Fahrad mit 1,94‰

Mich35

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Hallo erstmal,

ich wurde vor 2 1/2 Monaten auf dem Fahrrad wegen starken Schlangenlinien von der Polizei angehalten Das Ergebnis waren 1,94‰ BAK. Polizisten ware sehr freundlich und habe mich dann sogar nach Hause gefahren.
Ich habe seitdem hier im Forum aktiv mitgelesen. Nun ist es an der Zeit auch hier aktiv zu werden.
Den Aufarbeitungsfragebogen reiche ich dann nach, sobald es Sinn macht an eine MPU zu denken.
Bis jetzt habe ich von Seite des Strafrechts noch nichts erhalten. Leider ist die FEB schon aktiv geworden und fordert mich auf bis zum 03.08. eine geeignete MPI zu benennen und das Ga bis zum 23.09 zu liefern.
Mein eigentlich Plan war ja Strafbefehl verzögern um somit genügend Zeit für die Vorbereitung zu haben.
Bis zum 23.09 werde ich kein erfolgreiches Ga zustanden kommen. Mein Plan war es Ende August eine erste HA und die zweite Ende November zu machen.
Jetzt muss ich glaube damit leben, dass ich für ein paar Monaten auch ohne FE auszukommen, was kein Problem darstellt. Auch kann mir das Fahren vom Fahrrad untersagt werden.
Seit dem Vorfall mache ich eine Trinkpause. Diese will ich weiter fortführen. Mein aktueller Plan wäre in die MPU trotzdem mit KT zu gehen.
Mein Plan wäre in der nächsten Woche mit der Sachbearbeiterin in der FEB zu telefonieren und hoffe hier noch weiter Input, wie ich weiter vorgehen soll.

Für die Vorbereitung habe ich mich erstmal nur im Internet schlau gemacht, größtenteils hier im Forum. VP, MPU Seminar habe ich bis jetzt noch nichts geplant. Denke noch das ich hier gut aufgehoben bin.

viele Grüße und Danke schonmal.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1.80 m
Gewicht: 95 kg
Alter: 35

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.05.2022 00:35
BAK: 1,94
Trinkbeginn: 18:00
Trinkende: 23:45
Uhrzeit der Blutabnahme: 01:09

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: -
Strafbefehl schon bekommen: noch nicht bekommen auch noch keine Anhörungsbogen
Dauer der Sperrfrist: -

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: -
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können?

Ist nicht zu erwarten, dass das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann? Kann durch Auflagen und/oder Beschränkungen gewährleistet werden, dass Herr XXX das Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum von Alkohol hinreichend sicher trennen kann?
Ist auch nicht zu erwarten, dass das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann?

Bundesland: Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 13.05.

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Haaranalyse geplant Ende August/November
Urinscreening ja/nein: -
Keinen Plan?: -

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: -

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): -
Psychologe/Verkehrspsychologe: -
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: -
Ambulante/stationäre Therapie: -
Keine Ahnung: -

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Keine relevanten mehr. Zu schnell fahren mit 2 Punkten (altes Systen) 2011.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Mich35,

willkommen im Forum :smiley138:
Leider ist die FEB schon aktiv geworden und fordert mich auf bis zum 03.08. eine geeignete MPI zu benennen und das Ga bis zum 23.09 zu liefern.
Ja, leider ist die FSSt. nicht verpflichtet den Ausgang des Verfahrens abzuwarten...
Bis zum 23.09 werde ich kein erfolgreiches Ga zustanden kommen. Mein Plan war es Ende August eine erste HA und die zweite Ende November zu machen. Jetzt muss ich glaube damit leben, dass ich für ein paar Monaten auch ohne FE auszukommen,
Das klingt doch nach einem guten Plan. Allerdings besteht auch immer eine minimale Chance bei der FSSt. eine Fristverlängerung zu erwirken. Wie gesagt "minimal", da du ja noch im Besitz deiner Fahrerlaubnis bist.
Auch kann mir das Fahren vom Fahrrad untersagt werden.
Richtig, gerade in Bayern passiert das wohl häufiger.
Für die Vorbereitung habe ich mich erstmal nur im Internet schlau gemacht, größtenteils hier im Forum. VP, MPU Seminar habe ich bis jetzt noch nichts geplant. Denke noch das ich hier gut aufgehoben bin.
Das denke ich auch, und wenn du Fragen hast, stelle sie uns gerne.... :)
 

