Führerscheinakte "bereinigen" lassen, Anwalt?

ky4e!

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Hallo liebes Forum,

ich befinde mich in Vorbereitung zu einer MPU, lese in 3 verschiedenen Foren, finde jedoch leider nichts zu meiner konkreten Frage:

Kann ich mir als (momentan leider) ALG2-Empfänger einen Anwalt mithilfe eines Beratungsscheins zu Hilfe holen, dass er mit mir mal meine Führerscheinakte durchgeht? Die Akte liegt mir bereits vor.

Ich werde mich in Zukunft näher vorstellen, die Frage hat aber im Moment Priorität für mich da da Alteinträge drinnen sind die aus meiner jung&dumm Vergangenheit, teilweise vor bis zu 21 Jahren drinnen sind.

Vielen Dank für alle Antworten, Chris
 

ky4e!

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Habe eine kleine Zusammenfassung aus der Führerscheinakte erstellt.

Körperverletzung 1996 - $ 223 Stgb - 3 Jahre 9 Monate Jugendstrafe, nach 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt
Bedrohung 2003 - §241 Stgb - 60 Tagessätze 10 Euro
Sachbeschädigung 2004 - §§ 303 Abs. 1, 303 c, 304, 53 StGB, 150 Tagessätze 10 Euro
Entzug des FS wg. Trunkenheit im Verkehr BAK 1,26 Promille, 2 Fahrten (betrunken hin zur Arbeit, Kündigung erhalten, wieder zurückgefahren, erwischt) - $316 - 120 Tagessätze 10 Euro, FS-Sperre 9 Monate (in diesem Aktenteil liegen auch Informationen zu allen damaligen Dämlichkeiten die ich damals begangen habe.)
Körperverletzung 2010 - §§ 223, 230, 240 - 9 Monate Bewährung (Und hier steht auch nochmal alles meiner Vergangenheit Stichpunkthaltig, auch Jugendstraftaten)

2013 Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt. Aufgrund der MPU-Auflage konnte ich es mir aber nicht leisten + ich fühlte mich allgemein noch nicht bereit dafür, da ich mein Leben zu dem Zeitpunkt zwar wieder unter Kontrolle hatte, ich wollte aber alle Zweifel davor an mir selbst beseitigen. Der Neuantrag geschah eigentlich nur auf Drängen einer damaligen Beziehung, dass ich wieder einen Führerschein machen sollte. Da auf dem Antrag stand "Sollten wir innerhalb der nächsten 2 Wochenkeine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie an der Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis vorerst nicht interessiert sind und Ihren Antrag vom xx.xx.20013 zurücknehmen."
Aufgrund der Annahme, dass ich dann nicht mehr schreiben muss dass ich ihn zurück nehme, habe ich auch nicht mehr zurückgeschrieben.

2018 Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt. Mittlerweile bin ich 35 und habe mit meiner Vergangenheit abgeschlossen. Das polizeiliche Führungszeugnis (behördlich und privat) hat keine Eintragungen mehr. Der Verkehrszentralregisterauszug enthällt nur die TF 2009. Eine MPU wurde angeordnet, wegen Alkohl am Steuer und Aggressionspotential.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
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Hallo und willkommen im Forum :smiley138:

Kann ich mir als (momentan leider) ALG2-Empfänger einen Anwalt mithilfe eines Beratungsscheins zu Hilfe holen, dass er mit mir mal meine Führerscheinakte durchgeht? Die Akte liegt mir bereits vor.
Ich fürchte in so einem Fall kann dir kein Beratungsschein ausgestellt werden, genau kann ich dir das aber leider nicht sagen...
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Habe eine kleine Zusammenfassung aus der Führerscheinakte erstellt.

