Fahrrad Trunkenheitsfahrt mit 1.9-2.0 Promille

Mann-111

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

es ist echt klasse, dass es dieses Forum gibt. Ich war bisher nur stiller Leser aber möchte jetzt auch Fragen stellen, die sich nach einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad ergeben. Insbesondere im Hinblick auf die neuen Beurteilungskriterien und die bisher fehlende Meldung der Fahrerlaubnisbehörde.

Ich freue mich über eure EInschätzung zu meinen Fragen am Ende. Ich habe den kurzen Info-Bogen ausgefüllt und zusätzlich (auch als Referenz für andere Betroffene / an dem genauen Ablauf Interessierte) eine genaue Chronologie angefügt.

Viele Grüße

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Gewicht: 68
Alter: 41 (zur Tat)

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 07.10.2021
BAK: 1,9-2,0
Trinkbeginn: 18:00
Trinkende: 00:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 02:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Strafbefehl schon bekommen: ja 800€ (20x40€)
Dauer der Sperrfrist: keine

Führerschein
Hab ich noch: ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): noch nicht erhalten

Bundesland: vertraulich

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wie viel: kontrolliertes Trinken seit 17.10.2021
Ich lebe abstinent seit: ---

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja, 5 Monate und 20 Tage am Stück nach Alkoholfahrt (2x unter 7ng/mg)
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: nein

Leberwerte ja/nein seit wann, wie viele: ja, 2x nach Trunkenheitsfahrt im Abstand von 6 Wochen

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein

MPU
Datum: nicht geplant
Schon eine MPU gehabt? nein


Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein



Genaue Historie bisher

07.10.2021: Trunkenheitsfahrt nach Mitternacht (Donnerstag früh).

In den Tagen nach der Trunkenheitsfahrt zunächst viel Googeln und Anschauen von Youtube-Videos (leider viel schlechte Qualität dabei sowie Widersprüchliches). Kennenlernen von unterschiedlichen Alkoholmissbrauch-Schweregraden, Berechnungsmethoden für Blutalkohol, Unterschied Abstinenz und kontrolliertem Trinken, Besonderheit bei Fahrrad- vs Auto-Alkoholfahrt. Große Sorgen über Konsequenzen. Nachträgliche Ermittlung meiner Alkoholtrinkmengen über WhatsApp-Protokolle und Kalendereinträge der vergangenen 10 Monate. Da ich so gut wie nie alleine getrunken hatte, war dies recht einfach möglich.

11.10.2021: Gespräch mit Hausärztin. Diese gab Rat zu Reduktion der Trinkmengen nachdem ich diese erläutert hatte. Außerdem bat ich sie um Blutkontrolle, was im Rahmen meiner gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wurde.

12.10.2021: Blutuntersuchung durch Hausärztin. à alle Werte (großes Blutbild, GOT, GPT, GGT, MCV) im Normbereich.

16.10.2021: Besuch einer Bibliothek. Abfotografieren der relevanten Kapitel aus den Beurteilungskriterien 3. Auflage (Präsenzexemplar). Ich war enttäuscht von den eher oberflächlichen Internetartikeln dazu und wollte lieber das Original lesen.

17.10.2021: Vorerst letztmaliger Alkoholkonsum auf einer Feier. Danach merkte ich, dass ich wegen der notwendigen Belege (Haaranalyse) zunächst einmal komplett aufhören sollte, Alkohol zu konsumieren.

19.10.2021: Konsultation einer ersten MPU-Beraterin (Kontaktaufnahme war am 29.10.2021). Aber inkompetent in Bezug auf Fahrrad MPU. Sie meinte beispielsweise, dass mir mein Führerschein abgenommen hätte werden müssen. Sie schien auch keine tiefergehende formale Ausbildung zur Thematik zu haben.

26.10.2021: Auswahl eines Rechtsanwalts: Kostenauslage – 618,80 € (Selbstbehalt 250 €)

27.10.2021: Vollmacht an Rechtsanwalt zur Akteneinsicht

11.11.2021: Erste Beratung mit Dipl. Psychologen am Telefon; 950 € Pauschale. Er hatte eine sehr strenge/stringente Art, was mir gefiel. Zudem hatte er die formale Ausbildung. Außerdem war er früher selbst MPU-Gutachter.