Mich35

Neuer Benutzer
Also Fsst ist schwer zu erreichen, war aber jetzt auch nichts zu machen mit Frist verschieben.

Dafür gibt wurde mein Verfahren ohne Antrag nach 153a Abs 1 StPO gegen Zahlung von 400€ eingestellt.
Vermutlich ist das auch der Grund das die Fsst so schnell aktiv war.

Zu Fsst habe ich folgende Frage. Ich hab gelesen ich soll ein MPI benennen, damit die Fsst die Akten erstmal denen zukommen lässt und dann mit Verstreichen der Frist diese erst wieder zurück schicken müssen, um mit dem Entzug der FE zu beginnen. Kann das jemand bestätigen oder bringt mir der Brief mit der Benennung der MPI überhaupt nichts?

Auch hab ich gelesen, dass ich gegen die Anordnung für den Entzug der FE nochmals Einspruch einlegen kann? Auf welcher Grundlage erfolgt das?

viele Grüße
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich hab gelesen ich soll ein MPI benennen,
Du hast doch gar keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt, daher ist das völliger Schwachsinn.
Auch hab ich gelesen, dass ich gegen die Anordnung für den Entzug der FE nochmals Einspruch einlegen kann?
Das kannst du machen, bringt in der Regel aber nichts ... außer Zeit- und Geldverschwendung.

Du schreibst, dass du jetzt abstinent lebst, aber KT als Option siehst.
Letztendlich musst du dich entscheiden, AB oder KT ... beachte dabei, dass jede Verhaltensänderung für mindestens 6 Monate gelebt sein muss.
Vorteil für dich ist, dass du Schlangenlinien gefahren bist ... das zeugt davon, dass du diese Trinkmenge nicht gewohnt bist und eigentlich an deiner Grenze warst. Ich halte die Option für KT als absolut vertretbar.

Ein paar kleine Infos für dich ...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem Gutachten

FAQ-Reaktionstest-Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

Andi18

MPU Profi
Du hast doch gar keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt, daher ist das völliger Schwachsinn.
Möchte hier eingrätschen. Der ThE hat noch die FE, somit also auch keinen Antrag. Er muß natürlich jetzt ein MPI benennen, wo die Akte hin soll, um fristgerecht ein GA abliefern zu können.

Dafür gibt wurde mein Verfahren ohne Antrag nach 153a Abs 1 StPO gegen Zahlung von 400€ eingestellt.
Vermutlich ist das auch der Grund das die Fsst so schnell aktiv war.
Dem ist sicher nicht so. Strafrechtlich bist günstig weggekommen mit einer weißen Weste. Ein Einspruch dagegen wird Dir nichts bringen, da die Fsst nach Aktenlage bereits geurteilt hat und das war eindeutig.
Die TF am 13.5. - GA verlangt bis 23.9.

Ich habe jüngst von einem Delinquenten gelesen, welcher in 4,5 Monaten ein pos GA hat herbei bringen können, nach Beratschlagung eines sehr versierten VPs. Mag eine Ausnahme sein. Willst ebfs einen VP aufsuchen?
Momentan wirst Dich drauf einstellen müssen, die FE für 2-3 Monate wohl abgeben zu müssen, mit Deinem Plan mit AB6 mit den 2 HAs anzutreten.
Kümmere Dich auch um die Unterlagen, welche für die Wiedererteilung notwendig sind (Erste Hilfe, Sehtest etc.).
 
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