Gedanken gespielt haben, sich auf diesem Weg einen "FS zu besorgen".

Ich/wir freün uns natürlich auch über weitere Beiträge von dir.:smile:
 

TheMurderInMe

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@anwalt,

nur mal so eine Frage zum Verständnis: Wenn ein Admin auf dem anderen Board schreibt, er würde mit Hotels zusammenarbeiten, dass Bewerber sich dort einmieten können, ist das dann nicht auch eine Art Scheinwohnsitz?
Vor Allem, wer kann es sich leisten, neben seiner Wohnung und einem FS- Preis von quasi 2600,- € oder mit MPU für 2850,-€, die Kosten für ein Hotel für ein halbes Jahr zu tragen?:smile:

Und dann soll mir noch einer sagen, der Herr Herbrechtsmeier von AnRo24Media macht keine dubiosen Geschäfte. Ich hoffe, ich fliege jetzt hier nicht auch raus, weil ich meine ganz persönliche Meinung kund tü.

Grüßle Roger
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Und dann soll mir noch einer sagen, der Herr Herbrechtsmeier von AnRo24Media macht keine dubiosen Geschäfte. Ich hoffe, ich fliege jetzt hier nicht auch raus, weil ich meine ganz persönliche Meinung kund tü.
Bei mir fliegt niemand wegen sowas raus! Du also auch nicht...:zwinker0004:

Der neü Admin im MPU-Board ist mir auch sehr suspekt...:smiley8:
 

sandokano2001

Neuer Benutzer
Hab Euch auch gefunden...

Bin eigentlich nur ein stiller Leser der jetzt Max nachgereist ist (danke an enhancer der mich auf die Spur gebracht hat). Finde es unmöglich was da mit dem EU-Führerschein-Gedöhns veranstaltet wird, ist für manche sicher ein beqümer Weg, nur das Problem an sich bleibt doch und wird nicht kleiner weil man muss ja nicht Nachdenken- so Quasi habe meinen Lappen wieder- was wollen mir denn die Spinner... Find es gut, dass das hier nicht so läuft. So, nun werd ich still sein und einfach lesen.
Grüsse an alle. thomas
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Thomas,

danke für deinen Beitrag:smile:

Du musst hier nicht "still" sein....wir sind ein Diskussionsforum und freün uns immer über nützliche Beiträge.....

Willkommen hier im Forum!:smile:
 

MaYoR0815

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Es ist immer wieder unglaublich was sich die Leute so alles einfallen lassen um an einer MPU vorbeizuschliddern. Selbst wenn es mit dem EU FS klappt ist derjenige der ihn erworben hat noch lange nicht geeignet Kfz´s zu führen. keine Aufarbeitung bzw. Änderung des eigenen Verhaltens. Es wird ja nicht umsonst eine MPU angeordnet.

Hab ich übrigens einen tollen Fehrnsehbericht drüber gesehen mal schaün ob ich den irgendwo finde..................
 

anwalt

Neuer Benutzer
Wenn ein Admin auf dem anderen Board schreibt, er würde mit Hotels zusammenarbeiten, dass Bewerber sich dort einmieten können, ist das dann nicht auch eine Art Scheinwohnsitz?
Vor Allem, wer kann es sich leisten, neben seiner Wohnung und einem FS- Preis von quasi 2600,- € oder mit MPU für 2850,-€, die Kosten für ein Hotel für ein halbes Jahr zu tragen?
@TheMurderInMe

Ende des Führerschein-Tourismus ab dem 19.01.2009

Deutschland hat mit der Fahrerlaubnisverordnung die so genannte dritte Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG umgesetzt. Eine ab dem 19.01.2009 ausgestellte ausländische EU-Fahrerlaubnis wird gemäß Artikel 11 Abs. 4 der dritten Führerscheinrichtlinie künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt werden, wenn ihrem Inhaber zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen schwerer oder wiederholter Verkehrsverstöße wie etwa Alkohol- oder Drogenmissbrauch entzogen worden ist.

