Führerscheinentzug von 1993 bei MPU angeben?

Trini

Neuer Benutzer
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich bin schon seit langem ein stiller Mitleser bei euch und muß sagen das ihr echt tolle Arbeit leistet.
Bevor ich meinen großen Fagebogen einstelle hätte ich noch ne Frage.

Ich habe einen Führerscheinetzug 1993 gehabt, der rosa Führerschein wurde mir dann 1994 neu ausgestellt, gemacht habe ich ihn 1988. Muss ich den Führerscheinentzug angeben, oder kann ich sagen das ich den Führerschein verloren habe und neu ausgestellt wurde. Sind die Ausstellungsdaten des Führerscheins irgendwo noch gespeichert, oder ist das gelöscht.

Lg Trini
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Warum willst du überhaupt lügen? Ein so lange zurückliegender Fahrerlaubnisentzug, auch wegen Alkohol, spielt keine Rolle mehr. Wenn du den angibst ist das eher ein Pluspunkt für dich, da du zu deinem Alkoholproblem stehst. Zugleich hast du viel weniger Streß mit der Frage, ob deine Lüge doch noch auffliegt.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, ich würde es nicht sagen. Ist ja verjährt daher denke ich nicht das der Gutachter überhaupt danach fragt.
 

Trini

Neuer Benutzer
Kann ich bei Nachfrage des Gutachters, warum der Führerschein erst 1994 ausgestellt ist sagen, dass ich den Führerschein verloren habe und neu ausgestellt wurde. Der Führerschein ist als Kopie in meiner Verkehrsakte. Sind die Ausstellungsdaten des Führerscheins irgendwo noch gespeichert, oder ist das gelöscht.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Ich denke nicht das dahingehend Nachfragen kommen. Auf Dinge die verjährt sind darf sich ein Gutachter nicht beziehen.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Natürlich ist gespeichert, wann du jeweils eine Fahrerlaubnis / einen Führerschein erhalten hast. Sonst könntest du ja keinen neuen Führerschein bekommen, wenn du deinen verlierst oder er dir gestohlen wurde.

Bei der MPU muss man zunächst einen Fragebogen ausfüllen. Ein Standardfrage ist dort:

Wann haben sie erstmals eine Fahrerlaubnis erworben? (Jahr)

Eindeutig also Ersterwerb. Das ist in den Akten gespeichert. Wenn du bei der Frage lügst kann die MPU auch nachträglich noch negativ bewertet werden.

"Ich habe die Frage falsch verstanden" funktioniert auch nicht. Auf dem Fragebogen steht

Bei Unklarheiten sprechen sie bitte ihren Gutachter an.

Das

Auf Dinge die verjährt sind darf sich ein Gutachter nicht beziehen.

ist meiner Kenntnis nach falsch. Verjährung bezieht sich auf Strafen. Bei der MPU geht es jedoch um die Gesundheit. Da dürfen die Fragen bis ins Kinder- / Jugendalter zurückreichen. Auch wenn man über "verjährte" Tatsachen lügt und dabei, aus welchen Gründen auch immer, auffliegt, wird die MPU negativ werden.
 

Trini

Neuer Benutzer
Ich frage weil mein Kopie des Führerscheins in der Akte mit Ausstellungsdatum 1994 drin ist und ich angebe das ich den Füherschein 1988 gemacht habe. Wenn der Gutachter mich fragt warum er 1994 ausgestellt ist. So würde ich sagen das ich den Schein verloren habe und er neu ausgestellt werden musste.
Sind die Führerscheinaustellungsdaten von1988 noch irgendwo gespeichert?
 

Trini

Neuer Benutzer
Also kann ich sagen das ich den Führerschein1988 gemacht habe, 1994 verloren habe und dann einen neuen bekommen habe?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Klar kannst du das sagen. Dann wird die Nachfrage kommen, ob du ihn sachlich verloren hattest oder dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
 

Trini

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Wenn ich ihm sage das ich ihn sachlich verloren, oder er z.b. gestohlen wurde? Kann er das nachprüfen, steht das noch irgendwo?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Das prüft nicht der Gutachter, sondern die Führerscheinstelle. Die Grunddaten bleiben lebenslänglich gespeichert. Also Ersterwerb, Entzug, Neuerwerb. Die Gründe für den Entzug werden meiner Kenntnis nach gelöscht. Das du die Fahrerlaubnis nicht verloren hast, sondern sie dir entzogen wurde, kann also nachvollzogen werden.
 

Trini

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Also wenn nichts in der Akte steht, dann weiss der gutachter auch nichts und kann auch nicht nachforschen? Dann kann ich sagen das er geklaut wurde?
 

Andi18

MPU Profi
Also wenn nichts in der Akte steht, dann weiss der gutachter auch nichts und kann auch nicht nachforschen? Dann kann ich sagen das er geklaut wurde?
ich würde vlt eher sagen, daß aus finanziellen Gründen den FE erst später gemacht hast, sofern der GA danach frägt.
Das erscheint mir weniger "auffällig".
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wie Max schon schrieb solltest du dir darüber keine Gedanken machen, es ist mehr als unwahrscheinlich dass du vom Gutachter darauf angesprochen wirst...

Sei bitte so nett und fülle, bevor du i-wann den großen FB einstellst, den entsprechenden Profilfragebogen aus. :)
 

Psyeudonym

Benutzer
Sind die Führerscheinaustellungsdaten von1988 noch irgendwo gespeichert?
Ja das nennt sich ZFER, das ist das Zentrale Fahrerlaubnisregister

Damit kannst du auch zum TÜV gehen und dir eine Prüfbescheinigung für ein Mofa ausstellen lassen weil du ja mal die Klasse B erworben hast. Nur bei einem Fahrverbot darfst du kein Mofa fahren.
 
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