Fahrt unter Kokain....und 0,5 Promille Alk

Andreas72

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Guten Tag,

es geht um eine Fahrt unter Kokain, hierfür ist ein Abstinenznachweis erforderlich, das ist klar. Allerdings wurden auch 0,5 Promille Alkohol bei der Fahrt festgestellt. Meine Frage deshalb: Wird auch ein Verzicht oder gar Abstinenznachweis benötigt? Mich interessiert die Interpretation der BK3, wo es heißt: "Bei Hinweisen auf zustäzlichzen Alkoholmissbrauch bzw. unkontorllierten Alkoholkonsum...oder auf eine Suchtverlagerung wird auch die Alkoholabstinenz durch geeignete Belege nachvollziehbar gemacht."

Danke, beste Grüße
Andreas
 

Max

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"Bei Hinweisen auf zustäzlichzen Alkoholmissbrauch bzw. unkontorllierten Alkoholkonsum...oder auf eine Suchtverlagerung wird auch die Alkoholabstinenz durch geeignete Belege nachvollziehbar gemacht."
Du hast den erlaubten Wert um 0,01‰ überschritten, den die OWI beginnt an genau 0,5‰.
Dieses Maß der Überschreitung, begründet keinen Alkoholmissbrauch oder gar den Verdacht einer Suchtverlagerung.
Ich glaube kaum, dass die FSST hierfür eine Fragestellung formuliert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Interessant. Ich hätte anders vermutet, da ja nachweislich beide Drogen gleichzeitig konsumiert wurden, völlig unabhängig vom Promillewert. Oder ist Mischkonsum mit Alkohol kein Mischkonsum im führerscheinrechtlichen Sinn?
 

Max

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Mischkonsum bezeichnet grundsätzlich den Konsum von mehreren psychoaktiven Substanzen (z.B. Alkohol mit Cannabis, Ecstasy mit Kokain, usw.) in einer Weise, dass sich ihre Wirkung überlagert.
Inwiefern die 0,5‰ eine Wirkung erzielt haben, mag ich nicht zu beurteilen. Auf die Dauer der Abstinenz hat es eh keinen Einfluss.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Drogen verstärken sich ja mitunter gegenseitig. Im Fall von Kokain und Alkohol verstärkt aber letzterer die Wirkung des Kokains (Quelle: drugcom).
 

Nancy

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Es kommt hier sicher auf den bisherigen Umgang mit dem Alkohol an, wenn dieser konsumiert wurde um die Wirkung des Kokains zu verstärken (und es auch sonst zu vermehrten Konsum kam) würde durch den Mischkonsum ein polytoxes Konsumverhalten "unterstellt" werden, dies würde sich somit auf die MPU-Fragestellung auswirken und demzufolge wäre dann auch ein AN für Alkohol anzuraten.

Dazu nochmal das Kriterium D 1.3 N, Indikator 14:

Bei Hinweisen auf unkontrollierten Alkoholkonsum, auf Phasen vermehrten Alkoholkonsums, auf Mischkonsum von Drogen mit Alkohol (zur Wirkungsverstärkung oder -veränderung), auf eine Suchtverlagerung hin zu Alkohol (Ersatz für oder möglicher Auslöser von Drogenkonsum) sowie bei aktenkundigen Trunkenheitsfahrten in der Vergangenheit wird der Alkoholverzicht durch geeignete Belege entsprechend den CTU-Kriterien zumindest für die letzten sechs Monate vor der Begutachtung nachvollziehbar gemacht.

Sollte es sich bei den 0,5‰ um Restalkohol vom Vortag gehandelt haben, entfiele zwar der Mischkonsum, würde aber u.U. eine hohe Giftfestigkeit bedeuten, die ebenfalls einen AN für Alk. notwendig machen könnte...
 
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