Guten Tag,
es geht um eine Fahrt unter Kokain, hierfür ist ein Abstinenznachweis erforderlich, das ist klar. Allerdings wurden auch 0,5 Promille Alkohol bei der Fahrt festgestellt. Meine Frage deshalb: Wird auch ein Verzicht oder gar Abstinenznachweis benötigt? Mich interessiert die Interpretation der BK3, wo es heißt: "Bei Hinweisen auf zustäzlichzen Alkoholmissbrauch bzw. unkontorllierten Alkoholkonsum...oder auf eine Suchtverlagerung wird auch die Alkoholabstinenz durch geeignete Belege nachvollziehbar gemacht."
Danke, beste Grüße
Andreas
es geht um eine Fahrt unter Kokain, hierfür ist ein Abstinenznachweis erforderlich, das ist klar. Allerdings wurden auch 0,5 Promille Alkohol bei der Fahrt festgestellt. Meine Frage deshalb: Wird auch ein Verzicht oder gar Abstinenznachweis benötigt? Mich interessiert die Interpretation der BK3, wo es heißt: "Bei Hinweisen auf zustäzlichzen Alkoholmissbrauch bzw. unkontorllierten Alkoholkonsum...oder auf eine Suchtverlagerung wird auch die Alkoholabstinenz durch geeignete Belege nachvollziehbar gemacht."
Danke, beste Grüße
Andreas