Fahrerlaubnis "vorläufig" zurückbekommen

Julia86

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Hallo Zusammen,

ich habe leider nichts zu diesem Thema gefunden und hoffe, jemand kann mir helfen. Ich wurde vor 2 Wochen wegen Trunkenheit am Steuer zurecht angehalten . Der Atemalkohol lag bei 1,8 Promille, weshalb mir später Blut abgenommen wurde.
Auf das Ergebnis warte ich noch. Heute habe ich einen Brief mit meinem Führerschein bekommen, dass die Bearbeitung der Anzeige der Staatsanwaltschaft ergeben hat, dass ich meinen Führerschein vorläufig zurückbekomme, ich werde jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass weitere Ermittlungen und Erkenntnisse zu einer gegenteiligen gerichtlichen Entscheidung führen können und das Verfahren gegen mich nicht eingestellt ist.
Bedeutet das, dass der BAK deutlich geringer als 1,6 war? Denn bei einer drohenden MPU hätte ich meinen Führerschein doch nicht vorläufig zurückbekommen oder habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht bzw. jemand auch so ein Schreiben bekommen und den Führerscheinkurzfristig wiederbekommen?

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Julia
 

Rübezahl

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Herzlich willkommen Julia. Kommt immer etwas auf die Zeiten zwischen Trinkende, AAK und BAK an....
Kann dir leider nur wenig Hoffnung. Ich hätte ca. 45 min nach letztem Schluck ca. 1.65 AAK. 50 min später zur BAK 1.73.
Warum die dir den Lappen wieder gegeben haben...weiß ich ehrlich gesagt nicht. Du wirst um eine MPU wohl nicht drum herum kommen...
 

Julia86

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Vielen Dank für die Begrüßung und die schnelle Antwort. Ich denke auch, dass ich die MPU machen muss, aber die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige ja bearbeitet , deshalb verstehe ich nicht, warum ich dann den Führerschein wiederbekommen habe. Ich habe bei allen hier gelesen, dass er gleich einbehalten wurde, deshalb frage ich mich, ob der BAK doch niedriger war ?
 

Julia86

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Vielleicht. Jedenfalls trotzdem danke für Deine Hilfe. Wenn der BAK so hoch war, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis droht verstehe ich nur nicht, warum ich den Lappen wiederbekommen habe. Deshalb war meine "Hoffnung" dass vielleicht doch nur ein Fahrverbot droht. Egal wie es ausgeht, die Polizeikontrolle war das beste was mir passieren konnte, denn es war ein großer Fehler und ich musste auf die Sch...fallen um das zu erkennen.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Ich glaub ich weiß was du meinst...
Mein Delikt ging rituell auch 25 Jahre gut...dann halt 1x nicht mehr. 1x drin in der Mühle Bedarf es sehr viel Einsatz wieder rauszukommen. Selbst wenn dem System mpu die Farbe grau besser stehen würde als schwarz und weiß...je nach Fall steckt definitiv mindestens ein Korn Wahrheit drin. vorab fährst du am besten wenn du landläufige volksweisheiten ausblendest und dich wenn auch widerwillig auf die Spielregeln der mpu einlässt. kopf dabei oben lassen und nicht in den Zustand verfallen du seist jetzt ein schlechter Mensch. Und versuchen weder panisch und kopflos wilden Aktionismus walten zu lassen...und natürlich viel nerven, Zeit und Geld einplanen.
Gilt natürlich nur für den Fall der fälle...aber bei AAK 1.8 ist eine BAK von weniger als 1.6 unwahrscheinlich...alles sehr wage...am besten du machst erst mal den kleinen Fragebogen damit sich die Leute erst mal ein grobes Bild machen können. Möglichst schnell bevor du aus natürlicher Unwissenheit strategische Fehler machst.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Das mit der vorläufigen Rücksendung der FE nimm nicht zu ernst! Die Fsst ist eine andere Behörde und wird das gaaanz anders bewerten. Ihre Aufgabe ist in dem Fall andere zu schützen. Justiz und Polizei sind nur für die Einhaltung von Gesetzen zuständig. Das ist grundlegend was anderes.
 

Nancy

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Hallo Julia,

willkommen im Forum :)
Bedeutet das, dass der BAK deutlich geringer als 1,6 war?
Selbst wenn sie (die BAK) das war, so würdest du trotzdem ab 1,1 Promille bei einer Straftat liegen und die FE wäre unweigerlich zu entziehen...
think.gif

Wann vorher hattest du denn den letzten Alk. konsumiert? Und was und wieviel hattest du getrunken?