12.11.2021: Lesen der Primärliteratur zu Laboranalysen bei Analysen zum Alkoholkonsum. Metaanalysen von Crunelle et al. (2014) und Biondi et al. (2019).

18.11.2021: Erhalt des Ermittlungsverfahrens (datiert auf 11.11.2021). Bitte um schriftliche Äußerung bis zum 26.11.2021. Anwalt antwortete, dass Einlassung beabsichtigt sei, aber erst die Akte erwartet würde, bevor die Einlassung erfolgen würde.

28.11.2021: Zweite Beratung (erstmals vor Ort) bei Dipl.-Psychologen (2h). Einstufung der Schwere des Falls à kontrolliertes Trinken als anzuwendende Strategie. Abstinenz nicht angezeigt.

30.11.2021: Zweiter Bluttest sechs Wochen nach dem ersten Test – keine relevante Veränderung der Werte trotz komplettem Trinkverzicht seit dem 17.10.2021.

07.12.2021: Dritte Beratung (2h) mit Dipl.-Psychologen

09.12.2021: Versand der Bescheinigung über verkehrspsychologische Beratung an Anwalt

17.01.2022: Übersendung des Falls (Kosten) an Rechtschutzversicherung durch Anwalt.

19.01.2022: Anwalt erhält Einsicht in Ermittlungsakte. Diese war während der (verzögerten) Stellungnahmefrist noch bei der Polizei und nicht bei der Staatsanwaltschaft. Frist zur Antwort betrug nun drei Wochen. Inhalte der Akte:

  • Uhrzeit: nach Mitternacht
  • Schlangenlinien, beim Anhalten fast gestürzt (Poller)
  • Atem-Alkohol nach Mitternacht ergab 1,65 Promille
  • Blutprobe um 02:30 Uhr (Zustimmung bei verlangsamtem Denken); Kosten: 151,20€
  • Blutuntersuchungs-Ergebnis vom 07.10.2021: 1,82 Promille
  • Rückgerechnet 1,9-2,0 Promille
  • Entlassung um 02:31 Uhr
  • Am 09.11.2021 informierte die Polizei das Verkehrsamt („Es wird um eine Überprüfung gem. §§ 3 (1) StVG, 46 FeV gebeten“). Lediglich Atemalkohol (1,65 Promille) angegeben. Blutwerte lagen zu dem Zeitpunkt noch nicht vor.
  • Am 02.01. hat Erster Staatsanwalt die Herausgabe der Akte beauftragt
  • Kein Eintrag im Fahreignungsregister (FAER)
  • Kein Eintrag im Bundeszentralregister
15.01.2022: Termin bei Fahrbehörde zur Akteneinsicht. Die Dame wusste jedoch nicht, was ich von ihr wollte. Sie meinte keine Akte zu haben. Schaute nur in den Computer und meinte, das sie keine Einträge zu mir im System sehen würde.

16.01.2022: Haaranalyse bei Dekra (160€). Abnahme nicht wirklich dicht an Kopfhaut (0,5cm fehlen). Hinterkopf, so dass man es nicht so sieht. Ich musste Angaben zum Konsum machen und auswählen ob Abstinenz oder kontrolliertes Trinken. Dauer 3-4 Wochen bis Ergebnis.

20.01.2022: Besprechung der Einlassung mit Anwalt am Telefon. Detailliert dem Anwalt meine Strategie erläutert. Absprache, dass Einlassung so spät wie möglich zu übersenden ist.

09.02.2022: Erhalt einer Bescheinigung meines MPU-Beraters. Erklärung, dass er mich bis dahin über 10h betreut hat mit:

  • Vorgeschichte, sowie Lebenslauf- und Motivanalyse
  • Bedingende Hintergründe des Alkoholkonsums, Lerngeschichte und persönliche Anteile
  • Herausarbeiten und Stärken vorhandener Ressourcen sowie Stabilisierung erwünschter Verhaltensweisen
  • Problembewältigungsstrategien und Stärkung der Durchsetzungskompetenz
  • Änderung der Verhaltensgewohnheiten
  • Erarbeiten und Umsetzen eines kontrollierten Trinkkonzepts
  • Motivationale Festigung der Verhaltensänderung
  • Rückfallprophylaktische Arbeit (Risikofaktoren/Monitoring)
12.02.2022: Erhalt der Ergebnisse der ersten Haar-Untersuchung. Bescheinigung lediglich über „3 Monate unter 30pg/mg“. Keine Angabe des Messwertes. Den Laborbefund musste ich daher leider extra anfordern. Ich wollte gerne den genauen Wert wissen – auch als Beleg für MPU. (Entnahme: 16.01., Eingang: 21.01., Analysenbeginn: 23.01., Analysenende: 28.02., Endbefund 28.02. übermittelt per Fax). Im Laborbericht „Ethylenglucuronid unter 7pg/mg“.