Körperverletzung 1996 - $ 223 Stgb - 3 Jahre 9 Monate Jugendstrafe, nach 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt
Bedrohung 2003 - §241 Stgb - 60 Tagessätze 10 Euro
Sachbeschädigung 2004 - §§ 303 Abs. 1, 303 c, 304, 53 StGB, 150 Tagessätze 10 Euro
Körperverletzung 2010 - §§ 223, 230, 240 - 9 Monate Bewährung (Und hier steht auch nochmal alles meiner Vergangenheit Stichpunkthaltig, auch Jugendstraftaten)

Wenn diese Taten nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr standen, sind sie aus meiner Sicht aus deiner Akte zu entfernen...

Entzug des FS wg. Trunkenheit im Verkehr BAK 1,26 Promille, 2 Fahrten (betrunken hin zur Arbeit, Kündigung erhalten, wieder zurückgefahren, erwischt) - $316 - 120 Tagessätze 10 Euro, FS-Sperre 9 Monate (in diesem Aktenteil liegen auch Informationen zu allen damaligen Dämlichkeiten die ich damals begangen habe.)

In welchem Jahr war das?

2018 Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt. Mittlerweile bin ich 35 und habe mit meiner Vergangenheit abgeschlossen. Das polizeiliche Führungszeugnis (behördlich und privat) hat keine Eintragungen mehr. Der Verkehrszentralregisterauszug enthällt nur die TF 2009. Eine MPU wurde angeordnet, wegen Alkohl am Steuer und Aggressionspotential.

Edit: gerade gesehen das es 2009 war.

Eine MPU mit Alk.fragestellung ist klar, was mich wundert ist die Frage nach dem Aggressionspotenzial....:smiley2204:

Sofern die o. Delikte aus deiner Akte entfernt werden müssen, wäre diese Frage hinfällig, sofern am Tag der TF nichts vorgefallen ist...
 

ky4e!

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Hallo Nancy guten Morgen,

danke für die Antwort. Ich befinde mich derzeit wegen dieser Fragestellung in schon 5 Foren und in Kontakt mit 10 Rechtsanwälten ^^

In 2 anderen Foren bekam ich ca. dieselbe Antwort, das diese Einträge entfernt werden müssten.

Das mit dem Beratungsschein könnte klappen, da das löschen von Eintragungen in der FS-Akte nicht unters Verkehrsrecht, sondern unters Verwaltungsrecht/speziell Beamtenrecht fällt (fallen könnte?) sagte zumindest ein Anwalt.

2 sagten das es mit Beratungsschein geht, einer von den 2 es grundsätzlich geht, der Sachverständige aber im Moment im Urlaub ist. Der dritte sagte das ein Beratungsschein nur ein erstes Gespräch abdeckt, aber laut meines Wissens:

"Die anwaltlichen Leistungen, für die der Schein gilt, umfassen neben der Beratung die Vertretung, den Schriftverkehr und die komplette außergerichtliche Regelung von Streitfällen."

Ferner schrieb einer das eine "Entfernung oder ein Verwertungsverbot" aus Einträgen in der Führerscheinakte grundsätzlich NICHT möglich sei, und verwies auf seine Tätigkeit als MPU-Vorbereiter... :smiley22: Das kann ich mir aber nicht vorstellen, das das nicht möglich sei...

Einer gab mir den Wink, das ich formlos einen Antrag auf Löschung stellen kann. Dies würde ich aber gerne mit Paragraphen usw. und mit der Sicherheit, was wirklich entfernt werden kann, untermauern.

Ferner stellt sich die Frage: Besser FS-Antrag nochmal zurückziehen, Akte bereinigen lassen, FS-Neuerteilung nochmal beantragen? Oder die Akte im schon laufenden Neuerteilungsverfahren bereinigen lassen.

Mit den Anwälten kam ich leider noch nicht viel weiter. 6 schrieben noch nicht zurück.

Und genau um die Aktenbereinigung geht es, ich möchte zwar nichts verheimlichen, und befinde mich derzeit in Kontakt mit einer Anti-Aggressionstherapie, nicht nur für die MPU, sondern auch wenn schon Jahre vergangen sind, es schadet bestimmt nicht so etwas einmal zu machen.

