Führerscheinentzug wegen Alk vor 14 Jahren

Gowest

Neuer Benutzer
Zur Person
Geschlecht: männl.
Größe: 1,86
Gewicht: 92 kg
Alter: 54

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 07.05.2000
BAK: 2,56
Trinkbeginn: Tag vorher
Trinkende:5 Min. vorher
Uhrzeit der Blutabnahme: 19:00Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 15 Monate

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:

Bundesland: Schleswig-Holstein

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 09.11.2006

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein: ja seit 04.04. 2014
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie: 2001 und 2003 (Langzeittherapie jeweils 16 Wochen)
Keine Ahnung:

MPU
Datum: offen
Welche Stelle (MPI): offen
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein

Moin,

da ich nun bald mit dem Abstinenznachweis (Urin) "durch" bin und danach wahrscheinlich die MPU dran ist - ich denke mal im März - interessiert mich, welche Schwierigkeiten nun bei der MPU auftreten könnten. Muss ich nach so langer Zeit überhaupt noch zur MPU?

Zum Abstinenznachweis habe ich mich im letzten von der Führerscheinstelle freiwillig "delegieren" lassen , ohne vorher den Antrag auf Wiedererteilung des FS gestellt zu haben, vorsichtshalber sozusagen. Den Antrag auf Wiedererteilung habe ich am 22.12.2014 gestellt.
 
Hallo Gowest,

begrüße dich im Forum :smiley138:

Moin,

da ich nun bald mit dem Abstinenznachweis (Urin) "durch" bin und danach wahrscheinlich die MPU dran ist - ich denke mal im März - interessiert mich, welche Schwierigkeiten nun bei der MPU auftreten könnten. Muss ich nach so langer Zeit überhaupt noch zur MPU?

Ich wundere mich auch gerade warum du so kurz vor knapp noch eine MPU machen "willst"?

Die Tilgung erfolgt 15 Jahre nach der Rechtskraft deines Urteils von damals. Bsp.: Deine TF war im Mai 2000, das Urteil erging im Okt. 2000, somit könntest du im Okt. 2015 einen Neuantrag ohne MPU-Auflage stellen. Manchmal sind die FSSt. auch sehr kulant und verzichten vor dieser Frist bereits auf das Gutachten. Dies kann man aber nur in Erfahrung bringen wenn man einen Antrag stellt (und diesen unbedingt wieder zurückzieht, wenn auf die MPU nicht verzichtet wird!)
Was mehr als wahrscheinlich ist, ist die Tatsache das du deine Prüfungen (Theorie und Praxis) noch einmal wiederholen musst.



Edit: Sorry, gerade gesehen:

Ambulante/stationäre Therapie: 2001 und 2003 (Langzeittherapie jeweils 16 Wochen)

Ist das aktenkundig?
 
Von Prüfungen wiederholen hat mir der zuständige Sachbearbeiter nichts gesagt. Ich denke(?) es gibt ein Urteil von der EU - von 2005 oder so -, dass die Prüfungen nicht noch mal gemacht werden müssen. Was ist mit Menschen, die nie wieder nach der Prüfung Auto gefahren sind und sich nach vielleicht 30 Jahren ihr erstes Auto kaufen, müssen die auch ihre Prüfungen wiederholen? Zum Zeitpunkt meiner Entscheidung: Letztes Jahr im März hab ich mir gedacht, dass es jetzt an der Zeit- und ich auch soweit - was die Stabilität im Umgang mit Alk angeht - wäre, dass ich die Wiedererteilung meines Führerscheins beantragen kann und will. Auf der Führerscheinstelle wurde mir "der Zahn ganz schnell gezogen". So in etwa: Ohne Abstinenznachweis wird das überhaupt nichts und überhaupt "Ich bestimme das, wann Sie Ihren Führerschein wieder bekommen, denn ich bin die Führerscheinstelle." (genauso wörtlich). Da hab ich mir gesagt: Du kannst mich mal Frollein, das bestimme ich. Bin zum RA natürlich erfolglos und habe dann beschlossen alles selbst einzuleiten. Deshalb also seit einem Jahr Abstinenznachweis und so weiter und so fort.

(Übrigens kann ich hier nur von meinem PC zu Hause aus lesen, von der Arbeit aus funktioniert das nur Beiträgen bis 31.12.2014 - eigenartig.)
 