18.02.2022: Ich erhielt eingereichte Einlassung (eingereicht am 14.02.2022). Leider hatte mein Anwalt den Fall komplett verdreht (beispielsweise behauptet, dass ich gar nichts trinken wollte am Abend und nun komplett abstinent wäre). Krisentelefonat und Beschluss zur gemeinsamen Überarbeitung.

20.02.2022: Versand von gegengeprüfter Einlassung an die Staatsanwaltschaft. Erklärung, dass die vorige Einwendung gegenstandlos sei durch Vermischung mit einem ähnlich gelagerten Fall. Kernbotschaften der nun richtigen Einlassung:

  • Bedauern
  • Umgehend in verkehrspsychologische Beratung (angehängter Nachweis)
  • Kontrolliertes Trinken
  • 3-Monats-Beleg durch DEKRA (Haaranalyse)
  • Keine vorherige strafrechtliche oder verkehrsrechtliche Eintragung
14.03.2022: Erhalt des Gesprächsleitfadens für die MPU. Insgesamt 10 Seiten geschriebene Fragen und Antworten. „Live-Prüfung“ soll erst vor anstehender MPU stattfinden.

16.03.2022: Erhalt des Strafbefehls von Staatsanwaltschaft über Rechtanwalt. Monatliches Einkommen wurde auf 1600€ geschätzt. 20 Tagessätze a 40€ = 800€ Außerdem 228,70€ Verfahrenskosten. Frist bis zur Einlegung: 01.04.2022. Entweder zahlbar in Raten: „ab 5. des auf die Rechtskraft des Strafbefehls folgenden Monats“. Alternativ komplett bezahlen „bis zum 15. des auf die Rechtskraft des Strafbefehls folgenden Monats“.

18.03.2022: Entscheidung zur Einmalzahlung sowie Beilegung des Falls. Zum einen wollte ich den Fall jetzt auch nicht mehr zu stark weiter verzögern (irgendwann soll es auch vorbei sein). Zum anderen keine weiteren Kosten verursachen bzw. auch nicht das Risiko eingehen, dass mein Einkommen neu geschätzt wird.

20.03.2022: Abschlussrechnung Anwalt erhalten in Höhe von 761€.

  • Grundgebühr 280€
  • Verfahrensgebühr 220€
  • Erledigungsgebühr 215,50€
  • Post- und Telekommunikationspauschale 20€
  • Aktenversendungspauschale 12€
  • Dokumentenpauschale 13€
20.04.2022: Rechtsschutzversicherung fragt nach Unterlagen zum Abschluss des Falls.

20.05.2022: Ablehnung der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung, da die Alkoholfahrt als vorsätzlich im Strafbefehl festgehalten wurde.

28.04.2022: Erhalt der Ergebnisse der zweiten Haar-Untersuchung. Erneut Bescheinigung über 3 Monate unter 30pg/mg. Im erneut separat angeforderten Laborbericht Ethylenglucuronid wieder unter 7pg/mg (Entnahme: 06.04., Eingang: 11.04., Analysenbeginn: 18.04., Analysenende: 21.04., Endbefund 22.04. übermittelt per Fax).

01.11.2022: Hinweis auf Neuentwicklung der Beurteilungskriterien im Internet gefunden: https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/cms-media/media-3485320.pdf

04.12.2022: Digitale Abfrage beim Kraftfahrbundesamt - keine Eintragung am Tag der Abfrage





Resümee/Empfehlungen:

  • Eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad ist ein Spezialfall und als Betroffener ist es schwierig, die ganzen Folgen und Schritte einzuordnen. Danke nochmal an die Erfahrungsberichte und Tipps hier aus dem Forum.
  • Einen Anwalt zu nehmen kann zur Verzögerung des Verfahrens (insbesondere bei Fahrrad-Trunkenheitsfahrt) sinnvoll sein. Ich kann aber nur empfehlen allen Schriftverkehr genau zu prüfen. Ich hatte leider nicht das Gefühl, dass sich die von mir kontaktierten Anwälte gut mit der vermischten Situation a) Strafrechtliches Verfahren vs b) MPU-Ablauf gut auskennen. Auch der von mir ausgewählte Anwalt war insgesamt ein Flop. Aber als ich ihm genau erklärt hatte, was ich beabsichtigte, konnte er ein paar Schritte gut erklären sowie das Verfahren gut verzögern.
  • Auf keinen Fall jemals Angaben zum Einkommen machen. Die Behörden sind nicht vernetzt und die Schätzungen sind wohl immer sehr niedrig (laut Anwalt).
  • Eine Rechtsschutzversicherung lehnt Kostenübernahmen bei Vorsatz ab.
  • Bezüglich MPU-Berater würde ich immer nur zur Einzelberatung raten oder es alternativ hier über das Forum machen. Für mich war Berater besser, da ich jemanden brauche, der mich direkt kritisiert und mir die Meinung ins Gesicht sagt. Wenn ihr jemanden auswählt, würde ich zu ehemaligen Gutachtern raten sowie jemand mit formaler Ausbildung (Dipl.-Psychologe).
  • Besorgt euch die Beurteilungskriterien (abfotografieren der relevanten Passagen in Bibliothek). Dies ist deutlich besser als Halbwahrheiten im Internet.
  • Ich empfehle auch das Lesen der Primärliteratur zu den Labormessmethoden. Auch hier ist es besser als Halbwahrheiten aus dem Internet.
  • Haaranalysen würde ich direkt nach drei Monaten machen. Bei mir waren die Werte unter der Nachweisgrenze auch bei Abnahme nicht direkt an Kopfhaut und damit Einschließung vorheriger Trinkepisoden. Allerdings wasche ich mir auch täglich die Haare und gehe 2x die Woche ins Schwimmbad.
  • Bei Haaranalysen lohnt sich unbedingt der Vergleich verschiedener Anbieter. Ich zahlte 160€. Andere wollten das Doppelte. Leider musste ich im Vorfeld angeben, ob Abstinenz oder kontrolliertes Trinken. Ein nachträgliches „Ändern der Strategie“ ist also leider nicht möglich.
  • Laboruntersuchung bei Hausarzt kann sinnvoll sein, um euch zunächst selbst ein Bild von der Situation zu machen. Im Nachhinein hätte ich aber auch CDT und PETH mitmachen sollen, um eine Baseline zu erhalten.


Gedanken/Fragen (leider habe ich die 4. Auflage der Beurteilungskriterien noch nicht vorliegen):

  1. Wie lief das bei euch mit der Akteneinsicht? War das eine Papierakte, die aus einem Archiv geholt wurde oder wie konntet ihr diese einsehen (bei mir wusste die Bearbeiterin nicht, was ich von ihr möchte…).
  2. Warum gab es bei mir weder Punkte noch eine Aufforderung zur MPU bisher? Kommt hier noch was?
  3. Wie wirkt sich die Neuauflage der Beurteilungskriterien aus, wenn ich
    • Innerhalb der Übergangsfrist die Aufforderung zur MPU erhalte?
    • erst nach der Übergangsfrist von der Fahrerlaubnisbehörde eine Aufforderung zur MPU bekomme?
  4. Wird es zu Frage 3 eine offizielle Vorgabe geben aus eurer Einschätzung oder liegt es in der Hand der Gutachter?
  5. Nützen mir meine 5 Monate und 20 Tage Belege für kontrolliertes Trinken oder muss ich eh von vorne anfangen?
  6. Sollte ich evtl. bereits jetzt einmal 6 Monate PETH-Programm machen? Aber wird das dann wiederum überhaupt anerkannt, wenn die Lücke zwischen Abschluss des Programms und etwaiger MPU zu groß wird?
 