Was mich etwas stutzig macht ist dies hier:
dass ich meinen Führerschein vorläufig zurückbekomme, ich werde jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass weitere Ermittlungen und Erkenntnisse zu einer gegenteiligen gerichtlichen Entscheidung führen können und das Verfahren gegen mich nicht eingestellt ist.
Du wurdest definitiv bei der Fahrt angetroffen bzw. angehalten?
 

Julia86

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Hallo Nancy :) vielen Dank für deine Antwort.
Ich hatte davor 2 Cocktails und einen Gin Tonic . Ich weiss nicht ob das schon 1.8 ergeben kann. Desweiteren hatten sie Probleme mein Blut abzunehmen weil sie zuerst keine passende Ader gefunden haben und beim Pusten hab ich auch lange benötigt weil ich davor zu wenig „gepustet“ habe.
es könnte sein dass der Allohol im Mund noch höher war weil es 20 Minuten davor war uns der BAK niedriger war?
Wenn es auf einen Entzug der Fahrererlaubnis her
Auslaufen würde, hätte ich meinen Führerschein dann vorläufig wiederbekommen? Das macht mich auch stutzig wie du sagst.
 

Julia86

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Wenn sie schreiben, dass die Bearbeitung der Anzeige ergeben hat, dass meine Fahrerlaubnis vorläufig zurückgegeben werden kann, heisst es, dass die BAK nicht so hoch gewesen sein kann oder? Weil das Ergebnis der BAK müsste ja die erste weitere Bearbeitung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft sein oder?
 

Nancy

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es könnte sein dass der Allohol im Mund noch höher war weil es 20 Minuten davor war uns der BAK niedriger war?
Ja, definitiv
Ich hatte davor 2 Cocktails und einen Gin Tonic
Was denn für Cocktails und -sorry dass ich das fragen muss- wieviel wiegst du?
Wenn es auf einen Entzug der Fahrererlaubnis her
Auslaufen würde, hätte ich meinen Führerschein dann vorläufig wiederbekommen?
Eher nicht. Nur wenn die STA recht sicher ist dass ein FE-Entzug rechtlich gesichert ist bleibt es bei der vorläufigen Beschlagnahme durch die Polizei...
 

Julia86

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Ich hatte 2 kleine Mai Tai und ich wiege 80 ‍♀️ Bei 175 cm

eben, das habe ich auch gelesen, dass der Schein eigentlicheinbehalten wird wenn der STA einen sicheren Entzug der FE sieht deshalb kann es nur das Ergebnis der BAK sein, weshalb ich ihn vorläufig bekommen habe weil laut Atemalkohol wär das ja klar ne MPU...

sorry dass ich soviel frag aber man will sich ja trotzdem seelisch drauf vorbereiten was einen erwartet
 

Nancy

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Hallo Julia,

das ist vollkommen in Ordnung dass du fragst. Bei mir dauert es nur manchmal ein wenig mit den Antworten...

Nachdem was du an Getränken, Größe und Gewicht angegeben hast, komme ich auf einen Promillewert der deutlich unter einem Straftatbestand liegt, heißt = es wird sich in deinem Fall wahrscheinlich um eine OWI gehandelt haben. Genauer kann ich es nicht angeben, da ich nicht weiß in welchem Zeitraum du getrunken hast und wieviel Zeit zwischen Trinkende und Blutentnahme vergangen ist...
 

Kill

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Kein Update? Aber wahrscheinlich handelte es sich beim Atemalkohol von 1,8 Promille wirklich um einen Messfehler und der Blutalkoholwert lag deutlich drunter... Und die konsumierte Menge passt ja auch nicht mit dem Ergebnis zusammen.

Wahrscheinlich hat sie nochmal Glück gehabt... Und schön, dass du die Polizeikontrolle als "Geschenk" ansiehst - ich hoffe das war die eine Lehre. :)
 

Julia86

Neuer Benutzer
Ja das war mir eine Lehre. Mein Blutalkoholwert lag letztendlich bei 0,9 . Ich weiss nicht was beim Atemtest da so massiv schiefgelaufen ist , aber ich musste meinen Schein 2 Wochen abgeben weil er zuvor schon 2 Wochen von der Polizei einbehalten worden war. Ich sehe das ganze als Lehre und es geschah mir sowas von Recht. Mittlerweile habe ich alles hinter mir ( Abgabe, Geldstrafe etc...) und werde nie wieder so eine Dummheit machen.
 
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