Die beschriebenen Auffälligkeiten sehe ich als Ausfallerscheinungen. Deine Ausflüchte sind für mich realitätsfremd.
Es gibt "normale" Bordsteine, hohe Bordsteine, abgesenkte Bordsteine und eingelassene (in gleicher Höhe wie die Fahrbahn) Bordsteine. Allen ist gemeinsam, dass sie nicht überfahren werden dürfen, da sie die Fahrbahn von anderen Straßenteilen abgrenzen.
Nachts, wenn wenig Verkehr ist, werden rote Ampeln schon mal langsam angefahren, um nicht komplett anhalten zu müssen. So eine Situation lag bei dir aber wohl nicht vor.
Das der Blinker kaputt war kannst du nicht nachträglich beweisen. Darauf hättest du direkt vor Ort hinweisen müssen, was du offensichtlich nicht getan hast.
All das zusammen innerhalb einer sehr kurzen Strecke sind alleine schon Ausfallerscheinungen.
Mitten auf einer mehrspurigen Straße grundlos zu halten (deine Ausrede finde ich lächerlich) ist für sich schon alleine eine Ausfallerscheinung.
Dein gesamtes Verhalten werte ich genau wie die Behörden als Ausfallerscheinungen.
Doch, du bist berauscht (unter Drogeneinfluß) gefahren und hattest zusätzlich Ausfallerscheinungen.
Durch diese Angabe zeigst du für mich ein massives Drogenproblem auf.
Der Arzt darf Cannabis auf Rezept nur als Mittel der letzten Wahl verschreiben. Es muss erforderlich sein und andere Medikamente dürfen nachgewiesenermaßen nicht helfen.
Wenn du selbst schreibst, dass du das Cannabis überhaupt nicht benötigst, hast du deinen Arzt offensichtlich angelogen. Zu Lügen wiederum ist ein typisches Suchtverhalten.
Und du bist mit Sicherheit darauf hingewiesen worden, dass du nach der Einnahme von Cannabis nicht anstandslos losfahren darfst, sondern den Einfluß auf dich beobachten musst und im Zweifel nicht fahren darfst oder eine begonnene Fahrt abbrechen musst. Cannabis bringt ja nicht weniger Rausch, nur weil es auf Rezept eingenommen wird.
Es gibt "normale" Bordsteine, hohe Bordsteine, abgesenkte Bordsteine und eingelassene (in gleicher Höhe wie die Fahrbahn) Bordsteine. Allen ist gemeinsam, dass sie nicht überfahren werden dürfen, da sie die Fahrbahn von anderen Straßenteilen abgrenzen.
Nachts, wenn wenig Verkehr ist, werden rote Ampeln schon mal langsam angefahren, um nicht komplett anhalten zu müssen. So eine Situation lag bei dir aber wohl nicht vor.
Das der Blinker kaputt war kannst du nicht nachträglich beweisen. Darauf hättest du direkt vor Ort hinweisen müssen, was du offensichtlich nicht getan hast.
All das zusammen innerhalb einer sehr kurzen Strecke sind alleine schon Ausfallerscheinungen.
Mitten auf einer mehrspurigen Straße grundlos zu halten (deine Ausrede finde ich lächerlich) ist für sich schon alleine eine Ausfallerscheinung.
Dein gesamtes Verhalten werte ich genau wie die Behörden als Ausfallerscheinungen.
blut zeigt dass ich keinen aktiven rausch hatte
Doch, du bist berauscht (unter Drogeneinfluß) gefahren und hattest zusätzlich Ausfallerscheinungen.
sondern wegen ADHS ich könnte auch ohne Medikamente fahren, ganz ehrlich mir ist mein Führerschein wichtiger als wie weiterhin Patient zu bleiben.
Durch diese Angabe zeigst du für mich ein massives Drogenproblem auf.
Der Arzt darf Cannabis auf Rezept nur als Mittel der letzten Wahl verschreiben. Es muss erforderlich sein und andere Medikamente dürfen nachgewiesenermaßen nicht helfen.
Wenn du selbst schreibst, dass du das Cannabis überhaupt nicht benötigst, hast du deinen Arzt offensichtlich angelogen. Zu Lügen wiederum ist ein typisches Suchtverhalten.
Und du bist mit Sicherheit darauf hingewiesen worden, dass du nach der Einnahme von Cannabis nicht anstandslos losfahren darfst, sondern den Einfluß auf dich beobachten musst und im Zweifel nicht fahren darfst oder eine begonnene Fahrt abbrechen musst. Cannabis bringt ja nicht weniger Rausch, nur weil es auf Rezept eingenommen wird.