Führerschein und Vergangenheit

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Hallo alle Zusammen,

ich wurde vor ca 4 Jahren mit einer relativ großen Menge an Marihuana erwischt die ich als Eigenbedarf deklariert hatte.
als Strafe musste ich eine Stationäre Therapie anstreben und auch beenden. Erst zur Entgiftung und dann 3 Monate auf Therapie.

jetzt möchte ich mich zu meinem Führerschein anmelden und hab so n dumpfes Gefühl das mir das Landratsamt n strich durch die Rechnung machen wird.
Was meint ihr alle ...werde ich eine MPU machen müssen??

danke euch allen schonmal im Voraus
 
Ich wurde mit knapp 200 Gramm Marihuana erwischt, es kam zu einer Verhandlung und natürlich hab ich diese Menge als Eigenbedarf angegeben. Statt einer Geldstrafe oder irgendwas dergleichen wurde mir eine Therapie auferlegt
 
Ich nehme mal an, dass da dann nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde? 200g sind eigentlich deutlich im Bereich der nicht geringen Menge, was eigentlich zwingend Geldstrafe oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen würde, außer eben im Jugendstrafrecht.

Weißt du, ob der Richter von Akteneintragung abgesehen hat? Das könnte er im Jugendstrafrecht grundsätzlich, deswegen ist es interessant. Anderweitig müsste ein derartiger Verstoß aber nach 5 Jahren getilgt sein, woraufhin du keine MPU mWn mehr machen müsstest. Kann das jemand bestätigen?
 
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Das ist die einzige Straftat, die du je begangen hast? Dann glaube ich nicht, dass sich diese im BZR finden wird - demnach darfst du darauf hoffen, dass du um eine MPU herum kommst. Am besten aber mal Einsicht ins BZR nehmen.
 
Ja also ich war auch mal in Haft aber nicht wegen BTM usw. Es gab hier und da mal mitgehangen mitgefangen Geschichten usw. Aber bezüglich btm war das das einzige
 
Ob es mit BTM zu tun hatte ist nicht relevant, es ist wichtig im Bezug auf deine Eintragungen. Schau mal ins BZR, bevor du deine Fahrerlaubnis beantragst. Im Zweifel mal mit einem Anwalt sprechen - ist ein nicht ganz einfacher Fall. In jedem Fall kannst du davon ausgehen, dass wenn sich das Vergehen in deiner Akte befindet, du auch eine MPU bekommen wirst.

(Du kannst übrigens auch eine MPU Auflage wegen anderer Straftaten bekommen, das muss nicht zwingend mit dem Straßenverkehr oder BTM zu tun haben)
 
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