Aber wenn sich eine doppelte Fragestellung bei der MPU vermeiden lässt, denk ich sollte ich den Versuch nicht außen vor lassen. Immerhin wird auch immer in den Foren/Internet dazu geraten seine Akte einzusehen und evtl "bereinigen" zu lassen.

Herzlichen Dank nochmal für Deine Antwort, das hilft mir sehr weiter. Falls Du nochwas weißt, jedes Fetzelchen würde mir helfen alles besser einschätzen zu können. Auch danke für alle anderen zukünftigen Antworten von anderen Forenmitgliedern.

Vielleicht noch hilfreich:
Die TF 2009 war in der Probezeit / im VZR/LAER ist nur die TF 2009 gespeichert / und nein 2010,2004,2003 und 1996 standen nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Eine weitere Frage: Kann ich denn, da 2009 und 2010 auch nochmal stichpunkthaltig alle damaligen Vergehen stehen, dort auch entfernen lassen? Die TF wird ja definitiv drinnen bleiben, aber dort steht ja alles damalige auch drinnen, von daher macht ja eine Entfernung von Seiten oder schwärzen dort auch Sinn bzw bringt eine Entfernung alles anderen ja nicht wirklich was wenn in der TF 2009 auf ein paar Seiten wieder drinnen steht was ich 1996, 2003, 2004 angestellt habe.

Beste Grüße!
 

ky4e!

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Nachtrag 13:20 Uhr: Für alle interessierten: Mir wurde nun mehrfach von Anwälten bestätigt das es sich bei Löschung von Einträgen in der Führerscheinakte um einen verwaltungsrechtlichen Fall handelt. Ein Beratungsschein sollte also gewährt werden.

Aber mir wurde auch geschildert das man sich am Besten an einen Anwalt wendet, der zwar Verwaltungsrecht als Schwerpunkt hat, sich aber auch mit Verkehrsrecht beschäftigt. Ein Anwalt im Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Baurecht zum Beispiel kann da wenig helfen... 6 Anwaltsantworten erhalten von 10, alle 6 sind sich einstimmig das es Verwaltungsrecht ist.

Ich hoffe damit auch evtl anderen mit der Problematik geholfen zu haben ^^ Spenden tu ich dann bei einer gelungenen MPU *Hände nach oben halt damit man sieht das ich die Finger nicht kreuze*

Ich bitte dennoch weiterhin jeden um Hilfe bei meinem Problem ob was gelöscht werden kann, Paragraphen etc. falls sich jemand auskennt und allen weiteren Fragen oben geschildert. 1000 Dank!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Auch einen schönen guten Morgen :smiley138:

Im Moment bin ich wohl die einzige die hier antwortet
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Hallo Nancy guten Morgen,

danke für die Antwort. Ich befinde mich derzeit wegen dieser Fragestellung in schon 5 Foren und in Kontakt mit 10 Rechtsanwälten ^^

In 5 Foren? Da hast du ja mindestens 3 unterschiedliche Antworten bekommen...:smiley624:

Ferner schrieb einer das eine "Entfernung oder ein Verwertungsverbot" aus Einträgen in der Führerscheinakte grundsätzlich NICHT möglich sei, und verwies auf seine Tätigkeit als MPU-Vorbereiter... :smiley22: Das kann ich mir aber nicht vorstellen, das das nicht möglich sei...

Jaja, die "MPU-Vorbereiter", meine Meinung dazu äußere ich lieber mal nicht... :smiley294:

Einer gab mir den Wink, das ich formlos einen Antrag auf Löschung stellen kann. Dies würde ich aber gerne mit Paragraphen usw. und mit der Sicherheit, was wirklich entfernt werden kann, untermauern.

