Fahren...

Patou

Neuer Benutzer
...ohne Fahrerlaubnis und ohne strafmündig zu sein,...
...es wieder tun, mehrmals und grenzüberschreitend in einem Europa, das kalten Krieg und Grenzkontrollen kannte,...
...nicht vollendet fahren, aber es gemäß StGB §316a versuchen und dafür in U-Haft gehen,...
...trotz mit 18 erfolgreich abgelegter Führerschein-Prüfung zwei Jahre später eine TF hinlegen, die bei einer AVK 2km vor dem Ziel zufällig aufgefallen ist,...
...kurz danach eine Unfallflucht begehen, weil das Blech von der Schranke 'noch gut aussah',...
...und zu guter Letzt mit 1,5atü auf dem Kessel eine Vollsperrung auf einer Autobahn auslösen, ohne sich den Führerschein wiedergeholt zu haben, der auf der Kreisverwaltung zur Abholung bereit lag...

... - wer sowas macht?

Ich habe das vor 20 Jahren gemacht und keine rechte Ahnung, wie ich das in den allgemeinen Fragebogen eintragen soll.

Eigentlich habe ich nur von einem Ahnung: kein Alkohol heißt 'Kein Alkohol'.

Seit ich nicht mehr fahren darf, hatte ich keine Konflikte mehr mit dem Gesetz. Mit Alkohol hatte ich dennoch nicht meinen Tiefpunkt erreicht: kurz nach meiner letzten TF habe ich eher zufällig einer Alkoholikerin Händchen gehalten - ich in einem ABM-Praktikum in einer geriatrischen Reha, ihre Angehörigen bei meinem Schichtende noch auf dem Weg - schon mal jemand jemandem Händchen gehalten, der nach einer Alkohol-Karriere multiples Organversagen hat und in dem Moment, wo die zyanotische Hand schlaffer wird, als sie ohnehin schon war... und auf das langgezogene Piepen kein Clooney-Schorsch in Sekunden hereingerannt kommt?

Ich habe damals... sieben Jahre, bevor es dann nochmal passiert ist, meiner Mamita zugeredet - sie war offenbar ein krankes Pferd: ist dann 'halt einfach' sieben Jahre danach an Leberzirrhose elendiglich eingegangen... ich habe am Abend, bevor sie ihr finales M-Leckerchen bekommen hat, einen bisschen blöden Anruf von meinem biologischen Erzeuger bekommen - über diesen 'netten Herrn' werden wir uns hier allerdings nicht unterhalten: der ist ganz offenbar mit sich selbst am meisten beschäftigt und gestraft und bekommt oder bekommt auch nicht, was er verdient - I don't care.

Jedenfalls: rührende Geschichte - weshalb mache ich das Fass überhaupt auf?

Ich hatte ganz am Anfang meines Lebens einen Plan... wir lassen der Verständlichkeit halber in diesem Post Details aus... - aber: ich wollte, will und werde fliegen!

Jemand dabei, der glaubt, ich dürfte in Deutschland auf die Luftseite eines Flughafens mit meinem Werdegang?

Genau! Ich auch nicht! Und das ist auch ok so!

Aber wenn ich das eines Tages nochmal tun will, dann wird es Zeit, mich auf den Weg dahin zu machen!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Patou,

willkommen im Forum.

Fragen hast du aber im Moment keine, oder doch?
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Ich habe das vor 20 Jahren gemacht und keine rechte Ahnung, wie ich das in den allgemeinen Fragebogen eintragen soll.
Wenn das bereits 20 Jahre her ist, müsste es doch getilgt sein?
Sorry, aber das müsstest du uns noch einmal genauer erklären...
 

Patou

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Mein Kenntnisstand ist, daß wenn eine MPU einmal angeordnet ist, sie nicht verjährt - ich hab ja nun auch noch nichts unternommen und kann beiden Auffassungen folgen... - dann wieder ordne ich alkoholische Vergehen nicht direkt neben Kapitalverbrechen ein, auch wenn es gute Gründe dafür gäbe...