Andi18

MPU Profi
Hallo und Willkommen hier im Forum..
Ein recht beeindruckender Tatsachenbericht. Super. ich versuche ein paar der Fragen zu beantworten:

Gedanken/Fragen (leider habe ich die 4. Auflage der Beurteilungskriterien noch nicht vorliegen):
  1. Wie lief das bei euch mit der Akteneinsicht? War das eine Papierakte, die aus einem Archiv geholt wurde oder wie konntet ihr diese einsehen (bei mir wusste die Bearbeiterin nicht, was ich von ihr möchte…).
ich bekam einen Onlinelink. Alles elektronisch erfasst via URL zugreifbar. Eigentlich überraschend weit entwickelt für eine Behörde :zwinker0004:
  1. Warum gab es bei mir weder Punkte noch eine Aufforderung zur MPU bisher? Kommt hier noch was?
Dein Anwalt hat es wohl geschafft das Verfahren nach 153a einzustellen. Die Strafe ging bestimmt an eine karitative Einrichtung.
Im Falle eines regulären SBs kann es auch möglich sein, daß keine Meldung an das FAEZ bzw Fsst erfolgte und somit vergessen wurde..
  1. Wie wirkt sich die Neuauflage der Beurteilungskriterien aus, wenn ich
    • Innerhalb der Übergangsfrist die Aufforderung zur MPU erhalte?
    • erst nach der Übergangsfrist von der Fahrerlaubnisbehörde eine Aufforderung zur MPU bekomme?
Hier hoffe ich auf @Nancy. Es gibt eine Übergangsfrist bis Juni 23.
Da Deine HAs unter 7pg, also abstinenten Befund ausweisen, könntest später auch behaupten abstinent zu sein.
Im Übrigen was die Labore angeht, bekommst für <7 nie den genauen Wert mitgeteilt. Nach 4. BuK wurde der Cut-off auf 5pg gesenkt.
Ab 7 erfolgt der genau Wert.
  1. Wird es zu Frage 3 eine offizielle Vorgabe geben aus eurer Einschätzung oder liegt es in der Hand der Gutachter?
das obliegt dem GA. Die Fsst hat mit den BuKs gar nichts zu tun.
  1. Nützen mir meine 5 Monate und 20 Tage Belege für kontrolliertes Trinken oder muss ich eh von vorne anfangen?
In diesem Falle gehts um Deine HAs. Siehe hierzu Antwort oben.
  1. Sollte ich evtl. bereits jetzt einmal 6 Monate PETH-Programm machen? Aber wird das dann wiederum überhaupt anerkannt, wenn die Lücke zwischen Abschluss des Programms und etwaiger MPU zu groß wird?
ich würde das nicht tun. Die PETHs sind im Zusammenschluss von einem Jahr vorgesehen nach 4. BuK.
Bei KT sind die Zügel stark angezogen:
Also 6 Monate Abstinenz, dann Erprobungsphase, dann Stabilisierungsphase von 6 Monate via PETHs.
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 07.10.2021
Es kann wie schon erwähnt gut möglich sein, daß gar keine Meldung erfolgte oder die Freunde SB der Fsst dies übersehen hat. Schau, daß keine Auffälligkeiten mehr dazu kommen, wie auch Punkte in welcher die Akte in die Hand genommen wird.
Der Vorgang ist nach kürzlicher Rechtssprechung nach 5 Jahren verjährt..
 

Mann-111

Neuer Benutzer
Hallo Andi18,

danke für Deine schnelle Antwort. Leider ist in den Gutachten der Dekra benannt, dass ich kontrolliert getrunken habe:

"In dem analysierten Haarabschnitt war kein EtG oberhalb der Bestimmungsgrenze von 30pg/mg nachweisbar. Kopfhaare wachsen durchschnittlich ca. 1 cm pro Monat. Das Untersuchungsergebnis steht somit nicht im Widerspruch zur Angabe eines mäßigen Alkoholkonsums in den letzten 3 Monaten vor der Probenentnahme."

Im zusätzlich auf Anfrage erhaltenen Untersuchungsergebnis steht dann <7ng/mg als Ergebnis.

Somit kann ich leider nicht auf "abstinent" schwenken und das ganze als 6 Monate Abstinenz im Rahmen der 4. Auflage der Begutachtungskriterien (vor Erprobungsphase und 6 Monate PETH) verkaufen.

Gruß
 

Mann-111

Neuer Benutzer
Hallo Andi18,

noch eine Anmerkung zum Strafverfahren:
Dein Anwalt hat es wohl geschafft das Verfahren nach 153a einzustellen. Die Strafe ging bestimmt an eine karitative Einrichtung.
Im Falle eines regulären SBs kann es auch möglich sein, daß keine Meldung an das FAEZ bzw Fsst erfolgte und somit vergessen wurde..

