Fragen zur MPU

Quintxl

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Hallo,

mir wurde 2005 der FS wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt (1,35%0) entzogen. Dazu kam 3 Monate später Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich bin Ende 2006 nach Spanien gezogen, habe dort einen neuen Führerschein gemacht. Allerdings geschah das in der Sperrzeit, somit ist mein spanischer FS in Deutschland nicht gültig. Eine Neubeantragung in D habe ich wegen dem Umzug einfach verfallen lassen. Da ich öfter nach Deutschland muss, möchte ich in Deutschland den Führerschein wieder beantragen. Das ist alles nicht so einfach, man muss einen Wohnsitz in Deutschland haben, erst dann kann man den FS neu beantragen. Was meint Ihr, wie läuft die MPU nach über 14 Jahren als die Delikte passierten. Es ist so lange her, ich kann mich nicht gut an alles erinnern.

VG, Quintxl
 

Nancy

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Hast du mal ins FAER geschaut, wann deine Delikte getilgt sind?
 

Nancy

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Okay, weißt du denn sicher das eine MPU verlangt wird?
1,35‰ rechtfertigt keine Alk-MPU...
Möglich wäre eine verkehrsrechtliche Fragestellung wegen dem FoF (wobei dann auch Fragen zum Alk.konsum kämen).
Wie willst du das denn händeln wenn du in Spanien lebst?
 

Quintxl

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Als ich 2007 in D den Führerschein neu beantragt habe war die MPU verlangt worden. In dem Ablehnungsschreiben aus 2008, schrieb die Behörde das bei einer neuen Antragstellung eine positive MPU die Voraussetzung für den Nachweis meiner Eignung sei.
Ich gehe also davon aus, dass ich die MPU machen muss, die Fahreignung sollte ich durch meinen spanischen FS nachweisen können. Obwohl in dem Schreiben steht, dass ich auch die theoretische und praktische Prüfung ablegen muss.
VG, Quintxl
 
Zuletzt bearbeitet:

Quintxl

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Ich muss mich, wie schon geschrieben, in Deutschland anmelden. Nur dann kann ich die Wiedererteilung oder Neuerteilung meiner FE beantragen. Kaum zu glauben, es ist aber so...
 

Nancy

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Obwohl in dem Schreiben steht, dass ich auch die theoretische und praktische Prüfung ablegen muss.
Das ist richtig, denn du bist ja quasi jahrelang ohne "Fahreignung" gefahren...

Dann musst du jetzt deinen spanischen FS abgeben (verzichten).

Als ich 2007 in D den Führerschein neu beantragt habe war die MPU verlangt worden. In dem Ablehnungsschreiben aus 2008, schrieb die Behörde das bei einer neuen Antragstellung eine positive MPU die Voraussetzung für den Nachweis meiner Eignung sei.
Weißt du denn noch die Begründung der MPU-Aufforderung?
 

Quintxl

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Moin,
ja! Antragstellung war am 15.01.07, Begründung am 29.01.07.
2002 führen eines Kfz unter Einfluss von Alkohol, 0,35%0
2004 Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h
2004 Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h
2005 fahrlässiger Trunkenheitsfahrt 1,35%0
2005 Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis

Die MPU habe ich nicht beigebracht. Am 05.02.08 wurde mein Antrag auf Neuverteilung abgelehnt. Mit dem Datum fängt die Tilgungsfrist an zu laufen. Die Sache aus 2002 sollte verjährt sein, 2004 bin ich mir wegen der Hemmung bis zur Ablehnung der Neuerteilung nicht sicher. Mein Anwalt meint, ich müßte die theoretische und praktische Prüfung nicht neu machen, da ich ja in Spanien Fahrpraxis habe.

VG Quintxl
 

Falo

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Die Tilgungshemmung ist zum 01.05.2019 auch für Altlasten weggefallen so das die maximale Tilgungsfrist 10+5 Jahren beträgt.

Also 2020 (15 Jahre nach Rechtskraft der beiden Straftaten aus 2004) werden die Eintragungen wegfallen und es kann keine MPU mehr angeordnet werden.


Wegen den Prüfungen kann ich dir leider auch nicht sagen ob die FSST eine in Deutschland ungültigen (weil in der Sperrfrist erworden) spannische FE
als Fahrpraxis anerkennen muß.
 

Quintxl

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Die Tilgungshemmung ist zum 01.05.2019 auch für Altlasten weggefallen so das die maximale Tilgungsfrist 10+5 Jahren beträgt.

Also 2020 (15 Jahre nach Rechtskraft der beiden Straftaten aus 2004) werden die Eintragungen wegfallen und es kann keine MPU mehr angeordnet werden.


Wegen den Prüfungen kann ich dir leider auch nicht sagen ob die FSST eine in Deutschland ungültigen (weil in der Sperrfrist erworden) spannische FE
als Fahrpraxis anerkennen muß.

bist Du sicher?
2004 wäre weg? Tilgungsdatum war hier 04.03.2007, dachte das wurde an die Sachen aus 2005 gehängt
2005 Fahren ohne Fahrerlaubnis war am 21.11.06 rechtskräftig, laut FAER Tilgungsdatum 05.02.23. Wegen Wegfall der Tilgungshemmung somit am 21.11.21 getilgt?
das würde heißen, MPU nur wegen Alkohol und Fahren ohne Fahrerlaubnis?