...wie mir ein Chefarzt mal kolportieren ließ: ich muss gar nichts, außer käckern und den Buckel dabei krumm machen...

...lächeln muss... - was genau muss ich da erklären?
 

Patou

Neuer Benutzer
kniet sich hin, macht den Rücken grade und schaut Nancy an... linst auch nochmal in die Runde...

...es ist doch eigentlich gleichgültig, ob es getilgt ist oder nicht - macht sicherlich einen finanziellen Unterschied... aber dann wieder wird es keinen Schaden machen, gegebenenfalls ohne Not Wesen die Seite zu halten, die es gebrauchen können....
 

Patou

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Ich hab das einfach nie verfolgt... zuerst kein Geld, dann keine Not, dann anders mobil - aber ich möchte gerne wieder fahren dürfen und so abgehoben es klingt: fliegen dürfen... - und an beiden Stellen hat Alkohol nichts verloren.

Meine Frage ist, wie ich das neben Abstinenznachweis bewerkstelligen kann...

... das liest sich einfach elend... ich meine meinen Werdegang laut dort oben... seufz... was soll ich dazu sagen...
 
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Patou

Neuer Benutzer
Und falls selbst die Summe meiner Vergehen mittlerweile getilgt sein sollte, dann bin ich gerne der liebe Ochse, der sich um die anderen Stierchen und Kühchen kümmert.
 

Falo

Stamm-User
Die Tilgungsfrist beträgt 10+5 Jahre bist Mai 2014 gab es aber möglichkeiten das die Tilgung neu gestartet wird wenn bestimmte Entscheidungen im bereich Führerscheinrecht getroffen wurden.
Seit Mai 2019 gilt das auch für alle Altfälle.

Also es gibt praktisch keine möglichkeit mehr für die FSST Taten die älter als 15 Jahre sind gegen einen zu anzuwenden.
Dementsprechent sind aktuell keine Taten mehr vorwerfbar die vor dem 23.01.2005 rechtskräftig geworden sind.
 

Macke

Benutzer
Schwierig zu lesen/verstehen was du eigentlich möchtest...
Du willst Pilot werden und bist traurig weil du der Auffasung bist dass du das nicht darfst?

Füll den Fragebogen aus und schreib klartext, dann kann man sowas beantworten. :)

Für den Pilotenschein brauchst du
-ein Polizeiliches Führungszeugnis (das sollte nach 15 Jahren sauber sein) (13€)
-ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (ein Zertifizierter Flug-Arzt prüft deine Körperliche und Geistige Eignung) (ca 150€)
-Erste-Hilfe-Kurs (20€)
-eine Geburtsurkunde (sollte jeder haben, also 0€)
-ein Auszug aus dem Verkehrsregister

Also an den Kosten sollte es nicht scheitern. Zumindest mal um zu schauen ob man überhaupt geeignet ist (Flugarzt).
Die folgenden Kosten für die Flugausbildung die hättest du ja eh hinblättern müssen und belaufen sich für kleinflugzeuge bereits auf kleinwagen-Niveau.



Und falls selbst die Summe meiner Vergehen mittlerweile getilgt sein sollte, dann bin ich gerne der liebe Ochse, der sich um die anderen Stierchen und Kühchen kümmert.
Scheint jedoch dennoch an dir zu nagen (sonst hättest du hier nicht geschrieben)

Wenn es dir wirklich wichtig ist, dann verfolge deinen Traum. Geh es an, dann wird das auch was.

nach (sehr kurzer) recherche habe ich zum Beispiel herausgefunden dass Die Zulassung Ländersache ist, so dass jedes Land es anders handhabt. Berlin überlässt die Entscheidung ob Du geeignet bist oder nicht der Flugschule zum Beispiel und macht es nicht abhängig von Fakten/registern. was also selbst mit einem NICHT-getilgten Delikt die möglichkeit einen Flugschein zu machen gibt. :)
 
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