Dies war nicht der Fall. Vielmehr hatten wir nur eine Einlassung eingereicht und auf diese folgte vom Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Strafbefehl. In diesem Stand:

"Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen festgesetzt. Die Hohe eines Tagessatzes betragt EUR 40.00, die Geldstrafe insgesamt mithin EUR 800,00 An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe; einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Es wird Ihnen gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten zu bezahlen, beginnend am 05. des auf die Rechtskraft des Strafbefehls folgenden Monats. Die monatliche Ratenzahlung beträgt EUR 100,00. Die Ratenzahlung entfallt, wenn Sie einen Teilbetrag um mehr a!s zwei Wochen verspätet zahlen. Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
Sie werden beschuldigt, ..."

Es wurde keine Sperre, Führerscheinentzug oder irgendetwas anderes verhängt. Den Geldbetrag musste ich auch nicht an eine karitative Einrichtung überweisen (wie in §153a StPO) sondern an den Staat.

Gruß
 

Andi18

MPU Profi
Im StB wird bei Fahrrad idR nichts von Sperre oder gar FE Entzug erwähnt, da Fahrrad ein FE-freies Fahrzeug ist. Die Frage ist, ob die StA die Meldung ans Faer bzw Fsst vorgenommen hat. Normalerweise macht das auch schon die Polizei.
Wie schon erwähnt kann es schon sein, dass dies bei der StA oder bei der Fsst selbst untergegangen ist. Ich habe aber auch schon von Fällen gelesen, bei welchem erst nach über einem Jahr die Aufforderung kam.
Wie auch immer, da selbst Nachfragen unklug wären, sollten wohl besser keine schlafenden Hunde geweckt werden.

Zu den Haaranalysen liegt Dir doch der laborbefund vor. Somit könntest behaupten, dass Dekra einen Fehler oder verwechselt hat. Entscheidend ist denke ich mal das Ergebnis selbst und das heißt Abstinenz.
 

Driver

Benutzer
Wie lief das bei euch mit der Akteneinsicht? War das eine Papierakte, die aus einem Archiv geholt wurde oder wie konntet ihr diese einsehen

Hi grüß Dich
Ich finde dein Tatsachenbericht auch klasse hast du sehr gut chronologisch aufgelistet.

Bei mir war es eine übliche Papierakte der Sachbearbeiter ist ins Archiv gegangen hat die Akte geholt und ich durfte Fotos von meiner Akte machen.
Dort war auch mein Führerschein zu sehen was durchlöchert war...
 

Mann-111

Neuer Benutzer
Hallo und weihnachtliche Grüße,

gibt es noch andere Kommentare?

Zu welchem Zeitpunkt sind bei euch (Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad >1,6 Promille) Punkte in Flensburg aufgetaucht?
Was war zuerst da: Brief der Fahrerlaubnisbehörde zur MPU oder die Punkte?

Und zur Verjährung: Wann startet der 5 Jahreszeitraum? Nach der Tat oder nach dem Urteil (gibt es vielleicht eine Gesetzespassage, in der dies genau steht)?
 

Mann-111

Neuer Benutzer
Hallo,

heute habe ich Post von der Staatsanwaltschaft erhalten (datiert: 10.01.2023), dass das Verfahren eingestellt wurde, da ich die Strafe bezahlt habe (7 Monate nach Zahlung!). Eine heutige Abfrage im Punkteregister ergab auch eine anhängige Entscheidung. Laut Auskunft habe ich unverbindlich 2 Punkte mit 5 Jahren Ablauf nach Rechtskraft (04/2022 --> 04/2027). Bin jetzt mal gespannt, ob die Verkehrsbehörde sich noch meldet.

Flensburg hat am 09.01.2023 davon erfahren. Eintragung am 10.01.2023. Sie waren also sehr schnell im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Eigentlich hat sich die Frage nach deinem letzten Posting bereits erledigt, dennoch möchte ich sie (auch zur Info für andere User) noch beantworten:
Und zur Verjährung: Wann startet der 5 Jahreszeitraum? Nach der Tat oder nach dem Urteil (gibt es vielleicht eine Gesetzespassage, in der dies genau steht)?
Die Tilgungsfrist startet 5 Jahre ab Rechtskraft des Urteils, dies ist im §29 StVG so festgelegt: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html
 
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