Hallo Zusammen,
ich habe leider nichts zu diesem Thema gefunden und hoffe, jemand kann mir helfen. Ich wurde vor 2 Wochen wegen Trunkenheit am Steuer zurecht angehalten . Der Atemalkohol lag bei 1,8 Promille, weshalb mir später Blut abgenommen wurde.
Auf das Ergebnis warte ich noch. Heute habe ich einen Brief mit meinem Führerschein bekommen, dass die Bearbeitung der Anzeige der Staatsanwaltschaft ergeben hat, dass ich meinen Führerschein vorläufig zurückbekomme, ich werde jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass weitere Ermittlungen und Erkenntnisse zu einer gegenteiligen gerichtlichen Entscheidung führen können und das Verfahren gegen mich nicht eingestellt ist.
Bedeutet das, dass der BAK deutlich geringer als 1,6 war? Denn bei einer drohenden MPU hätte ich meinen Führerschein doch nicht vorläufig zurückbekommen oder habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht bzw. jemand auch so ein Schreiben bekommen und den Führerscheinkurzfristig wiederbekommen?
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Julia
ich habe leider nichts zu diesem Thema gefunden und hoffe, jemand kann mir helfen. Ich wurde vor 2 Wochen wegen Trunkenheit am Steuer zurecht angehalten . Der Atemalkohol lag bei 1,8 Promille, weshalb mir später Blut abgenommen wurde.
Auf das Ergebnis warte ich noch. Heute habe ich einen Brief mit meinem Führerschein bekommen, dass die Bearbeitung der Anzeige der Staatsanwaltschaft ergeben hat, dass ich meinen Führerschein vorläufig zurückbekomme, ich werde jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass weitere Ermittlungen und Erkenntnisse zu einer gegenteiligen gerichtlichen Entscheidung führen können und das Verfahren gegen mich nicht eingestellt ist.
Bedeutet das, dass der BAK deutlich geringer als 1,6 war? Denn bei einer drohenden MPU hätte ich meinen Führerschein doch nicht vorläufig zurückbekommen oder habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht bzw. jemand auch so ein Schreiben bekommen und den Führerscheinkurzfristig wiederbekommen?
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Julia