Die Behörden dürfen Autofahrern ein EU-Führerschein entziehen, wenn darin ein ausländischer Scheinwohnsitz eingetragen ist.


Weiterhin ....

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die deutschen Behörden bei mangelnder Fahreignung eine später erteilte EU-Fahrerlaubnis entziehen dürfen, wenn offenkundig ein ausländischer Scheinwohnsitz im Führerschein eingetragen ist.

Beschluss vom 12.01.2009
- 16 B 1610/08 -

Weiterhin könnt Ihr auch hier lesen ... Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.06.2008 - C-329/06, C-343/06, C-334/06, C-336/06 -

Ich gebe mal folgenden Hinweis ... Ihr arbeitet sicherlich das ganze Jahr über in Deutschland und gebt am Jahresende brav Eure Einkommensteürerklärung incl. Lohnsteürkarte ab ... Wie beweist Ihr jetzt einen 185-Tage-Wohnsitz im Ausland ... denn Ihr müßt Euch dort auch die 185 Tage aufgehalten haben ?!
 

Nancy

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Administrator
Ich gebe mal folgenden Hinweis ... Ihr arbeitet sicherlich das ganze Jahr über in Deutschland und gebt am Jahresende brav Eure Einkommensteürerklärung incl. Lohnsteürkarte ab ... Wie beweist Ihr jetzt einen 185-Tage-Wohnsitz im Ausland ... denn Ihr müßt Euch dort auch die 185 Tage aufgehalten haben ?!


Mich würde dabei mal interessieren, wie der Admin aus dem MPU-Board diese Frage beantwortet.....:smiley2204::zwinker0004:
 

anwalt

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Mich würde dabei mal interessieren, wie der Admin aus dem MPU-Board diese Frage beantwortet.....
Selbst ein Scharlatan kann diese Frage nicht beantworten, und wird es auch nicht wollen.
Die FSST kennen diesen Führerscheintourismusund werden die Wohnadresse im jeweiligen Ausland überprüfen. Da auch in Deutschlan der Mensch immer "gläserner" wird, ist ein Datenabgleich mit dem zuständigen FA längst kein Problem mehr. Die Beweislast, des Auslandaufenthalts, liegt nun beim Führerscheinbesitzer.

Der "Admin" im MPU-Board hat meine Beiträge bereits gelöscht und mir die "Aufenthaltsgenehmigung" entzogen. Typisches Beispiel von Scharlatanerie und Abzocke.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Selbst ein Scharlatan kann diese Frage nicht beantworten, und wird es auch nicht wollen.
Die FSST kennen diesen Führerscheintourismusund werden die Wohnadresse im jeweiligen Ausland überprüfen. Da auch in Deutschlan der Mensch immer "gläserner" wird, ist ein Datenabgleich mit dem zuständigen FA längst kein Problem mehr. Die Beweislast, des Auslandaufenthalts, liegt nun beim Führerscheinbesitzer.

Der "Admin" im MPU-Board hat meine Beiträge bereits gelöscht und mir die "Aufenthaltsgenehmigung" entzogen. Typisches Beispiel von Scharlatanerie und Abzocke.

Da kann ich dir nur zustimmen.....:smiley8:
 

Nancy

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Sehr interessant Boss...:smiley711:

Soll ich das mal im MPU-Board einstellen??:lach:
 

Max

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Soll ich das mal im MPU-Board einstellen??
Die Reaktion von dem EU-FS Vogel möchte ich sehen ... ich hoffe nur, dass dort nicht viele auf den "Betrüger" hereinfallen.
 

Nancy

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Die Reaktion von dem EU-FS Vogel möchte ich sehen ... ich hoffe nur, dass dort nicht viele auf den "Betrüger" hereinfallen.


Zumindest in den Themen dazu, hat sich noch nicht ein User geäußert....bzw. Interesse gezeigt...
Kann natürlich sein, dass das alles über PN abläuft. So wie ich das einschätze, gibt es dafür aber nicht genug (neü) deutsche User....
 
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