Guten Morgen Gowest,

Zwei Arbeitskollegen haben 2014 ihre FE nach 15 und einer nach 18 Jahren neu beantragt,beide verloren ihn damals wegen Alk,
der nach 15 Jahren hat ihn ohne weiteres wieder bekommen, der andere (18 Jahre)wurde gebeten die Prüfungen nochmals abzulegen, mit den Worten,es ist nicht mehr zu erwarten das nach 18 Jahren die grundkentnisse des Autofahrens vorhanden sind, denke mal es liegt immer an dem Sachbearbeiter,

wenn du genug Geld hast, mach deine MPU, wenn Negativ, den Antrag ohne begründung zurück nehmen, bis Mai, bzw,damaliges Urteilsdatum warten und dann neu beantragen,dann ist alles raus aus deinen Akten und darf nicht mehr gegen dich verwendet werden,, es kann aber sein das du trotz Positiver MPU gebeten wirst eine erneute Fahrprüfung abzulegen, das liegt immer an der FsSt selbst,

ach ja, deine Beurteilung von der MPU immer nur zu dir schicken lassen nicht zur FsSt, danach sehen wir weiter,,ganz wichtig

LG. Scholle
 
Zuletzt bearbeitet:
Von Prüfungen wiederholen hat mir der zuständige Sachbearbeiter nichts gesagt. Ich denke(?) es gibt ein Urteil von der EU - von 2005 oder so -, dass die Prüfungen nicht noch mal gemacht werden müssen.

In vielen Fällen werden die Prüfungen angeordnet, wenn z.B. die Zeit ohne FS länger war, als die Zeit mit FS. Bei dir scheint das (aufgrund deines Alters) ja nicht der Fall zu sein - von daher hast du vllt. Glück.

Das "Urteil" von dem du sprichst war die gesetzliche Frist, die nach dem 31.10.2008 geändert wurde. Sie lautet:

Durch den Wegfall der Frist kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auch nach Ablauf von
zwei Jahren auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die
Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Das Verfahren wird hierdurch flexibler gestaltet. Insbesondere in den Fällen, in denen die Fahrerlaubnis wegen Zweifeln an der körperlichen Eignung entzogen wurde, ist nicht ersichtlich, warum der Betroffene neben der Eignung
auch seine Fähigkeit zum Führen des Kraftfahrzeugs erneut nachzuweisen hat. Bestehen Bedenken an der Befähigung der Betroffenen, kann die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen
ihres Ermessens weiterhin eine erneute Fahrerlaubnisprüfung verlangen, so dass auch hier
keine Gefahren für die Verkehrssicherheit bestehen.
Die Änderung steht dabei in engem Zusammenhang mit der Neufassung des § 24 Abs. 2.

Was ist mit Menschen, die nie wieder nach der Prüfung Auto gefahren sind und sich nach vielleicht 30 Jahren ihr erstes Auto kaufen, müssen die auch ihre Prüfungen wiederholen?
Die mussten in der Regel vorher ihren FS nicht bei der FSSt. abgeben....:zwinker0004:

Zum Zeitpunkt meiner Entscheidung: Letztes Jahr im März hab ich mir gedacht, dass es jetzt an der Zeit- und ich auch soweit - was die Stabilität im Umgang mit Alk angeht - wäre, dass ich die Wiedererteilung meines Führerscheins beantragen kann und will. Auf der Führerscheinstelle wurde mir "der Zahn ganz schnell gezogen". So in etwa: Ohne Abstinenznachweis wird das überhaupt nichts und überhaupt "Ich bestimme das, wann Sie Ihren Führerschein wieder bekommen, denn ich bin die Führerscheinstelle." (genauso wörtlich). Da hab ich mir gesagt: Du kannst mich mal Frollein, das bestimme ich. Bin zum RA natürlich erfolglos und habe dann beschlossen alles selbst einzuleiten. Deshalb also seit einem Jahr Abstinenznachweis und so weiter und so fort.

Okay, das habe ich verstanden. Ich bitte dich trotzdem, mir hierzu noch etwas zu schreiben:

Ambulante/stationäre Therapie: 2001 und 2003 (Langzeittherapie jeweils 16 Wochen) Ist das aktenkundig?

(Übrigens kann ich hier nur von meinem PC zu Hause aus lesen, von der Arbeit aus funktioniert das nur Beiträgen bis 31.12.2014 - eigenartig.)

Dazu hatte ich dir hier geantwortet:

http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?226-Artikel-Jetzt-erstmal


Ist durchaus möglich, dass es an deinem Webbrowser (an der Arbeit) liegt...
 
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