Dazu weiter unten meine Antwort X

Eine weitere Frage: Kann ich denn, da 2009 und 2010 auch nochmal stichpunkthaltig alle damaligen Vergehen stehen, dort auch entfernen lassen? Die TF wird ja definitiv drinnen bleiben, aber dort steht ja alles damalige auch drinnen, von daher macht ja eine Entfernung von Seiten oder schwärzen dort auch Sinn bzw bringt eine Entfernung alles anderen ja nicht wirklich was wenn in der TF 2009 auf ein paar Seiten wieder drinnen steht was ich 1996, 2003, 2004 angestellt habe.

Selbst wenn Teile der früheren Delikte nicht aus der Akte entfernt werden können, darf der Gutachter sie nicht mehr beachten, da sie dem Verwertungsverbot unterliegen.


X =

Ich habe mal ein wenig in den Foren gestöbert:zwinker0004: und gebe dir hier meinen ganz (bzgl. dieses Forums hier) uneigennützigen Rat: halte dich an diesen Thread und versuche weitere Antworten von "Mr.T" zu erhalten. Er ist der absolute Fachmann und könnte dir genau sagen was du tun solltest....

Unabhängig davon kannst du deine MPU-Vorbereitung gerne hier bei uns oder im Nachbarforum machen wenn du möchtest...
 

ky4e!

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Danke soweit, auch bezüglich der "Nicht Verwertung" ist das ja so eine Sache:

Der Gutachter sieht das Du da und da Bockmist gebaut hat, darf es aber nicht "verwerten" Gut, die sind ja kluge Menschen, aber ob er es dann unterbewußt nicht wirklich da was mit einfließen lässt.

Außerdem würde bei erfolgreicher Löschung sich ja bei mir die gesamte Fragestellung ändern, nämlich wäre dann "theoretisch" die Fragestellung der Fsst was die MPU klären soll: "Ist von einem erhöhten Aggressionspotential usw... die rede" hinfällig.

Somit würde eine doppelte Fragestellung bei der MPU (was ja auch mehr Geld kostet) wegfallen. Und es wäre wahrscheinlich etwas einfacher die MPU zu bestehen da es ja weniger Kriterien gibt.

Ja, denk weit mehr als 3 verschiedene Antworten warens sogar ^^ Beiträge wie "Frag einen Anwalt" o.ä. helfen ja nichts.

Im Moment schließe ich beide Möglichkeiten nicht aus: MPU oder EU-Schein, ich würde aber lieber zuerst eine MPU probieren, aber mit der momentanen Aktenlage, das zermürbt etwas. Das was da drin steht, das bin schon lange nicht mehr ich. Das dem Gutachter klar zu machen, ok, man kann es schaffen, mit einer bereinigten Akte aber steigen die Chancen.

Nur mal so ein Gedankengang:
Wenn ein MPU-Psychologe sich bei einer Anstellung in einer MPI bewirbt, dort sein polizeiliches Führungszeugnis abgeben muss, und dort noch vom längst vergangenen Jahr 2000 zum Beispiel drin steht das er damals mit seiner Frau im Keller Wachsspiele mit Kerzen gemacht hat und dabei die Bude abgefackelt ist, vielleicht geführt als fahrlässige Brandstiftung, aber längst verjährt ist... dann wird er dies auch erst vorher versuchen löschen zu lassen bevor er seine Bewerbung + Führungszeugnis beim dortigen Personalgespräch abgibt... mir ist grad kein blöderes Beispiel eingefallen ^^

Ich werde mich weiterhin für eine MPU vorbereiten, dies mache ich forenübergreifend, ziehe das Wichtigste überall heraus, auch aus Anwälten, geh also hier nicht verloren ^^

Mein nächster Schritt wird auch sein Anwälte für Verkehrsrecht anzuschreiben, und ob man deren Hilfe per Beratungsschein im Fall "Führerscheinakte bereinigen lassen" beanspruchen kann da es sich ja um ein Verwaltungsrecht handelt, diese Verkehrsrechtsanwälte sich aber mit Führerscheinakten besser auskennen. Vielleicht findet sich ja noch der eine oder andere Hinweis zwischen den Zeilen dann zur Bereinigung und nicht nur zum Beratungsschein, ich lasse diese dann hier gern stehen.

