Fahren ohne FS 1,53 0/00 AAK

Nadi

Benutzer
Hey ihr Lieben...

ich habe mal eine frage.
Mein Freund ist leider gottes Betrunken Auto gefahren..So lange rede kurzer sinn..angehalten wurde er u gepustet hat er wohl 1,53 gehabt...was wird ihn erwarten bissl weiß ja noch von mir,aber er hatte ja kein FS...


Liebe Grüße Nadi...
 
Hallo Nadi.
wichtig ist die Blutprobe.
Wenn er da über 1.6‰ kommt ist eine MPU zwngend vorgeschrieben.
Falls er schon vorbelastet sein sollte muss er eh zur MPU....

Geldstrafe und Führerscheinentzug ist sowieso klar.
 
Hallo Nadi.
wichtig ist die Blutprobe.
Wenn er da über 1.6 kommt ist eine MPU zwngend vorgeschrieben.
Falls er schon vorbelastet sein sollte muss er eh zur MPU....

hey flori..

ja dass habe ich mir schon gedacht..er will ja nich anrufen u danach fragen..warum auch immer...hmm..
was meinste wie lange er gesperrt wird?? er hat aber kein FS er ist schwarz gefahren ...
 
Eine MPU ist sehr wahrscheinlich, zumal noch FoF dazukommt.

Ansonsten daürt es noch sehr lange bis er den Schein machen darf...
 
Falls es zu einer MPU kommt, (wovon ich ausgehe) werden auch alle in der Akte bekannten Fakten auf den Tisch kommen,
 
Hallo Nadi,

ich freü mich, dich mal wieder zu sehen:smile:.....auch wenn der Anlass nicht gerade toll ist:smiley8:


Rede doch nochmal mit deinem Freund, dass er bei der Polizei seinen BAK-Wert erfragen soll. Es bringt ja nix, die Augen vor der Wahrheit zu verschließen.......und so wüsste er zumindest schon in etwa, was auf ihn zukommen wird....

Ich hoffe, ansonsten geht es dir gut???
 
Mein Freund ist leider gottes Betrunken Auto gefahren..So lange rede kurzer sinn..angehalten wurde er u gepustet hat er wohl 1,53 gehabt...was wird ihn erwarten bissl weiß ja noch von mir,aber er hatte ja kein FS...
Erstens, sollte sich dein Freind hier am besten selbst bemühen.

Weiter gehts wie folgt ...

Wurde eine Blutentnahme angeordnet und wäre das Ergebnis 1,1 Promille oder mehr, so spräche eine unwiderlegliche Vermutung dafür, dass er sich im Zustand der Fahruntüchtigkeit befunden hat (absolute Fahruntüchtigkeit).
In diesem Fall ist der Straftatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB erfüllt.

Die Vorschrift sieht einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Eine Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen (zwischen 5 und 360 Tagessätzen). Bei der Höhe eines Tagessatzes orientiert sich das Gericht i.d.R. an dem Nettöinkommen, dass der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.

Bei "Trunkenheit im Verkehr" ist der Täter laut den Vorgaben des Gesetzes in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (vgl.: § 69 Abs. 2 StGB), so dass dein Freund damit rechnen muss, dass das Gericht für die Erteilung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten bis zu fünf Jahren anordnen wird.

Hinzu kommt jetzt, dass dein Freund ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. § 21 StVG stellt Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wie folgt unter Strafe ...

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Alles in allem muss er als Ersttäter "nur" mit einer empfindlichen Geldstrafe und einer Führerscheinsperre rechnen. In diesem Fall ist ratsam, einen Anwalt mit der Verteidigung im Strafverfahren zu beauftragen. Dieser wir darauf hinwirken, dass die Führerscheinsperre möglichst kurz ist, zumal er vieleicht aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.
 
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