VG
 

Falo

Stamm-User
Ja ich bin mir sicher, wenn du es Schwarz auf weiß haben willst würde ich eine FAER-Auskunft einholen kostet nur Porto:

Das uhrsprüngliche Datum vom 05.02.2023 kommt daher das dir 2008 ein Neuerteilungsantrag versagt wurde was die 15 Jahre Tilgung neu gestartet hat (Tilgungshemmung).
Aber seit 2014 gibt es keine Tilgungshemmung mehr und ab Mai 2019 gilt das auch für alle Altfälle sprich die Tilgung ist auf maximal 15 jahre begrenzt.
Dementsprechent hast du am 21.11.21 eine saubere Akte.
 

Quintxl

Neuer Benutzer
Sag mal, kennst Du Dich etwas mit dem EU Führerscheinrecht aus?
meine Frage wäre, da ja mein spanischer FS in einer deutschen Sperrfrist 2007 gemacht wurde und somit in D ungültig ist. Wenn ich jetzt in Spanien die Klasse A zum Beispiel zusätzlich mache, wird dann nur die Klasse A oder A und B anerkannt?

VG
 

Falo

Stamm-User
Ist ein ganz heißte Thema.
Ein bekannter Rechtsanwalt (Rechtsanwalt Marc N. Wandt) der sich im EU-FE Recht sehr gut auskennt hat im EU-FS Forum mehrfach geschrieben das eine zusätzliche Klasse A keine ungültige FE heilt , dementsprechent würde es dir nichts bringen Klasse A zu machen du dürftes auch weiterhin keinerlei KFZ (Ausnahme Mofa/Ebike) in D fahren.

Die Frage ist ob du in Spanien auf deine FE verzichten kannst und eine neue machen kannst.
In Polen geht das zum Beispiel nicht weil man auf eine FE nicht verzichten kann und man bekommt immer wieder die Selbe Nummer zugeteilt.

Aber auch wegen den Thema ob die FSST Fahrpraxis mit einer in D ungültigen Spanischen FE anerkennen muß würde ich mir evtl. überlegen mit RA Wandt kontakt aufzunehmen (Kanzlei findet sich leicht dank Google) und fragen was er für eine Telefonische Einschätzung der Lage nimmt.
 

Quintxl

Neuer Benutzer
In Spanien ist es so, dass die Nummer des Führerscheins Deine NIE ist. Die Nie ist die Identitätsnummer für Ausländer. Ich schreibe später mal einige Anwälte in Alicante an und Frage dort mal nach, ob es die Möglichkeit eines Verzichtes gibt und danach eine Neubeantragung mit dem neuen Beantragungsdatum im Führerschein möglich ist.

Oder schnell 2 Wochen nach Polen gehen?
 

Falo

Stamm-User
Oder schnell 2 Wochen nach Polen gehen?
Das ist der Witz des Jahres aktuell warten viele hunderte 'deutsche' die teilweise vor über 2 Jahren ihre Prüfungen in PL bestanden haben vergeblich auf die Erteilung der polnischen FE.
Aber immerhin bekommen sie seit 2 Jahren jede woche ein Update wo geschrieben steht das die Erteilung jetzt erfolgt und in 1-2 Wochen haben alle ihren Führeerschein.

Aktuell ist es fast unmöglich in PL oder CZ eine FE zu bekommen wenn du in Deutschland eine MPU Auflage hast...

Wenn du mal sehr nachdenklich werden willst lese dich mal im EU Führerschein Forum ein derzeit sieht es sehr traurig beim Thema EU-FE aus...
 

Quintxl

Neuer Benutzer
Ah, das ist RA Wandt.

dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als in D einen Wohnsitz anzumelden und den FS neu zu beantragen.

Sehr schwer für mich. Habe Familie und eine Firma in Spanien...

Ich frage mich, warum man als deutscher einen Wohnsitz in D für einen Führerschein braucht.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ich weiß nicht ob ich damit richtig liege, aber es könnte evtl. dies hier zutreffen:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland


(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Staaten aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält.
(2) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten und die sich ausschließlich zum Zwecke des Besuchs einer Hochschule oder Schule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhalten, behalten ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland.
(3) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hatten und die sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland aufhalten, begründen keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland. Ihnen wird die Fahrerlaubnis erteilt, wenn die Dauer des Aufenthalts mindestens sechs Monate beträgt.


In einem der "Bußgeldkataloge" (obwohl diese mit Vorsicht zu genießen sind) steht noch:

Diese Regelung für den Führerschein bzw. das Wohnsitzprinzip gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch in den anderen Ländern der EU. Sie können demnach Ihren EU-Führerschein beim Wohnsitz im Ausland machen, wenn Sie in dem entsprechenden EU-Land gemeldet sind und nachweisen können, dass Sie mehr als die Hälfte des Jahres an diesem Ort verbringen.

Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wollen Sie Ihren Führerschein machen, ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen zu können, ist dies in aller Regel nicht möglich.

[.........]

In diesem Fall ist beim Führerschein das Wohnsitzprinzip dahingehend relevant, als dass ein Fahrschüler die Fahrpraxis nicht in einer Umgebung erlernen soll, die keine Ähnlichkeit mit seinem Wohnort aufweist. Sollte er bspw. das Fahren in einer ruhigen ländlichen Umgebung erlernen, im Alltag dann aber vorwiegend in einer Großstadt unterwegs sein, könnte die Behörde hier ein Risiko für die Verkehrssicherheit sehen.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fue...d_die_185-tage-regelung_beim_eu-fuehrerschein
 
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