Danke für den Tip mit MrT vielleicht lässt er sich mit einem Glas Milch beschwichtigen ^^ Kleiner Scherz.

Und danke nochmal, eine(r) ist besser als keine(r), mit einem riesen Berg vor sich nicht allein zu stehen, auch wenn man ihn selbst abtragen muss, ist schon eine tolle Hilfe!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Danke soweit, auch bezüglich der "Nicht Verwertung" ist das ja so eine Sache:

Der Gutachter sieht das Du da und da Bockmist gebaut hat, darf es aber nicht "verwerten" Gut, die sind ja kluge Menschen, aber ob er es dann unterbewußt nicht wirklich da was mit einfließen lässt.

Ja, ganz von der Hand zu weisen ist das sicherlich nicht...

Mein nächster Schritt wird auch sein Anwälte für Verkehrsrecht anzuschreiben, und ob man deren Hilfe per Beratungsschein im Fall "Führerscheinakte bereinigen lassen" beanspruchen kann da es sich ja um ein Verwaltungsrecht handelt, diese Verkehrsrechtsanwälte sich aber mit Führerscheinakten besser auskennen. Vielleicht findet sich ja noch der eine oder andere Hinweis zwischen den Zeilen dann zur Bereinigung und nicht nur zum Beratungsschein, ich lasse diese dann hier gern stehen.

Es soll auch Anwälte für Verkehrs- und Verwaltungsrecht in "personalunion" geben...

Danke für den Tip mit MrT vielleicht lässt er sich mit einem Glas Milch beschwichtigen ^^ Kleiner Scherz.

Gerne - ich werde das Ganze mal mitverfolgen, ich lerne auch gerne immer mal dazu...:smiley138:
 

ky4e!

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Update:

War heute bei der Führerscheinstelle und hab an der Info den Sachverhalt erklärt.

Die Dame sendete mich (vielleicht aus Versehen) direkt zum Bereichsleiter.

Dort dann nochmal den Sachverhalt erklärt (ohne Paragraphenjungle, Fachdeutsch, etc, sondern einfach auf das saubere poliz. Führungszeugnis hingewiesen)

Die hat sich dann von unten von der Sachbearbeiterin die Akte schicken lassen.

Dann waren beide kurz mit meiner Akte alleine, und ich wurde wieder hereingebeten.

Die ganze Situation war von Anfang an nett und freundlich, jedoch war es nun noch ein Quäntchen freundlicher.

Mir wurde mitgeteilt, dass die Akte tatsächlich erstmal bereinigt werden muss.

Falls sich die Fragestellung ändert erhalte ich einen neuen Bescheid, plus ich erhalte kostenlos dann die überarbeitete Akte nochmals per CD.

Auf einen formlosen Antrag auf Bereinigung meinerseits wurde vom Bereichsleiter verzichtet. Ich hatte 2 aufgesetzt und dabei. Hier würde mich interessieren warum...

Ich denke, dass nun die Akte bereinigt wird, dann MPU Fragestellung nur wegen den TF´s 2009, aber was ich auch denke ist das die evtl im Aktenteil 2009 dann nichts entfernen was auf die anderen Vorstrafen hindeutet... oder irgendwo anders was vergessen.

Ich denke ich werde die Prozedur nochmal in 2-3 Wochen wiederholen müssen. Aber man wird sehen.

Ich halte das hier mal am Laufen, falls ich mich nicht doch noch entscheide nach F oder PL zu fahren und einen EU-Schein zu machen.

Hier noch einmal einen ganz speziellen Dank an Nancy an die Verweisung auf MrT.
 
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