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Nachweise dienen auf keinen Fall der "Sicherheit", denn die einzige Sicherheit bist du !Würdet ihr zur Sicherheit Nachweise einer VP mitbringen?
Bei dieser Formel hast glaub ich das Resorptionsdefizit nicht berücksichtigt.Ich habe nun einmal mit der Widmark Formel gerechnet und merke, dass meine Trinkmengen eher sehr großzügig eingeschätzt war, was den Abend betraf:
Aufgenommene Alkoholmenge in Gramm / (Körpergewicht in Kilogramm x Anteil Körperflüssigkeit) = BAK (Promille)
Sekt 0,1 Liter = 9g
Wein 0,2 Liter = 18g
11 Sekt
11x9/(60x0,55)=
99:33=3
5 Stunden Abbau= 2,5
Was denkt ihr?
Falls das Beachtung findet, eher dass Gegenteil ... zeigt ja, dass du mit 1,69‰ dein oberstes Limit erreicht hattest.Was denkt ihr? Können mir durch das Erbrechen Nachteile in der Kategorisierung nach A3 entstehen?
Das kann der GA nur, wenn sich eine Diagnose in der Akte findet, oder die BAK entsprechend hoch ist. Letzteres ist aber auch nur ein Indiz.Vergiß die Einordnung in A3. Das entscheidet der Gutachter hauptsächlich nach den ihm vorliegenden Informationen.
Nein, genau das ist wichtig. Der GA wird seine Einschätzung anhand der Trinkhistorie und den zu Grunde liegenden Motiven treffen. Und das wird er erfragen und interessiert die Ausführungen des Probanden zur Kenntnis nehmen.Was du erzählst ist dabei zweitrangig,
Der GA geht zunächst von der Wahrheit aus, wird diese entsprechend der Hypothese 0 überprüfen und wenn nichts dagegen spricht (z.B. eklatante Widersprüche) wird er dem Probanden glauben. Die meisten GA helfen sogar bei den Antworten, wenn die Nervosität hoch ist.Der Gutachter muss dir auch nichts glauben.
Lena, ich glaube dir das, auch auf Grund deiner "nachgelieferten" Erklärung auch. Klingt schon überzeugend, was du anführst.Meine lebenslange Abstinenz-Entscheidung begründet sich rational auf der Erkenntnis, dass ich für mich persönlich keinen Vorteil im Konsum alkoholischer Getränke sehe
Ganz schön viel Gelegenheit für 6 Monate. Pick dir hier ein Ereignis raus, und erzähle (schreibe) ganz konkret.Während meiner abstinenten Zeit konnte ich auch schon eine Vielzahl an Gelegenheit durchleben, in denen ich früher getrunken hätte (2 Urlaube, 1 Hochzeit, 2 runde Geburtstage, mehrere Restaurantbesuche),
Du wirst bei der MPU 8 Monate lang „freiwillig“ abstinent sein. Zeig dem GA anhand von Beispielen, dass du schon einiges (nicht nur Trinkanlässe) ERLEBT hast.Der reduzierte Alkoholkonsum besteht bereits seit einem so langen Zeitraum, dass gegebenenfalls früher relevante Trinkanlässe, die zu hohem Alkoholkonsum geführt hatten, erneut gegeben waren. Davon kann nach Ablauf eines Jahres,
frühestens nach sechs Monaten ausgegangen werden.