Fahreignungsprüfung wegen Beschaffung MDMA

Obliteration_Olaf

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

mir wurde vorgeworfen mir im Darknet MDMA beschafft zu haben, habe dazu keine Aussage gemacht, Verfahren wurde gegen ein Bußgeld eingestellt.
Nun bekam ich jedoch Post von der FSS das eine Fahreignungsprüfung angeordnet wird, inkl. 2 Urin Screenings.

Wie verhalte ich mich bei dem Gespräch am sinnvollsten? Konsum wurde keiner nachgewiesen, ich würde sagen ich habe das Zeug (unentgeltlich) für einen Freund beschafft, konsumiere selbst aber nichts.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Das kannst du dem GA natürlich erzählen, glauben wird er dir das aber eher nicht.

Ich nehme mal an, dass keine MPU sondern ein FäG angeordnet wurde?
 

Obliteration_Olaf

Neuer Benutzer
Okay, hab die Lösung selbst gefunden.


Beispiel: A wird mit 5 Ecstasy (XTC, MDMA) Pillen auf dem Hinweg zum Fusion Festival erwischt. Weil er total nervös ist, räumt er auf die Fangfrage des Polizisten "Nehmen Sie die regelmäßig ein oder nur ab und an mal? Wann das letzte mal?" folgendes ein: "Ich habe die bisher nur einmal genommen, vor ein paar Monaten". Ergebnis: Fahrerlaubnis weiß, dass der Mann harte Drogen konsumiert hat - Führerscheinentziehung folgt ohne wenn und aber. Es sei denn, die Behörde meldet sich erst über ein Jahr später. Dann MPU, denn der Betroffene hättezumindest theoretisch die Eignung in diesem Jahr wiedererlangen können. Es bedarf aber keines Hinweises, dass die Behörden diese Fristenregelung gerne "übersehen". Das kommt in der Praxis sehr oft vor.



Variante:



A wird wieder erwischt und macht keine Aussage. Blutprobe wird nicht genommen. Nachher lässt er über seinen Verteidiger mitteilen, dass er diese von einem Kumpel gekriegt hat und erst nehmen wollte, aber eben wegen dieser Polizeimaßnahme nicht mehr konnte. Zudem wird mitgeteilt, dass noch nie Drogen konsumiert worden sind. Klar, denken sich da die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde. Wer soll das denn glauben? Niemand. Aber der Witz daran ist: Das muss auch niemand. Denn für die Entziehung der Fahrerlaubnis reicht eine solche Aussage oder keine Aussage eben nicht aus. Dann muss ein Gutachten her. Und zwar meist ein ärztliches Gutachten, um abzuklopfen, ob Betäubungsmittel genommen werden oder wurden. Und aus dem ärztlichen Gutachten kann man -sofern das Urin sauber ist und man keine ungünstigen Angaben macht- mit recht hoher Sicherheit herauskommen, ohne die Fahrerlaubnis zu verlieren.



Also: Wer den Mund halten kann, fährt im Zweifel weniger Fahrrad (bitte nicht vergessen, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch das Radfahren verbieten kann, wenn sie es möchte und die Voraussetzungen dafür vorliegen. Und nein: Das ist kein Witz.)



Übrigens: Handeltreiben ist für sich genommen kein Anlass für ein Fahreignungsverfahren. Man kann das Zeug ja nur verkauft haben. Wenn man einräumt, bißchen Kohle von dem Gewinn für die Finanzierung des eigenen Konsums abgezwackt zu haben, sieht das natürlich wieder anders aus, sagte ich ja bereits.



Wir merken uns:



Im Strafverfahren kann man als Betroffener einfach schweigen oder aber auch lügen, dass sich die Balken biegen, denn man unterliegt im Strafverfahren gegen sich selbst keiner Wahrheitspflicht. Sie lügen das Blaue vom Himmel runter, um die 500 Gramm Cannabis in Ihrer Wohnung erklären zu können (Vortrag: "Das war nicht für den Verkauf, ich rauche 5 Gramm am Tag, anders kann ich abends nicht einschlafen und mein ADHS kriege ich anderweitig auch nicht unter Kontrolle, von meinem Tourette Syndrom mal ganz abgesehen!" Wahrheit: Sie nehmen gar keine Drogen, vertragen das nicht, das Zeug war nur für den Verkauf).



Die Lüge wird bei Ihnen vermutlich für eine mildere Strafe sorgen und lügen dürfen Sie ja als Betroffener im Strafverfahren, da Sie nicht die Wahrheit sagen müssen.



Aber: Wenn die Fahrerlaubnisbehörde dann die Fahrerlaubnis wegen Ihres erfundenen Dauerkonsums entzieht, dann werden Sie mit dem Argument "Das stimmte gar nicht, in Wirklichkeit war das nur für den Verkauf, Sie wissen doch, dass ich im Strafverfahren keiner Wahrheitspflicht unterliege - die wirkliche Wahrheit war folgende: Ich bin strait edge und zwar schon immer, Drogen und Alkohol und Kippen und Rumhuren sind nichts für mich!" nicht gehört werden. Man wird Ihnen entgegenhalten, dass Ihre Wahrheit eine Schutzbehauptung ist.



Sie sehen: Vieles hängt hier vom Einzelfall ab. Von der drohenden Strafe im Strafprozess und natürlich von der Wichtigkeit des Führerscheins für die eigene berufliche Existenz.



Wenn Sie als Betroffener im Ermittlungsverfahren angeben, dass Sie selber auch harte Drogen nehmen, dann war es das in der Regel mit Ihrem Führerschein. Taktisch klüger ist die Einlassung, dass der Konsum nur beabsichtigt war. Wenn bei Ihnen etwa 2 Pillen XTC gefunden worden sind, kann man natürlich sagen, dass man die auf dem nahenden Besuch im Berghain gönnen wollte. Dann ist der Nachweis des Konsums nicht erbracht und Sie werden "nur" mit einem ärztlichen Gutachten zu rechnen haben (indem die Aussage, man habe jemals BtM ausser Cannabis genommen, besser unterbleiben sollte).



Die Aussagen "beabsichtigter Eigenverbrauch" endet also meist mit dem ärztlichen Gutachten, eingeräumter Konsum (wenn auch nur der einmalige) harter Drogen wie Kokain und Amphetamin endet mit der Entziehung der Fahrerlaubnis.



Man kann sich die Argumentation mit dem bloß beabsichtigen Konsum natürlich von der Backe schmieren, wenn bereits im Zusammenhang mit dem Strafverfahren Blutproben gezogen und BtM nachgewiesen wurden. Dann hilft nur noch die Rettung über die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 der FeV.

Quelle - > https://www.strafverteidiger-schuel...onsums-von-drogen-nach-14-abs-1-s-1-nr-2-fev/
 
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